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Soinitrfoii Stil 23. Iezember
1897.
Moiinemenk-Jmlahng.
Nil dem s. Januar beginnt ein neues Abonnement t I auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende ■ Hersfelder Kreisblatt
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Das „Kreisblatt" bringt außer den amtlichen I Bekanntmachungen zuverlässige!Uittheilungen über (Er- I eignisse in der Politik, Berichte aus dein Kreise und I der Provinz. Reichhaltige Nachrichten vermischten 3n= I Halts bringen alle sonstigen mittheilenswerlhen Ereig- I »isse des täglichen Lebens zur Kenntniß der Leser. I Daneben werden sorgfältig ausgewählte Erzählungen ■ einen weiteren Theil des Lesestoffes bilden. . w Die wichtigsten Ereignisse gehen uns durch I Telegramme zu und werden wir dieselben nöthigen- I saUr durch Extrablätter verbreiten. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das i -Kreisblatt^^ beträgt l Mark 40 Pfg. i ^h^m/*^ finden durch das »Kreisblatt" ! ^zweckentsprechende Verbrei tung und kostet die fünfgespalteue Garmondzeile oder I deren Raum jo Pfg. Zu zahlreichem Abonnement ladet ergebenst ein die Expedition.
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I Amtlicher Theil.
Berlin, den 15. November 1897.
• I Nach § 2 der Verordnung vom Il.März 1850 sind He Vorsteher von Vereinen, welche eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten bezwecken, verpflichtet, Statuten des Vereins und das Verzeichniß der Mitglieder binnen drei Tagen nach der Stiftung des Vereins der Oris
Polizeibehörde einzureichen. Bisher ist angenommen worden, daß diese Verpflichtung, da sie den Vorstehern als solchen auferlegt ist, auch die nach Ablauf der dreitägigen Frist eingetretenen Vorsteher trifft. Allerdings kann die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung nach § 13 a. a. O. solchen Vorstehern gegenüber Mangels der Voraussetzung der Fristversäumniß strafrechtlich nur dann geahndet werden, wenn von der Ortspolizeibehörde eine Auskunft über die Statuten 2c. gefordert und nicht ertheilt ist. Neuerdings ist nun von einigen Gerichten eine abweichende Auffassung dahin vertreten worden, daß die erwähnte Verpflichtung nur denjenigen Vorstehern auferlegt sei, die dieses Amt zur Zeit der Stiftung des Vereins bekleiden, und daß die in der Nichterfüllung der Verpflichtung liegende strafbare Handlung mit dem Abläufe der dreitägigen Frist vollendet sei, sodaß eine nach dem Fristablauf fortgesetzte Unterlassung der Einreichung nicht mehr strafbar und der Anfang der Verjährung der Strafverfolgung von dem Fristablauf zu berechnen sei. Gegen diese Auslegung lassen sich gewichtige Bedenken geltend machen. Insbesondere erlischt das Interesse der Polizeibehörde, von der Gründung und Organisation eines Vereins Kenntniß zu erhalten, um die Ueberwachung eintreten zu lassen, nicht mit dem Ablauf der festgesetzten drei Tage, sondern dauert fort, bis die Polizeibehörde auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Wege jene Kenntniß erlangt hat. Die Fristbestimmung hat nicht den Zweck, die Verbindlichkeit selbst zu begrenzen, sondern sie bezeichnet nur den Zeitpunkt, von dem an die Strafandrohung sich den Anzeigepflichtigen gegenüber wirksam erweisen soll. Dauert aber die Verbindlichkeit fort, so beginnt auch der Lauf der Verjährung erst mit deren Erfüllung oder ihrem aus andere Weise erfolgten Erlöschen. Es wird daher an der früheren Auslegung, welche auch mit der Ansicht des Obertribunals (Oppen- hoff, Rechlsprechnug 20 S. 257) im Einklang steht, fest- zuhalten sein.
Ministerium des Innern. gez. von der Recke. An den Herrn RegierungS-Präsidenten zu Cassel. II. 14045.
* * *
Caffel, den 3. Dezember 1897.
Abschrift zur Beachtung und Mittheilung an die Ortspolizeibehörden.
Der Regierung« Präsident. Haussonville.
An den Herrn Polizei-Präsidenten hier und die Herren Landrälhe des Bezirks. A. II. 11844.
Hersfeld, den 2t Dezember 1897.
Wird den Ortspolizeibehörden zur Kenntnißnahme und Beachtung mitgetheilt.
I. 6653. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Lchklitlichk Wmtmchung.
Einkommensteuerveranlagung für das Steuerjahr 1898|99.
Auf Grund des § 24 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (Gesetzsamml. S. 175) wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von niehr als 3 0 0 0 Mark veranlagte Steuerpflichtige i in KreiseHersfeld auf= gefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar 1 8 9 8 bis zum 20. Januar 1 8 9 8 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Ge.wis - s e n gemacht sind.
Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen fino zur Abgaoe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist. Die vorgeschriebenen Formulare und die für deren Ausfüllung maßgebenden Bestimmungen werden von heute ab kostenlos verabfolgt.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in dem Sleuerbüreau des Landrathsamtes in der Zeit von 9 bis 1 2 UhrVormittags und 3 biS 5 Uhr Nachmittags zu Protokoll entgegengenommen.
