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Dienstag 4« 21 Iczmber
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Amtlicher Theil.
Hierdurch bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß der Herr Reichskanzler durch Bekanntmachung vom 2. Oktober d. I. (R. G. Bl. S. 755) für die Provinz Hessen— Nassau bis auf Weiteres für die Geflügelcholera die Anzeizepflicht im Sinne des § 9 des Viehseuchenge- setze« vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 eingeführt hat.
Es ist also jeder Besitzer von Geflügel verpflichtet, von dem Ausbruch der Geflügelcbolera unter seinem Geflügel und von allen verdächtigen Erscheinungen bei demselben, welche den Ausbruch dieser Krankheit befürch. teil lassen, sofort der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen, auch das Thier von Orten, an welchen die Gefahr der Ansteckung fremder Thiere besteht, fern zu halten.
Die gleichen Pflichten liegen demjenigen, welcher in Vertretung des Besitzers der Wirthschaft vorsteht, ob, ferner bezüglich der auf dem Transporte befindlichen Thiere dem Begleiter derselben und bezüglich der in fremdem Gewahrsam befindlichen Thiere dem Besitzer der betreffenden Gehöfte, Stellungen, Koppeln und Weiden.
Zur sofortigen Anzeige sind auch die Thierärzte und alle diejenigen Personen verpflichtet, welche sich gewerbsmäßig mit der Ausübung der Thier Heilkunde beschäftigen, wenn sie, bevor ein polizeiliches Einschreiten stattgefunden hat, von dem Ausbruch der Geflügelcholera oder von Erscheinungen unter dem Geflügel, welche den Verdacht eines Seuchenausbruchs begründen, Kenntniß erhalten.
Nach § 65 des ReichSviehfeuchengesetzes wird mit Geldstrafe von zehn bis einhundert und fünfzig Mark oder mit Hast nicht unter einer Woche, sofern nicht nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, bestraft: wer die Vorschrift vom Ausbruche der Seuche oder voni Seuchenverdachte unterläßt oder länger als 24 Stunden nach erhaltener Kenntniß verzögert, oder es unterläßt, die verdächtigen Thiere von Orten, an welchen die Gefahr der Ansteckung fremder Thiere besteht, fern zu halten.
(A. III. 11764.) Cassel am 30. November 1897.
Der Negierungs-Präsident.
Wirkl. Geh. Ober-Reg -Rath. Hauff o n v i l l e.
Hersfeld, den 20. Dezember 1897.
Die Herren Ortsvorstände zu Altendorf, Benaendorf,
Die Wette.
Novelle von M. v. E s ch e n.
(Fortsetzung.
Er wich und wankte nicht »on der Seite der jungen Dame; nur wenn sie im Tanze dahinschwebte, dann mußte er sich leider gefallen lassen, daß man sie ihm aus Augenblicke entführte. Denn Tanzen war ein Ver- ßdügen, aus welches Seine Lordschaft — selbst wenn sie vicht zuweilen etwas wie Gicht im rechten Fuß gekneipt hätte — schon aus Rücksicht auf ihr allmählich in ver- sänedeuen Farben, darunter ein verfängliches Grau, schillerndes Haar verzichten mußte.
Inmitten der glänzenden, sie umdrängenden Menge voll Lust und Freude die Schönste, die Gefeiertste, die Königin! — und doch lag ein Schatten auf den Zügen der jungen Dame. Nur jetzt — wie Sonnenschein flog es darüber hin, als der Colonel kam, sie zum Walzer ru führen.
Sein Antlitz strahlte, als sie ihm die Hand gab, als ihr Blick, sich in Liebe und Zärtlichkeit aufhellend, ihm begegnete, ihm allein unter all den glänzenden EavaUeren der ersten, der stolzesten Aristokratie der Welt; über- usiilhig si oh und übermüthiger denn je leuchteten die blauen Augen, als sie Lord Steyne mit seinem Hoch- Müth und sichtlichem Aerger in den Mienen gewährten. -Nun, Mylord?" fragten sie spöttisch in ihrer blitzenden Sprache. — Leicht umschlang Mac Donald das schöne Mädchen, und heiter und glücklich tanzten sie dahin.
»Zum Kuckuck!" brummte Mylord leise, ganz lerse
Eitra, Kleinensee, Lampertsfeld, Meckbach, Mecklar, Motz- seld, Rohrbach, Sieglos und Tann sind noch mit Erledigung der Verfügung vom 14. April 1893 I. I. Nr. 2205, Kreisblatt Nr. 46, die Revision der Maaße und Gewichte betreffend, im Rückstände und werden dieselben mit Frist bis z u m 2 7. d. M t s. b e i M e i d u n g von 3 Mark Strafe hieran erinnert.
1. 6355. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Leffeiltliche Mitulitiitiliitng. Einkommensteuerveranlagung für das Steuerjahr 1898199.
Auf Grund des § 24 des Einkommensteuergesetzes vom 24 Juni 1891 (Gesetzsamml. S. 175) wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige imKreiseHersfeld aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar 1 8 9 8 bis zum 20. Januar 1 8 9 8 dem Unterzeichneten schriftlich oder zuPro - tokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewis - s e n gemacht sind.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist. Die vorgeschriebeuen Formulare und die für deren Ausfüllung maßgebenden Bestimmungen werden von heute ab kostenlos verabfolgt.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in dem Steuerbüreau des Landralhsamtes in der Zeit von 9 bis 1 2 Uhr Vormittags und 3 bis 5 Uhr Nachmittags zu Protokoll entgegeugenommen.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß § 30 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung für das Steuerjahr zur Folge.
