Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
AbonnementSpreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Postaufschlag.
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
HersWer Kreisblatt.
Gratisbeilagen: „Illnftrirtes Sonntagsblatt" n. „Illnftrirte landwirthfehaftliche Beilage".
«r. 71
SmuW Den 20. Im
1897.
► DMUnls-ANllG
Mit dem s. Juli beginnt ein neues Abonnement auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende
► Hersfelder Kreisblatt
• ; mit den Gratisbeilagen
. „Jllustrirtes Sonntagsblatt" ™»
■ „Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage", h Das „Kreisblatt" bringt außer den amtlichen F Bekanntmachungen zuverlässige Mittheilungen über Er- . ^ eignisse in der politif, Berichte aus dem Kreise und f £ der Provinz. Reichhaltige Nachrichten vermischten In- . s Halts bringen alle sonstigen mittheilenswerthen Ereig- 1 s nisse des täglichen Lebens zur Kenntniß der Leser. * Daneben werden sorgfältig ausgewählte Erzählungen k ^ einen weiteren Theil des Lesestoffes bilden.
AH^ Die wichtigsten Ereignisse gehen uns durch l g^ Telegramme zu und werden wir dieselben näthigen- I falls durch Extrablätter verbreiten.
Der vierteljährliche Abonnementspreis für das i f „Kreisblatt" beträgt t Mark 40 pfg.
! B litt^HA^ finden durch das »Kreisblatt"
^ zweckentsprechende Berbrei-
; tung und kostet die fünfgespattene Garmondzeile oder deren Raum jo Pfg
1 Zu zahlreichem Abonnement ladet ergebenst ein
die Expedition.
Amtlicher Theil.
Maul- und Klauenseuche noch eine der Schweineseuchen — herrscht und daß die Ursprungsgemeinde in den letzten 4 Wochen nicht zu einem Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59a der Bundesrathsinstruction gehört hat.
Diese Bescheinigung hat eine fünftägige Gültigkeit, den Ausstellungstag eingerechnet.
§ 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund der §§ 66 Ziffer 4 und § 67 des Reichsviehseuchengesetzes mit Geldstrafe bis zu einhundert und fünfzig Mark oder mit entsprechender Haft bestraft, soweit nicht nach § 328 des Reichs-Strafgesetz- buches eine härtere Strafe verwirkt ist.
Außerdem kann gemäß § 25 des Reichsviehseuchengesetzes die Polizeibehörde die sofortige Tödtung verbotswidrig zu Markt gebrachter oder getriebener Thiere anordnen, ohne daß Entschädigung gewährt wird.
Der Regierungs -Präsident.
Wirkl. Geh. Ober-Reg.-Rath. Haussonville.
* * *
Hersfeld, den 25. Juni 1897.
Die Herren Ortsvorstände haben vorstehende Anordnung alsbald zur Kenntnis der Interessenten zu bringen. Die Rundreisen des Herrn Kceisthierarztes (cfr. Verf. v. 14. d. Mts. I. 3338, Kreisblatt Nr. 70) kommen vom
1. Juli ab in Wegfall. * I. 3511. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Homberg, den 19. Juni 1897.
Unter der Schafherde des Schäfers H. Dippel zu Raboldshausen ist die Räude ausgebrochen.
Der Landrath von Gehren.
An den Herrn Landrath zu Hersfeld.
* * *
Hersfeld, den 23. Juni 1897.
Wird veröffentlicht.
I. 3486. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
ihm aufdrängt. Jeder Parteiführer hofft auf diese Weise selbst auf den Ministerstuhl zu kommen und das Land zu regieren. Das ist das A und das O aller Bestrebungen derjenigen Parteien, welche gegenwärtig die Reichstagsmehrheit bilden: der Centrumspartei, der Freisinnigen und Sozialdemokraten, die man dafür mit Recht „demokratisch" nennt.
