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Weiler Kreisblatt
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„Wtürfe landivirthschaftl. Beilage" für die Monate November und Dezember werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, tandbrief- rägern von und der Expedition angenommen.
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die Anweisung für die Zähler B, die Kontrolliste für die Zähler C, die Anweisung für die Behörden D und die Ortsliste E.
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Amtlicher Theil
Hersfeld, den 22. Oktober 1897.
Am 1. Dezember 1897 soll nach einem Beschlusse
Bundesrathes vom 7. Juli 1892 im Deutschen Reiche 7 Kleine allgemeine Viehzählung stattfinden.
Zu dieser Zählung sind im preußischen Staate zu
^^ verwenden:
1 die Zählkarte A,
Den Herren Ortsvorständen wird der erforderliche Bedarf an diesen Formularen in den nächsten Tagen von hier aus zugesandt werden. Sollten die Formulare nicht h i s s p ä t e st e n s zum 4. November d. I s. ein= getroffen sein, ist mir ungesäumt hierüber zu berich- len. Ein etwaiger Mehrbedarf ist ebenfalls schleunigst "»zumelden und kurz zu begründen.
Nach § 3 der Anweisung D ist die Ausführung der Viehzählung Sache der Ortsbehörden, welche sich st nach Bedürfniß der zu bestellenden Zähler zu bedienen haben. Vergütungen an Zähler können weder aus der Reichs- »och aus der Staatskasse beansprucht werden. Es wer- ^en sich jedoch, wie bei früheren Zählungen so auch dies- wal wohl hinreichend Personen finden lassen, die sich ”em Zählgeschäfte ohne Anspruch auf eine Vergütung »verziehen. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, die Staats- und Gemeindebeamten, insbesondere auch die Herren Lehrer, zur Betheiligung an der Zählung anzu- legen.
Die Herren Ortsvorstände haben hiernach alsbald Zählbezirke einzutheilen, für jeden Bezirk (bestehend “Us oa. 30 Gehöften) einen Zähler zu bestellen und die- io» mit dem entsprechenden Bedarf an Formularen (eine ^Weisung B, zwei Kontrollisten C, sowie die für den musbezirk erforderliche Anzahl Zählkarten A) zu ver- btjen.
, Jede Haushaltung erhält eine Zähl - k"rt e A.
( Die Austheilung d e r Z ä h l ka r t e n e r - T0Htt durch den Zähler selbst von Haus $11 Haus ain 29. "unb 30. November; die usfüllungderselben geschieht durchdie Haushaltungsvorstände am 1. Dezember
Am Morgen des 2. Dezember hat ’e ® i e b e r e i n f a m m l u u g derZählkarten ’11 ^e9innen.
^ach beendigter Wiedereiusammlung der Zählkarten »" Vornahme der etwa nöthigen Ergänzungen hat der ^"»ler beide Exemplare der Kontrolliste nach den auf /» Zählkarten gemachten Angaben auszufüllen, mittelst ^"^Unterschrift zu beglaubigen und nebst den nach ^Humuierfolge zu ordnenden, sowie die unbenutzt ge- w ^kUen Zählkarten bis spätestens zum 4. Dezem-
Js. an die Ortsbehörde z u r ü ck z u g e b e n. Ortsbehörde hat das von den Zählern zurück-
Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
gelieferte Zählungsmaterial genau zu prüfen und etwaige Mängel alsbald zu beseitigen. Auf Grund der Kontrollisten hat dieselbe sodann die O r t s l i st e (Formular E) auszusüllen und die beiden Rein- schriftenhiervonsowiedieReinschriften der Kontrollisten nebst den Zählkarten unddemunbenutztgebliebenenFormular bis spätestens am 9. Dezember d. Js. hierher einzusenden. Das 3. Exemplar der Ortsliste, sowie Concept-Exemplare der Zähler-Kontrollisten verbleiben bei den Gemeinde-Akten.
Vor der Einsendung ist das Packet mit der Aufschrift nach dem im § 7 der Anweisung D vorgeschriebenen Muster zu versehen.
