Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

ÄbonnementSpreis vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. exel. Postaufschlag.

f - -^ .......

Die Jusertionsgebühren betrugen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg.

Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt. . .... .

> -..... --

Nr. 64.AeOz !>m 1. Zmi M.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt für den Monat Junt werden von allen Kaiserlichen Poftanftalten, Landbriefträgern und von der Expedi- tion angenommen.

Amtlicher Theil.

Caffel, den 10. Mai 1897.

In letzter Zeit ist es wiederholt vorgekommen, daß in ländlichen Gemeinden des Bezirks wohnende Personen, die zweifellos dauernd hülfsbedürftig und ortsarm waren, an Seine Majestät den Kaiser und König, an mich oder an andere staatliche Behörden Unterstützungs- gesuche gerichtet und zur Begründung dieser u. A. an­geführt haben, daß der Ortsarmenverband ihres Wohn­orts sie zu unterstützen außer Stande sei, weil er mit Armenunterstützungen schon zu sehr belastet sei.

Die Ortsbehörden haben diese Angaben mehrfach be­stätigt und die betreffenden Gesuche befürwortet.

Diese Vorkommnisse veranlassen mich, darauf hinzu­weisen, daß aus Mangel an Mitteln Seitens der Orts­armenverbände den Hülfsbedürstigen die gesetzliche Ar­menunterstützung nicht verweigert werden darf. Vielmehr sind gemäß § 16 des Gesetzes, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz, vom 8. März 1871 die Landarmenverbände verpflichtet, den­jenigen ihrem Bezirke angehörenden Ortsarmenverbänden, welche den ihnen nach der Armengesetzgebung obliegenden Verpflichtungen zu genügen unvermögend sind, eine ent­sprechende Beihülfe zu gewähren.

Lehnt der Landarmenverband den hiernach abzielenden Antrag des Ortsarmenverbandes ab, so steht letzterem gemäß § 42 des ZuständigkeitSgesetzes vom 1. August 1883 die Beschwerde bei dem Provinzialrath zu, welcher endgültig darüber zu beschließen hat, ob, in welcher Höhe und in welcher Weise Beihülfen zu gewähren sind.

Ich ersuche, die Bürgermeister der weniger leistungs­fähigen Gemeinden Ihres Kreises auf die erwähnten Bestimmungen besonders aufmerksam zu machen und, falls Ihnen sei es auch nur infolge eines Ihnen zur Er­

Der Schwall Don Hohenstein.

Roman von F. von Pückler.

1. Kapitel.

Im Salon eines vornehmen Hauses der Residenz befanden sich am Nachmittage eines sonnigen Herbsttages zwei junge Damen, von denen sich die eine am Fenster sitzend eifrig mit dem Lesen einer alten vergilbten Hand­schrift beschäftigte, während die andere an einem zier­lichen Schreibtische saß und einen Brief schrieb.

Beide junge Damen waren von hinreißender, be­zaubernder Schönheit, der wohl so leicht kein Männerherz, wenn es nicht bereits mit Amors Ketten an eine Frau oder Braut gebunden war, widerstehen konnte, doch zeigten beide Mädchen sonst in ihrem Aussehen und Wesen große Gegensätze.

Die ältere der jungen Damen, Ilse von Braunau, strahlte mit ihrem goldblonden Haar, ihren großen, tief­blauen Augen und ihrer hohen, reinen Stirn in der Schönheit einer Rafael'schen Madonna, wahrhaft herrlich und königlich war ihre Erscheinung, edel und hochsinnig und fern allem Niedrigen und Häßlichen war auch Jlsens Sinn, dabei zeigte sie sich aber in ihrem Wesen schlicht, einfach und bescheiden. Jlsens Freundin Gertrud von Reimar dagegen glänzte in einer ganz anderen Schön­heit. Sie war brünett mit dunkeln Haaren und braunen, iu seltsamem Feuer sprühenden Augen, dabei von zier­licher, anmuthiger Gestalt und beweglich und gleißend wie eine Schlange.

