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Gratisbeilagen:Illnstrirter Sonntagsblatt" n.)ll«ftrirte lanbwrthschaftliche Beilage".

fc M. lErstes Statt]

SonniM den 1 Iezmber

M.

Amtlicher Theil.

Auszug

aus dem Verzeichnisse über die ausgestellten Jagdscheine.

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Des Jagdscheins-JnhaberS

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Namen.

Stand.

Wohnort.

£

1897

Zagdschem.

193

1/11.

Spohr, Georg

Königlicher Forstaufseher

Rotterterode

-

1

194

2/11.

Zickendraht, Carl Conrad

Kaufmann

Hersfeld

1

195

4/H.

Suntheim, G. W.

Domainenp. u. Kgl. Oberamt.

Eichhof

1

196

6/H.

Rüger, Arnold

Landwirth

Unterweisenborn

1

197

Mannel, Johannes

Schenklengsfeld

1

198

6/11.

Steinweg, Friedrich

Bierbrauer

Hersfeld

1

199

Boeis

Königlicher Forstaufseher

Kirchheim

1

200

Braun

Waldwärter

Hattenbach

1

201

Miehe, Albert

Forstlehrling

Niederaula

--

1

202

9/11.

Merkel, Carl

Heiligenroda bei Bach- -,W.

1

203

11/11.

Gute, Adolph

Sergeant im Jäger-Bat. Nr. 4

Forsthaus Sorg«

1

204

12/11.

Mengel

Königlicher Hülssjäger

Hersfeld

1

205

15/11

Nebe

Lieutenant

Busengraben bei Bacha

1

206

Beyer

Forstassessor

Vacha

1

207

Gliemeroth, Georg sen.

Gutsbesitzer

Wölfershausen

1

208

18/11.

Gluth, Jakob

Sattler

Asbach

1

209

Bornemann, Johannes

Landwirth

Reimboldshausen

1

210

19/11

Trieben

Königlicher Amtsrichter

Schenklengsfeld

1

211

22/11.

Schäfer, Adam

Schneider

Hilperhausen

1

212

23'11.

Rosenthal, Johannes

Schneider

Ranshach

1

213

26/11.

Reinhard, Otto

Landwirth

Landershausen

1

214

1/12.

Schnchard, Ludolf

Kaufmann

Niederaula

1

215

27/11

Hoßbach, Karl

Landwirth

Wilhelmshof

1

.

216

29/11.

Schmidt,

Königlicher Forstassess^r

Hersfeld

1

217

Patry, Robert

Schloßgutsbesitzer

Hattenbach

1 1

bestehender Vorschrift gemäß hierdurch veröffentlicht.

Wird

Vorhandene derartige Bleibefestigungen müssen bis zum Schlüsse des Jahres 1899 entfernt werden.

§ 2. Den Regierungs-Präsidenten in Caffel und Wiesbaden bleibt die Befugniß zur ausnahmsweisen Be­freiung von den Vorschriften im § 1 vorbehalten.

§ 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverord­nung werden, sofern nach den bestehenden Gesetzen keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark, eventuell verhältnißmäßiger Haft geahndet.

(Nr. 146 P. R.)

Caffel, den 4. November 1897.

Der Ober-Präsident gez. Magdeburg.

*

Hersfeld, den 27. November 1897.

Auf die vorstehend abgedruckte Polizei-Verordnung mache ich die Polizeibehörden des Kreises besonders auf­merksam mit der Veranlassung, die Müller auf die Ge­fahr einer Vermischung der Bleiabfälle mit dem Mahl­gute und auf die strafrechtlichen Folgen der Herstellung und des Vertriebs bleihaltigen gesundheitsgefährlichen Mehls in geeigneter Weise hinzuweifen.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Nichtamtlicher Theil.

Hersseld, den 1. Dezember 1897.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Aus Grund des § 137 des Gesetzes über die allge- der Provinz Hessen-Nassau nachstehende Polizei-Verordnung meine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Ges. S. erlassen: _ _

S. 195) und der W 6, 12 und 13 der Verordnung vom £ * '

20. September 1867 (Ges. S. S. 1529) wird hiermit darf in Mühlen, die Getreide zum Genuß für Menschen unter Zustimmung des Provinzialrathes für den Umfang oder Thiere verarbeiten, kein Blei verwendet werden.

§ 1. Zur Befestigung der Hauen in Mühlsteinen

Ac Vorgänge in Wm.

Graf Badeni ist von der Leitung des österreichischen Staates zurückgetreten. Die nächste Folge ist, daß der tschechische Pöbel in Prag und anderen Städten Böhmens aus Wuth über getäuschte Hoffnungen die Greuel der HussitenAufstände zu erneuern beginnt. Ein Blick auf die Art und Weise, wie die tschechische Zerstörungswuth sich Lust macht, genügt, um mit einer allen Zweifel ausschließenden Klarheit zu erkennen, daß die Anstifter dieser Unthaten von langer Hand her gleichzeitig an der Aufstachelung der nationalen Leidenschaften und des sozialen Haffes und Neides arbeiteten. Drohungen brüllend gegenDeutsche und Juden", die man zur Ver­stärkung der hetzerischen Agitation zusammenwirft, stürzt sich der tschechische Pöbel aus den dunkeln Quartieren, wo er sich zusammengerottet hat, hervor, um sich an die Zerstölungsarbeit zu machen. Die Häuser der Deutschen

Müllers Leni.

