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i^SST Die wichtigsten Ereignisse, gehen uns durch Telegramme zu und werden wir dieselben nöthigen- falls durch Extrablätter verbreiten.
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die Expedition.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 24. März 1898.
Nach § 90 der Landgemeinde-Ordnung von: 4. August 1897 ist in jeder Gemeinde zur Führung des Ge- meinderechnungs- und Kastenwesens ein besoldeter, der Bestätigung bedürfender Gemeinderechnec anzustellen.
Die am 1. April d. I. im Amte befindlichen Gemeinderechner bleiben jedoch nach Maßgabe ihrer Anstellungsbedingungen bis zum Abläufe ihrer Dienstzeit im Amte, wenn nicht eine frühere Auflösung dieses Dienst- verhältnistes durch Uebereinkommen herbeigeführt wird.
Die Herrn Bürgermeister wollen mir bis zum 1. April d. I. anzeigen, welche Gemeinderechner hiernach nach dem 1. April ihr Amt weiterführen und wenn deren Dienstzeit abläuft.
Ist zum 1. April d. I. ein neuer Gemeinderechner zu bestellen, so hat Nach § 90 Absatz 3 und 4 die Gemeindevertretung über die Höhe der Besoldung und die Höhe und Form der etwa zu stellenden Sicherheitsleistung zu beschließen, und ist auf Grund dieser Beschlüsse gemäß der zweiten Anweisung zur Landgemeinde-Ordnung zu A II. 7 Absatz 11. mit dem neuen Gemeinderechner ein schriftlicher Dienstvertrag abzuschließen.
Die Beschlüsse bedürfen meiner Bestätigung, ebenso wie die Person des Gemeinderechners und sino mir daher mit dem Dienftvertrage vorzulegen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
Freiherr von S ch l e i n i tz.
I. A. Nr. 1035.
Hersfeld, den 21. März 1898.
Um den Zusammenhang der hessischen Landwirth- mit ihrer Landwirthschaftskammer zu befördern und dadurch der letzteren es zu ermöglichen, die Ansichten und Wünsche der ersteren kennen zu lernen und zugleich belehrend auf sie einwirken zu können und endlich die Landwirthe über die Getreide-, Vieh- u. s. w. Preise stets auf dem Laufenden zu erhalten, giebt die Landwirthschaftskammer als ihr Organ das Amtsblatt der Lind- wirthschaftskammec für den Regierungsbezirk Cassel heraus und hat den Preis für das Postabonnement auf l'/.2 Mark festgesetzt, damit es auch dem kleinsten Landwirth
ermöglicht wird, das Blatt zu halten und zu lesen. Das fragliche Blatt hat jedoch nach einer Mittheilung der Landmirthschaftskammer im Kreise der Landwirthe nicht die erwünschte Verbreitung gefunden. Im eigensten Interesse derselben kann ich das Blatt nur angelegentlichst empfehlen. Auch gegen ein Halten desselben auf Kosten der Gemeinde stets diesseits Nichts zu erinnern.
I. I. Nr. 1481. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei nitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 24. März 1898.
Die Königliche Regierung hat für den Kreis Hersfeld die Zahlung der Beiträge zu der Alterszulagenkasse pro 1897/98 derart festgesetzt, daß die Gemeinden Friedewald..... 529,50 M. Heringen, Niederaula, Philippsthal je 353— M. isr. Niederaula und isr. Schenklengsfeld 176,50 M. Schenklengsfeld . 706— M. Asbach, Friedlos, Sorga . . 274— M. alle übrigen Gemeinden . . 137— M. zu zahlen haben.
Die Gemeindebehörden haben hiernach die Erheber mit Anweisung zur sofortigen Zahlung dieser Beträge zu versehen. 1 I. 1491. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 22. März 1898.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises erhalten in den nächsten Tagen die Staats st euerrollen für 1898/99 zur Abgabe an die Staatssteuerhebestelle behufs Aufstellung der Staatssteuerhebeliste bis spätestens zum 16. April d. Js. und die hier festgesetzte Gemeindesteuerliste für 1898/99 mit der Veranlassung, diese vom 28. März b i S e i n s ch l. zum 9. A p r i l d. I s. öffentlich auszulegen, und den Beginn der Auslegung in ortsüblicher Weise vorher bekannt zu machen. In die Bekanntmachung ist folgender Zusatz aufzunehmen:
„Gegen die Veranlagung steht dem Steuerpflichtigen binnen einer Ausschlußfrist von 4 (vier) Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist die Berufung zu und zwar:
a. wenn die Veranlagung durch die Voreinschätzungs- kommission ohne Beanstandung erfolgt ist, an die Veranlagungskommission,
b. wenn die Festsetzung des Steuersatzes durch die Veranlagungskommission stattgefunden hat, an die Berufungskommission."
Die Staatssteuerhebelisten werde ich im nächsten Monat einer Prüfung unterziehen.
Der Vorsitzende der Veranlagungs-Kommission: Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungsrath. I. III. Nr. 950.
Hersfeld, den 22. Februar 1898.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Freitag den L April d. I.,
von Morgens präcis *^9 Uhr ab, und zwar im Saale des Gastwirths Meurer zu
Friedewald,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald sowie derjenigen aus den Landgemeinden H i l l a r t s h a u s e n, Hilmes, M otzseld und Philippsthal.
Sonnabend den 2. April d. I.,
v on Mo r g e n s präcis 9 U h r ab, und zwar im Saale des Gastwirths Kroneberg zu
Schenklengsfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden re. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld mit Ausnahme derjenigen aus den Landgemeinden Hillartshausen, Hilmes, Motzfeld und Philippsthal.
Montag den 4. April d. I.,
von Morgens präcis '/p0 Uhr ab,
und zwar im Saale des Gastwirths B.Boleuder dahier, Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.
Dienstag den 5. April d. I.,
von Morgens präcis 7 Uhr ab, und zwar im Saale des Gastwirths B. Boleuder dahier, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.
Mittwoch den 6. April d. I.,
von Morgens präcis 7 Uhr ab, und zwar im Saale des Gastwirths B. Bolender dahier, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.
Dienstag den 12. April d. J„
von Morgens präcis 8 Uhr ab, imSaaledesGastwirthsB. Bolenderdahier Loosung und Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien-Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen, beanspruchen wollen (§ 123 der Wehrordnung om 22. Nov- vember 1888).
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden rüg «wiesen:
1. die militärpflichtig?., ^.^ms^afim ihrer Gemeinde rc. und zwar
ä. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1878 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b. die in den Jahren 1877, 1876, 1875 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militärverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen,
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezwse. Befrei u n'g vom Militärdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermin ebenfalls e i n f i n d e n,
3. in den Terminen sich persönlich ein zufinden und so lange zur Stelle zu sein, bis sämmtliche Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit des Bicebürgermeisters Sorge zu tragen,
4. für die rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und re in er Wäsche zu erscheinen h a b e n.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden Eut- schuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrase bis zu 30 Mark oder Hast bis zu 3 Zaget bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Bersäumnitz in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heerespflichtige erfolgen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezwse. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturmes zweiten Aufgebots um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funks Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon erwähnt — diejenigen Personen (Eltern, G e - s ch w ist er rc.) 3 u deren Gunste n e i n e Z u rück- stellung rc. vomMilitärdienst beansprucht w ird , im Musterungstermin mit zn erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden