y;, <v-—-^ . .. .........' _,.... y
Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag unb Sonnabend.
Abonnementspreis Vierteljährlich 1 Atark 40 Pfg. exel. Postaufschlag. ----—■.
V-- .....--"^--^ . 1. ■ ..-.■■:-■:■■=."<■■......m^-
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile
10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
a-------- ------ ■ ...
Gratisbeilagen: „Illuftrirtes Konntagsblatt" u. „)llnftrirte landwirthschaftliche Verlage".
Är. 47.
Iomerstlig den 22. A»ril
1897.
Amtlicher TffrU.
Hersfeld, den 20. April 1897.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben sofort, spätestens bis zum 2 7. d. Mts, mir über folgende Punkte zu berichten:
1. wie viel Kinder werden in der Ortsschule gegenwärtig unterrichtet? (wo Schulen sind, zu beantworten.)
2. erhalten die Lehrer aus der Gemeindekaffe (neben dem Gemeindezuschuß) etwa eine besondere persönliche Zulage? In welcher Höhe?
3. welche Beträge werden jährlich für Handarbeits- und Fortbildungsschulunterricht aufgewendet?
4. wie viel Monat Sbeträge der direkten Steuern (einschließlich Gemeindesteuern für Einkommen unter 900 Mark sowie Betriebssteuern) sind im Jahre 1896/97 in jeder Gemeinde als Umlagen erhoben worden?
Ferner: welcher Betrag wurde damit im Ganzen erhoben? und welcher Betrag hiervon entfällt auf Schulunterhaltungskosten?
5. wie viel betragen die Schulden der politischen Gemeinde.
a. für Schulbauten.
b. für andere Zwecke (auch Verkoppelungsko- sten u. dgl.)
Ferner: wie viel betragen die jährlichen Zins- und Tilgungsraten für
a. Schulbaukapitale.
b. Verkoppelungskosten, Zehnten u. dgl.
6. wie groß ist die Verschuldung der Ortsbewohner? (Ist z. B. der vorhandene Grundbesitz bis zu oder '/,, oder */a seines Werthes mit Schulden belastet?)
Die oben bestimmte F r i st darf nicht überschritten werden.
I. 2381. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 17. April 1897.
Der Landwirth Bernhard Jäger zu Heddersdorf ist heute als Bürgermeister der dasigen Gemeinde eidlich verpflichtet worden.
J. A. Nr. 1180. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Um tollte und Ruhm.
Erzählung von M. von Buch.
(Fortsetzung.)
Friede! hatte ein blaues Wams angelegt, dessen Aermel mit weißem Seidenstoff gepufft waren; die enganliegenden Beinkleider waren an den Seiten aufgeschlitzt und gleichfalls mit weißer Seide ausgelegt, lange Schnabelschuhe vollendeten den Anzug.
Das Mädchen trug in ihrer Kleidung die gleichen Farben; in ihrem langschleppenden, weißen Seidenge- wande waren die Aermel und Puffen aus blauem Sammt gefertigt. Ungeflochten hing das Haar auf den Rücken hinab und war in einem Netze gefangen, dessen goldne Fäden genau mit dem Goldton des Haares überein- stimmten. Ihre Augen und die ihres Tänzers leuchteten in heller Festfreude und Jugendlust, aber es glühte doch noch andres heimliches Feuer darin.
Und wer hatte das entzündet? Niemand anders als die Liebe.
Wiprecht Slanlach, Fritz Lobbes und Jlsabes Vater, der Rathsherr Preußnitz saßen in der gemüthlichen Ecke einer kleinen Weinstube, die gefüllten Römer vor sich. Nur gedämpft schallten die Töne der Tanzmusik zu ihnen herüber.
Wiprecht Slanlach hatte den guten Tropfen, die der Nathskeller enthielt, alle Ehre angethan, das Gesicht und
Die Abhaltung des auf Donnerstag den 29. April d. I. fallenden Vieh- und Schafmarktes in Fulda ist seitens des Herrn Regierungs-Präsidenten unter nachfolgenden Bedingungen genehmigt worden.
Außer den in der lanvespolizeilichen Anordnung vom 20. November 1896 (Amtsblatt Seite 265.) getroffenen Bestimmungen sind zur Durchführung der veterinärpolizei- lichen Aufsicht des Marktes folgende weitere Bestimmungen getroffen worden, deren Nichtbeachtung mit einer Strafe von nicht unter 10 Mk. event, entsprechender Haft geahndet wird.
1. Vieh aus ' verseuchten Nachbargebieten, Bayern, Oberhessen u. s. w. (s. Amtsblatt Nr. 11/97 Seite 59) muß spätestens am 23. April l. J. in Fulda eintreffen, wenn es auf dem Markte verkauft werden soll.
2. Am Tage vor dem Markte werden die Höfe der Gastwirthschaften, Ausspannungen u. s. w. thierärztlich beaufsichtigt werden.
3. Mit dem Auftrieb des Viehes am Marktplatz darf erst um 6 Uhr früh begonnen werden und zwar nur durch die Schloßstraße. Auf einer anderen Straße darf Vieh auf den Marktplatz nicht aufgetrieben werden.
