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Zugang oder
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Der Königliche Landrath. I. V. Köhler.
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in Gehöften, verboten.
Die Abhaltung des Vieh- und Schafmarktes am 28. Ostober d. I. ist unter nachstehenden Bedingungen genehmigt worden.
Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
AboiincmentSpreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Postaufschlag.
Gratisbeilagen: „Mnstrirtes Ksnntagsblatt" n. „Illnftrirte lanSwirthschaftliche Beilage
Amtlicher Theil
Hersfeld, den 20. Oktober 1897.
Auch in diesem Jahre wird mit Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten eine Hauskollekte für die Jdioten- Anstalt zu Scheuern stattfinden. Da diese segensreich wirkende Anstalt, in welcher im Durchschnitt jährlich 300 schwachsinnige Kinder (darunter z. Z. 3 aus dem hiesigen Kreise) verpflegt werden, nur bei mildthätiger Betheiligung der Einwohner der Provinz Hessen Nassau sortbestehen kann, so wird die erwähnte Kollekte den hiesigen Kreisbewohnern wärmstens empfohlen. Für die Landgemeinden erscheint es zweckmäßig, wenn aus den Gemeindekassen, wie das bisher schon geschehen ist, ein angemessener Beitrag dazu gezahlt wird.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Außer den in der landespolizeilichen Anordnung vom — Ü 21. Juni cr. — vergl. Nr. 74 des Kreisblatts — getroffenen Bestimmungen sind zur Durchführung der ve- terinärpolizeilichen Aufsicht des Marktes folgende weitere Bestimmungen getroffen worden, deren Nichtbeachtung mit einer Strafe von nicht unter 10 Mk. event, entsprechender Hast geahndet wird.
n.
1. Vieh aus verseuchten Nachbargebieten, und zwar !. Preußen: Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg, Ersurt, Hannover, Hildesheim, Münster, Minden, Arns- derg, Wiesbaden; 2. Bayern: Sämmtliche Regierungsbezirke; 3. Württemberg: Sämmtliche Kreise; 4. Baden: Landeskommissariate Karlsruhe, Konstanz, Freiburg, Mannheim; 5. Hessen: Provinzen Starkenburg, Ober- heffen, Rheinhessen; 6. Sachsen-Weimar: 7. Braunschweig;
Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Ko- bwQct&a; 9. Anhalt; 10. Schwarzburg-Sondershausen;
Waldeck; 12. Reuß j. L.; 13. Fürstenthümer Lippe; t^ Elsaß-Lothringen, welches mit der Eisenbahn in den hiesigen Kreis eingeführt ist, darf nur dann auf den Markt aufgetrieben werden, wenn der Besitzer nachweist, foh es der seither schon angeordneten Quarantaine von 0 Tagen unterworfen worden ist.
2. Am Tage vor dem Markte werden die Gastställe, tritt in ein neues Lebensjahr. Zwar fegt der Herbstwind
Müllers £eni.
Erzählung von Ema » uel Hirsch.
m (Fortsetzung.)
Pauli war ganz verdutzt. Solche Behandlung hatte "nicht erwartet, er, der Reiche, Schöne, der Unwider- siehliche.
»Vater", raunte er dem Altheger ins Ohr, „mir 's wird nix draus!"
»Dummes Zeug", brummte der Alte, der Handel ist a'gemacht!" — er bot dem Mädchen sein Glas. „Trink," l)flte er, „trink zu. Nach solcher Erhitzung und Mühsal ann man ein'n frischen Trunk brauchen!"
Sie nippte kaum und stellte das Glas mit kurzem Banks wieder hin, daß sich das Althegersche Ehepaar "'ttgermaßen verdutzt anschaute.
°„ "Vill aber schlecht aufgelegt, Mädel!" nahm die hegerm das Wort. „Wie ich so jung war, wie du, n der Welt ein Loch gesprungen!"
' »Die Menschen sind eben nicht gleich," antwortete nt- „tom den einen freut, verdrießt den andern!'
»Na, alles, wo es hingehört!" mahnte der Müller. '»W ist Kirchweih, und da ist alles lustig und gut "^gelegt!"