Die V e r s ä u m u n g der obigen Frist hat gemäß § 30 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung für das Steuerjahr zur Folge.
Wissentlich unrichtige oder unv 0 llstän - digeAngaben oder wissentlicheVerschwei- g u n g von Einkommen in der Steuererklärung sind im § 66 des Einkommensteuergesetzes mit. Strafe b e - droht.
Die Wette.
^ Novelle von M. v. Eschen.
(Fortsetzung )
Endlich schimmerte ein Hoffnungsstrahl.
„Papa, reite heut' mit mir in ben Park!
„Von Herzen gern!" Der alle Herr eilte, die Pferde tu bestellen. „Ich wußte es wohl, triumphirte Mylady, ^»d ein duftendes Billet bat Lord Sleyne, zur bestimmten Stunde im Park zu sein.
„William auf der einen Seite, Steyne aus der andern, 1° ist’« recht!" Sie rieb freudig die schlanken, weißen Hände.
Florimel halte nach wochenlaugem Harren kein Zeichen von dein Geliebten empfangen, alle Briefe gingen ein I a» Mylord. Nun hatte sie eine unüberwindliche Lust "faßt nach Blumen und Grün, nach Lust und Sonnen- schein — vielleicht auch noch nach mehr. Sie ritt dahin Not ihrem Wachkommando, und Colonel 'Diac Donald, ^" niemals fehlte in Rotten-Row, besam nur eine sichtige, kalte Verbeugung, Und wieder begegneten Ne i'd), ohne Gruß ritten sie aneinander vorbei, und noch einmal, dann aber, dort kam wieder der Colonel heraus, b’esmal zur Seite einer langjährigen Freundin bei Haningions. Ein gleichgültiges Vorbeireilen war uu- »wglich: man begrüßte sich, man blieb zusammen, Flo- "Mel übersah die Reihe der kleinen Cavaleade, an bereit äußersten Ende Mac Donald seinen Platz gefunden hatte;
mit einem schnellen Blick suchte ihr Auge das des Geliebten. Ihr Entschluß war gefaßt.
Schelmisch zuckte es um ihren Mund, als sie jetzt inmitten eifriger Unterhaltung ausrief: „Das, Lady Mont- gomery, müssen Sie sich von Lord Steyne erzählen lassen ! Niemand erzählt Hofgeschichten so gut wie er I"
Dieser, glücklich über das erste schmeichelhafte Wort der angebeteten Dame, begann in seiner weitläufigen A,t, wie er meinte entzückend, die bekannte Geschichte vom Duke of . . .
Colonel, ich glaube, Ihr Rappe wird alt, kann er noch laufen ?" fragte Florimel dazwischen.
„Das kommt darauf au!" meinte jener nachlässig und "klopfte den Hals des edlen Thieres.
„Wollen wir einmal sehen, ob mein Cäsar besser läuft, wer zuerst beim Albertsdenkmal ist! Es war ja unser Ziel, Papa ?" Ein leichter Schlag der Gerte, ihr schönes Pferd setzte in langen Sprüngen dahin.
Der Colonel konnte nicht anders--bald sie überholend, bald zurückbleibend, im täuschend nachgeahmten Wettlauf, folgte er ihr, bis die freundlichen Nebelgewebe, auch heute fleißig webend, sich zwischen sie und diejenigen legte», denen sie entflohen.
Als die andern nachkamen, und das baueite keine kleine Weile — Lady Moutgomery erließ ihrem Begleiter auch nicht die geringste Einzelheit seiner Erzählung, Lord Harrington und seine Beß waren über die Zeit des thörichten Jagens hinaus — standen ihre Thiere bei einander in gehöriger Entfernung. So beruhigte denn
Lord Harrington sein Gemüth, das sich, hauptsächlich in dem Gedanken an seine Frau, über die schlechte Verwaltung seines Amtes beunruhigt zu fühlen begonnen hatte; auch Lord Sleynes umwölkte Stirn klärte sich auf, sie wurde heiter, als Florimel ihm jetzt einige Schritte entgegenritt und an seiner Seite in fröhlichem Geplauder blieb.
„Sie hat den Vergleich gezogen!" dachte Mylord befriedigt, als bald daraus der Colonel sich mit einer förmlichen Verbeugung empfahl, ohne mit feiner Entfernung Florimels seit langer Zeit zum ersten Male frohe Laune zu stören.
Und noch befriedigter wurde Mylord, als nach einigen Tagen — er hatte ein neues Gespann prächtiger Pjerde gekauft — die Lady zutraulich freundlich bat: „Fahren Sie mich morgen früh in den Park, Lord Steyne, wollen Sie?" Ob er wollte! — Strahlend vor Stolz und Freude willigte er ein. Die frühe Stunde war ihm, der sonst erst spät zu kommen pflegte, gar nicht früh genug.
„Sie ist zur Vernunft gekommen," nickte ihm Mylady freundlich zu, „unser Mittel war gut!"
„Ich werde die schönste Frau Englands besitzen," neigte er beistimmend sein Haupt, „und über diesen Unverschämten triumphieren!" — so bestieg er seinen Wagen.
Und früh am andern Morgen, wie die Lady gewünscht hatte, hielten die prächtigen Eisen-Jsabellen mit dem eleganten Phakton in Belgravia vor Harrington- Palace.
Florimel, schön wie der junge Morgen, kam herab;