örterung übersandten UnterstützungsgesuchesOrtsarmen­verbände bekannt werden, die ihrer Unterstützungspflicht nachzukommen nicht in der Lage sind, dieselben erforder­lichenfalls im Aufsichtswege anzuhalten, durch Ihre Ver­mittelung Beihülfen der gedachten Art vom Landarmen- verbande hierselbst zu beanspruchen und wenn abschläglich beschieden, sich mit der Beschwerde an den Provinzialrath zu wenden (vergl. auch Entscheidung des Ober-Verwal- tungs-Gerichts Band XIII Seite 1). Die Anträge sind mit Bezug auf die Leistungsfähigkeit der betreffenden Gemeinden eingehend zu instruiren, und hierauf ebenso, wie die Beschwerden zur weiteren Veranlassung mir ein- zureichen.

Der Regierungs-Präsident. I. V. von Bremer. An sämmtliche Herren Landräthe des Bezirks. A. IV. 1960.

Hersfeld, den 29. Mai 1897.

Vorstehend abgedruckte Verfügung des Herrn Regier- ungs-Präsidenten wird den Herren Ortsvorständen des Kreises zur Nachachtung mitgetheilt.

J. I. Nr. 2964. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 29. Mai 1897.

Bezugnehmend auf meine Verfügung vom 19. Sep­tember 1895 A 76 und 1066 (Extra-Beilage zum Kreis­blatt vom 26. September) werden die Herren Bürger­meister der darin bezeichneten Gemeinden hierdurch an die Einreichung der Voranschläge für das Jahr 1897/98, soweit diese noch nicht geschehen ist, mit achttägiger Frist erinnert. Gemäß Ziffer 7 besagter Verfügung haben auch die darin nicht besonders erwähnten Gemeinden Voranschläge einzureichen, welche mehr als 12 Umlagen erheben müssen.

A. 1562. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Berlin, den 23. April 1897.

Auf den Bericht vom 3. April d. Js. K. A. VI. 482 genehmige ich im Einverständniß mit dem Herrn Finanzminister, daß vom 1. April d. Js. ab die aus den Fonds Kap. 121 Titel 34 und Titel 36 des Staats- haushalts-Etats zu den Lehrerbesoldungen und zu den sächlichen Schulunterhaltungskosten bewilligten laufenden Staatsbeihülfen vierteljährlich im Voraus gezahlt werden.

Wiederholt unterbrach Gertrud die ihr jedenfalls lang­weilig erscheinende Arbeit des Briefschreibens und un­ruhig und spähend flogen ihre blitzenden dunkeln Augen bald hinüber zu der eifrig lesenden Freundin, bald hinaus in den Garten, wo die goldigen Strahlen der Sonne noch ein schönes Herbstbild hervorzauderten.

Ich habe die langweilige Briefschreiberei jetzt satt," rief dann Gertrud von Reimar plötzlich, warf die Feder weg, lief ungestüm zu der Freundin und sagte:Wollen wir nicht in den Garten gehen, Ilse?

Nun und wo sind Deine Eltern, Gertrud?" frug die Angeredete, die Handschrift sinken lassend.

Sie sind zu einem langweiligen Diner bei dem General von Budberg, glücklicher Weise ohne uns. Komm Jlsa, laß die dumme Familiechronik und komm mit mir in den Garten, wir wollen Croquet spielen."

Aber das ist ja die Chronik der Grafen von Hohen- stein, Gertrud, die muß Dich doch auch interessiren, denn sie behandelt doch die Familiengeschichte des Bräutigams. Laß mich noch zu Ende lesen und schreibe Du indessen den angefangenen Brief an Deinen Verlobten fertig."

Ach, das eilt nicht und deshalb werde ich mir doch den schönen Herbsttag nicht verderben. Aber weißt Du, wir wollen die Geschichte im Garten zusammen lesen; ich muß mich doch einmal milder Chronik befassen, denn der Onkel und Adoptivvater meines Bräutigams ist wie toll darauf, daß ich das alte Zeug kennen lerne."

Nun so komm! Wir setzen uns in die Gaisblatt- laube", entgegnete Ilse.

Arm in Arm schritten die beiden Mädchen dahin.

