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Hersselller AMR
OrsLisberLagen: „Illttstvrvtes Sottnea^^laH** «. „ILlultrrrrr la^örvirthschaftliche V-ttage".
$r. 21. Ismierstsz Ja 1?. Februar 1898.
Amtlicher Theil.
Auf Grund der §§ 18 und 20 Abs. 1 des Reichsge- setzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von r r 23. Juni 1880 . . ,. . , Vtehseuchen, vom ——" . . -■ — wird hierdurch
1. Mai 1894 für den Umfang des Regierungs-Bezirks Caffel nachstehende veterinärpolizeiliche Maßregel angeordnet.
§• 1.
Der in den Sammel- und Genossenschaftsmolkereien, sowie in allen anderen Centrifugenbetrieben bei der Ansschleuderung des Butterfettes aus der Milch sich in den Centrifugentrommeln bildende Schlamm ist durch Verbrennen zu vernichten.
§■ 2
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach § 66 des Gesetzes vom ——', . -■ — mit
Geldstrafe bis zu einhundert und fünfzig Mark oder mit Haft, sofern nicht nach den bestehenden Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, bestraft.
Caffel, den 20. Januar 1898.
A. III. 304. Der Regierungs-Präsident.
Wirkl. Geh. Ober-Reg. Rath. gez.: H a u s s o n v i l l e.
* *
*
Caffel, den 20. Januar 1898.
Vorstehende Anordnung lasse ich Ihnen zur Kennt- nißnahme mit dem Ersuchen zugehen, dieselbe baldigst im Kreisblatt zu veröffentlichen und zur Kenntniß der Ortsbehörden, sowie aller Interessenten zu bringen.
Der Regierungs-Präsident. Haussonville.
An die Herren Landräthe des Bezirks und den Herrn Polizei-Präsidenten hier.
* * *
Hersfeld, den 15. Februar 1898.
Vorstehend abgedruckte Polizei-Verordnung wird hierdurch zur Kenntniß der Ortsbehörden sowie aller Interessenten gebracht.
I. 792, Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei n i tz , Geheimer Regierungs Rath.
Caffel, den 26. Januar 1898.
Bei den Verhandlungen der Landwirthschaftskammer ist Klage darüber geführt worden, daß der Husbeschlag
Unter der Kaperflagge.
See-Roman von ConstimiuS g l o o b- (Fortsetzung.)
Die junge Dame war die gleiche, die Knud am Arm Jngmar Steins gesehen hatte, als er vor einigen Monaten an der gleichen Brücke gelegen und den Kapitän erwartet hatte.
Er erkannte sie augenblicklich wieder.
Es war eine zu auffallende Erscheinung, als daß man sie hätte vergessen können — und überdies halte sie etwas eigenthümlich Ernstes in ihrem Wesen, das sie leicht wiedererkennen ließ.
Für den jungen Seemann war der Umstand, daß sie in einem Freundschafts-, wenn nicht noch zärtlicherem Verhältnis zu dem Obersteuermann stand, genügender Grund, um sich gefällig zu zeigen, falls man einen Dienst von ihm beanspruchen sollte. So trat er aus dem schützenden Schatten des Segels hervor und nahm höflich seine» Hut ab.
Die Dame hatte das Boot des „Graf Bernstorff" erkannt. Sie trat freundlich grüßend an Knud heran und erklärte ihm, sie hätte eine Botschaft an einen der Offiziere.
Knud erlaubte sich die nicht ganz unnötige Frage, welchen der Offiziere das gnädige Fräulein mit ihrem Gruß beehren wolle.
Ihr Bruder wünsche mit — Lieutenant Stein zu sprechen, war die unter leisem Erröthen gegebene Antwort.
Nun hatte Knud allen Grund, diesen Namen zu er
im Bezirk sehr wenig sorgsam und sachgemäß ausge- sührt werde, was auch bei den Pferdemusterungen von der Militärbehörde wiederholt bemerkt und hervorgehoben worden sei.
