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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonnenientspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Postaufschlag.

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Gvatisbrilagen:Illustkirtes SonnrttgSblarL^ N.IllkLyterVte iantzwirthschaftliche Beilage".

Nr. 7. Smaitii 8« 15. Januar 1888.

Elftes Statt.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen Jllustrirtes Soimtagsblatt" ^ Jlliistrirte landwirthschaftl. Beilage" für das 1. Quartal 1898 werden von allen Aai- serlichen poftanftalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 4. Januar 1898.

Die Herren Ortsvorstände erhalten hierdurch die Weisung, das im § 8 Abs. 3 des Reglements vom 4. März 1875 (Amtsblatt Nr. 15) vorgeschriebene Verzeich- niß derjenigen noch nicht geimpften Kinder, welche in ihren Gemeindebezirken nicht geboren, sondern dahin ver­zogen sind, bis z n m 1 0. F e b r u a r d. Js. mir ein- zureichen.

Die Herren Standesbeamten werden angewiesen, unter Benutzung des Ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Formulars die vorgeschriebenen Jmpflisten durch Eintrag der im Jahre 1897 geborenen noch lebenden Kinder (Spalte 2 bis 5) vorzurichten und bis zum obigen Termine gleichfalls mir einzureichen. Bei Aufstellung dieser Liste ist noch zu beachten, daß die Impflinge einer jeden Gemeinde zusammen in unmittelbarer Reihenfolge eingetragen werden.

Gleichzeitig ersuche ich die Herren Lokalschulinspek- toreu unter Benutzung des ihnen zugehenden Formulars durch Eintragung der sämmtlichen Schüler, welche im laufenden Jahre das 12. Lebensjahr zurücklegen werden, die Listen für die W i e d e r - I m p f u n g seitens der Herren Lehrer vorrichten und hiernächst dieselben bis spätestens zum 1 5. k. M t s. einreichen zu lassen.

Falls Schüler sich vorfinden sollten, von welchen ein Nachweis der Erstimpfung nicht erbracht werden kann, sind solche in einem Begleitschreiben besonders namhaft zu niachen.

I. A, Nr. 30. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Negierungs-Rath.

Cassel, den 17. Dezember 1897.

Nach § 35 Abs. 4 und 6 der Reichs-Gewerbe-Ordnung in der Fassung der Novelle vom 6. August 1896 haben Personen, die den Handel mit Drogen und chemischen Präparaten beginnen, welche zu Heilzwecken dienen, bei Eröffnung ihres Gewerbebetriebs der zuständigen Behörde hiervon Anzeige zu machen.

Zuständig ist die Polizeibehörde des Ortes, wo das Gewerbe betrieben wird.

Da hiernach der Handel mit Heilmitteln jeder Art, auch der Thierheilmittel, der behördlichen Kontrole unter­liegt, selbst wenn die Mittel unschädlich und ungefährlich sind (wie Pfeffermünze, Chamillen, Bittersalz u. s. w.), so werden durch diese Bestimmungen, außer den Drogisten auch diejenigen M a t e r i a l w a a r e n h ä n d l e r be­troffen, die gleichzeitig Handel mit den gedachten Drogen und chemischen Präparaten treiben.

Unberührt davon bleiben die über den Verkehr mit Arzneimitteln und Giften ergangenen besonderen Ver­

ordnungen (Kaiser!. Verordnung vom 27. Januar 1890 (R. G. Bl. S. 9) und 25. November 1895, Polizei- Verordnung vom 30 November 1894 (A. Bl. S. 255) und vom 24. August 1895 (A. Bl. S. 213).

