Aus Provinz und NMorBiet.
* Die Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel betrugen in der preußischen Monarchie im Mai 1897: für 1000 kg Weizen 156 (im April 1897 154) Mk., Roggen 115 (115) Mk-, Gerste 126 (126) Mk., Hafer 130 (128) Mk, Kocherbsen 205 (206) Mk., Speisedohnen 264 (265) Mk., Linsen 406 (408) Mk., Eßkartoffeln 48,9 (47,7) Mk., Richtstroh 44,4 (42,9) Mk., Heu 59,5 (58,6) Mk., Rindfleisch im Großhandel 1031 (1035); für 1 kg Rindfleisch von der Keule im Kleinhandel 133 (134) Pf., vom Bauch 112 (113) Pf., Schweinefleisch 128 (127) Pf., Kalbfleisch 123 (123) Pf., Hammelfleisch 123 (122) Pf., inländischer geräucherter Speck 146 (146) Pf., Eßbutter 219 (225) Pf., inländisches Schweineschmalz 150 (150) Pf., Weizenmehl 29 (29) Pf-, Roggenmehl 23 (23) Pf.; für ein Schock Eier ■ 277 (294) Pf.
* (Postanweisungen nach überseeischen Ländern.) Von jetzt ab sind Postanweisungen bis zu 10 Pfund Sterling nach Basutoland, der Niggerküste, Kudat (Britisch-Nord-Borneo) und Panama (Columbien) durch Vermittelung der Britischen Postverwaltung zulässig. Ueber die Bedingungen ertheilen die Postanstalten Auskunft.
* Für Möbelverkäufer wird folgende Entscheidung des Reichsgerichts von Interesse sein: Ein Möbelhändler hatte einem Gastwirth Möbel verkauft und bis zur Bezahlung des ganzen Kaufpreises sich das Eigenthumsrecht vorbehalten. AIs das Gasthofsgrundstück zur Subhastation gelangte, waren die Möbel noch nicht vollständig bezahlt. Der Möbelhändler klagte gegen den Ersteher des Grundstücks auf Herausgabe der Möbel. Diesen Anspruch erachtete das Reichsgericht nur bezüglich derjenigen Möbel für begründet, welche zum persönlichen Gebrauche des Gastwirths bestimmt gewesen. Dagegen idurde die Klage zurückgewiesen, soweit die Möbel in den Fremdenzimmern und in den Restaurationsräumen Verwendung gefunden. Denn soweit seien die Möbel Zubehör des versteigerten Gasthofes geworden und die Eigentumsrechte an denselben auf den Ersteher des Grundstücks übergegangen Thatsächliche Zubehörstücke, auch wenn sie einem Dritten gehören, werden von Wirkungen des Zufchlagsbescheides mit ergriffen. Der bloße Vorbehalt der angemeldeten Rechte des Eigenthümers solcher Sachen reicht nicht hin, um jene Wirkung abzu- wenden. Vielmehr ist dazu erforderlich, daß die Sachen durch die Versteigerungsbedingungen von dem Mitver- kauf ausgeschloffen werden, oder daß die Aufhebung oder Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens von Seiten des Eigenthümers herbeigeführt wird.
* Den Regierungsb a.u führe in des Hochbausachs ist gestattet worden, eine 2'/Zährige praktische Thätigkeit bei der Eisenbahnverwaltung zu absolviren. Wie bestimmt ist, sollen sie auch in diesem Falle das erste Jahr bei der Vorbereitung von Bauten thätig sein und die folgenden 18 Monate bei der Leitung von Bauausführungen beschäftigt werden.