, "Ich bin's halt nicht!" Sie sagte das traurig und 0,5 Dann aber fügte sie, gewaltsam sich aufraffend, i.J" • »Aber lassen Sie sich nicht abhalten, Herr Paul, ianzen Sie ruhig weiter!"
-- Herr?" fragte die ganze Tischgesellschaft
Höfe der Gastwirthschaften u. s. w. thierärztlich beaufsichtigt werden.
3. Mit dem Auftrieb des Viehes auf den Marktplatz darf erst 7t/^ Uhr früh begonnen werden. Das Vieh darf nur durch die Schloßstraße zugetrieben werden.
4 Durch den Eingang sind die Thiere einzeln zu führen. Das Aufbringen von Vieh auf den Markt ist nur dann gestattet, wenn dem die Aussicht führenden Königl. Kreisthierarzt eine von der zuständigen Ortspolizeibehörde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, daß in der Ursprungsgemeinde seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche herrscht und daß die Ursprungsgemeinde in den letzten 4 Wochen nicht zu einem Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59 a der Bundesrathsinstruktion gehört.
Diese Bescheinigung hat eine fünftägige Gültigkeit,
den Ausstellungstag eingerechnet.
5. Die Musterung von Vieh rc. im dicht davor ist verboten.
6. Am Markttage ist be*1 Viehhandel Gastställen rc. innerhalb der Stadt Fulda Fulda, den 13. Oktober 1897.
Bei einem heute auf polizeiliche Anordnung getödte- ten Pferde des Müllers Wilhelm Winter in Epichrreüen ist Rotz festgestellt worden; ein zweites Pferd des rc. Winter ist rotzverdächtig, unterliegt der polizeilichen Beobachtung und der Stallsperre.
Eisenach, den 18. Oktober 1897.
Der Großherzogl. Direktor des III. Verwaltungs-Bezirks. An das Königl. Landrathsamt in Hersfeld.
* * *
Hersseld, den 19. Oktober 1897.
Wird veröffentlicht.
I. 5415. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz,
Geheimer Regierungs-Rath.
Nichtamtlicher Theil
3iioi MMW der Kaiserin.
22. Oktober.
Die Kaiserin Auguste Viktoria feiert heute den
Ein-
so erstaunt, als ob sie etwas ganz Unerhörtes vernommen hätte.
„Allerdings Sie!" antwortete das Mädchen in sehr bestimmtem Tone, „wir sind keine Kinder mehr, um uns noch zu dutzen!"
„Ah steht's so?" fragte hochmüthig der Altheger, „für meinen Pauli schickt sich's nicht?"
„Gewiß!" sagte Leni ebenso ruhig, aber fest, wie früher. „Das Du paßt nur für Liebesleute, und die sind wir doch nicht!"
Ein Donnerschlag hätte kaum verblüffender wirken können als diese Worte. Einen Augenblick herrschte Stillschweigen am Tische, — da erhob sich der Müller kirschroth im Gesichte vor Zorn und Trunkenheit, um loszubrechen, aber eben öffnete sich die Thür, die Wirthin hieß jemanden willkommen, und unwillkürlich mandte der Müller den Kopf nach den Ankömmlingen. Das Roth verstärkte sich womöglich noch, denn die Eingetretenen waren die von ihm Gehaßtesten im ganzen Ort, Vater Weißdorn, der Schieferdecker, und sein Weib.
Ueber Lenis Gesicht flog ein Helles Roth; gleich darauf aber wurde sie blaß, denn die Thür schloß sich, und niemand kam weiter in den Saal. Er war nicht da, den sie erwartete, und so hatte das Gerücht doch recht. Bald sollte sie die Bestätigung ihrer Befürchtungen erhalten. Die Wirthin fragte nämlich: „Ja, Schiefer- deckerin, wo ist denn heut mein Hannes?"
