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Amtlicher Theil

Nichtamtlicher Theil

Zum Schutz der Reichs-Telegraphenanlagen sind durch das Gesetz vom 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuches für das Deutsche

Gratisbeilagen:Illuftrirter Sonntagsblatt" «.Illnftrirte landwirthschaftliche Beilage

_ .

p Reich, nachstehende Bestimmungen erlassen:

fM §. 317. Wer vorsätzlichundrechtswidrig / den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Te- legraphenanlagedadurch verhindertodergefähr- det, daß er Theile oder Zubehörungen derselben be­schädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit W Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft. M §. 318. Wer fahrlässiger Weise durch eine H der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu Möffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage ver- hindert oder gefährdet, wird mit Gefängniß It bis zu einem Jahre ober mit Geldstrafe bis zu neun- t hundert Mark bestraft.

Unter Telegraphenanlagen im Sinne der §§. 317 A und 318 sind Fernsprechanlagen mitbegriffen.

Da die Reichs-Telegraphenanlagen in letzter Zeit häufig theils vorsätzlich (durch Zertrümmern der Jsola- U toren rc.), theils fahrlässig (namentlich beim Fällen von H Bäumen) beschädigt worden sind, so werden die vorste­henden Bestimmungen hiermit warnend zur öffentlichen M Kenntniß gebracht. Zugleich wird Demjenigen, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Reichs- k Telegraphenanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen den Thäter mit Erfolg eingeschritten werden kann, in | jedem einzelnen Falle eine Belohnung bis zur Höhe von s 15 Mark hiermit zugesichert.

Cassel am 2. November 1897.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Frank.

Die Abhaltung des Viehmarktes am 25. November Ud. I. ist unter nachstehenden Bedingungen genehmigt worden.

Außer den in der landespolizeilichen Anordnung vom 21. Juni er. vergl. Nr. 74 des Kreisblatts ge- troffenen Bestimmungen sind zur Durchführung der veterinärpolizeilichen Aufsicht des Marktes folgende s weitere Bestimmungen getroffen worden, bereit Nichtbe- | Ortung mit einer Strafe von nicht unter 10 Mk. event. entsprechender Haft geahndet wird.

1. Vieh aus verseuchten Nachbargebieten, und zwar

Millers £eni

Erzählung von Emanuel Hirsch.

(Fortsetzung.) ,

So sann der arme Bursche auf seinem einsamen Wege, Aber gleich darauf bäumte es sich wieder wild in ihm empor, und er schrie:Ehe sie dem schlechten Kerl angehören mag, eher soll sie sterben !"

Da wurde er von einem Wagen überholt, dessen zwei kräftige Rosse das Fuhrwerk nur mühsam durch den tiefen Koth der Straße schleppten. Auf dem Bocke saß ein riesiger Kerl, den Hannes sofort erkannte, der Dreherhiesl, im Innern des Wagens aber Scharff und Löwen. Rasch sprang Hannes über den Straßengraben in den zur Seite liegenden Wald, damit er nicht erkannt würde.Ah," sagte er vor sich hin,ihr seid Huiter der Geschichte, meine Bürschlein? Gestern ist der Mu er verreist, heute fahrt ihr den Weg, den ich gehe. Er Sog das Zettelchen aus der Tasche:Nachschicken, St. Antony im Wald bei Frau Kleinmichel." Dorthin geht

[ der Weg der zwei Herren. Und der Spitzbub, der Hies, auch dabei? Wer weiß, was die für einen Streich Vor­haben. Da heißt's eilen, und die Augen offen haben! Na, die Pferd' können auf dem miserablen Weg auch sehr schlecht vorwärts, im Wald ist der Weg was besser. Vorwärts also!" , , .