* (Personal-Veränderungen.) Ernannt: der Rechtsanwalt Dr. Schier in Caffel zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Caffel mit Anweisung seines Wohnsitzes in Caffel, der Referendar Scheffer zum Ge- richtS-Affeffor, die Steuer-Supernumerare Bahr, Barthel- mes, Nehm, Schmidt und Bernhard zu Steuer-Secretären bei der Einkommensteuer-Veranlagungs-Commission des Stadtkreises Caffel bezw. des Kreises Rinteln, Witzen- Hausen und Fritzlar und des Landkreises Hanau, der Büreau-Hilssacbeiter Wilhelm Damms zum Polizei-Com- missar bei der Königlichen Polizei-Direktion in Caffel, der Oberförster Lemmel an Stelle des Bürgermeisters Bethmann zum Amtsanwalte bei dem Amtsgericht in Obernkirchen, die Forstausseher Heiser und Zander zu Förstern in Thiergarten bezw. Sandberg in der Ober- försterei Thiergarten, der Militäranwärter Bode in Rodenberg zum Gerichtsvollzieher bei dem Amtgericht daselbst.
Ueberwiesen: der Regierungs-Affeffor Dr. Becker dem Landrathsamte in Hanau zur Hilfeleistung in den land- räthlichen Geschäften. Versetzt: der Postassistent Volckmann von Paderborn nach Rinteln, der Förster Dörr von Mottgers nach Wildeck, der Förster Quant von Thiergarten nach Mottgers (West), Oberförsterei Sterbfritz, der Gerichtsvollzieher Pfeifer in Felsberg an das Amtsgericht in Leihers. Die Stelle in Felsberg wird nicht wieder besetzt. Verliehen: dem Oberbürgermeister Dr. Gebeschus und dem Rentner, Premier-Lieutenant der Landwehr a. D. Junghenn in Hanau der Rothe Adlerorden 4. Kl., dem Landwirth Hoffmann in Hermannspiegel die Erinnerungs-Medaille für Rettung aus Gefahr. Pensionirt: der Förster Kaiser in Frankenhein.
* Der Getreidemarkt. (Berichtswoche vom
11. bis 18. Juni.) Nach vorübergehenden Preisbeffer- ungen, welche in Folge der weniger günstig lautenden Ernteaussichten in Ungarn und Amerika eintraten, wurde die Stimmung für den Getreidemarkt dennoch rasch wieder matt, da allgemein doch eine gute Mittelernte erwartet wird. Bedauerlicher Weise fehlt es in Deutschland in Folge des Verbotes des Terminhandels an jeder spekulativen Thätigkeit im Getreidehandel, obwohl trotz des Verbotes des Terminhandels Spekulation am Getreidegeschäfte sehr wohl noch stattfinden können. In Berlin und Leipzig wurde gekauft: Weizen, je nach Güte, die Tonne für 130 bis 183 Mk., Roggen für 110 bis 127 Mk., Mahl- und Futtergerste für 105 bis 125 Mk, Hafer für 129 bis 146 Mk. Mais (amerikan.) für 87 bis 90 Mark.
* Hersfeld, 18. Juni. (Wirks ames Mittel gegen die Blutlaus.) Ein vorzügliches und dabei für die Bäume und Sträucher unschädliches Mittel zur Vertilgung der jetzt fast überall auftretenden Blutlaus ist das folgende. Man stellt eine breiartige Masse aus Lehm, Lauge, Koch- und Viehsalz her und trägt diese mit einem Pinsel so auf, daß die Blutläuse sammt Brüt vollständig bedeckt werden. Die Folge davon ist, daß das Insekt sammt Brüt beim Trockenwerden des Anstriches erstickt. Dieses Mittel ist schon vor Jahren von einem im Vogtlande wohlbekannten Pomologen mit dem besten Erfolge angewandt worden.