Die Mittel, mit denen sie ihre Wünsche zu verwirklichen suchen, liegen sehr nahe. Sie verwerfen jedes Gesetz rücksichtslos, auf welches die Regierung im Interesse des Vaterlandes Werth legt, es sei denn, daß die Regierungskreise ihnen bestimmte Konzessionen machen. Die parlamentarische Verhandlung wird mehr und mehr zu dem reinen Schachergeschäft. Die staatlichen Ver- hältnisse sind jedem Ungefähr, jeder Willkür preisgegeben. Das Wohl des Vaterlandes bleibt unberücksichtigt, und nur der Parteigewinn gilt.
Das ist die durch die gegenwärtige Reichstagsmehr- Heit geschaffene wahre Sachlage. Die Thatsachen beweisen es. Wie sehnsüchtig harrte das Volk auf die Reform der Strafrechtspflege, auf die Entschädigung unschuldig Verurtheilter und die Einführung der Berufung, — die Reichstagsmehrheit hat sie unmöglich gemacht. Die Gefahren des Umsturzes bedrohen den Staat und die bürgerliche Gcs ffschaft mehr und mehr. Eindringlich mahnt unser Kaiser zu entschlossener Abwehr. Die Reichstagsmehrheit bleibt taub und vereitelt jede Maßnahme zur Besserung. Deutschlands Weltstellung ist ernstlich bedroht durch die Schwäche unserer Flotte. Mit lauter Stimme fordert der Kaiser ihre Hebung. Der Reichstag weist, pochend auf seine Macht, die darauf bezüglichen Regierungsforderungen kühl zurück. Dafür wird die Person des Kaisers maßlosen Angriffen preisgegeben.
Das sind Beispiele für viele. Hat man angesichts dieser Thatsachen ein Recht, von einer „verblendeten" Reichstagsmehrheit zu sprechen? Die Steine würden schreien, wollte man es verhindern, den gegenwärtigen Reichstag nach der nicht mißzuverstehenden Sprache der Thatsachen zu beurtheilen.
Der Regierungs-Präsident. _ _ , . n. _
A in 6310 Cassel, den 21. Juni 1897.
Mit Genehmigung des HerrnLandwirthschaftsministers und im Hinblick auf die allgemeine Abnahme der Maul- und Klauenseuche wird hiermit der § 2 und § 4 Abs. 3 meiner landespolizeilichen Anordnung vom 16. Juli bezw. 20. November v. J. A. III 7826 — Amtsblatt Nr. 32 Seite 180/181 bezw. A. III. 12271 Nr. 52 Seite 265/266 —, betreffend die thierärztliche Untersuchung des Händlerviehs und Ausstellung von Bescheinigungen über die Seuchenfreiheit desselben, vom 1. Juli d. J. ab für den ganzen Regierungsbezirk aufgehoben.
Dieselbe gilt fortan in folgender Fassung:
Auf Grund der §§ 18 ff. insbesondere des § 20 Abs. 2 und des § 28 des Reichs-Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880 .
1 Mai 1894 ""^ des § 1 des Preußischen Aus-
r , 12. März 1881 . . _ führungsgesetzes vom yg-^un- 1894 ordne rch zur Abwehr und Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel an:
§ 1. Der Transport von Schweinen und Kälbern darf nicht durch Treiben geschehen, sondern die Thiere müssen gefahren oder getragen werden.
§ 2. Die Einstellung von Wiederkäuern »nd Schweinen in fremde Stallungen während des Transportes zur Schlachtstätte oder zu dem sonstigen Bestimmungsorte ist nur mit Erlaubniß der Ortsbehörde gestattet.
Vor der Wiederbenutzung müssen diese Stallungen vorschriftsmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
8 3. Das Ausbringen von Wiederkäuern und Schweinen aus die Märkte ist nur dann gestattet, wenn den markt- polizeilichen Organen eine von der zuständigen Ortspolizeibehörde ausgestellte Bescheinigung vorgelgt wird, daß in der Ursprungögemeinde seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche — bei Schweinen: weder die
Nichtamtlicher Theil.