Auch findet sich im Allgemeinen nichts dagegen zu er­innern, daß für die Zahlungen aus Kapitel 121 Titel 33 des Staatshaushalts-Etats die gleiche Zahlungsweise eingeführt wird. Soweit es sich aber bei den letztge­nannten Zahlungen um direkt an die Lehrer und Lehrerinnen zu leistende baare Besoldungen und Besol­dungszuschüsse handelt, ist für die Zahlungsart derselben ebenso wie bei den aus den Schulkaffen zu zahlenden baaren Besoldungen der § 21 des Lehrerbesoldungsgesetzes vom 3. März d. Js. maßgebend.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizin«l- Angelegenheiten. (Unterschrift.)

An die Kgl. Regierung in Stettin. U. III. E. 1784.

* *

*

Abschrift erhält die Königliche Regierung zur Kennt­nißnahme und gleichmäßigen Beachtung.

Im Auftrage: gez. von Bremer.

An die Königliche Regierung in Caffel.

* * *

Caffel, den 15. Mai 1897.

Abschriftlich mit der Anweisung, demgemäß die lau­fend bewilligten Beträge an Staatsbeihülfen Kap. 121 Tit. 34 und 36 sowie an BesoldungSzuschüffen Tit. 33 Abth. I, Abth. II A und B 1 bei letztgedachter Pos. B 1 jedoch mit Ausschluß der Vergütungen für Lehrer- gehülfen vom 1. Juli d. Js. ab zu zahlen.

Ob eine Lehrerstelle Titel 33 nur e i n st - > w eilig besetzt ist, (§ 21 des Gesetzes vom 3. März d. Js.) kommt durch die in diesem Falle nach § 27 Abs. III des gedachten Gesetzes erforderliche Verfügung wegen Kürzung des Staatsbeitrags Tit. 32 um 100 M., zur dortseitigen Kenntniß; event, ist darüber von dem Königlichen Landrath Auskunft einzuholen. Bezüglich der infolge der veränderten ZahlungSweise etwa nöthigen Wiedereinziehung und Ausgleichung zuviel abgehobener Beträge, verweisen wir auf unsere Verfügung vom 9. September v. Js.

An die sämmtlichen Königlichen Kreiskaflen des Re- gierungS-BezirkS.

In Abschrift zür Kenntnißnahme und Benachrichtig­ung der Schulverbandsgemeinden.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

F l i e d n e r.

An die Herrn Landräthe des Regierungs-Bezirks.

Gertrud von Reimar war schon Braut, trotzdem sie erst achtzehn Jahre zählen mochte; ihr Verlobter, Graf Albrecht von Hohenstein befand sich zur Zeit auf einer Reise um die Welt, welche er mit einem befreundeten Kapitain unternommen hatte.

Mein Bräutigam ist auf einer Weltreise, damit wir beide vor der Hochzeit noch die goldene Freiheit genießen können", hatte Gertrud übermüthig allen Freunden er­klärt.

Bekümmert hatte die Majorin von Reimar, ihre Mutter, den Kopf bei solchen Worten geschüttelt, denn sie nahm das Leben ernst und erkannte voll bitterm Schmerz, daß ihr Kind nur wenig Gemüth besaß. Den leicht urtheilenden Major amttsirte aber das übermüthige Wesen der Tochter, denn ihre Herzlosigkeit erkannte er dabei nicht. Ilse von Braunau, die mit ihrem Vater auf der Durchreise in der Residenz einige Tage die Freunde ausgesucht, war dagegen ein ganz anderer, tief und innig angelegter Charakter und konnte man nur schwer verstehen, daß sie mit Gertrud wirklich Freund­schaft geschloffen hatte. Sie war ein ebenso fein ge­bildetes wie liebenswürdiges Mädchen, dazu nur zwei Jahre älter als Gertrud. Beide waren gemeinsam in einem Pensionat gewesen und war hier das Freundschafts- bündniß zwischen ihnen geschloffen worden, wie Beide meinten fürs ganze Leben.

Gertruds plötzliche Verlobung mit dem reichen jungen Majoratserben Grafen von Hohenstein hatte Ilse aufs Höchste verwundert und der Freundin mit den treusten Glückwünschen geschrieben:Du hast jedenfalls Dein