Ich spreche die Erwartung aus, daß die Ortsbehörden sowohl als auch die sonst Betheiligten es sich angelegen sein lassen, die Viehzählung vorschriftsmäßig sorgfältigst und rechtzeitig auszuführen.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Cassel, de^r 22. Oktober 1897.
Mit Bezug auf die Verfügung vom 11. März v. I. A. II. 2196 benachrichtige ich Sie, daß die bisher von dem Schutzmann Weber versehene Stelle eines Kriminal- Schutzmanns zur Ermittelung von Brandstiftungsfällen im hiesigen Regierungsbezirk vom 1. k. Mts. ab dem Kriminal- Schutzmann Persch bei der hiesigen Polizeidirektion übertragen worden ist. Ich ersuche hiervon auch die Polizeibehörden unb Gendarmen Ihres Kreises in Kenntniß zu setzen.
Der Regierungs-Präsident. H a n s s o n v i l l e. An die Herren Landräthe des Bezirks. A. II. 9790.
* *
Hersfeld, am 28. Oktober 1897.
Wird den Ortspolizeibehörden und der Königlichen Gendarmerie des hiesigen Kreises im Anschlüsse an meine Verfügung vom 23. März 1896 I. I Nr. 1667, im Kreisblatt Nr. 37, zur Nachricht und Beachtung in vorkommenden Fällen mitgetheilt.
I. 5590. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Bekanntmachung
Die diesjährigen Herbst-Kontrolversammlungen im Streife sseld finden wie folgt statt:
Hersfeld finden
1. ZN Obergeis. Mittwoch den 10. November d. Js.
Vormittags 1 0 U h r,
für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershansen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmauus- mit Hof Siebenmorgen, Obergeis, Reckerode, Rotterte-
rode rode
unb Untergeis.
2. Z» Heimvoldshausen.
Montag den 15. November d. Js.,
Vormittags 9 U h r,
für bic Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengen- dorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshansen, Herfa, Heringen, Kleinenfee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof ' mit Nippe, Philippsthal, Widdershauseu, Wölfershausen und Unterneurode.
3. Zu Schenlrlengsfeld.
Montag von 15. November d. Js.,
Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkel- rode, Hillartshausen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershansen, Schenk lengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
4. 5« Unterlsann.
Freitag den 19. November v. Js.,
V o r m ittags 9 U h r, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- 1
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile
10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg.
Reklamen die Zeile 20 Pfg.
Bei größeren Aufträgen entsprechender
Rabatt.
1897.
hausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterharru und Wippershain.
5. Zu Hersfeld I und II.
Freitag den 19. November d. 38
N a ch.m ittags 1 Uhr,
für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meise
bach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof. Kontrolplatz: Turnplatz am Hain.
6. Z« Uiederaula.
Sonnabend den 20. November d. Js.,
Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Reimboldshausen, Solms, Stärklos, Willingshain, Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg, Kleba, Kruspis, Mengs- Hausen, Niederaula und Niederjossa.
Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:
1. Zu den Herbst -Kontrolversammlungen haben zu erscheinen:
a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1885 eingetreten sind und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr II. Aufgebots übergeführt werden.
b) sämmtliche Reservisten und Dispositionsurlauber, c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen
2.
Mannschaften.
Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.
Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrol- versainmlungen hat Arrest zur Folge.
3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen u s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet zu deren Gemeinde sie gehören.
4. Die M a n n s ch a ft e n haben den Militär- p a ß und d a s F ü h r u n g s a t t e st m i t z u r
Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirks-Kommandos in Hersfeld anzubringen unb sönnen nur durch das Bezirks-Kommando genehinigt . werden.
Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid
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erhält, hat sich dennoch zu gestellen.
Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.
Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrolversammlungen einberufen sind, zum aktiven Herre und sind demnach den Militärstrafgesetzen unterworfen.
Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrol- Verfammlmigöort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.
Die Mannschaften haben mit reinen Strümpfen zu erscheinen, zwecks Messung der Füße.
Hersfeld, den 5. Oktober 1897.
Königliches Bezirks-Kommando.
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Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werben hierdurch angewiesen, die vorstehende Be