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HersWer Kreisblatt.
GrattsbeiLasen: ,,3Uuftrirtes Sonnragsblatt" u. „Illustviete Landwirthsehaftliche Beilage".
Rr. U. 5oni*iiil Sei 19. März 1898.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 18. März 1898.
Diejenigen Herren Bürgermeister, in deren Bezirk im zweiten Halbjahr 1897/98 Einkommen- und Er- gänzungssteuer-Zu- bezw. Abgänge vorgekommen sind, erhalten die hier aufgestellten Steuer-Zu- bezw. Abgangslisten für das II. Halbjahr 1897/98 mit der Weisung, dieselben mit ihrer Controls zu vergleichen, etwaige Abweichungen in einem besonderen Schreiben sofort hierher anzuzeigen, nur die A b g a n g s l i st e n auf der Titelseite unterschriftlich zu vollziehen und beide Listen umgehend wieder zurückzureichen.
Der Vorsitzende der Veranlagungs-Kommission: Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath. I. III, Nr. 916.
Cafsel, den 9. März 1898.
Im Interesse der Verringerung des Schreibwerks ordnen wir unter Abänderung unserer Verfügung vom 13. April 1877, B. 4352, betreffend Einreichung eines Verzeichnisses derjenigen Lehrer, die sich wieder ver- heirathet haben und auf die der § 16 der Statuten der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse zutrifft, an, daß dies Verzeichniß nicht mehr 'am Schlüsse jeden Quartals, sondern nur einmal im Jahre und zwar im Monat April einzureichen bezw. Fehlanzeige zn erstatten ist.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
I. V.: C a l l e n b e r q.
An sämmtliche Herren Landräthe mit Ausnahme des zu Witzenhausen. (B. 2567.)
* * *
Hersfeld, den 17. März 1898.
Vorstehende Negierungsverfügung theile ich den Königlichen Herren Ortsschulinspektoren des hiesigen Kreises unter Bezugnahme auf die mit diesseitiger Verfügung vom 23. April 1877, I. Nr. 4329, im Kreisblatt Nr. 33, mitgetheilte Negierungsveifügung vom 13. April 1877, J. B. Nr. 4352, mit dem Ersuchen mit, mir gefälligst alsbald und bis spätestens zum 1. April d. Js. angeben zu wollen, ob und welche der Ihnen unterstellten Herren Lehrer verheirathet sind, wie die Ehefrauen derselben mit Ruf. und GeburtsNamen heißen, ob es die erste oder zweite rc. Ehe ist, wann diese Ehe geschlossen und wann die Ehefrau geboren ist.
Für die Folge ersuche ich um Mittheilung etwaiger Veränderungen hierin bis spätestens zum 1. April alljährlich, eventuell aber wolle mir bis zu diesem Termine Vakatanzeige erstattet werden.
I. 1401. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversammlungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:
1. Zu Hersfeld 1.
Donnerstag den 14. April 1898, Vormittags 8 Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld.
2. Zu Obergeis.
Donnerstag den 14. April 1898, Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goß- mannsrode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Un- tergeis.
3. Zu Heimboldshausen.
Dienstag den 19. April 1898,
Vormittags 1 0 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heim- boldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen,
Leimbach, Lengers, Röhrigshos mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wölfershausen und Unterneurode.
4. Zu Schenklengsfeld.
Dienstag den 19. April 1898,
Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dün- kelrode, Hillartshausen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, HilmeS, Lampertsfeld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshau- sen und Wüstfeld.
5. Hu Unterbaun.
Freitag den 22. April 1898,
Vormittags 9 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, "Hil- perhausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.
6. Zu Hersfeld II.
Freitag den 22. April 1898,
Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kal- kobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes, Rohrbach. Tann und Hermannshof. Kontrolplatz für Hersseld I. und li.: Turnplatz am Hain.
7. Zu Niederaula.
Sonnabend den 23. April 1898,
Vormittags 10'/ 2 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa, Neimboldshausen, Solms, Stärklos, Willings- Hain und Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg.
Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu :
1. Zu den Frühjahrskontrolversammlungen haben sich alle Mannschaften, welche der Reserve und Marine-Reserve, Landwehr und Seewehr ersten Aufgebots, der Ersatzreserve und Marine-Ersatzreserve angehören, sämmtliche zur Disposition der Ersatzbehörden, sowie zur Disposition der Truppentheile und Marinetheile beurlaubten Mannschaften zu gestellen. Nur diejenigen Wehrmänner und Seewehrmänner, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. Septbr. 1886 eingetreten sind und deshalb bei den diesjährigen Herbstkontrolversammlungen zur Landwehr zweiten Aufgebots übertreten, sind von der Früh- jahrskontrolversammlung dieses Jahres entbunden.
2. Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.
Die Nichtbefolgnng der Berufung zu den Kontrolver- fammlungen hat Arrest zur Folge.
3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen und Mühlen rc. gehören zu den Ortschaften, zu deren Gemeinde sie zählen.
4. Die Mannschaften haben den Militairpaß und das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirkskommandos in Hersfeld auzubringen und können nur durch das Bezirks-Kommaudo genehmigt werden.
Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu stellen.
6. Etwaige plötzliche Krankheit, oder sonstige Verhinderungsfälle, müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.
In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzu- geben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
7. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrolver- sammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militairfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.
8. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zur Kontrolversammlung einberufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach dem Militair-Straf-Gesetzbuch unterworfen.
9. Zwecks Messen der Füße haben die Mannschaften mit reinen Strümpfen zu erscheinen.
Hersfeld, den 2, März 1898.
Königliches Bezirkskommando.
* * *
Hersfeld, den 15. März 1898.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzutheilen.
Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.
I. II. Nr. 609. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath
Hersfeld, den 7. März 1898.
Der Landwirth Peter Lehn zu Reilos ist heute als Bürgermeister der dasigen Gemeinde eidlich verpflichtet worden.
I. A. Nr. 775. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
Hersfeld, den 22. Februar 1898.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden: Freitag den 1. April d. I.,
von Morgens präcis */.29 Uhr ab, und zwar im Saale des Gastwirths Meurer zu
Friedewald, Musterung der Militärpflichtigen aus deu Landgemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald sowie derjenigen aus den Landgemeinden H i l l a r t s h a u s e n, H i l m e s , Motzfeld und P h i I i p p s t h a l.
Sonnabend den 2. April d. I.,
v o n M o r gens präcis 9 Uhr ab, und zwar im Saale des Gastwirths Kroneberg zu
Schenklengsfeld, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden re. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld mit Ausnahme derjenigen aus den Landgemeinden Hillartshausen, Hilmes, Motzfeld und Philippsthal.
Montag den 4. April d. I., von Morgens präcis '/., 10 Uhr ab, und zwar im Saale des Gastwirths B.Bolender dahier, Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.
Dienstag den 5. April d. I.,
bon Morgens präcis 7 Uhr ab, und zwar im Saale des Gastwirths B. Bolender dahier, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.
Mittwoch den 6. April d. I.,
von Morgens präcis 7 U h r ab, und zwar im Saale des Gastwirths B. Bolender dahier, Musterung der Militärpflichtigen aus ben Landgemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.
Dienstag den 12. April d. I.,
V o n M orgens präcis 8 Uhr ab, im S aale des Gastwirths B. Bolenderdahier, Loosung und Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien-Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen