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Är. 3. Iümicrslag Ötn li. ZNmr 1898.
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Amtlicher Theil.
Hersseld, den o. Januar 1898.
In Gemäßheit des § 25 bezwse. 45 der Deutschen Wehrordnung vorn 22. November 1888 haben alle die- jenigen Personen männlichen Geschlechts, welche 1. in dem Zeitraum vom 1. Januar 1878 bis einschließlich 31. Dezember 1878 geboren sind,
2. dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz-Behörde zur Musterung bezwse. Aushebung gestellt,
3. sich zwar gestellt, aber über ihr Militärverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. I. zur Rckrutirungs-Stammrolle zu melden und Dabei die über ihr Alter sprechenden, ; ,owie die etwaigen sonstigen Älteste, welche bereits er= gangene Bestimmungen über ihr Mililürverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden, einschließlich der Guttzvorsteher des Kreises haben demgemäß im lausenden Monate folgende Be- 1 kanntmachung in ortsüblicher Weise viermal zu erlassen : '
Großtaute Helene.
Von H. Keller-Jordan.
(Fortsetzung.)
Sie wußte, daß ich kam, aber ich räumte erst die Bücher zurecht, ordnete mit der Magd das Abendbrot und besorgte alle die Kleinigkeiten, von denen ich die Mutter gern befreite. Wenn ich dann in den Wald kam, dann hörte ich ihre Stimme, ehe ich sie sah, und nie entdeckte ich ihr lichtes Kattunkleid im Gebüsch, ohne in meinem Herzen eine Freudigkeit zu empsinden, die mit innigem Dank gepaart war, daß ich sie hatte und sie lieben durfte!
Du kennst die Stelle im Buchenwalde, Elisabeth, wo der Bach sich durch die Weiden schlangelt, an dem Platze unter den drei Eichen, wo dein Vater so gern das Abendbrot entnimmt; das war ihr Lieblingsplatz, da fand id) sie sicher, wenn ich sie suchen mußte. Da lag sie au«- gestreckt im Moose, mit den Augen dem Waffer folgend, welches leise murmelnd vorüberzog.
„Helene, wenn du wüßtest, welche Melodien das sind!" sagte sie oft. „Hörst du sie nicht?" Ich hörte keine Melodien. Ich bäumte lieber phantastische Geschichten und schaute hinaus zu den Wolken, die in ihren immer neuen Gebilden und in ihrem Fluae für mich eine Welt von Poesie trugen. Dann erzählte ich Geschichten, denen Arabella so gern Inufvbte, während sie Sträuße aus Wald- und Wiesenblumen band, die sich in ihren kleinen Händen künstlerisch gestalteten. Sehr oft begleitete uns die 'Platter auf unsern Streifenden.
„Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienst- ; Pflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. bei dem Ortsvor- staude seines Wohnortes zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile. Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthaltsort zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile."
Die sodann genau nach der Instruktion des Herrn Ober-Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 1876 Seite 109 und 110) aufzustellenden Rekrutirungs- Stammrollen pro 1878 sind mir nebst den bei den j Meldungen zur Stammrolle aus den betreffenden Jahrgängen vorgelegten Attesten 2C. uud den beiden Rekru- I lirnngsstammrollen der Jahre 1876 und 1877 bis spätestens zum 5. Februar d. Js. unter der Bezeichnung Militaria einzureichen.
Ferner haben die Herren Ortsvorstände rc des Kreises die in ihren Gemeinden sich aushaltenden, zum einjährig- freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen, welche in das militärpflichtige Alter eintreten bezwse. eingetreten sind und ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von der Aushebung noch nicht zurück- gestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des § 93 pos. 2 der Wehrordnung vom 22. November 1888 sich bei der Ersatz-Commission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.
Schließlich spreche ich die bestimmte Erwartung aus, daß die vorbezeichneten Stammrollen sauber ausgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselben vollständig ausgefüllt werden, insbesondere ist anzugeben, ob die Eltern des Militärpflichtigen noch leben oder nicht und muß der Stand des Letzteren sowie des Vaters desselben bezeichnet werden. Zweifelhafte Eintragungen dürfen nicht gemacht werden solider» die betreffende Rubrik ist alsdann überhaupt nicht aUszufüllen. J. II Nr. 1. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Dann verstand es niemand so gut wie Arabella, ihr einen Sitz zurecht zu legen, auf dem sie behaglich ruhen konnte und der auch zugleich den schönsten und vortheil- haftesten Blick auf die Baumgruppen bot. Die arme Mutter, sie war nicht mehr so lebensfroh wie einst, und in dein stolzen Ausdrucke ihres Gesichts, wenn es auf Arabella ruhte, schlich sich ein Weh, welches ich damals nicht verstand.