, So schnell er konnte, eilte Hannes auf dem ^nßpf i hin, dann bog er rechts ab und jagte auf schmalem Wege guer durch den Wald. Hier machte die Straße einen gewaltigen Bogen, um die Sümpfe im Walde zu ver-

1. Preußen: Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg, Erfurt, Hannover, Hildesheim, Münster, Minden, Arns- berg, Wiesbaden; 2. Bayern: Sämmtliche Regierungs­bezirke; 3. Württemberg: Sämmtliche Kreise; 4. Baden: Landeskommissariate Karlsruhe, Konstanz, Freiburg, Mannheim; 5. Hessen: Provinzen Starkenburg, Ober­hessen, Rheinhessen; 6. Sachsen-Weimar; 7. Braunschweig; 8. Sachsen - Meiningen, Sachsen - Altenburg, Sachsen- Koburg-Gotha; 9. Anhalt; 10. Schwarzburg-Sonders- Hausen; 11. Waldeck; 12. Reuß j. L.; 13. Fürstenthümer Lippe; 14. Elsaß-Lothringen, welches mit der Eisenbahn in den hiesigen Kreis eingeführt ist, darf nur dann auf den Markt aufgetrieben werden, wenn der Besitzer nach- weist, daß es der seither schon angeordneten Ouarantaine von 5 Tagen unterworfen worden ist.

2. Am Tage vor dem Markte werden die Gastställe, Höfe der Gastwirthschaften u. s. w. thierärztlich beauf­sichtigt werden.

3. Mit dem Austrieb des Viehes auf den Marktplatz darf erst 7*/.z Uhr früh begonnen werden. Das Vieh darf nur durch die Schloßstraße zugetrieben werden.

4. Durch den Eingang find die Thiere einzeln zu führen. Das Ausbringen von Vieh auf den Markt ist nur dann gestattet, wenn dem die Aufsicht führenden Königl. Kreisthierarzt eine von der zuständigen Ortspoli­zeibehörde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, daß in der Ursprungsgemeinde seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche herrscht und daß die Ursprungsgemeinde in den letzten 4 Wochen nicht zu einem Beobachtungs- gebiet im Sinne des § 59 a der Bundesrathsinstruktion gehört.

Diese Bescheinigung hat eine fünftägige Gültigkeit, den Ausstellungstag eingerechnet.

5. Die Musterung von Vieh rc. im Zugang oder dicht davor ist verboten.

6. Am Markttage ist der Viehhandel in Gehöften, Gastställen rc. innerhalb Der Stadt Fulda verboten.

Fulda, den 12. November 1897.

Der Königliche Landrath. I. A.: Z o b e r b i e r.

Gefunden: ein Pelzkragen. Meldung des Eigen- thümers bei dem Ortsvorstand zu Beiershausen.

Gefunden: ein kleines Portemonaie mit Inhalt auf dem Wege von Sorga nach Hermannshof. Meldung des Eigenthümers beim Ortsvorstand zu Sorga.

meiden. Ein guter Fußgänger, mit der Oertlichkeit ver­traut, kam aber über schmale Stege und Brückchen über die gefährlichen Stellen leicht hinweg und hatte mindestens einen Vorsprung von ein- bis anderthalb Stunden ge­wonnen. Dann ging die Straße wieder gradaus durch ein kleines Städtchen und dann um einen sehr steilen und ziemlich hohen Hügel in sehr vielfachen Schlangen- windungen herum. Bevor der Wagen an diesem sein konnte, war ein rüstiger Fußgänger schon darüber. Dann aber begann nach kurzer, ebener Strecke erst recht ein Steilweg die hohen und ziemlich jäh abstürzenden Hügel und Berge hinan. Die Straße hörte hier ganz und gar auf; es war nur ein holpriger, mit Steinen und Geröll übersäter, von tiefen und ungleichen Furchen zer­schnittener Landfuhrweg. In etwa einer Stunde war Hannes am Hügel. Nach abermals einer halben Stunde hatte er den jenseitigen Fuß erreicht. Seiner Berechnung nach konnte der Wagen jetzt im Städtchen sein. Auf halber Höhe des Berges, auf der er sich nach abermaliger Wanderung einer halben Stunde befand, sing es an, durcheinander zu schneien und zu regnen. Die Straße hatte er hinter sich, der unwegsame Landpfad hatte be­gonnen. Es war sehr schlüpfrig, die Geleise wie Glas, denn das abfließende Waffer gefror und machte das Aufsteigen äußerst beschwerlich. Hannes jauchzte. Wenn es schon für ihn so schwer war, emporzuklimmen, um wieviel schwerer mußte das den Pferden mit der schweren Reisekalesche fallen, wieviel schwerer noch den beiden Herren, sollten sie etwa aussteigen und zu Fuße gehen müssen.

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Unsere überseeischen Konflikte.