Sie wollen daher in geeigneter Weise alle hiervon betroffenen Gewerbetreibenden Ihres Kreises, auch diejenigen, welche bereits vor dem 1. Januar d. J. den Handel mit Heilmitteln irgend welcher Art betrieben haben und denselben fortsetzen wollen, ausdrücklich darauf aufmerksam machen, daß durch die Unterlassung der An­zeige nach § 148 der R. G. O. eine Geldstrafe bis zu 150 M. und im Unvermögensfall Hast bis zu 4 Wochen erwirkt wird, sowie, daß der betreffende Handel nach § 35 Abs. 4 a. E. e. O. zu untersagen ist, falls durch Handhabung des Gewerbebetriebes Leben und Gesund­heit von Menschen gefährdet wird.

Zur Erleichterung für die Anmeldenden empfiehlt es sich, denselben Formulare in duplo vorzulegen, welche nur mit Namensunlerschrift und Datum zu versehen sind, und von denen das Eine bei der Behörde verbleibt, I das Andere abgestempelt und dein Anmeldenden als Be- : scheinigung der Anmeldung überlasten wird.

Außerdem ist von der OrtLpolizeibehörde ein nament- ! liches Verzeichniß der Anmeldenden anzulegen, fortlaufend zu ergänzen und alljsthrli^^ ' den Landkreisen bis 15. April dem Lcmdrathe zur weiteren Mittheilung an den Kreisphysikus einzureichen. Von den Königlichen Polizei-Direktionen ist dasselbe dem Kreisphysikus un­mittelbar vorzulegen.

Der Regierungs-Präsident. H a u s s o n v i l l e. An den Herrn Polizei-Präsidenten hier und die Herren Landräthe des Bezirks. A II. 13096.

* * *

Hersfelo, den 8. Januar 1898

Vorstehendes wird den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Bescheidung der betreffenden Gewerbetreibenden mitgetheilt.

Eine Abschrift des über die Anmeldung zu führenden Verzeichnisses ist mir bis zum 15. April jeden Jahres einzureichen.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schlei n i tz , Geheimer Negierungs-Rath.

Uichtamtiicher Theil.

Die Betriebs-Sicherheit der preußischen Staats-Eisenbahnen.

Dem preußischen Landtage ist eine Denkschrift über die Betriebs-Sicherheit der preußischen Staats-Eisen­bahnen vorgelegt worden. In der Einleitung wird darauf hingewiesen, daß die preußischen Staats-Elsen- bahnen, die in Bezug auf die Betriebs-Sicherheit stets eine der ersten Stellen eingenommen haben und feit : einer Reihe von Jahren von schweren Betriebs-Unsällen verschont geblieben waren, im letzten Jahre in schneller Folge eine Reihe schiverer Unfälle zu beklagen hatten, die in ungewöhnlich großer Zahl Opfer an Leben und Gesundheit forderten und in weilen Kreisen Unruhe und ! Besorgntß erregten. Die Staats-Eisenbahn-Verwaltung ; ist sich bewußt, daß es zu ihreu ernstesten Aufgaben ge­hört, für die Sicherheit des Betriebes durch entsprechende Ausrüstung der Bahn in den baulichen Anlagen und Betriebsmitteln, durch klare Gliederung und straffe Ord­nung des Betriebs - Dienstes, durch ausreichende Be­messung und tüchtige Schulung des Personals und durch sachgemäße, den Kräften angemessene Dienst-Eintheilung unablässig zu sorgen.

Der erste Abschnitt vergleicht sodann die Betriebs- Sicherheit auf den preußischen mit derjenigen auf den Bahnen der Nachbarländer. Im zweiten Abschnitt wird gezeigt, daß zwar die Zahl der Unfälle des vergangenen Sommers sowohl im Vergleich mit den Sommer-Halb­jahren der vorhergegangenen fünf Jahre, wie mit der

langen Reihe von Jahren seit 1880/81 überhaupt nicht verhältnißmäßig hoch ist. Dagegen hatten die Unfälle des letzten Sommers zum Theil außerordentlich schwere uub beklagenswerthe Folgen, so daß die Zahl der ver­unglückten Reisenden in dieser Zeit eine ungewöhnliche Höhe erreichte. Hierzu wird im dritten Abschnitt nach- gewiesen, daß die Ansicht, die preußische Staats-Eisen- bahn-Verwaltung habe aus Ersparniß-Rücksichten die betriebssicherheitliche Vervollkommnung und Ausgestaltung ihres Netzes vernachlässigt, unbegründet ist. Das Be- triebs-Personal hat von 1894 97 um 15 000 Köpfe zugenommen.

