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«r. 50. Net* Ute 29. Hril 1897.
Vestellnngerr auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Sonntagsblatt" u»» „Mustrirte laiidwirthschaftl. Beilage" für die Monate Mai und Juni werden von allen kaiserlichen Postanstalten, kandbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 17. April 1897.
In Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 werden die Jmpfstationen bezw. Impf- und Nachschau-Termine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1897 wie folgt bestimmt:
1. Station Hersfeld.
a) Erstimpfung der Kinder der Stadt Hersfeld Montag den 10. Mai, Bormittags 9 Uhr,
Nachschau: Montag den 17. Mai, Vormittags 9 Uhr. b) Erstimpfung bezw. Wiederimpfung der Kinder und Schüler aus Kalkobes, Allmershaufeu mit Hählgaus, Heeues, Meisebach, Eichhof und fiskalische Oberförsterei Hersfeld und Wiederimpfung der Schüler der Stadt Hersfeld, Dienstag den 11. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Dienstag den 18. Mai, Vormittags 9 Uhr.
2. Station Sorgn, umfassend die Ortschaften Sorga, Kathus, Petersberg, Wilhelmshof und Oberrode.
Impfung: Dienstag den 11. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Dienstag den 18. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
3. Station Friedlos, umfassend die Ortschaften Friedlos, Reilos, Rohrbach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach. Impfung: Freitag den 14. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Freitag den 21. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
4. Station O b e r g e i s. umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergeis, Aua, Gittersdorf, Biedebach und fiskalische Oberförsterei Neuenstein. Impfung: Sonnabend den 15. Mai, Nachmittags 4 74 Uhr. Nachschau: Sonnabend den 22. Mai, Nachmittags 4*/4 Uhr.
5. Station S ch e n k l e n g s f e l d, umfassend die Ortschaften Schenktengsfeld, Oberlengsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Conrode, Lampertsfeld, Landershau- seu, Unterweisenborn, Wüstfeld, Malkomes, Schenksolz, Dünkelrode, Motzfeld unb Hillartshausen.
Impfung: Dienstag den 25. Mai, Vormittags 8 Uhr. Nachschau: Dienstag den 1. Juni, Vormittags 8 Uhr.
6. Station Ransbach, umfassend die Ortschaften Ransbach und Ausbach. Impfung: Dienstag den 25. Mai, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Dienstag den 1. Juni, Mittags 12 Uhr.
7. Station P h i l i p p s t h a l, umfassend die Ortschaften Philippsthal und Röhrigshof mit Nippe.
Impfung: Dienstag den 25. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Dienstag den 1. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
8. Station Asbach, umfassend die Ortschaften Asbach, Beiershausen, Kerspen- Hausen, Kohlhausen, fiskalische Oberförsterei Niederaula und Roßbach.
Impfung: Montag den 24. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Montag den 31. Mai, Nachmittags 2 Uhr.
9. S t a t i 0 n Unte r h a n n, umfassend die Ortschaften Unterbaun, Oberhaun, Eitra, Sieglos, Roteusee, Wippershain, Biengartes uub fiskalische OWförsterei Wippershain.
Impfung: Donnerstag den 13. Mai, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Donnerstag den 20. Mai, Nachmittags 3 Uhr.
1 0. Station Niederaula, umfassend die Ortschaften Niederaula, Mengshanse», Solius,
Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Reimboldshausen, Kemme- rode und Engelbach.
Impfung: Dienstag den 25. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Dienstag den 1. Juni, Vormittags 9 Uhr.
11 . Station Frielingen, umfassend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, Gersdorf, Heddersdorf und Willingshain.
Impfung: Mittwoch den 26. Mai, Vormittags 11 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 2. Juni, Vormittags 11 Uhr.
1 2. Station Kirchheim, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershausen, Goßmannsrode und Rotterterode.
Impfung: Mittwoch den 26. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 2. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
1 3. Station Friedewald, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lautenhauseu, Gethse- mane, Herfa, Unterneurode und fiskalische Oberförsterei Friedewald.
Impfung: Sonnabend den 22. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Sonnabend.den 29. Mai, Vormittags 9 Uhr. 14 . Station Widders Hausen, umfassend die Ortschaften Widdershausen Kleinensee und Leimbach.
Impfung: Freitag den 21. Mm, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Freitag den 28. Mai, Vormittags 10 Uhr.