-6- Hersfeld, 18. Juni. (Das Johannes- w ü r m ch e n.) Wenn man jetzt abends durch unsere Gärten, Promenaden und Wälder geht, dann leuchtet's gar unheimlich auf. Das sind die Johanneswürmchen, unsere einzigen leuchtenden Insekten. Ihre eigentliche Schwärmzeit ist der Juni, und zwar, wie ihr Name schon andeutet, um den Johannestag herum. Es verlohnt sich wohl einmal, dieselben genauer zu betrachten. Diese unsere fliegenden Smaragde sind 7 bis 11 Millimeter lange, vierbeinige Käferchen mit braunen, leicht behaarten Deckflügeln. Die beiden großen, wie kleine schwarze Perlen hervorstehenden Augen sind durch einen Schirm oder Schild von derselben Masse und Farbe wie die Flügel geschützt. Der Körper ist schwarz-glänzend und endet in einer grauen Tüte, unter der eine Art Steuerruder sich besindet, das wie ein vierfach ausgezacktes Blatt oder wie ein horizontal stehender Fischschwanz erscheint. Dasselbe hat auf der obern Fläche einen weißen Fleck und geldlich weiße Anhäufungen — das ist der leuchtende Phosphor. Nur die Männchen schwärmen des Nachts, während die ebenfalls smaragdgrün leuchtenden, aber flügellosen Weibchen daheim im Gras und Busche sitzen und, ihren häuslichen Beschäftigungen nachgehend, verlockend süß zirpen: „Ich sitze im Grünen hell, komm lieb mich, du leuchtender Gesell!"
Caffel, 16. Juni. (Schwurgericht) In der heutigen Sitzung wurde gegen den Schneider Johann Heinrich Horn aus Frielingen wegen Verbrechens der Urkundenfälschung, § 268 Absatz 2 des Strafgesetzbuches verhandelt. Der Angeklagte, der sich auf freiem Fuß befindet, ist am 17. Mai 1871 zu Frielingen geboren, verheirathet, Vater von 2 Kindern und seither unbescholten. Demselben wird zur Last gelegt, im Jahre 1896 in rechtswidriger Absicht eine Löschungsbewilligung der Landeskreditkaffe zu Caffel in der Absicht, seinem Vater ein Vermögensvortheil zu verschaffen, gefälscht zu haben. Auf Befragen des Herrn Vorsitzenden erklärt der Angeklagte, daß er unschuldig sei. Der Thatbestand ist kurz folgender: Der Vater des Angeklagten hatte auf seinem Grundbesitze in FrieliMen zwei bei der Landeskreditkasse in Caffel aufgenommene Kapitalien in der Höhe von 60 und 100 Thalern stehen. Im Jahre 1896 wollte der Vater des Angeklagten, der Schuhmacher in Frielingen ist, auf seinen Grundbesitz ein neues Darlehen aufnehmen. Auf dem Amtsgericht zu Niederaula wurde ihm diesbezüglich erklärt, als er mit dem Angeklagten wegen der Angelegenheit dort war, daß eine Neubeleih- ung unmöglich sei, ehe die alte» auf dem Grundstück ruhenden Lasten gelöscht sein würden. Der Vater des Angeklagten war deswegen wiederholt auf dem Amtsgericht und schließlich handelte es sich nur noch um die Beibringung der Löschbewilligungen und die bereits erwähnten Darlehen der Landeskreditkasse. Eines Tages erschien nun der Vater des Angeklagten auf dem Amtsgericht zu Niederaula und legte eine Löschungsbewilligung der Landeskreditkaffe über das Darlehen von 60 Thalern vor, auf diesem Schriftstück befand sich ferner der Zusatz, daß auch das Darlehen von 100 Thalern abgetragen und die Löschungsbewilligung dieserhalb ertheilt werde. Thatsächlich waren beide Darlehen getilgt, der Zusatz jedoch auf der Löschungsbewilligung rührte von einer anderen Hand her und zwar annehmlich gefälscht. Dem mit den Grundbuchangelegenheiten in Niederaula beauftragten Amtsrichter Herrn Dr. Beier fiel die Fälschung sofort auf und er erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. In der Voruntersuchung fiel durch verschiedene Umstände, speziell durch Vergleichung der Schriftzüge auf der Urkunde mit anderen von der Hand des Angeklagten herrührenden Schreiben, der Verdacht der Thäterschaft auf den Angeklagten. Der Angeklagte erklärt auf Befragen von Anfang 1880 bis Pfingsten 1893 von der Heimath abwesend gewesen zu sein