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Gkatirbeiiasen:IlluftrirteS S©nma$$blatt" «.^Uuftrirte lanSwrrthschaftliche Beilage".

Dir. 8.

Atiistag Kil 18. Januar

1888.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 15. Januar 1898.

Neueren Bestiinmungen zufolge wird der hiesige Kreis-Verein vom Rothen Kreuz foitan die Bezeichnung

Zweig-Verein vom Rothen Kreuz"

führen.

Indem ich dieses im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. v. Alts. im Kreisblatt Nr. 152 den geehrten Mitgliedern des Vereins hierdurch mittheile, werden dieselben gleichzeitig auf Dienstag den 25, d. Mis. Nachmittags 4 Uhr in das Sitzungszimmer des Land­rathsamtes dahier zu einer General-Versammlung ein­geladen.

Auf der Tagesordnung steht:

1. Nechnnngsablage.

2. Beichlußsaffung über die Verwendung der Vereins­mittel und die Thätigkeit des Vereins im Falle einer Mobilmachung.

Etwaige Anträge, die allgemeinen Angelegenheiten des Vereins betreffend, müssen spätestens Tags zuvor bei dem Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden.

Der Vorsitzende:

Freiherr v o ih, S ch l e i n i tz.

Hersfeld, den 5. Januar 1898.

Nach Mittheilung, der Müllerei-Berufsgenossenschaft Sektion XL zu Frankfurt a/M ist der Mühlenbesitzer G. H Braun zu Hersfeld als Vertrauensmann und der Mühlenbesitzer Carl Aulepp in Philippsthal als dessen Stellvertreter für den hiesigen Kreis für die Zeit vom 1. Oktober 1897 bis dahin 1899 gewählt worden.

Gleichzeitig theile ich mit, daß der Geschäftsführer Val. Feldmann in Frankfurt a/M., Moselstraße 29, als Beauftragter der Sektion XL der Müllerei-Berufsgenos- senschast gemäß § 82 des UnfaUversicherungsgesetzes be­stellt worden ist.

I. 64. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersseld, den 17. Januar 1898.

Vor Ablauf d e r Frist zur Abgabe einer Steuererklärung für 1898/99 (20. Januar 1898) weise ich nochmals aus die Bestimmungen im

Großtante Helene.

Von H. Keller-Jordan. (Fortsetzung.)

Als ich am andern Morgen aus dumpfem Schlaf und wirren Träumen erwachte, fühlte ich mich unfähig, aufznstehen. Meine Glieder waren wie zerschlagen, und mern Kopf bräunte. Es war ein eigenthümlicher Zu­stand zwischen Wachen und glasen, in dem ich mich mehrere Wochen befand. Der Arzt nannte es ein gastrisches Fieber. Ich weiß noch, daß sich alle Er- lebniffe in meinem Kopfe durcheinander kreuzten, Hermann und Arabella tanzten vor mir, und Heinrich Waldau hielt meinen Kopf zwischen seinen Händen wie zwischen Klammern, aus denen ich mich vergebens zu befreien versuchte. Nur die Wohlthat blieb mir, daß ich zu­weilen als sanfte Trösterin meine Mutter gewahrte, die mir milde und liebevoll entgegenlächelte.

Das erste, klare Bewußtsein wieder hatte ich an einem Morgen, als meine Augen auf Arabella fielen, die in ihrer frischen Schönheit vor mir stand, mit rührender Theilnahme mein Gesicht studirte und meine Hand zärtlich in der ihren streichelte. Ich zog sie an meine Brust, und ihre heißen Freudenthränen tropften aus mein Gesicht.

Gott sei tausendmal Dank, Helene," flüsterte sie, daß ich dich behalten darf. Welche namenlose Angst habe ich um dich ausgestanden. Was hätte ich ange- sangen, wenn du gestorben wärest?"

Ich weiß nicht, welche Gewalt mich trieb, ohne mein

§ 30 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 1 hin. Hiernach verliert derjeuigeSteuerpflich- t i g e die g e s e tz l i ch e n R e ch t s m i t t e l gegen seine Einschätzung für das betreffende Jahr (1898/99), der die ihm obliegende Steuererklärung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist a b - giebt, es sei denn, daß Umstände dargelhan werden, welche die Versäumniß entschuldbar machen.