In Port au Prince, der Hauptstadt der Negerrepublik St. Domingo (Haiti) in Westindien, ist ein Deutscher unter groben Rechtsbeugungen verhaftet und eingesperrt worden, die fremde Regierung weigert sich, die von dem deutschen Reiche zu Gunsten des Schwergeschädigten ge­forderte Buße zu leisten. Die Umstände erfordern dringend, daß so bald als möglich ein Kriegsschiff im Hafen von Port au Prince erscheine und mit dem Präsidenten Sam deutsch rede, um die Forderungen durchzusetzen und den dort lebenden, von dem wüthenden Haß der Eingeborenen bedrohten Deutschen Schutz zu gewähren. Aber obwohl die Angelegenheit schon seit länger als einem Monat spielt, hat noch kein Kriegsschiff dort erscheinen können, weil keines verfügbar war. Bald hieß es, die in Reparatur befindlicheGefion" sollte im Dezember nach Haiti geschickt werden, bald war von der Abkommandirung derKaiserin Augusta" aus den kretischen Gewäffern nach Westindien die Rede, bald trat wieder eine andere Kombination auf.

Man kann durchaus nicht sagen, daß sich durch ein unglückliches Zusammentreffen von Zwischenfällen, die da und dort zu gleicher Zeit das Auftreten der deutschen Flagge zur See erforderten, ein Mangel an Kriegs­schiffen fühlbar mache. Während der griechischen Wirren waren wir nur mit einem Kriegsschiffe in der Flotte der Großmächte betheiligt, sodaß wir nicht einmal in dem Admiralsrathe der vereinigten Geschwader vertreten waren. Dies war am Ende mit dem Mangel eigener unmittelbarer Interessen und mit der Erwägung zu recht­fertigen, daß schon ein Kriegsschiff genügte, um die Theilnahme Deutschlands an der Friedensmission der Großmächte zu kennzeichnen. DieKaiserin Augusta" erhielt jetzt jedoch eine andere dringende Verwendung und ist bereits unterwegs nach Ostasien, so daß wir vorläufig vor Kreta garnicht mehr vertreten find, bis

ein Ersatz gefunden ist.

In Ostasien unterhalten wir seit dem japanisch­chinesischen Kriege eine Kreuzer-Division von fünf Schiffen. Nach der Besetzung der Kiautschu-Bucht, die auf die abermalige Ermordung deutscher Missionare folgte, reicht diese Macht, die klein ist gegenüber der

Recht fi hmüthig also kletterte Hannes aufwärts, wenn er sichmuch häufig die Hände aufschinden und die Stiefel an bt t scharfen, eisigen Gesteinskanten zerschneiden mußte, 7 r uch mehrere Mal derb abfiel und eine ©treefc ^-

Esn^'h^ als er in St. Antony anlangte. B ieb( . ^Gesellse) er eine neue Freude. Ein gewaltiger L ^n . hier oben gehaust. Dazwischen gab es Rten in einzelne: war ein tiefer Koth und Schneebrei in 1 usverkaufsärät das Fortkommen sehr erschwerte. Jt , zu re^uzir i sollte es nicht hindern. Er kannte bit.thaus: Oetting Und kam er nur bis zum nachlten ©-Abtheilung für H, n St. Antony, so war er für diese R 3-75 Pfg-, Cheviot 'Cgen War es früh wegsam, konnten sie .. K . . , wenn nicht, so konnten sie ruhig bleibe^UvtzsstMövsi auch ihre Verfolger keine Möglich­keit, ih Monat men. Und wenn er nur bis zur nächsten . V c f $ 1 m, so war er für die Nacht auch sicher, ^m? Licht ve T eS finster geworden und für diese Na N, mit Barbara ffolgung unmöglich. So hatte Hannes i ® - b u r t s kletterns sich einen Plan zurecht gelegt. A 4, «- M J^inMichlin hatte er ein Märchen ersonnen, 1 i7/ 3ojaiItl ^ genug war, um den sofortigen Aufbruch L thios" Wolf zugigen.

Frau KW dkö Zimmerma- nicht wenig erstaunt, als der Bursche ein^ ff^Ä ihn willkommen und bat ihn, einen Auge», H^lüch, S. d haben, das Nachtessen werde gleich komm. " hnte dankend ab.

Hab' k i S t e r b e f hme! Ruft nur gleich Die Resi I" Unt ?. des Maurers An war Leni im Dienste.