und nach der Rückkehr in die Heimath habe er zunächst bei seinen Eltern nicht gewohnt, erst nach seiner Verheirathung sei er zu seinen Eltern als Miether gezogen. In der fraglichen Angelegenheit will der Angeklagte nur einmal einen Brandkaffenschein über das Haus seines Vaters mit nach Niederaula auf das Gericht genommen haben, eine weitere Thätigkeit habe er nicht entfaltet. In die Beweiserhebung eintretend, vernimmt der Herr Vorsitzende zunächst den Amtsrichter Herrn Dr. Beier aus Niederaula als Zeuge. Derselbe bekundet, daß der Angeklagte, sowie sein Vater in der Löschungsangelegenheit wiederholt auf dem Amtsgericht in Niederaula gewesen seien, er habe auch auf Verlangen dem Vater des Angeklagten aus einen Zettel geschrieben, was zur Löschung erforderlich sei. Hierauf sei die fragliche Löschungsbewilligung über 60 Thaler mit dem Zusatz der Einwilligung der Löschung auch über 100 Thaler vom Vater des Angeklagten eingereicht worden, die Fälschung des Zusatzes ist dem Zeugen sofort ausgefallen und er hat sich deshalb voranlaßt gesehen, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Der Direktor der Landeskreditkasse, Herr Regierungsrath Lotz, bestätigt, als Zeuge verpflichtet,
daß der Zusatz auf der Löschungsbewilligung von der Hand eines Beamten der Landeskreditkasse nicht herrühre, weiter bekundet der Zeuge, daß Löschungsbewilligungen seitens der Landeskreditkaffe unentgeltlich ertheilt würden. Der Herr Zeuge äußert sich ferner noch über den Charakter der Landeskreditkasse als öffentliche Behörde. Der Vater des Angeklagten, der Schuhmacher Heinrich Horn, weiß nicht wer den Zusatz auf der Löschungsbewilligung geschrieben, er bekundet, daß er derlei Geschäfte seiner Frau überlassen, da sein Können im Lesen und Schreiben sehr mangelhaft sei. Die Angabe des Angeklagten, daß dieser in der ganzen Sache nur den Brandkaffenschein auf das Amtsgericht gebracht habe, wird von Zeugen bestätigt. Die Mutter des Angeklagten sagt aus, daß ihrerseits stets die Besorgung der Abzahlung der Darlehen geschehen sei; die Löschungsbewilligung über das Darlehen von 60 Thalern sei ihr vor Jahren von der Landesrenterei in Hersfeld zugestellt worden und sie habe dieselbe, ohne sie anzusehen, zu den anderen Papieren gelegt. Hier habe dieselbe gelegen, bis das Amtsgericht die Vorlegung derselben im Jahre 1896 angeordnet habe. Zeugin glaubt nicht, daß ihr Sohn den Zusatz geschrieben, da derselbe an der ganzen Angelegenheit kein Interesse gehabt habe. Der als Sachverständiger vernommene Handels- und Schreiblehrer Weiß führt auf Grund der von ihm vorgenommenen Schriftvergleichung aus, daß der Angeklagte höchstwahrscheinlich der Schreiber des in Betracht kommenden Zusatzes auf der Löschungsbewilligung sei. Der Schriftcharakter zwischen der vom Angeklagten — wie dieser selbst zugebe — herrührenden Schriftstücke und des unter Anklage stehenden Schriftstückes sei ein und derselbe. Nach Schluß der Beweisaufnahme erfolgen die Plaidopers. Herr Gerichtsassessor Dr. Pfefferkorn begründet als Beamter der Staatsanwaltschaft die Anklage des Näheren, beantragt die auf Fälschung einer öffentlichen Urkunde lautende Schuldfrage zu bejahen, mildernde Umstände aber zuzubilligen. Herr Rechtsanwalt Dr. Wöhler, der Vertheidiger des Angeklagten, tritt nachdrücklich für Freisprechung seines Schutzbefohlenen ein, indem er darauf hinweist, daß die vorgebrachten Beweise in keiner Beziehung ausreichen, nur eine rechtswidrige Urkundenfälschung durch den Angeklagten sestzu- stellen. Die Geschworenen ziehen sich auch nur wenige Minuten zur Berathung zurück, worauf der Obmann, Herr Apotheker Wolf, den Wahrspruch auf Mchtschuldig verkündet. Der Gerichtshof erkennt darauf auf kostenlose Freisprechung gegen den Angeklagten. Die sämmtlichen Kosten werden der Staatskasse auferlegt.
