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Amtlicher Theil
11469, Kreisblatt Nr. 79, den Erlös für verkauftes Obst betreffend, im Rückstände sind, werden mit F r i st bis zum 8. November d. I. bei Meidung von 3 Mark Strafe hieran erinnert.
I. I. Nr. 5670.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 30. Oktober 1897.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der Verfügung vom 26. d. Mts. J. I. Nr. 5507, die Angabe der Zahl der Stimmberechtigten betreffend, im Rückstände sind, werden mit F r i st bis zum 4. November d. I s, hieran erinnert.
3. I. Nr. 5507.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geueimer Regierungs-Rath.
l Auf Beschluß des Bundesrathes vom 7. Juli 1892 findet im Deutschen Reiche am 1. Dezember d. I. eine allgemeine Viehzählung statt.
Es wird dabei die Mitwirkung der selbstständigen ttseinwohner bei der Austheilüng, Ausfüllung und iedereinsammlung der Zählpapiere in Anspruch genommen werden.
Die große Wichtigkeit der Viehzählungen sowohl für die Staats- und Gemeindeverwaltung als für die Förderang wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke berechtigt in der Erwartung, daß die Ausführung des Geschäftes allerorten die bereitwilligste Unterstützung der HauShalt- angsvorstände und der für das Zähleramt bestimmten Personen finden wird.
Ausdrücklich wird hierbei darauf hingewiesen, daß die noch immer unter der Bevölkerung verbreitete Annahme, als ob die Viehzählung zu irgend welchen steuer- bchen Zwecken erfolge, eine durchaus irrige ist.
IV. 7189.) Cassel am 13. Oktober 1897.
Der Regierungs-Präsident
Wirkt. Geh. Ober-Reg -Rath. Haussonville.
Hersfeld, den 30. Oktober 1897.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Würdigung der Verfügung vom 1. Oktober 1880 Nr.
Müllers £eni
Erzählung von Emanuel Hirsch.
. (Fortsetzung.)
Darauf mußte doch eine Antwort gegeben werden. .^"8 es denn an, in dem breiten Lehnstuhl, in welchem e Iranerin saß, sich zu bewegen, und die Tante stand , m ihrer ganzen Massenhaftigkeit. Der jugendlich »"te Kopf mit dem saftigen Unterkinn hob sich muppernd in die Höhe, zwei kurze, aber dicke Arme e!,eten sich aus und zwei breite, fleischige Lippen sich schmatzend auf den kirschrothen Mund des ^ chens. Darauf wurde die schlanke Gestalt ein A siinweggeschoben, und eine fette Stimme sagte: "frommen, Leni!"
r ^i^e kam. Aber beide Damen tranken ihn schweigsam.
Hut . Tante machte in Eile einen Erziehungs- und jj /'■p^pla”, bei dem sie sich mehr als Freundin und ^ • " des jungen Mädchens dachte, denn als Er- W^r'" aber Tante, für welch letztere Rolle sie, Frau foor m? "kimlich, eigentlich doch noch gar zu jung Lj, .^U schön mußte es sein, in dem Herzen der * ein süßes Geheimniß zu endecken, um ihr dann < huschen Mondlichte das Geständniß zu machen, 4 s" liebe! Ach ja, Frau Malzhuber liebte wieder, ioX1^ M nicht hoffnungslos! Leni dagegen träumte das, ^u8eö von der Schwarzholzmühle und — ohne C e ?s wollte — von Hannes. Sie hatte von der tet in Silberbach gehört, doch nichts Bestimmtes.
Hersfeld, den 29. Oktober 1897.
Zufolge amtlicher Feststellung ist unter dem Rindvieh des Landwirths Adam Schade zu Heenes die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und für den Ort Heenes bis auf Weiteres Orts- und Gemarkungssperre angeordnet
worden.
I. I. Nr. 5621.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 29. Oktober 1897.
Für die Provinz Hessen-Nassau tritt für die Landgemeinden sowie die Gutsbezirke die Landgemeinde- ordnung vom 4. August d. I. am 1. April 1898 in Kraft. Mit diesem Tage scheidet die bisherige Gemeindevertretung aus, und an ihre Stelle tritt die Gemeindeversammlung bezw. die bis dahin neu zu wählende Gemeindevertretung, nur die gegenwärtigen Bürgermeister bleiben bis zum Ablauf ihrer Amtsperiode im Amt und treten am 1. April 1898 ohne Weiteres in die dem Bürgermeister durch die Landgemeindeordnung angewiesene Stellung ein.
Zur Bildung der neuen Gemeindeversammlungen rc. ist eine Liste A. (vgl. § 9 des Gesetzes) nach Maßgabe der Anweisung zur Ausführung der Landgemeindeordnung alsbald im Anschluß an die am 12. November d. I. stattfindende Personenstands - Aufnahme für die Veranlagung der Einkommensteuer aufzustellen. (Das For-
Ihr Vater aber hatte ihr den Vorfall in gehässigstem Lichte erzählt, und im ersten Unmuthe halte sie eingewilligt, zur Tante zu fahren, um dem Abscheulichen aus den Augen zu kommen. Mochte er doch diese Nanni heirathen, der zu Liebe er nach Silberbach zur Kirchweih gegangen war, um deretwillen er mit einem berüchtigten Menschen eine Rauferei begonnen hatte, die ihm keinesfalls zur Ehren gereichen konnte. Bald darauf bereute sie ihren Vorsatz. Da war es zu spät. Die schnellen Pferde ihres Vaters brachten sie rasch nach Mauerberg.
