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t$W KreNlatt.
GeattsbeUagKn: „^Cttfhirtes Kenntassblatt" k. „IllUsterrte landwirihschastliche VeNage".
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auf das Hersfelder Kreisblatt
mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Sountagsblatt"«»» „Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für den Monat März werden von allen kaiserlichen postanstalte», taudbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 4. März 1898.
Die 4. Lehrerstelle in SchenklengSfeld wird wegen Versetzung des bisherigen Inhabers derselben vom 1. April d. Js. ab vakant. DaS Einkommen derselben beträgt 1100 Mark pro Jahr neben freier Wohnung; der Einheitssatz der Alterszulage beträgt 130 Mark. Bewerber um dieselbe wollen ihre Meldungsgesuche innerhalb 10 Tagen bei dem Königlichen Orts- und Kreis- schulinspektor Herrn Pfarrer Barchfeld in SchenklengSfeld oder bei dem Unterzeichneten einreichen.
Namens des Schulvorstandes von SchenklengSfeld:
Freiherr von Schleinitz,
Königlicher Landrath, Geheimer Regierungs-Rath.
I. I. Nr. 1186.
Hersseld, den 5. März 1898.
Bestehender Vorschrift gemäß wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß im Laufe des Monats Februar d. Js. folgende Jahresjagdscheine ertheilt worden sind:
1. am 8/2. für den Müller Johannes Willhardt zu Vreitzbachsmühle bei Kathus und
2. am 9/2. für den Zimmermeister Michael Reydt in Allendorf.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz,
Geheimer Regierungs-Rath.
Die Abhaltung des ViehmarkteS am 10. März ds. Js. ist unter nachstehenden Bestimmungen genehmigt worden.
Unter der Kaperflagge.
See-Roman von ConstanUu« F l o o d.
(Fortsetzung.)
Nun konnte kein Zweifel mehr sein, daß der Kaper vor seinem Feind streichen mußte.
Da lag er, halb abgetakelt, während die Brigg wieder mit einer Schnelligkeit gegen ihn vordrang, daß sie ihn von neuem in Musketenschußweite hatte.
Unter der Mannschaft an Bord des „Pakets" herrschte auch nur eine Meinung über das, was bevor- stand: Sie würden genöthigt sein, sich auf Gnade oder Ungnade zu ergeben.
Aber es war klar, daß der unerschrockene junge Mann, der das Kommando führte, an keine Uebergabe dachte.
Selbst Andreas erwartete nichts anderes, als den Befehl zu erhalten, aus den Boden des „Pakets" loszuhacken. Er hatte die Garnierung aufgebrochen, und es bedurfte nur einiger Hiebe seines Beiles, um das Fahrzeug sinken zu machen.
Aber die furchtlose Natur des Kaperkapitäns verleugnete sich auch in dieser gefahi vollsten Lage nicht.
„Topgasten hinaus! Neuer Piek!"
Es blieb keine Zeit zu Bedenken; das Kommando kam im gleichen Augenblick, als die Gaffel sich senkte, und zwei der flinksten Listerleute des Kapers fuhren die Wanten empor und machten sich daran, den Piek zu befestigen.
Außer den in der landespolizeilichen Anordnung vom 21. Juni 1897 — vergl. Nr. 74 des KreiSblatts - getroffenen Bestimmungen sind zur Durchführung der veterinärpolizeilichen Aussicht des Marktes folgende weitere Bestimmungen getroffen worden, deren Nichtbeachtung mit einer Strafe von nicht unter 10 Mark event, entsprechender Haft geahndet wird.
1. Vieh aus verseuchten Nachbargebieten, und zwar 1. Preußen: Sämmtliche Regierungsbezirke mit Ausnahme von Stade; 2. Bayern: Sämmtliche Regierungsbezirke; 3. Königreich Sachsen; 4. Württemberg: Sämmtliche Kreise; 5. Baden: LandeSkommissariate Karlsruhe, Kon- stanz, Freiburg, Mannheim; 6 Hessen: Provinzen Star- kenburg, Obeiheffeu, Rheinheffen; 7. Mecklenburg-Schwerin ; 8 Sachsen - Weimar : Meiningen , Altenburg, Koburg-Gotha; 9. Oldenburg; 10. Braunschweig; 11. Anhalt; 12 Fürstenthümer: Schwarzburg; 13. Waldeck; 14 Reuß j. L.; 15. Bremen, Hamburg; 16. Elsaß-Lothringen, welches mit der Eisenbahn in den hiesigen Kreis eingeführt ist, darf nur dann auf den Markt aufgetrieben werden, wenn der Besitzer nachweist, daß es der angeordneten Quarantäne von 5 Tagen unterworfen gewesen ist.
2. Am Tage vor dem Markte werden die Gastställe, Höfe der Gast wirthschafte '. l. s. w. thierärztlich beaufsichtigt werden.
3. Mit dem Austrieb des Viehes auf den Marktplatz darf erst */.27 Uhr früh begonnen werden. Der Auftrieb darf geschehen:
a) durch die Schloßstraße,
b) durch die Sturmiusstraße von der Rhabanusstraße aus,
c) durch die Lindenstraße und
d) durch die von Ziehers her durch den Eisenbahnviadukt sührende Straße.
Hiernach bleibt von den auf den Viehmarkt mündenden Straßen nur die Heinrichstraße für den Auftrieb geschlossen.
4. Das Ausbringen von Vieh auf den Markt ist nur dann gestattet, wenn den an den unter 3 genannten Auftriebswegen ausgestellten Polizei-Beamten eine von der zuständigen Ortspolizeibehörde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, daß in der Ursprungsgemeinde seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche herrscht, und daß die Ursprungsgemeinde in den letzten 4 Wochen nicht zu einem Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59a der Bundesrathsinstruktion gehört.