1 5. Station Heringen, umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendorf, Lengers, und fiskalische Oberförsterei Heringen.
Impfung: Freitag den 21. Mai, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Freitag den 28. Mai, Mittags 12 Uhr.
16. Station H ci m b 0 l d s h a u s e n , umfassend die Ortschaften Heimboldshausen, Wölfershausen, Harnrode und fiskalische Oberförsterei Heimboldshausen. Impfung: Freitag den 21. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Freitag den 28. Mai, Nachmittags 2 Uhr.
1 7. Station H 0 lzheim, umfassend die Ortschaften Cruspis, Hilperhausen, Holzheim und Stärklos.
Impfung: Freitag den 28. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Freitag den 4. Juni, Vormittags 9 Uhr,
In der Stadt Hersfeld findet die Impfung und Nachschau im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpfstationen des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.
Die Impfung wird seitens des Jmpfarztes in den betreffenden Terminen unentgeltlich ausgeführt.
Außer Denjeuigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1897: 1. jedes im Jahre 1896 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern über- standen hat.
2. die Kinder, welche im Jahre 1895 oder früher geboren und im Jahre 1896 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,
3. jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher:
a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. znrücklegt oder
b) den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes, namentlich aber die Termine, auf ortsübliche Weise zu wiederholte» M a l e n bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort unb Stelle sind.
Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig u a ch d r ü ck l i ch st darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder ober Pflegebefohlenen erfolgt ober aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Anf- sorderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau
entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.
Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.
Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäftes ergangenen Vorschriften (Amtsblatt Nr. 23 für 1886) ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpf- geschäftstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.
Für Bereithaltung des Jmpflokals und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte Sorge zu tragen. A. 1187. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 28. April 1897.
Diejenigen rückstanoigen Herren Ortsvorstände, welche meine Verfügung vom 20. d. MtS. I 2381, im Kreisblatt Nr. 47, betreffend Schulunterhaltungslasten nicht binnen 24 Stunden erledigen, haben neben Ordnungsstrafe die Zusendung eines Warteboten zu gewärtigen.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 27. April 1897.
Ebenso wie im abgelaufenen Etatsjahre muß auch im laufenden Rechnungsjahre eine Kreissteuer erhoben werden und ist deren Höhe in der Kreistagssitzung am 30. v. MtS. auf ll°/o der sämmtlichen direkten Staats« steuern (Grundsteuer, Gebäudesteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Betriebssteuer) incl. der Gemeinde-Einkommensteuer festgesetzt worden.
Den Herrn Bürgermeistern und Gutsvorstehern des hiesigen Kreises wird in den nächsten Tagen ein Auszug aus der diesbezüglichen Berechnung zugehen und wird ersucht, den darin namhaft gemachten Gesammtbetrag im Wege der Umlagenerhebung von den Pflichtigen zur Gemeindekasse einziehen und in vierteljährigen Raten an die Kreiskommunalkasse dahier portofrei einzahlen zu lassen. Die erste Rate wird a in 1 5. Mai, die zweite Rate am 1 5. August, die dritte Rate am 1 5. N 0 vem - b e r d. I S. und die vierte Rate am 1 5. F e b - ruar 1 8 9 8 fällig und sind diese Zahlungstermine genau einzuhalten.
Es steht den Gemeinden rc. auch frei, ihre Zahlungen für das ganze Jahr im Voraus zu leisten.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses:
Freiherr von Schleinitz,
Königlicher Landrath, Geheimer RegierungS-Rath.
I. A. Nr. 1327.____________________________________
Nichtamtlicher Theil.
Der griechisch-türkische Arieg.
Alle die schönen griechischen Berichte über siegreiches Vorgehen der Griechen auf den Flügeln haben den ruhigen und sichern Vormarsch der türkischen Armee nicht aushalten können. Nachdem die Griechen am Freitage noch einmal in einem Gefecht bei Mati, dem letzten Stützpunkt ihres Centrums, geschlagen worden waren, mußten sie sich schleunigst rückwärts konzentrieren; Larisia, das Hauptquartier des griechischen Kronprinzen, wurde aufgegeben, die Spitze der türkischen Armee traf dort bereits am Sonnabend ein.
Angeblich suchen die Griechen jetzt eine neue Ver-