Der Vorstand der Kammer glaubt diesen in wirth- schaftlicher wie auch in militärischer Hinsicht bedenklichen Uebelstand zum Theil darauf zurücksühren zu sollen, daß ein großer Theil der Schmiedewerkstätten nur dem Namen nach noch von solchen Schmieden geleitet werden, welche ihr Gewerbe bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 18. Juni 1884 — G. S. S. 305 — ausgeübt haben und deshalb zur Ablegung einer Prüfung im Hufbeschlag nicht gezwungen werden können.
In Wahrheit hätten deren Söhne das Geschäft übernommen, welche aber jene Prüfung ebenfalls nicht abgelegt hätten und durch schlechten Beschlag das Pferdematerial schädigten.
Ich ersuche Sie diesen Verhältnissen fortgesetzt Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und diejenigen Schmiede, welche unbefugt den Hufbeschlag ausüben, strengstens zum Nachweis der Befähigung anzuhalten.
Auch werden die Betheiligten bei sich bietender Gelegenheit darauf hinzuweisen sein, daß es in ihrem Interesse liegt, solche Schmiede zur Anzeige zu bringen, und daß auf den stärkeren Besuch der Lehrschmi-ds in Fulda am besten durch die Landwirthe selbst hingewirkt werden könne, wenn sie im Hufbeschlag ausgebildete Schmiede bevorzugen.
Die Bedingungen für den Besuch der Lehrschmiede sind von dem Vorstände der Kammer zu beziehen.
Der Regierungs-Präsident. Haussonville.
An die Herren Landräthe des Bezirks rc I A. III Nr. 730.
* *
Hersfeld, den 15. Februar 1898.
Vorstehendes wird den Ortspolizeibehörden und der Königlichen Gendarmerie des Kreises zur Nachachlung mitgetheilt.
Schmiede, welche unbefugt den Hufbeschlag ausüben, sind mir berichtlich namhaft zu machen.
I l. 791. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 15. Februar 1898.
In den Gemeinden des Kreises, in welchen eine Gemeindevertretung zu wählen ist, d. h. nach § 20 der
warten. Aber daß ihr Bruder, der am Abend erstochen worden war, mit jemandem sprechen wollte, war recht merkwürdig. Er konnte sich nicht des arglistigen Gedankens erwehren, daß die schöne junge Dame ihn ein bischen anlöge und daß wohl sie selber es wäre, die von dem jungen Offizier Abschied zu nehmen wünschte.
Aber es konnte ja auch sein, daß er Fräulein von Dylow Unrecht that, daß ihr Bruder noch am Leben war und daß er wirklich von dem Lieutenant Abschied zu nehmen wünschte, bevor er starb.
Knud versprach natürlich, dem Offizier die Botschaft so schnell als möglich zu überbringen, bemerkte aber, daß es unter Umständen noch geraume Zeit dauern könnte, ehe er an Bord zurückkehrte.
Dieser Umstand schien indessen bei der Dame keinen besonderen Kummer zu erwecken, der auf die Befürchtung hingedeutet hätte, daß ihr Bruder dann nicht mehr am Leben sein könnte. Aber der argwöhnische Gedanke, daß sie die Unwahrheit sage, ließ sich doch nicht gut mit dem ruhigen Ernst vereinen, der in ihrem Wesen lag
So kam Knud zu der Ueberzeugung, daß sie ihm gar nicht anderes sage als die Wahrheit, und daß sein guter Freund, der Obersteuermann, sich sehr glücklich fühlen würde, über die Botschaft, die er ihm bringen konnte.
Er wiederholte darum sein Versprechen, dem Ober- I steuermann den Gruß so schnell als möglich bringen zu wollen, worauf die beiden Damen sich entfernten und ihn seinen Gedanken überließen, wie die Angelegenheit
neuen Landgemeindeordnung vom 4. August 1897, in den Gemeinden, in welchen die Zahl der Stimmberechtigten mehr als 40 beträgt, und nach § 45 Absatz 5 in den Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern sind nunmehr die Vorbereitungen zu der Wahl zu treffen.