Ich war inzwischen achtzehn Jahre alt geworden. Da ich in meiner äußern Entwicklung so lange Kind geblieben war, so dachte man erst fitzt daran, daß ich erwachsen sei und man mich ein wenig mehr mit der Welt bekannt machen müsse. Ich fing an, mit meinen Eltern die Casino Vergnügungen in Rayon zu besuche». Ich vergeffe nie, wie enttäuscht ich von dein ersten Ball midj Hause kam
Ich war keine blendende Erscheinung, und die Herren, die ich da kennen lernte, hielten eü wohl auch nicht für der Mühe werth, die Bekanntschaft einer jungen Dame zu machen, die ihrem Aeußern nach so wenig versprach Freundinnen hatte ich keine, wenn ich nicht die junge» Mädchen so nennen wollte, die mit mir zusammen die Schule besucht hatten und die ich nur von Zeit zu Zeit in der Kirche, in kleinen Gesellschasten oder auch bei g'ößern Ausflügen wiedergesehen hatte. Ich stand ihren kleinen Vertraulichkeiten fern und wurde nicht in ihre Mädchengeheimnisse eingeweiht, die sie sich so wichtig in die Ohren flüsterten.
Von Zeit zu Zeit besuchten wir ein Konzert, das durchreisende Künstler verunstalteten. Das waren schöne
Hersfeld, den 3. Januar 1898.
Den Herren Standesbeamten des hiesigen Kreises gehen in den nächsten Tagen die Formulare zu den gemäß § 46 Nr. 7 der Wehrordnung vom 22. November 1888 anzufertigenden Auszügen aus den Civilstands- Registern zu und zwar mit der Auflage, die in Rede stehenden Auszüge alsbald anzufertigen. Die aus den Geburtsregistern sind zum 15 d. Mts. den Ortsvorständen der betreffenden Gemeinden ?c. zu übersenden, während die aus den Sterberegistern alsbald dahier einzureichen sind. Die Angabe des „Geburts-Tages, Monats und Jahres" in den letzteren hat unter „Bemerkungen" zu erfolgen, falls das genaue Datum, das aus dem Sterberegister nicht hervorgeht, anderweit bekannt geworden ist.
Bezüglich der Anfertigung der Auszüge aus den Sterberegistern ist seitens des Herrn Ministers des Innern angeordnet worden, die tabellarische.Form zu verlaffen und hem Gesammtauszuge die Form einer Sammlung von Einzelauszügen für jeden Verstorbenen zu geben, damit diese Einzelauszüge dann von hier aus zu den im § 46 unter 9 vorgeschrie- benen Mittheilungen unmittelbar benutzt werden können.
J. II. Nr. 2. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersseld, den 3. Januar 1898.
Nachdem die AmtSdauer des gewählten Vertreters und Ersatzmannes zur Genostenschaftsversammlung der Hesten-Nastauischen jandwirthschaftlichen Berufsgenosten- schaft mit dem JaHre 1897 abgelaufen ist, wird die Neuwahl eines Vertreters und Ersatzmannes für die hiesige Sektion nothwendig.
Nach § 6 des Genossenschasts-Statuts ist für die hiesige Stadt wie für jede Landgemeinde des Kreises von der Gemeiude-Vertretung und, wo eine solche nicht besteht, von der Gemeinde-Versammlung oder Gemeindebehörde (Gutsvorstand) zunächst ein Wahlmann zu wählen.
Als Termin, bis zu welchem diese Wahl erfolgt und seitens der Herren Ortsvorstände der Wahlmann unter genauer Angabe von Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf mir schriftlich bezeichnet sein muß, wird hiermit der 1. Februar d. J. bestimmt.
Gemeinden 2C, welche diese Frist oder eine bei etwaiger diesseitiger Beanstandung der Wahl bewilligte
Abende, umso mehr, da auch Arabella mit daran theil- nehmen durfte.
So nahte allmählich die Zeit heran, in der die Tante ihre Ansprüche an Arabella geltend machte. Sie sollte in Breslau nicht nur die Musikschule besuchen, sondern auch in allen anderen Künsten und BildungSzweigen veivoötommnet werden, wie sie zu einer vollendeten Erziehung gehören.
Meine Schwester freute sich wie alle Kinder auf die Veränderung, ohne an die Abschiedsschmerzen zu denken, die gewöhnlich desto brennender den ersten, neuen Eindrücken folgen. Da die Reise eine sehr weite war und man damals nicht nur keine Eisenbahnen kannte, sondern auch der Postverkehr seine Mängel hatte, so war nicht daran zu denken, daß wir unsern Liebling vor Ablauf der drei Jahre wiedersehen würden.
Am letzten Tage vor ihrer Abreise, es war ein schöner Frühlingstag im Anfang April, besuchten wir Schwestern noch einmal alle unsere Lieblingsplätze. Als Arabella unter dem ersten blühenden Kirschbaum im Garten stand und bewundernd zu ihm in die Höhe sah, da warf sie sich plötzlich schluchzend in meine Arme.
„Helene," sagte sie, „so schön wie hier kann es in der ganzen weiten Welt nicht sein, und wenn diese brei Jahre vorüber sind und ich wiedergekommen bin, dann trenne ich mich nie mehr von hier I'4
Am andern Morgen früh hielt die große Reisekutsche vor unserer Thüre. Die Mutter und ich hatten marine Decken und Tücher hineingelegt. Der Vater, der Arabella zur Tante begleiten sollte, hatte sich schon gemüth-