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Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „Illustrirtes Sonntagsblatt"«"» „Jllusirirte landwirthschaftl. Beilage" für die Monate Juli, August und September werden von allen kaiserlichen Postanstalten, Landbrief- trägern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Cafsel, den 12. Juni 1897.
Die Herren Minister des Innern und der Justiz haben, unter Aufhebung der Erlaffe vom 20. Dezember - 1877 (M. Bl. f. d. i. V. de 1878 Seite 46/47) und vom 26. November 1888 (I. A. 10706), durch Erlaß vom 21. Mai d. I. (M. d. I. I. A. 4611, Just, M. 2601) bestimmt, daß in den Geburtsurkunden der von Wittwen und geschiedenen Ehefrauen geborenen Kinder fortan der Todestag des Ehemannes bezw. der Tag der Rechtskraft des Scheidungsurtheils anzugeben ist, und zwar P a) bei Vorlegung urkundlicher Nachweise (Sterbeurkunde des Ehemannes, Scheidungsurtheil mit gerichtlicher Rechtskrastbescheinigung) ohne weiteren Zusatz; l>) beim Mangel solcher Urkunden aber unter Hinzu- fügung des Wortes „angeblich".
Sie wollen die Standesbeamten Ihres Aussichtsbezirks mit entsprechender Anweisung versehen.
| Der Regierungs-Präsident. Haussonville. An die Herren Landräthe des Regierungsbezirks.
■ * * *
Hersfeld, den 1. Juli 1897.
Wird den Herren Standesbeamten des Kreises zur J Nachachtung mitgetheilt.
A. 1891. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nachdruck verboten.
Der Sieg des Herzens.
Novelle von N. H o f f m a n n.
(Fortsetzung.)
„Bravo! bravo! rief jetzt freudig der alte Schloß- verwalter. „Das gab Ihnen ein guter Geist ein, das sind rettende Gedanken, Herr Baron. O, wenn Sie dieselben doch früher gehabt und ausgeführt hätten!"
„Aber alter Graukops, dieser Wunsch kann mir doch Ijetzt nichts nützen, rathen Sie mir, was ich jetzt thun soll. Dort auf dem Tifche sah ich bereits wieder Briefe von meinen Gläubigern und Rechtsanwälten, die Zeit drängt."
„Ja, wenn Sie meine Rathschläge hören wollen, Herr Baron, so möchte ich Ihnen erstens rathen, in den Verkauf Ihrer Besitzungen zu der gebotenen Kaufsumme nicht zu willigen, denn die Besitzungen sind weit mehr werth. Das Kaufconsortium scheint nur darauf auszu- gehen, so billig wie möglich einen großen Besitz an sich zu bringen, um hinterher mit bedeutendem Nutzen da» Schloß, die Güter, die Wälder und die Fabriken wieder zu verkaufen. Ziehen Sie die Verhandlungen mit den Kauflustigen in die Länge, Herr Baron, lassen Sie eine neue Taxe Ihrer Besitzungen aufstellen, unterbreiten Sie dieselbe Ihren Gläubigern und bitten Sie um ein Moratorium von sechs Monaten."
„Und was soll ich weiter thun?" frug der junge Baron erregt. „Denn da«, was Sie rathen, ist doch «zunächst nur die Anbahnung einer Galgenfrist."
Hersfeld, den 2. Juli 1897.
Im Laufe des Monats Juni d. Js. sind für folgende Herren Jahres-Jagdfch eine ausgestellt worden:
1) Lehrer Wilhelm Paulus in Kleba am 2/6.,
2) Regierungsrath Felix Winde zu Wilhelmshof am 2/6.,
3) Maurer Adam Henkel in Asbach am 5/6.,
4) Bürgermeister Matthias Wolf inLampertsfeld amlO/6.,
5) Landwirth Johannes Horn in Heddersdorf am 10/6.,
6) Schreinermeister Heinrich Stiebing daselbst am 10/6.,
7) Vizebürgermeister Ernst Baumhard in Asbach am 11 /6.,
8) Tagelöhner Johann George Möller II. in Ausbach am 12/6.,
9) Kupferschmiedemeister Peter Schüßler in Hersfeld am 15/6.,
10) Königlicher Gymnasialoberlehrer Dr. Stamm in Hersfeld am 23/6., 4
11) Landwirth August Hoßbach zu Hof Weißenborn am 26/6.,
12) Lehrer Wilhelm Kaiser in Gottsbüren Kreis Hof- geiSmar am 30/6. mit Gültigkeit vom 1. Juli c. ab. Es wird solches bestehender Vorschrift gemäß hiermit veröffentlicht.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 30. Juni 1897.
Die durch Ausschreiben vom 2. d. MtS. J. I. Nr. 3161, Kreisblatt Nr. 66, über die Gemeinde Hattenbach angeordnete Orts- und Gemarkungssperre wird, nachdem die Maul- und Klauenseuche erloschen ist, ausgehoben.
I. I. Nr. 3559. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 2. Juli 1897.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises erhalten die Weisung, die Stückzahl der in den Gemeinden rc. vorhandenen Ziegen und Ziegenböcke baldigst zu ermitteln und b i s z u m 2 0. d. M t s. mir berichtlich anzuzeigen.
I. I. Nr. 3619. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
„Innerhalb dieser sechs Monate müssen Sie sich standesgemäß verheirathen, Herr Baron! Eine reiche Mitgift wird dann schon Ihre Schulden decken helfen," erklärte der Schloßverwalter trocken.
