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K. 87. Tvnmbtnil Seil 15. M IM.
Erstes Blatt.
Amtlicher ®ljeiL
Hersfeld, den 13. Mai 1897.
Der Sander Löwenberg zu Schenklengsfeld hat um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
I. I. Nr. 2838. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Die Abhaltung des auf Donnerstag den 20. Mai l. I. fallenden Viehmarktes in F u l d a ist unter nachfolgenden Bedingungen genehmigt worden.
Außer den in der landespolizeilichen Anordnung vom 20. November 1896 (Amtsblatt Seite 265) getroffenen Bestimmungen sind zur Durchführung der veterinärpoli- zeilichen Aufsicht des Marktes folgende weitere Bestimmungen getroffen worden, deren Nichtbeachtung mit einer Strafe von nicht unter 10 Mk. event, entsprechender Haft geahndet wird.
1. Vieh aus verseuchten Nachbargebieten, nämlich 1. Preußen: Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg, Erfurt, Hannover, Hildesheim, Münster, Arnsberg, Wiesbaden; 2. Bayern: Sämmtliche Regierungsbezirke; 3. Württemberg: Sämmtliche Kreise; 4. Baden: Landeskommissariate Karlsruhe, Konstanz, Freiburg, Mannheim; 5. Hessen: Provinzen Starkenburg, Oberhessen, Rheinhessen: 6. Sachsen-Weimar; 7. Braunschweig; 8. Sach- sen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Go- tha; 9. Anhalt; 10. Schwarzburg-Sondershausen; 11. Waldeck; 12. Reuß j. L.; 13. Fürstenthümer Lippe; 14. Elsaß-Lothringen muß spätestens am 14. Mai in Fulda eintreffen, wenn es auf dem Markte verkauft werden soll.
2. Am Tage vor dem Markte werden die Höfe der Gastwirthschaften, Ausspannungen u. s. w. thierärztlich beaufsichtigt werden.
3. Mit dem Auftrieb des Viehes auf den Marktplatz darf erst um 6 Uhr früh begonnen werden und zwar nur durch die Schloßstraße. Auf einer anderen Straße darf Vieh auf den Marktplatz nicht aufgetrieben werden.
4. Durch den Eingang zum Viehmarktplatz muß jedes Thier einzeln geführt werden.
5. Die Musterung von Vieh 20. im Zugang oder dicht davor ist verboten.
6. Am Markttage ist der Viehhandel in Gehöften, Gastställen rc. innerhalb der Stadt Fulda verboten.
7. Das zum Markte gebrachte Vieh muß von altem Schmutz (an den Keulen, zwischen und an den Klauen) gesäubert und das Schuhwerk der Händler und Treiber muß leidlich rein sein.
8. Die Prüfung der Ursprungsatteste hinsichtlich des von Privaten aufgetriebenen Viehes und der Gesundheitsscheine über das von Händlern zu Markte gebrachten Viehes steht nur dem beamteten Thierarzte zu.
Fulda, den 10. Mai 1897.
Der Königliche Landrath. I. V.: Kühle r.
Gesunden: ein Portemonnaie. — Meldung des Eigen- thümers bei dem Ortsvorstand zu gsethsemane.
Nichtamtlicher ®jeil.
Der griechisch-türkische Urieg.