— denn er war in guter Gesellschaft — und langsam und gemessen schritt Seine Herrlichkeit zu den Harring- tons, die in einer weniger mit Rosenlust und Dust gefüllten Ecke des großen Saales Tochter und Freier beobachteten. Was er — ob er ihnen etwas sagte? —
Wenige Minuten — und: „Florimel, Lady Harring- ton ist unwohl und verlangt »ach Hanse! Lord Harringlon, der gehorsame Gatte, legte seine Hand auf der Tochter Arm, die eben mit ihrem Tänzer aus den Reihen getreten war. Die junge Dame erschrak; sie sah Lord Steyne hinter dem Vater stehen, und sie wußte die Bedeutung dieses Unwohlseins zu schätzen
„Wie schade!" sagte ihr eigensinniger Freund unb bot ihr seinen Arm.
Mac Donald hörte den leisen Hohn aus dem Worte klingen, das, obwohl an die Dame gerichtet, doch wie für ihn gesprochen schien. Er blickte finster — da: „Mac Donald," bat Florimel, „führen Sie »mich hinaus !" Die leichte Nöthe des AergerS auf ihren Wangen war der Bläffe der Entschlossenheit gewichen. Und wieder wandle der Colonel übermüthig und stolz den Kopf: „Noch nicht, Mylord!" zuckte es jetzt lächelnd um den feingeschnittenen Mund.
ES war ein feindseliger Blick, den die beiden Männer wechselten, als der Wagen mit den Harringtons davou- gefahren war; stumm schritten sie die mit weichem Teppich belegten Stufen hinan.
„Wie schade, Mylord!" der Colonel trat höflich zurück, dem ältern Herrn, dem Lord und Carl von Steyne, den Vortritt zu dem Salon lassend. Da klang es wieder,
Wissentlichunrichtige oder unvollstän ' digeAngaben oderwissentlicheVerschwei g u n g von Einkommen in der Steuererklärung sind im § 66 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Zur Vermeidung von Beanstandungen und Rückfragen empfiehlt es sich, die den Angaben der Steuererklärung zu Grunde liegenden Berechnungen an der dafür bestimmten Stelle (Seite 3 und 4) des Steuererklärungsformulars, oder auf einer besonderen Anlage mitzutheilen. Im Dienstintereffe wird ersucht, mit der Abgabe der Steuererklärungen nicht bis zum 20. Januar k. Js. zu warten, sondern dieselbe möglichst in den e r st e n Tagen des Monats Januar zu bewirken.
Hersfeld, den 16 Dezember 1897.
Der Vorsitzende
der Ernkommensteuer-Veranlagnngs-Commission:
Freiherr vonSchleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
J. III. Nr. 3023.______________________________________
Hiermit machen wir bekannt, daß wir eine „Arbeitsnachweisstelle" (für landwirthschastliches Personal) für den Bezirk der Landwirthschastskammer des Reg.-Bez. Cassel, seit dem 1. Dezember d. Js. errichtet haben.
Verantwortlich««: «Leiter ist Herr Hugo S ch u IJ in Witzenhausen; die Herren Landwirthe bitten wir im Bedarfsfall sich an diese Stelle wenden und ihre Vermittelung in Anspruch nehmen zu wollen.
Alle nähere Auskunft wird Herr Hugo Schulz auf Anfrage gern ertheilen.
Cassel, den 17. Dezember 1897.
Der Vorstand
der Landwirthschaftskammer für den Reg.-Bez. Cassel:
H. E. von Stockhausen.
UichtamUicher Theil.
Die Rede der Raisers.
Die beim Abschiedsmahl im Kieler Schlosse vom Kaiser an den Prinzen Heinrich gerichtete Rede hat tief in das Gemüth des deutschen Volkes eingegriffen. Das waren herzerfrischende Worte, die, ganz anders wie die langathmigen Reden mancher Volksvertreter, das zum Ausdruck brachten, was von der überwiegend großen
das Wort, an sich so harmlos, aber mit einem Klang, begleitet von einem Blick, welche ihm eine Deutung gaben, die Mylord nur zu gut verstand.
„Colonel Mac Donald," sein Auge streifte ärgerlich den schönen jungen Mann. „Sie sind sehr kühn, Sie belästigen die Harringtons!"
„Lord Steyne —" es flammte purpurn über das Gesicht des Schotten; seine schlanke Gestalt richtete sich auf zu ihrer vollen Höhe — „Lord Steyne, wären wir nicht schon im Kampfe, wahrhaftig, das —" seine Hand griff an die Seite, wo er gewohnt war, die Waffe zu finden.
„Unsinn, junger Mann!" Mylord lächelte wohlwollend, wollte er doch der Jugend einen wohlwollenden Rath ertheilen.
„So, so —" lächelte Mac Donald spöttisch — „Ihr Glückwunsch soll mir Genugthuung sein — auch für heute!"
„Das wird er nicht" —
„Mylord pflegen doch sonst verlorene Wetten zu zahlen!" Den Colonel schien es zu belustigen, den stolzen, selbstbewußten Lord zu reizen.
„Verloren — ja — und noch einmal — hier werden Sie verlieren!"
„Unb noch einmal, Mylord, ich werde nicht!"
„Der Lord und Carl von Steyne verlieren gegen —" „Mylord, halten Sie ein !" — wieder machte die Hand des jungen Mannes eine gleiche Bewegung wie vor wenigen Sekunden. „Er wird es — gegen den unbedeutenden, armen Mac Donald, was Sie doch wohl