In den erstgenannten Gemeinden sind 9, in den letztgenannten 12 Gemeindevertreter zu wählen.
Der Wahltermin ist auf einen der ersten Tage des März, keinenfalls später als 5. März anzuberaumen.
Nach § 30 der neuen Landgemeinde-Ordnung sind die Wähler eine Woche vor dem Wahltage durch den Bürgermeister mittelst ortsüblicher Bekanntmachung, welche Raum, Tag und Stunde genau bezeichnet, zu den Wahlen zu berufen. Eine Bescheinigung hierüber ist zu den Wahlakten zu bringen. Bei der Wahl ist die aufgestellte Wählerliste C, welche vom 15. bis 30. Januar ausgelegen hat, was Seitens der Herren Bürgermeister zu bescheinigen ist, zu Grunde zu legen. In dieselbe ist die Stimmabgabe der einzelnen Wähler zu verzeichnen. Ein Formular zu dem Protokolle über den Hergang der Wahl und das Resultat derselben ist von der Funk'schen Buchdruckerei hier zu beziehen.
Bei der Wahl sind besonders zu beachten die §§ 31 bis 33 der neuen Landgemeindeordnung. Danach ist ein Wahlvorst ul. ,u bilden, bestehend aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und zwei von der Wahlversammlung gewählten Beisitzern, von denen der Vorsitzende einen zum Schriftführer ernennt (§ 31).
Jeder Wähler muß dem Wahlvorstand mündlich zu Protokoll erklären, wem er seine Stimme geben will. Er hat so viele Personen zu bezeichnen, als zu wählen sind (§ 32). Die Wahl beginnt mit der dritten Abtheilung und schließt mit der ersten Abtheilung (§ 28). Gewählt sind diejenigen, welche bei der ersten Abstimmung die meisten Stimmen und zugleich mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Hat sich eine solche Stimmenmehrheit nicht ergeben, so werden von denjenigen Personen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, so viele auf die engere Wahl gebracht, daß die doppelte Anzahl der noch zu wählenden Gemeindeverordneten erreicht wird. Tritt bei der engeren Wahl Stimmengleichheit ein, so entscheidet das durch die Hand des Vorsitzenden zu ziehende Loos (§ 33). Ferner sind bei der Wahl zu beachten der § 23, nach dem mindestens zwei Drittel der Gemeindeverordneten Angesessene oder
zwischen Fräulein v. Dylow und dem Obersteuermann eigentlich stehen möge.
Das Ergebniß dieser Betrachtungen war, daß sich noch andere Steine auf deiri^ Liebesweg der beiden befinden müßten, als nur der Streit zwischen den beiden Offizieren. Es giebt ein unbarmherziges Schicksal in der Well in Gestalt von Vätern und verschiedener anderer Unannehmlichkeiten. Knud überkam das Gefühl, daß er wohl hinsichtlich seiner eigenen Person mit Aehnlichem Bekanntschaft machen würde — was vielleicht auch auf den Obersteuermann paßte.
Unter diesen wenig angenehmen Erwägungen verging leider auch die Zeit, ohne daß seine Kameraden ‘ sich zeigten; und die Aussicht an Bord zu kommen und dem Obersteuermann den Auftrag auszurichten, ehe die Offiziere des Ostindienfahrers zur Koje gingen, wurde immer geringer, je tiefer die Sonne sank. Erst bei der plötzlich eintretenden Dunkelheit zeigten sich die vier Matrosen und der kommandierende Offizier — alle in einem unglücklicherweise nicht ganz normalen Zustand.
Den guten Meister Joachim hatten weder der Steuermann noch seine Leute erwischt, dagegen hatten sie einen portugiesischen Juden getroffen, der ihnen Palmwein verkaufte. Dieser Wein hatte, wie ersichtlich, seine Wirkung gethan.
Der Steuermann war nun noch gerade Herr seiner Beine. Aber sein portugiesischer Freund hatte ihm an- vertraut, daß er einen Bruder habe, der gleich ihm droben in Toregaru mit Palmwein handle, und daß man dort den Bootsmann sicherlich treffen würde. Tore-