Auf demKriegSschauplatzein Thessalien herrschte bis zum Dienstage Waffenruhe. Die Reste der griechischen Hauptarmee befanden sich noch in DomokoS, während von dem türkischen Heere Rekognoszierungen vorgenommen wurden. Ein Waffenstillstand aber war bis dahin noch nicht vereinbart worden. Der Schwerpunkt der Intervention der Mächte und der für die be
ginnenden Friedensverhandlungen liegt jetzt in Konstantinopel. Französische Blätter geben sich dem Gedanken hin, daß die Großmächte nunmehr der Türkei Friedensbedingungen diktieren könnten. Davon kann im Ernste kaum die Rede sein. Den Frieden kann man der griechischen Regierung diktieren, da von Griechenland der Krieg provoziert war, nicht aber der Türkei, die sich lediglich der griechischen Friedensstörer erwehrt hat. Auch die Fiedensbedingungen, die die Pforte stellt, sind noch nicht zuverlässig bekannt. Jedenfalls wird sich unter ihnen die Forderung einer Kriegsentschädigung befinden, und die Schwierigkeit für die Verhandlungen über diesen Punkt wird hauptsächlich darin liegen, welche Bürgschaften die Türkei für die pünktliche Zahlung der Kriegsentschädigung erhalten soll. Auf bloße Verpflichtungen der griechischen Regierung ist, wie bekannt, nichts zu geben, da sie ihren europäischen Gläubigern gegenüber böswillig gehandelt und, statt die versprochenen Zinsen zu zahlen, geheime Kriegsrüstungen vorgenommen hat. Es ist deshalb auch von der Einsetzung eines Finanzkomitees die Rede, das die künftige Finanzgebahrung Griechenlands zu überwachen und für Beobachtung seiner Schuldverpflichtungen zu sorgen hätte.
Politische Nachrichten.
Inland.
Berlin, 13. Mai.
Vorgestern Morgen um 8 Uhr ging der kaiserliche Sonderzug von Kürzel nach Moulins ab, wo Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin und Prinz Adalbert zu Pferde stiegen und bis Point du Jour, zwei Kilometer östlich von Gravelotte, eine Entfernung von insgesammt zwölf Kilometer, ritten. Das Wetter war während des Rittes sehr ungünstig bei einer Temperatur von nur zwei Grad Wärme. Beim Beginn der Manöver erhob sich ein Nordweststurm mit schwerem Hagelschlag. Die Allerhöchsten Herrschaften haben trotzdem der Uebung bis zum Schluß beigewohnt. Von Metz war eine Brigade dem von Westen kommenden Feind entgegengerückt. Ein hartnäckiges Gefecht entspann sich um den Engpaß durch die Schlucht zwischen Gravelotte und Saint Hubert. Der Gegner wurde wiederholt abgewiesen. Derselbe umging sodann mit überlegenen Kräften den diesseitigen linken Flügel, und warf diesen, von Ars kommend, zurück. Darauf erfolgte der allgemeine Rückzug auf Metz. Um */.212 Uhr schloß die Uebung. Die Haltung der Truppen war trotz der großen Märsche und Anstrengungen vorzüglich. Nachmittags 2^.2 Uhr zog Se. Majestät an der Spitze der Fahnen- kompagnie, welcher die Standarteneskadron folgte, durch das Französische Thor in die Stadt Metz ein. Se. Majestät wurde von der seit Stunden harrenden, überaus zahlreiche» Menschenmenge stürmisch begrüßt und ritt zum Bezirkspräsidium, wo die Feldzeichen abgebracht wurden. Bei bent Bezirkspräsidenten fand dann ein Frühstück im engeren Kreise statt, an dem Ihre Majestäten, Prinz Adalbert, der Statthalter Fürst zn Hohenlohe- Langenburg und das Gefolge Teilnahmen. Kurz nach 5 Uhr kehrten die Majestäten nach Urville zurück.
S e. Majestät der Kaiser unternahm gestern Morgen- einen längeren Spazierritt über Chevillon Maizeroy, Pauge und Mont. Um 9 Uhr ließ sich Se. Majestät vom Chef des ZivilkabinetS, Dr. v. Lucanus, und dem des Militairkabinets, General v Hahnke, Vortrag halten und empfing später den Hausminister v. Wedel und den Bezirkspräsidenten v. Hammerstein, die Beide zum Frühstück zugezogen wurden.
Der Bundesrath hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des Patentgesetzes vom 7. April 1891, einer beantragten Abänderung der AusführungSbestimmungen zum Zuckersteuergesetze, den Ausschußanträgen, betreffend Ergänzung der Bestimmungen über die Tara, sowie betreffend Gewährung von Zollerlassen aus BilligkeitSrücksichten, und einem Antrag, betreffend den Abschluß eines Ausliefe
rungsvertrages zwischen dem Reich und dem Oranjefrei- stäate, die Zustimmung ertheilt und über Eingaben Beschluß gefaßt.
