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HerWer Kreisblatt.
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«r. 28.
den 5. März
1898.
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Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 22. Februar 1898.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Freitag den 1. April d. I.,
von Morgens präcis */.29 Uhr ab, und zwar im Saale des Gastwirths Meurer zu
Friedewald,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald s o w i e d e r j e n i g e n aus den LandgemeindenHillarts Hausen,Holmes, M o tz f e l d und P h i l i p p s t h a l.
Sonnabend den 2. April d. I.,
von Morgens präcis 9 Uhr ab, und zwar im Saale des Gastwirths Kroneberg zu
Schenklengsfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden re. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld mit Ausnahme derjenigen aus den Landgemeinden Hillartshausen, Hilmes, Motzfeld und Philippsthal.
Montag den 4. April d. I.,
von Morgens präcis '/., 10 Uhr ab, und zwar im Saale des Gastwirths B. Bolender dahier, Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.
Dienstag den 5. April d. I.,
von Morgens präcis 7 Uhr ab, und zwar im Saale des Gastwirths B. Bolender dahier, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden rc.. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.
Mittwoch den 6. April d. I.,
von Morgens präcis 7 Uhr ab, und zwar im Saale des Gastwirths B. Bolender dahier, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.
Dienstag den 12. April d. I.,
von Morgens präcis 8 Uhr ab, i m S a a l e d e s G a st w i r t h s B. B o l e n d e r d a h i e r, Loosung und Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturinpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien-Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zn den Fahnen beanspruchen wollen (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).
Die Herren Ortsvorstünde der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen :
1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinde rc. und zwar
a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1878 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b. die in den Jahren 1877, 1876, 1875 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militärverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen, 2. dafür zn sorgen, daß di ej enige n Pers on e n, $ u deren G u nsten eine Zur ü ck st e l l u n g b ezwse. Befreiung vom Militärdienst be
ansprucht wird, sich im Musterungstermin ebenfalls e i n s i'n d e n,
3. in den Terminen sich persönlich einzusinden und so lange zur Stelle zu sein, bis sämmtliche Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit des Vicebürgermeisters Sorge zu tragen,
4. für die rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen habe n.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Bortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heerespflichtige erfolgen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezwse. Befreiung vom Milllärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturmes zweiten Aufgebots um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Sehr. Funk) dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon erwähnt — diejenigen Personen (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Z urückst e l l u n g rc. v o m Mi l i t ä r d i e n st beansprucht wird , im Musterungste rmin mit zu er - scheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militärarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
Sämmtliche Reklamationen sind umgehend an mich einzureiaren.
Militärpflichtige, welche an E p i l e p s i e zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesftatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst e t - w a i g e n ärztlichen A t t e st e n sind e b e n w o h l umgehend einzureichen.
Die Herren Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und bereu Angehörigen, bekannt machen zu lassen, und daß dieses geschehen, b i s z u m 15. März d. I. hierher zu berichten.
I. II. Nr. 437. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regiernngs-Rath.
Politische Nachrichten.
Berlin, 3. März.
Se. Majestät der Kaiser besichtigte, wie aus Wilhelmshafen gemeldet wird, im Laufe des heutigen Vormittags zu Fuß die Forts und die Haubitzenbatterie und begab sich nach 12 Uhr Mittags an Bord des Panzerschiffes „Kurfürst Friedrich Wilhelm" zurück.
Der B u n d e s r a t h hat in feiner heutigen Sitzung von der Vorlage, betr. die Gold- und Silberausprägungen im Jahre 1897, Kenntniß genommen. Den zuständigen Ausschüssen wurde überwiesen der Entwurf von Vorschriften für die Einrichtung und den Betrieb von Anlagen zur Herstellung von elektrischen Akkumulatoren aus Blei oder Bleiverbindungeu; die Entwürfe von Musterstatuten für freie Innungen und für Zwangsinnungen,
sowie des Musters für einen Jnnungsbeschluß über die Regelung des Lehrlingswesens; der Entwurf einer Verordnung über die theilweise Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 26. Juli 1897 ; endlich der Entwurf von Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Konservenfabriken. Schließlich wurde über eine Reihe von Eingaben Beschluß gefaßt.