Erzählung von Emanuel Hirsch.

. (Fortsetzung.)

.Gut," sprach er nach einem harten Kampfe mit stch ^öst, den er ganz ausgezeichnet zur Darstellung brächte, «flut! Um deinetwillen opfere ich meine Zukunft, meine makellose Vergangenheit! Merke wohl auf, was ich thun Merde. Ich begebe mich sosortzumKreisgerichtSpräsidenten, ihm die Thatsache mitzutheilen, und gleichzeitig mache mich erbötig, mit gewiegten Polizisten die Spur der Huldigen zu verfolgen. Es geschieht das, um hier kein Mißtrauen zu erregen und für meine Reise einen Vor- ,Dllnb zu haben. Mit dem Präsidenten des hiesigen Ge- "chtes stehe ich in fortwährendem Briefwechsel, um ihn lauschen. Sie aber, Appollonia, raffen alle ihre Bar­gst zusammen und fahren mit dem nächsten Zuge nach Asunnwiese. Das fällt nicht auf. In Brunnwiese lösen

eine Karte zurück, fahren aber dann mit Wagen nach ^badj, wo ich Sie erwarte. Von dort aus fahren wir »nch Paris oder London, wo wir uns trauen lassen und 'tat unserm Glück, unserer Liebe leben. Ihre hiesigen Angelegenheiten übergeben Sie von dort anS dem Notar!

Ach, wie gerne willigte Frau Malzhuber ein, und in " Freude ihres Herzens gab sieihrem Franz' noch 'Mt des schnöden Mammons, damit er leichter feinen ^c9 verfolge.

.Jetzt bin ich flott!" sprach Scharff zu sich, und laut er:Also auf Wiedersehen am Nachmittage in Cli­nch ! Auf der Strecke nach Paris oder London wird

sich wohl ein Bahnhof finden, wo ich die geliebte Frau Malzhuber im Gedränge verliere und nicht wiederfinde, wenn ich nur erst ihre gesammten Goldfüchse in Gewahr­sam habe!"

Er trat vor den Hausflur, erschrak aber tödtlich, als er zwei Polizisten auf sich zukommen sah, und hinter ihnen den Hannes und den ersten Gemeinderath von St. Anlony, zu kenntlich nur an der eigenthümlichen Tracht jenes GebirgSdorfes.

Franz Scharff," sagte der Polizist,Sie sind mein Gefangener!"

Dagegen ließ sich nichts machen, und er ging mit seiner neuen Begleitung zum Gerichtsgebäude.

In ihrem Zimmer aber fiel Frau Malzhuber in eine Ohnmacht, da sie vom Fenster aus den Geliebten zwischen zwei Polizeimännern davonschreiten sah.

XVI.

Daß aber Hannes mit seiner Begleitung so zur rechten Zeit ankam, hatte sich so gefügt. Kaum in Mauerberg angelangt, war er mit seinen Begleitern sofort zu Ge­richt gegangen. Zufälligerweise traf er zuerst auf den­selben Polizcikommissär, der ihn schon einmal wegen des Verdachtes gegen den Grafen so kurz abgefertigt hatte. Auch jetzt beeilte sich dieser, die ganze Sache als eine Narrheit des Hannes aufzufassen, der sich nun einmal in den Kopf gesetzt habe, den Grafen und dessen Freund zu verdächtigen. Freilich, als dann der Bauer von St. Antony den ganzen Hergang von der Verhaftung LeuiS erzählte, und wie auch Hannes hätte zurückgehalten

werden sollen, war dem Beamten sofort klar, daß hier ein gut angelegter Betrug obwalte; denn von einem nihilistischen Attentate wußte man ebenso wenig, wie davon, daß der Schwarzholzmüller oder dessen Tochter sich jemals durch irgend welche politische Sonderstellung blosgestellt hätten. Es traf sich glücklich, daß gerade der Staatsanwalt vorbeikam. Er war früher in Rosenau gewesen und noch nicht gar lange nach Mauerberg ver­setzt worden. Er kannte den Burschen und dessen Vater von ihrer Arbeitszeit in Rosenan her. Nun mußte er wohl lächeln, als Hannes unwillkürlich ausrief:Gott fei Dank, daß nur Sie schon da sind, Herr Staats- anwalt!"

Nun, was ist denn los, Hannes?" fragte in freund­lichstem Tone der also Allgeredete.

Hannes wollte erzählen. Kaum hatte er aber den NamenAdvokatenfranz" genannt, als der Staatsanwalt ansrief:Ab, der Name verbürgt eine recht spannende Geschichte! Aber kommt, kommt zum Untersuchungsrichter Auch ihm wird dieser Name nichts Neues sein. Ein außerordentlich geriebener Schwindler das?"

Bald war es klar, daß Scharff und Löwen hier einen eben so plumpen, wie frechen Schwindel verübt hatten, und man beschloß, unverzüglich znr Verhaftung der Beiden zu schreiten, da man annahm, daß der ganzen Nihilistengeschichte lediglich ein ErpressungSversuch' zu Grunde lag. Nach Hannsens Angabe war der Müller und Lein abgereist, und da die angebliche Vernehmung der Beiden in Mauerberg stattfinden sollte, so mußte man mit den Nachforschungen hier beginnen'. Ein Be-