„Da» ist Ihre ganze Weisheit, Werner," lachte der junge Baron. „Glauben Sie, daß ich mich nur deshalb an eine Frau fesseln würde, weil sie reich ist, weil sie meine Schulden bezahlen kann? O, da irren Sie und Andere sich gewaltig. Mag man mich leichtlebig und verschwenderisch schelten, aber eine Geldheirath ohne Liebe geschlossen zu haben, und ein weibliches Wesen, welches Anspruch auf die volle Hingebung und Treue des Gatten hat, zu betrügen, wie ein Opferlamm kaltblütig, selbstsüchtig zum Traualtar zu führen, nur weil die Dame Geld hat, nein, da» soll man mir doch nicht nachsagen!"
„Ich habe Ihnen nicht gerathen, Herr Baron, daß Sie eine Geldheirath ohne Liebe schließen sollen," erwiderte der Schloßverwalter ernst, e» wäre die» eine dreiste Anmaßung von mir. Aber es giebt auch reiche, vornehme, hochgebildete und liebenswürdige junge Damen, die Ihnen begehrenswerth erscheinen dürften. Zudem erlaube ich mir, Sie an die Klausel im Testament Ihres hochseligen Oheims des Grafen Lindberg-Kronstedt zu erinnern. Nach dieser Klausel fällt Ihnen das gefammte gräfliche Vermögen und der Grafentitel zu, wenn Sie sich entschließen, die einzige Tochter des Grafen, die Comtesse Bertha von Lindberg-Kronstedt zu heirathen."
„O, schrecklicher Gedanke, diese stolze Comtesse zu
Nichtamtlicher Theil.
Verdächtigungen.
Wer seine politische Meinung aus linksstehenden Blättern schöpft, dem kann man es nicht verdenken, wenn ihm in der letzten Zeit Zweifel aufgestiegen sind, ob er noch in Deutschland wohnt, oder ob er über Nacht vielleicht nach Dahomey versetzt worden ist. Die freisinnigen und die sozialdemokratischen Blätter geberden sich, als ob bei uns alles drunter und drüber gehe. Da wird beispielsweise verkündet, in dem so ruhigen deutschen Reiche werde bald kein zufriedener Mensch mehr wohnen; da wird von einer Verkümmerung der Rechte des Volkes geredet, da werden die Bürger in Stadt und Land aufgerufen zu den nächsten Reichstagswahlen unter der Parole: „Nieder mit der Reaktion, damit aus dem Fluche Segen werde euch und euern Kindern!"
Was ist denn Grausige» geschehen, daß eine solche Sprache gerechtfertig wäre? So wird mancher fragen. Aus den genannten Blättern hallt als Antwort wieder: „Die „Agrarier" und „Junker" haben einen Sieg errungen!" Und wenn man weiter fragt, worin denn dieser Sieg bestehe, > .rauhet man, daß der Ärund des Geschreis in dem Personenwechsel innerhalb einiger hohen Reichsämter besteht und in der Haltung des preußischen Herrenhauses gegenüber der Vereinsgesetz-Novelle. Darum der Lärm, darum die Fälschung der Wahrheit!
Der Personenwechsel in den hohen Reichsämtern bietet der demokratischen Presse insofern Anlaß zur Schürung der Unzufriedenheit, als den durch das Vertrauen des Kaisers erkorenen Beamten allerlei verdächtigende Absichten untergeschoben werden. Ein Berliner freisinniges Blatt geht noch weiter; es sucht bei dieser Gelegenheit wieder einmal die Kronrechte zu verdunkeln, indem es so darstellt, als ob der Kaiser Rechenschaft über die Ernennung der Beamten abzulegen habe. Gegen einen solchen Versuch kann nicht entschieden genug Einspruch erhoben werden. Der Monarch ist in seinen Handlungen frei und für sie nicht verantwortlich! Er kann zu seinen Beamten ernennen, wen er will! Die Ernennung bedarf verfassungsmäßig nur der Gegenzeichnung eines Ministers, im Reiche des Reichskanzlers, die damit die Verantwortung übernehmen. Das ist geschehen, und niemand hat sich darüber aufzuhalten.
heirathen und von jedem Morgen bis zum Abend auf ihrem stolzen Gesicht zu lesen, daß ich von der Gnade ihres Reichthums abhänge," wehrte der Baron ab.
„Aber Sie kennen die Comtesse Bertha ja gar nicht mehr, haben sie, wenn ich nicht irre, seit fünfzehn Jahren nicht gesehen. Sie kann liebenswürdig, schön und begehrenswerth sein."
„Nicht möglich!" rief der junge Baron. „Sie ist ja vier Jahre älter als ich bin und stolz und herrisch. Sie hat mich, als ich als Knabe von neun Jahren einstmals auf Schloß Kronburg zu Besuch war, mit der Reitpeitsche geschlagen, weil ich ihren Lieblingshund mit einem Steine geworfen hatte."
„O, das sind so Jugendstreiche, Herr Baron, welche nach Jahren gar keine Bedeutung mehr haben. Sie waren damals noch ein Kind."
„Ja, ich war damals noch ein Kind," erwiderte der Baron mit blitzenden Augen und stampfte mit dem Fuße auf dem Boden, „aber meine hochgeborne Cousine Comtesse Lindberg-Kronstedt war damals schon kein Kind mehr, sie zählte bereits siebzehn Jahre und hielt es wegen eines Knabenstreiches an einem Hund für gut, mich mit der Reitpeitsche zu züchtigen. Das verzeihe ich ihr nie!"
„Nun es stehen aber noch zwei andere Klauseln in dem Testamente des Grafen, welche Sie wohl beachten wollen, Herr Baron/ entgegnete der alte Schloßverwaller. „Ihr seliger Herr Vater, der ein sehr kluger Mann war, hat mir auf die Seele gebunden, daß ich Sie auf die an-