Das Abgeordnetenhaus setzte heute die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Bau von Sekundär bahnen und die Unterstützung des Baues von Kleinbahnen und der Errichtung von Getreidelagerhäusern, mit der Erörterung über Bahnbauten fort. Der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen theilt mit, daß die Eisenbahnverwaltung im Einverständnisse mit dem Finanzminister die Ausführung von fünf bereits genehmigten Projekten an Privatunternehmer vergeben wolle. Die Erfahrungen aus diesem Versuche müßten abgewartet werden, um ermessen zu können, ob auf diesem Wege schneller und billiger gebaut werde. Bei der Erörterung über die Getreidelagerhäuser bittet Abg. Pauly (Ctr.), im Interesse der kleinen Landwirthe auch in der Rheinprovinz die Errichtung von Kornhäusern zu fördern. Geheimer Regierungsrath C o n r a d sagt baldige Erfüllung dieser Bitte zu. Die Vorlage wird der Budgetkommission überwiesen.
Die Kommission des Reichstags für dje UnfallversicherungSgesetz-^hat die Novelle für Land- urp Forstwirthschaft angenommen. In § i wurde die Grenze der Versicherungspflicht der Vorlage gemäß auf 2000 M'. festgesetzt, während sie bei der Gewerbe-Unfallversicherung auf 3000 M. erhöht worden ist.
Die Reichstagssitzung am Mittwoch wurde ausgefüllt durch die Verhandlungen über den Antrag der Sozialdemokratie, die besondern Strasbestimmungen für Majestätsbeleidigungen aufzuheben. Der Antrag hatte natürlich keinen andern Zweck als den einer wohlfeilen Demonstration. Infolge dessen wurde denn auch die Kommissionsberathung abgelehnt. Die nächste Sitzung findet am Montage statt. Auf der Tagesordnung stehen die Servisvorlage und die Besoldungsverbesserungen.
Ausland.
Wegen Feigheit im griechisch-türkischen Krieg sind in Athen vier Offiziere standrechtlich erschossen worden. Mehrere andere Offiziere werden gleichfalls vom Kriegsgericht abgeurtheilt werden. Einige von diesen hatten Frauenkleider angelegt und wollten sich flüchten.
In Süd-Australien und dem westlichen Viktoria haben sich verschiedene heftige Erdstöße ereignet.
Alls Provinz imö AMorgM.
* Der Finanzminister hat durch Verfügung vom 9. Mai 1897 bestimmt, daß Jagdpachtverträg e als Pachtverträge über unbewegliche Sachen nach Tarifstelle 48 a des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 zu versteuern sind. Dabei ist nachgegeben, daß von der Aufnahme in die Pachtverzeichnisse diejenigen Jagdpachtverträge ausgeschlossen bleiben mögen, die schon vor dem Bekanntwerden der Verfügung durch Verwendung von Stempelzeichen zu den Verträgen selbst versteuert sind.
* Umzugskosten der V o l k s s ch u l l e h r e r. Nach dem neuen preußischen Lehrerbesoldungsgesetz erhalten Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volks- schnlen, wenn ein Wechsel in der Person des Inhabers der Lehrerstelle im dienstlichen Interesse erfolgt, aus der Staatskasse eine Vergütung für Umzugskosten, unter Wegfall der von den Schulnnterhaltungspflichtigen zu entrichtenden Umzugs- oder Herbeiholungskosten. Der Kultusminister hat in Bezug hierauf festgesetzt, daß erhalten sollen: 1. Rektoren a) auf allgemeine Kosten 180 Mk, b) auf Transportkosten für je 10 km 6 Mk.; 2. endgültig angsstellte Lehrer zu a) 150 Mk., zu b) 5 Mark; 3. vorläufig angestellte Lehrer, sowie solche ohne Familie und Lehrerinnen die Hälfte der für Rektoren festgesetzten Vergütungen.
* (P e r s o n a l - V e r ä n d e r u n g e n.) Ernannt: der Referendar D u i S b e r g zum Gerichts - Assessor, der Bauschreiber Wr6blewski zum technischen Sekretär