Die Staats-Eisenbahn-Verwaltung hat, so schließt die Denkschrift, in eingehender Weise Auskunft über die auf ihren Linie» bezüglich der Sicherheit des Betriebs und Verkehrs bestehenden thatsächlichen Verhältnisse wie über die eine Erhöhung dieser Sicherheit bezweckenden Einrichtungen und Anordnungen gegeben, nicht um ihre Arbeiten besonders hervorzuheben denn was sie in dieser Beziehung besonders gethan, war nur ihre Pflicht und Schuldigkeit, sondern um dem Lande einen klaren Ueberblick über Fragen zu verschaffen, an denen ein jeder persönlich interessiert ist. Sie giebt sich der Hoff­nung hin, daß die Ausführungen der Denkschrift dazu beitragen werden, .Beunr->iaung und Vorurtheile zu zerstreuen, welche auf mangelnder Kenntniß der Dinge beruhen.

Politische Nachrichten.

Inland.

Berlin, 13. Januar.

Se. Majestät der Kaiser wohnte gestern Nachmittag auf dem Bornstedter Felde einem Exerziren des Lehr-Jufanteriebataillons bei und kehrte gegen i/26 Uhr an der Spitze des Bataillons in das Neue Palais zurück. Zur Abendtafel waren der kommandirende General des Gardekorps, General der Infanterie von Bock und Polach, der Kommandeur der 1. Garde-In­fanteriedivision Generallieutenant Frhr. v. Bülow, der Kommandeur der 1. Garde-Jnfanteriebrigade, General­major v. Keffel, und der Kommandeur des Lehr-Jnfanterie- bataillons Major Graf v. Haslingen geladen. Heute Morgen hörte Se. Majestät vor 9 Uhr die Vorträge des Kriegsministers, Generallieutenants v. Goßler, und des Chefs des Militärkabinets, Generaladjutanten, Generals der Infanterie v. Hahnke.

Se. Majestät der Kaiser hat nachträglich dem Fürsten Bismarck zur Erinnerung an seinen auf der Rückreise von Kiel am 16. Dezember v. I. in Friedrichs- ruh gemachten Besuch seine wohlgelungene Photographie verehrt. Das Bildniß trägt eine eigenhändige Widmung des Kaisers, welche an den Besuch erinnert.

Mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand Ihrer Majestät der Kaiserin wird vor dem Geburtstage des Kaisers außer dem Ordensfest und dem Kapitel des Ordens vom Schwarzen Adler kein anderes Fest statt- finben.

Zum Geburtstage d e s Kaisers werden in Berlin erwartet: der König von Sachsen, Prinz Georg und Prinz Friedrich August von Sachsen, der König von Württemberg, der Großherzog und die Großherzogin von Hessen, der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Baden.

Eine C a b i n e 1 s o r d r e des Kaisers an das Ober­kommando der Marine hat folgenden Wortlaut:Ich habe mit Befriedigung durch die Meldung des kom- mandirenden Admirals vernommen, in welch' umsichtiger und energischer Weise die Besetzung der Kiaotschau-Bucht und die Unternehmung gegen Haiti im Sinne der er- theilte» Instruktion durchgeführt ist. Ich nehme hieraus gerne Veranlassung, den Kommandanten und Besatzungen Meiner dabei betheiligten Schiffe Meine Anerkennung auszusprechen. gez Wilhelm, I. R.

Nach dem Beschluß des B u n d e s r a t h s vom heutigen Tage soll ein weiterer Betrag von Zehn-