Wer die Steuererklärung, zu deren Einreichung er gesetzlich verpflichtet ist, nicht längstens innerhalb vier Wochen nach einer nochmaligen an ihn gerichteten be­sonderen Aufforderung abgiebt, hat neben der ver­anlagten Steuer einen Zuschlag von 25 Prozent zu derselben zu zahlen und außerdem die d ur ch s e i n e U n t e r l a s s un g dem Staate entzogene Steuer zu ent­richten.

Der Vorsitzende der Veranlagungskommission: Freiherr von Schleinitz", Geheimer Regierungs-Rath. I. III. Nr. 330.

Die Abhaltung des Viehmarktes am 20. Januar d. J. ist unter nachstehenden Bestimmungen genehmigt worden.

Außer den in der landespolizeilichen Anordnung vom 21. Juni 1897 vergl. Nr. 74 des Kreisblatts getroffenen Bestimmungen sind zur Durchführung der veterinärpolizeilichen Aufsicht des Marktes folgende wei- 1 lere Bestimmungen getroffen worden, deren Nichtbeach­tung mit einer Strafe von nicht unter 10 Mk. event, entsprechender Haft geahndet wird.

1. Vieh aus verseuchten Nachbargebieten, und zwar 1. Preußen: Sämmtliche Regierungsbezirke mit Aus­nahme von Stade; 2 Bayern: Sämmtliche Regierungs­bezirke; 3. Königreich Sachsen; 4. Württemberg: Sämmt­liche Kreise; 5. Baden: Landeskommissariate Karlsruhe, Konstanz, Freiburg, Mannheim; 6. Hessen: Provinzen Starkenburg, Oberhessen, Rheinhessen; 7. Mecklenburg- Schwerin ; 8. Sachsen-Weimar: Meiningen, Allenburg, Koburg, Golha; 9. Oldenburg; 10. Braunichweig; 11. Anhalt; 12. Fürstenthümer: Schwarzburg; 13. Waldeck; 14. Reuß j. L.; 15. Bremen, Hamburg; 16. Elsaß, Lothringen.

2. Am Tage vor dem Markte werden die Gastställe, Höfe der Gastwirthschaften u. f. w. thierärztlich beauf­sichtigt werden.

3. Mit dem Auftrieb des Viehes auf den Marktplatz

Wollen ihr zu sagen:Arabella, du hättest dann Her­mann Feldner gehabt, der dich in seine Obhut genommen, und da hättest du alles vergessen !"

Die Worte waren gefallen, ob mit Hohn oder mit Weh, ich weiß es nicht. Ich weiß nur, wie mein Herz schmerzte, als ich in ihr glühendes Antlitz sah, als sie ihren Kopf an meine Brust legte und selig hauchte: Glaubst du wirklich, daß er mich lieben könne, Helene? '

Ich antwortete nicht. Meine Augen schloffen sich, und ich zerdrückte mit Gewalt die Thränen, die sich hineinvrängen wollten. Meine Hände preßten sich fest auf meine Brust, und ich flehte Gott inbrünstig an, mich sterben zu lassen. Ich halte keine Kraft mehr, weiter zu leben. Ich sah nichts, als diese schreckliche kommende Zeit, die mir wie ein unabsehbarer Abgrund entgegengähnte.

So lag ich den ganzen Tag, ohne zu sprechen. Ich war bei vollem Bewußtsein, aber ich fürchtete mich, die Augen zu öffnen. Ich konnte nicht das glückliche, schöne Gesicht meiner Schwester sehen, ich fühlte, daß ich ihr Unrecht that, daß ich Hermann grollte, statt ihn zu be­klagen, ihn, den nur ein trauriger Irrthum zu mir ge­führt hatte. Aber ich liebte ihn ja zu tief. Und wenn ich auch diese Liebe zu il)m nie tobten konnte oder wollte, so war doch das Sterben des Glaubens an Hermanns Liebe und mein zukünftiges Glück zu schwer.