Verblendete Reichstagsmehrheit.
Im preußischen Abgeordnetenhause gab die neue Berathung des Vereinsgesetzentwurfs dem freikonservativen Abgeordneten Freiherrn v. Zedlitz Veranlassung zu einer herben Kritik der Haltung des Reichstages. Er sprach von einer „verblendeten Reichstagsmehrheit", welche die großen Aufgaben des Reiches vernachlässige. Mit einem nie dagewesenen Lärm suchten die demokratischen Mitglieder des Hauses diese Bemerkung zu übertönen, aber Freiherr von Zedlitz sprach nur aus, was auf aller Lippen lebte.
Der Reichstag ist nicht Selbstzweck; er ist lediglich deshalb ins Leben gerufen, damit die großen Aufgaben und Bedürfnisse des V a t e r l a n d e s durch zweckmäßige Gesetze eine das Gemeinwohl fördernde Lösung erhalten. Die Mitwirkung an der Gesetzgebung hat indessen die sogenannten Volksparteien dahin gebracht, durch die parlamentarische Berathung in erster Reihe ihren eigenen Vortheil zu fördern. Seit lange läßt sich die Beobachtung machen, daß diese Parteien ihren Sonderwillen nicht nur in den Gesetzen zur Geltung zu bringen, sondern auch der Regierung aufzudrängen suchen. Mit andern Worten, sie erstreben selbst die Herrschaft im Staate und betreiben unter der Vorspiegelung, nur die Interessen des Volkes wahrzunehmen, fortgesetzt nichts anderes als einen Kampf um die Macht mit der Regierung.
D a s P a r l a m e u t so ll a l l in ä ch t i g werde n; das Königthum soll nur das ausführen, was ihm die parlamentarische Mehrheit befiehlt, folglich soll e« auch die Mi- n i st e r u n w e i g e r l i ch bestellen, welche sie
Politische Nachrichten.
Inland.
Berlin, den 24. Juni.
Se. MajestätderKaiser traf vorgestern Abend unter dem Jubel der Bevölkerung bei herrlichem Wetter in Helgoland ein. Zum Empfange hatten sich auf der Landungsbrücke die Spitzen der Behörden und sämmtliche Vereine eingefundens, auch zwanzig Ehrenjungfrauen in Althelgoländer Tracht begrüßten Se. Majestät. Das Souper nahm Se. Majestät bei dem Kommandanten Kapitän zur See Stubenrauch ein. Nach dem Souper fand ein Liedervortrag des Helgoländer Männergesangvereins, sowie ein Fackelzug der freiwilligen Feuerwehr und des Turnvereins statt, woran sich eine bengalische Beleuchtung der Düne anschloß. Se. Majestät der Kaiser begab sich darauf wieder an Bord der „Hohenzollern". Heute Morgen herrscht Windstille mit leichtem Nebele.
Gestern Vormittag begab sich, wie aus Helgoland gemeldet wird, S e. Majestät der Kaiser um 10 Uhr mit vier Herren nach der Düne, besichtigte die dortigen Buhnenanlagen und kehrte um 1 Uhr an Bord der kaiserlichen 9)a^t „Hohenzollern" zurück. Abends verweilte Allerhöchstderselbe wieder mehrere Stunden auf der Düne in Begleitung einiger Herren des Gefolges sowie des Erbgroßherzogs von Oldenburg, welcher gestern Abend mit der Dampfpacht „Lensahn" aus England dort eingetroffen war, des^ Kommandanten von Helgoland, Kapitains zur See Stubenrauch und dessen Damen. Das Wetter war herrlich, der Wind flau, wie auch von heute Vormittag herrliches Wetter bei leichtem Südsüd- westwind gemeldet wird.
Der Reichstag hat sich mit der dritten Berathung der Handwerkervorlage beschäftigt und sie wesentlich nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen. Vor-