Caffel, 17. Juni. Bei dem am gestrigen Vormittag auf dem Forst stattgefundenen Exercieren des Hess. Trainbataillons Nr. 11 stürzte der Trainsoldat Krug (2. Compagnie) vom Pferde und gerieth unglücklicherweise unter die Räder eines Wagens, welche ihm über den Leib gingen. Der Schwerverletzte wurde nach dem Garnisonlazareth gefahren. Der Zustand des Unglücklichen soll ein bedenklicher sein.
Caffel, 17. Juni. Die jährliche General-Con- ferenz der Prediger der M e t h o d i st e n-K i r ch e findet unter dem Vorsitz ihres Bischofs vom 21. bis 28. Juni b. I. hier in Caffel statt.
Fulda, 15. Juni. Die diesjährige (19.) Abgeord- neten-Versammlung des Hessischen Kriegerbundes findet am 10. Juli im „Deutschen Kaiser" zu Gersfeld (Rhön) statt. Aus der sehr umfangreichen Tagesordnung seien nur die wichtigsten Punkte herausgegriffen: Neuwahl des Vorstandes; Theilnahme an der Kaiserparade zu Homburg; gemeinsamer Ausflug auf den Kyffhäuser; Stellenvermittelung für entlassene Reservisten; Wahl des Ortes für die nächstjährige Versammlung. Mit der Tagung sind große Festlichkeiten verbunden.
8 e r in i s ch t e §.
— Berlin, 16. Juni. In einem Hause an der Spandauer Brücke im Centrum Berlins gerieth Abends Stroh durch unvorsichtiges Handiren mit einer Petroleumlampe in Brand. Das Feuer verbreitete sich ungeheuer schnell. Die Bewohner der untern Stockwerke wurden | durch die Feuerwehr gerettet, ein im dritten Stockwerke wohnender Schneidermeister ist mit zwei Kindern durch den Qualm erstickt, bei der Frau desselben gelangen die Wiederbelebungsversuche.
— Hannover, 15. Juni. Der Bauunternehmer Fritz Wiese, hier, wurde auf der Straße mit dem Dolche erstochen. Als Mörder wurde der Schlossergeselle Otto Wagner verhaftet.
— Am Vormittag des zweiten Pfingstfeiertages brannte in Heinrichsdorf im Kreise Schwetz eine Käthe nieder, wobei eine Frau, die Mutter von 5 Kindern, ihren Tod in den Flammen fand. Die Unglückliche hatte ihre Kinder bereits in Sicherheit gebracht, als sie nochmals in das lichterlohe brennende Haus stürzte, um das Geld zu holen. Sie kam aber nicht wieder zurück. Wahrscheinlich hatte die Frau von dem Schreck die Besinnung verloren, denn anstatt mit dem Gelde hinauszu- laufen, versteckte sie sich in einer Kammer unter ein Bett, wo man nachher ihren halbverkohlten Leichnam fand. Das Jammergeschrei der Kleinen nach ihrer Mutter war ein herzzerreißendes; mit aller Gewalt wollten dieselben der Mutter in das Feuer nachlaufen.
— Aus W ö r i s h o f e n kommt die Kunde, daß dort heute Morgen Prälat Sebastian Kneipp g e st o r b e n ist. Ihm war der Tod eine Erlösung von langem schweren Leiden; schon seit vielen Wochen erwartete man sein Hinscheiden; er war bereits todt gesagt. Da flackerte noch einmal die Lebenskraft des