Die Leute lachten; denn sie wußten, daß die Weiß- dornin ihren Sohn abgöttisch liebte und ihn immer nur
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durch das welke Laub, aber dennoch durchglüht die Freude am Geburtstage der Kaiserin wie ein warmer Frühlings- Sonnenstrahl die patriotischen Herzen. In der allverehrten Fürstin tritt uns ein Bild edler deutscher Weiblichkeit, natürlicher Anmuth, tiefer Frömmigkeit und beglückender Menschenliebe vor die Seele. Die äußern Vorzüge sowohl wie die Gaben des Geistes und die Tugenden des Herzens, mit denen die Vorsehung die besten unter den Heimgegangenen preußischen Herrscherinnen ausgestattet, leuchten uns aus jenem Bilde entgegen.
Wie die Kaiserin in uns die Erinnerung an die herrliche, liebreizende Königin weckt, die Preußens Unglück miterlebt und dem Vaterlande des neuen deutschen Reiches ersten Kaiser geboren hat, so gemahnt uns ihr gottergebenes, menschenfreundliches Wirken zugleich an die barmherzige Landesmutter, die nicht müde wurde, die Wunden zu heilen, die die damaligen Kämpfe geschlagen hatten. Noch vor wenigen Wochen hat die Kaiserin bei ihrem Besuch der durch das Hochwafler verwüsteten Gegenden Schlesiens Trost und Hilfe in reichem Maße gespendet. Die Liebe und Dankbarkeit, die ihr allenthalben entgegengebracht wurden, die Segenswünsche, die man ihr nachsandte, bezeugen, wie lindernd und heilend ihr Auftreten niesen ist. Möge auf den Werken der Nächstenliebe unserer Kaiserin auch ferner Gottes Segen ruhen!
In unserer Kaiserin verehren wir auch das leuchtende Vorbild einer deutschen Gattin und Mutter. Wir danken ihr, daß sie ihrem erlauchten Gemahl eine Stätte schönsten Familienglücks gegründet hat, wo es jubelt von hellen, frohen Kinderstimmen, und wo unser kaiserlicher Herr Erholung von den Mühen seines schweren Herrscherberufes findet. Möge dieses häusliche Glück nie gestört werden und die hohe Frau, die es geschaffen, Seiner Majestät dem Kaiser und den kaiserlichen Kindern zum Heile des ganzen Vaterlandes in blühender Gesundheit erhalten bleiben! Mit ihrem erhabenen Gemahl und dem Hohenzollernhause vereinigt sich das treue deutsche Volk am heutigen Tage in dem Wunsche:
Gott segne und schütze unsere Kaiserin!
Politische Nachrichten
Nach der am Sonntag erfolgten Fahnenweihe übergab Se. Majestät der Kaiser die Fahnen mit fol-
„mein Hannes" nannte, mochte er nun , dabei sein oder nicht. Der Bursche wurde im Orte auch nie anders als „mein Hannes" genannt. _
„Mein Hannes ist gestern nach Silberbach 'gangen!" lautete die Antwort.
„Ja, was macht er denn zu Silberbach?"
„Wir haben ihn zum Richtervelter geschickt. Wir haben von ihm noch zwei Raten für den kleinen Weinberg, ihr wißt ja, der meinen Schwiegereltern selig gehört hat, und die der Richter 'kauft hat. Er will sie aber jetzt auf einmal zahlen, die Raten, da haben wir den Hannes hingeschickt, der mag das Geld holen und drüber quittieren!" — Also sprach der Vater Weißdorn.
„Haben die zu Silberbach auch nicht Kirchweih?" fragte mit pfiffigen Blinzeln der Oberhuber.
„Freilich wohl, freilich wohl!" erwiderte die Schiefer- deckerin.
„Und hat nicht der Richter eine Tochter ?" inquirierte der Apfelthaler und blinzelte gleichfalls.
„Das will ich meinen!" gab einer der Gäste von einem andern Tische her zur Antwort. „Richters Nanni kann sich anschauen lasten, ein tüchtiges Mädel!"
Da lachte der Müller gröhlend aus: „Schieferdecker, Ihr seid ein Feiner! Die Nanni und der Hannes, der Hannes und die Nanni!"
Er warf bei diesen Worten einen zufriedenen, triumphierenden Blick aus seine Tochter, der ihr sagen mochte: »Siehst du nun ist's aus! Der lumpige Kerl hat dich