Es war das Werk eines Augenblicks für die beiden § Gasten, hinaus auf die Gaffel zu gelangen und den Piek zu befestigen; einer von ihnen glitt schon an einer Pardune herab, als eine Muskelensalve von der Brigg Über den Kaper und durch dessen Takelage fegte.
Man hörte einen kurzen Schrei — ein G plätscher; der eine der beiden Seeleute war getroffen worden und in die brodelnde Strömung auf der Leeseite gestürzt.
„Streckt den Piek, JungenS — hol aus!" tönte es scharf und bestimmt.
Aber diesmal zögerten die Leute.
Das Kommando mußte wiederholt werden.
Wiederum Zögern der Mannschaft.
Es hatte fast den Anschein, als wenn die Autorität des jungen Kapitäns nicht mehr imstande wäre, sich Gehorsam zu schaffen. Aber ein glücklicher Zufall kam ihm zu Hilfe.
Die beiden Siredöler waren mit ihren Flinten auf Deck erschienen. Eine wohlgezielte Kugel nach der Brigg, und ein Mann stürzte von der Vormars aus das Deck nieder. Abermals knallte es, und unter den Offizieren auf der Schanze sah man wieder einen Mann auf das Deck niedertaumeln.
Die beiden siredölerschen Bärenschützen wußten, was ihre Flinten taugten.
Die Mövenschützen der Listerleute, gewohnt den Vogel im Flug zu treffen, wollten nicht zurückbleiben. Eine ganze Salve knallte vom Deck des „Pakets", und damit war die Mannschaft in Athem gekommen Die
Diese Bescheinigung hat eine fünftägige Gültigkeit den Ausstellungstag eingerechnet.
5. Die Musterung von Vieh 2c. in den Zugangsstellen oder dicht davor ist verboten.
6. Am Markttage ist der Viehhandel in Gehöften, Gastställen 2C. innerhalb der Stadt Fulda verboten.
Fulda, den 28. Februar 1898.
Der Königliche Landrath
I. A.: Z o b e r b i e r, Regierungs-Assessor.
Norddeutsche Holz-Berufs-Genoffenschaft, VIII. Sektion.
Blankenburg (Schwarzathal), den 4. März 1898.
Unter höflicher Bezugnahme auf die §§ 53 und 54 des Unfall-VersicherungS-GesetzeS vom 6. Juli 1884, beehren wir uns ganz ergebenst mitzutheilen, daß Herr Martin Hohmann, Fulda, als Vertrauensmann für die Zeit bis 1. Oktober 1900 gewählt worden ist.
Wir bitten, den unterstellten Polizeibehörden hiervon Kenntniß zu geben, damit die Einladungen zu den Un- fall-Untersuchungs-Terminen gehörig erfolgen können.
Hochachtungsvoll
Der Sektionsvorstand: H. Damm, Vorsitzender.
*
Hersfeld, den 5. März 1898. Wird veröffentlicht.
I. 1194. - -Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz,
Geheimer Regierungs-Rath
Nichtamtlicher Theil.
Falsche (Entrüstung.
Die Pariser Vertreter nichtfranzösischer Blätter, auch deutscher, geben in ihren Berichten vielfach über die Stimmung in Frankreich nach dem Zola-Prozesse ein falsches Bild. Man gewinnt den Eindruck, als ob Verlauf und Ausgang des Zola-Prozeffes eine starke Entrüstung hervorgerufen hätten. Grund dazu lag allerdings in reichlichem Maße vor. Die Schlaglichter, die aus dem Zola-Prozeß auf den Dreyfus-Prozeß und auf den innern Dienst im Generalstabe der Armee fielen, boten soviel trübe Erscheinungen dar, daß in jedem ruhig beobachtenden Franzosen der Wunsch nach größerer Wahrheit, Gesetzmäßigkeit, Disziplin und Einheit in den obersten Staatsgewalten hätte laut werden sollen.
Kapergasten begannen die Herausforderung zu beantworten, in die sie sich so lange gefunden hatten. Die ganze Besatzung unterhielt ein lebhaftes Musketenfeuer, bis wieder ordentlich Wärme in das Blut kam.
Damit war der Schrecken überstanden.
Die Mannschaft zögerte nicht mehr, dem Kommando zu gehorchen, und das „Paket" gewann wieder Vor- sprung vor dem Feind.
Der junge Kapitän hatte mitten unter dem Feuer das kühne Manöver ausgefllhct, direkt unter der Batterie des Feindes zu wenden.
Während das „Paket" wie ein Boot wendete, blieb die Brigg mehrere Minuten im Wenden liegen. Dadurch kam sie wieder so weit zurück, daß nur ihre Kanonen treffen konnten.
Unterdessen hatten die beiden Fahrzeuge Lindesnaes passiert.
Es war dem Kaper gelungen, unter Land zu kommen ; aber in dem reinen Fahrwasser hatte er die Brigg und ihre Kugeln noch immer hinter sich.
Ein unglücklicher Schuß konnte verderblich werden.
Wenn die Brigg abfiel und seine ganze Breitseite gab, konnte das „Paket" im Nu abgetakelt werden.
Es hätte gewiß den Feind ziemlich aufgehalten, dieses Manöver anszuführen; aber es war gleichwohl wahrscheinlich, daß er dieses Mittel versuchte.
Die feindliche Brigg liefe es indessen vorläufig bei Jagdschüssen bewenden, und Knud Ellingsen kniff auch fernerhin den Wind, in der Hoffnung, in- die Vaare