Die in Karlsruhe bis zum 1. d. M. eingetroffenen Nachrichten über den Krankheitsverlauf Ihrer königlichen Hoheit der Kronprinzessin von Schweden und Norwegen lauten, einige Schwankungen abgerechnet, günstig. Die hohe Kranke ist fieberfrei, leidet aber an starkem Husten, angegriffenen Augen und Nervenabspannung.
Bevor das Auswanderungsgesetz am 1. April in Kraft tritt, dürften seitens des Bundesraths nähere Bestimmungen über den Geschäftsbetrieb der AuS- wanderungS-Unternehmer und -Agenten, sowie deren Beaufsichtigung erlassen werden.
(Ueberseeische Auswanderung.) Im Jahre 1897 betrug die Gesammtzahl der über Bremen, Hamburg, Stettin, Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam und Bordeaux beförderten deutschen Auswanderer 23,249. Davon waren 12,9.2 männlich, 10,248 weibliche Personen ; für 29 Auswanderer ist das Geschlecht nicht angegeben worden. Es gingen über Bremen 4947 männliche und 4612 weibliche Personen, Hamburg 5276 und 3526, Stettin 203 unb 237, Antwerpen 2173 und 1596, Rotterdam 330 und 254, Amsterdam 43 und 23, Bor. deaux (Männer und Frauen zufammen) 29. AIs Reiseziel wählten 19,030 die Vereinigten Staaten von Amerika, 539 Britisch-Nordamerika, 908 Brasilien, 612 Argentinien und Uruguay, 582 Deutsche gingen nach anderen Theilen von Amerika, 1109 nach Afrika, 145 nach Asien, 324 nach Australien. Es wurden über die vorgenannten Häfen, sowie über Havre (für welchen Hafen die Angaben für 1897 noch fehlen) deutsche Auswanderer befördert im Jahre 1892 : 116,339, 1893 : 87,677, 1894 : 40,964, 1895 : 37,498, 1896: 33,824, 1897 (ohne Havre) 23,249. Von den deutschen AuswanderungS- Häfen Bremen, Hamburg und Stettin wurden im ver- floffenen Jahre noch 64,419 Angehörige fremder Staaten befördert. Der überwiegenden Mehrzahl nach sind diese Personen aus Oesterreich-Ungarn und Rußland (zusammen 25,688 und 18,107) gekommen.
Im Reichstage führte die Fortsetzung der Berathung des Reichs-Eisenbahnamts zu einer allgemeinen Eisenbahn-Debatte, in der von den Rednern der Linken scharfe Kritik an der preußischen Eisenbahn-Verwaltung geübt wurde. Die Redner der Rechten, Graf Limburg- Slirum und Freiherr y. Stumm, nahmen die preußische Eisenbahn-Verwaltung energisch gegen alle Angriffe in Schutz.
Das preußische Abgeordnetenhaus hat den Etat der direkten und der indirekten Steuern bewilligt. Aus der Debatte ist hervorzuheben, daß Finanzminister Dr. v. Miguel auf verschiedene Klagen zusagte, eine Verlängerung der Veranlagungs-Periode der Einkommen- stener in Erwägung zu ziehen. Er stellte indes fest, daß die Reklamationen und Beschwerden ständig abgenommen haben. Die Einnahme aus der Einkommensteuer ist auf 133 Millionen Mark veranschlagt, das sind 8 Millionen Mark mehr als im Vorjahre, die Einnahme aus der Ergänzungssteuer (Vermögenssteuer) auf 31 * Millionen, das sind 400,000 Mark mehr. Am Mittwoch wurde die Novelle zum Central-GenoffenschaftS- gesetz endgiltig angenommen. Sodann erfolgte die zweite Lesung der Hochwasser-Vorlage. § 1 derselben, in welchen die Kommission einen Zusatz ausgenommen hat, daß die zur Verfügung gestellten 5 Millionen Mark im Bedürfnißfall bis auf 10 Millionen erhöht werden können, wurde in der Kommissions-Fassung angenommen trotz der Bedenken des Finanzministers; desgleichen der Rest der Vorlage. Am Donnerstage standen das An- siedelungS-Gesetz und der Ansiedelungs-Etat auf der Tagesordnung.
Der preußische Minister für Handel und Gewerbe