Das Dienstmädchen meldete den Grasen und den Präsidenten, die in irgend einer Angelegenheit zu ihrer Wirthin kamen. Sonderbar! Löwen, der sonst immer gern forteilte, schien heute gern zu bleiben. Die Unterhaltung war anfangs recht spärlich, ihre Kosten bestritt der Präsident. Leni fühlte sich eigenthümlich beklommen. Obwohl ihr Auge die Löwens mieden, merkte sie es doch, daß die seinen desto hartnäckiger auf ihr hafteten und zwar mit einem eigenthümlich seltsamen Feuer, das ihr bis in das Innerste ihrer Seele drang. Das verursachte ihr ein peinigendes Gefühl der Angst. Frau Malzhuber dagegen schwamm in süßen Träumen, als sie ihren Miether so vor sich sah. In ihrer Seele dämmerte der Plan auf, den Grafen zu ihrem Neffen zu machen und diesem Neffen den Präsidenten zum Onkel zu geben. Schön war er nicht, Malzhuber der zweite, das mußte sie sich sagen; auch nicht sehr elegant, die Kleider hingen an ihm, wie an einem Schrägen, und die erste Jugendblüthe hatte er auch schon lange hinter sich. Die Stirn war übermäßig hoch, das gelbe Gesicht von hundert kleinen
mular zu diesen Listen geht den Herren Ortsvorständen von hier aus in Kürze zu.)
In diese Liste sind alle männlichen Gemeindeglieder d. h. alle Gemeindeangehörigen (§ 7), welchen das Gemeinderecht zusteht, einzutragen die
1. Angehörige des Deutschen Reiches sind,
2. die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,
3. seit 2 Jahren in dem Gemeindebezirk einen Wohnsitz haben,
4. keine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen,
5. die schuldigen Gemeindeabgaben gezahlt haben, und außerdem
6. entweder
a. ein Wohnhaus in dem Gemeindebezirk besitzen, oder b. von seinem innerhalb des Gemeindebezirkes be- legenen Grundbesitze zu einem Jahresbetrag von mindestens 3 Mark an Grund- und Gebäudesteuer vom Staate veranlagt sind, oder
c. zur Staatseinkommensteuer oder zu einem fingirten Normalsteuersatz von mindestens 4 Mark veranlagt sind, oder ein Einkommen von mehr als 660 Mark haben.
Ebenso sind Frauen sowie bevormundete und andere nicht selbfGändioe Personen, wenn sie obige Eigenschaften besitzen, einzutragen und mithin stimmberechtigt.
Jngleichen steht das Stimmrecht juristischen Personen, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Berg- gewerkschaften.eingetragenenGenossen- schaften,Gefellschaftenmitbeschränkter Haftung und dem Staatsfiskus zu, sofern sie seit 2 Jahren Grundstücke in dem Gemeindebezirke besitzen, wenn sie mit einem Jahresbetrage von mindestens 16 Mark zur Grundsteuer vom Staate veranlagt sind.
Hinter jeder Gruppe ist ein genügender Raum für die bei der Fortführung der Liste erforderlich werdenden Nachtragungen offen zu laffen. Werden bei dieser Fortführung Streichungen oder Aenderungen erforderlich, so ist der Grund in Spalte 8 kurz anzugeben.
Ergiebt sich na ch Vollzieh ung dieser Eintragungen in den Gemeinden eine Anzahl von 40 oder weniger Stimmberechtigten, so bilden diese die sogenannte Gemeinde-Bersammlung.
Fältchen durchzogen. Aber er hatte ein Paar durchdringende Augen, und er verstand es, seine Worte am rechten Ort und zu rechter Zeit anzubringen. Wenn Herr Präsident mit Frau Bräuerin sprach, bohrten sich seine Augen fast in sie ein, und sie fühlte unter der Fettschicht, die ihre Haut spannte, das Roth aufsteigen. Das verrätherische Roth keimender Liebe! Ach, und wie sprach er so zart und begeistert vom Ehestand, und wie bedeutungsvoll blickte er sie dabei an! Ja, der Mann verdiente ihre Liebe.
Aber auch Löwen schien wie umgewandelt. Sonst ziemlich laut, war er heute sehr still und in sich gekehrt. Und je öfter diese Besuche sich wiederholten, desto schweigsamer und wortkarger wurde er.
Eines Tages saßen die beiden Männer in ihrem Salon bei einander, Löwen stiller als je. Plötzlich sagte er wie in halbwachem Traume: „O, wenn es möglich wäre!"
Darauf sah ihn der andere spöttisch an und sprach: „Ja, warum denn nicht?"
„Was?" fragte Löwen, wie aus schwerem Traume erwachend.
Da lachte der Präsident laut: „Ich meine, daß das ganz gut möglich sei!"
Nun stampfte der andere mit dem Fuße auf und rief mit dem Ausdrucke tiefsten Schmerzes: „Nein! Nie!"
„Und ich sage: „Ja, ja! Warum sollst denn du das Herz dieser Landschönheit nicht erobern können?"
Da strich sich Löwen mit erkünsteltem Lächeln über