In der darauffolgenden Nacht träumte mir, ich läge wieder auf den Knieen vor dem Todtenbette meiner j Mutter, ich sähe den schmerzlichen, sorgenvollen Zug um ihren Mund.

darf erst 73/+ Uhr früh begonnen werden. Der Auftrieb darf geschehen:

a) durch die Schloßstraße, b) durch die SturmiuS- straße von der Rhabanusstraße aus, c) durch die Linden- straße. d) durch die von Ziehers her durch den Eisen­bahn-Viadukt führende Straße.

Hiernach bleibt von den auf den Viehmarkt münden­den Straßen nur die Heinrichstraße für den Auftrieb geschloffen.

4. Das Aufbringen von Vieh auf den Markt ist nur dann gestattet, wenn den an den unter 3 genannten Auf­triebswegen aufgestellten Polizei-Beamten eine von der zuständigen Ortspolizeibehörde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, daß in der Ursprungsgemeinde seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche herrscht und daß die Ursprungsgemeinde in den letzten 4 Wochen nicht zu einem Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59a der Bundesrathsinstruktion gehört.

Diese Bescheinigung hat eine fünftägige Gültigkeit, den Ausstellungstag eingerechnet.

5. Die Musterung von Vieh 2C. in den Zugangs­stellen oder dicht davor ist verboten.

6. Am Marktlage ist der Viehhandel in Gehöften, Gastställen rc. innerhalb der Stadt Fulda verboten.

Fulda, den 13 J^nu^ 1898.

Der Königliche Landrath.

I A.: Z o b e r b i e r, Regierungs-Asseffor.

Politische Nachrichten.

Inland.

Berlin, 16. Januar.

S e. M a j e st ä t der Kaiser arbeitete vorgestern Vormittag allein und unternahm darauf mit Ihrer M a j e st ä t der Kaiserin einen gemeinsamen Spaziergang. Nach der Frühstückstafel, zu welcher keine Einladungen ergangen waren, ritt Se. Majestät spaziren. An der Abendtafel nahm Prinz Heinrich XXVIII. Reuß Theil. Gestern Morgen 9 Uhr 38 Min. begab Sich Se. Majestät der Kaiser nach Berlin, um später einer Jagd bei Buckow beizuwohnen und am Abend an einem Diner bei dem Chef des Militärkabinets, General­adjutanten, General der Infanterie v. Hahnke, bei­zuwohnen.

Die Feier des Krönungs- und Ordensfestes wurde

Ich erwachte furchtbar aufgeregt neben mir in ihrem Bette lag friedlich schlummernd Arabella. Ihr Arm ruhte über ihrem Kopf, und ein seliges Lächeln spielte um den halbgeöffneten Mund; der Mond schien beinahe tageshell in das Zimmer und beleuchtete das liebliche Bild.

Lange, lange schaute ich in ihr Gesicht. Nach und nach wurde es stiller in mir, es kam etwas von jener wunderbaren Kraft entsagungsvoller Liebe über mich, die so reich in sich selbst ist, weil sie eine Genüge findet in der Tiefe eigenen Empfindens. Ich erhob mich, beugte mich über Arabella und küßte sie.

Am andern Tage konnte ich wieder aufstehen, und nach einer Woche war ich im stände, die Haushaltungs- Socgen, die Arabella während meiner Krankheit allein getragen hatte, wieder mit ihr zu theilen.

Als ich Hermann zuerst wieder sah, fand ich ihn blaß und ernst. Er druckte mir warm die Hand, aber seine Augen senkten sich nie mehr mit der alten Liebe in die meinen. Ein tiefes Mitleid erfaßte mich. Diese schreckliche getheilte Stimmung mußte ein Ende nehmen.

Ich saß eines Tages am Fenster und dachte darüber nach, wie ich am besten das letzte, lose Band, das Her­mann noch an mich fesselte, lösen könne, als ich Heinrich Waldau über den Hof kommen sah und in dem Seiten­gebäude verschwinden, in dem mein Vater das Amts­zimmer hatte und in dem er sich den größten Theil des Tages aufhielt.

Eine erschreckende Ahnung kam über mich. Die Er- lebniffe des unglücklichen Abends in der Pastorei traten