4. Durch den Eingang zum Viehmarktplatz muß jedes Thier einzeln geführt roerben..
5. Die Musterung von Vieh. rc. im Zugang oder dicht davor ist verboten.
6. Am Markttage ist der Viehhandel in Gehöften, Gastställen rc. innerhalb der Stadt Fulda verboten.
7. Das zum Markte gebrachte Vieh muß von altem Schmutz (an den Keulen, zwischen und an den Klauen) gesäubert und das Schuhwerk der Händler und Treiber muß leidlich rein sein
8. Die Prüfung der Ursprungsatteste hinsichtlich des von Privaten aufgetriebenen Viehes und der Gesund- heitsscheine über das von Händlern zu Markte gebrachten Viehes steht nur dem beamteten Thierarzt zu.
Fulda, den 14. April 1897.
Der Königliche Landrath Steffens.
Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche betreffend.
Aus Grund des § 20 Absatz 2 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 und 1. Mai 1894 über die Abwehr und Unterdrückung von Vieseuchen wird mit Ermächtigung Grobherzoglichen Ministeriums des Innern verordnet:
§ 1. Die Führer von Schafherden, welche durch den Kreis Lauterbach durchgetrieben werden, müssen mit Ge-
die bedenklich hohe Stirn flammten im hellsten Roth.
„Mein Weib hat mir allerlei in die Ohren geblasen," rief er. „Ich gebe nicht viel auf das Geschwätz der Weiber, aber ich muß zugeben, sie haben eine verdammte feine Nase. Und was man von Michel Heinecke munkelt —"
„Ja, man munkelt allerlei", sagte Preußnitz nachdenklich. „Und wenn ich auch nicht alles glaube, was die Leute reden, so sage ich doch, die Sache mit dem Krämer hatte einen Haken. Als ich neulich bei Michel Heinecke war, sah ich zufällig, daß er in einer Schublade viel Geld bei sich hatte. Da wurde er roth und verschloß sie sofort."
„Das that er?" fragte Fritz Lobbes phlegmathisch. „Und darum wollt Ihr den Stein auf ihn werfen? Ich glaube, Heinecke ahnte nicht einmal, daß der Krämer Geld bei sich trug."
„O doch, das wußte er. Ich hörte sogar, wie er in bezug darauf den Mann vor Landstreichern warnte."
„So," meinte Lobbes. „Nun, das beweist rein gar nichts."
„Nein," entgegnete Preußnitz, „da habt Ihr recht, das beweist nichts. Allein ich muß gestehen, mich hat die Sache nachdenklich gestimmt; ich habe jetzt nicht gern etwas mit Heinecke zu schaffen. Wollen sehen, was sich späterhin daraus entwickelt."
„So unglaublich die ganze Angelegenheit auch ist,
sundheitsscheinen über das Freisein der Thiere von Maul- und Klauenseuche und Räude versehen sein. Die Gesundheitsscheine müssen von einem beamteten Thierarzte ausgestellt sein und sind auf amtliches Verlangen vorzuzeigen. Ihre GiltigkeitSdauer beträgt drei Tage.
§ 2. Andere Wege als die bisherigen Staatsstraßen dürfen mit derartigen Schafherden (§ 1) nicht befahren werden.
§ 3. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbe- stimmung des § 66, 4 Reichsviehseuchengesetzes bezw. des § 328 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich. Lauterbach, den 27. März 1897.
Großh. Kreisamt Lauterbach. Dr. Fischer.
Der griechisch-türkische Arieg.
Der feierliche Klang der Osterglocken war diesmal kein Friedensgeläute; der Ostersonntag brächte die so lange befürchtete Entscheidung zwischen der Türkei und Griechenland. Die Geduld des Sultans war erschöpft. Die Pforte hat Griechenland formell den Krieg erklärt. Da der Krieg thatsächlich bereits vor der Kriegserklärung begonnen hatte, die feindlichen Armeen auch schon längst kaum noch in Kanonenschußweite von einander standen, ist es namentlich aus dem östlichen, dem thessalisch-maze- domschen Kriegsschauplätze, schon zu ernsten Zusammenstößen der Hauptarmeen gekommen. Hier ist am Sonnabend und Sonntag am Melunapaß, welcher von Elassona (türkisches Hauptquartier) nach Larissa (griechisches Hauptquartier) führt, heftig gekämpft worden.
Die Situation auf dem Kriegsschauplatze ist noch ganz unklar. Die Depeschen, die über die Vorgänge an den Grenzen vorliegen, sind höchst widerspruchsvoll und zum Theil unbestimmt. Die Athener Nachrichten, die hauptsächlich vom Reuterscheu Büreau und von der Agence Havas übermittelt werden, sind zwar sehr zahlreich, aber ganz inhaltsleer. Nur soviel lassen sie deutlich erkennen, daß in Athen eine hochgesteigerte nervöse Unruhe wegen des Ausganges des von Griechenland hervorgerufenen Krieges herrscht. Zu einer entscheidenden Aktion aber war es bis Dienstag noch nicht gekommen.
In Konstantinopel hat man das Vertrauen, daß es dem Kommandanten der türkischen Armee, Edhem Pascha, gelingen werde, nach Larissa vorzudringen, wie es denn auch von vornherein wahrscheinlich war, daß die Türken,
dennoch will das dumme Geschwätz darüber kein Ende nehmen," klagte Lobbes bekümmert.
„Dumm? Aber erlaubt!" rief Wiprecht. „Der Versucher naht eben in mancherlei Gestalt, und wenn den Bürgermeister das Gold des Krämers reizte —"
„Pst," sagte Lobbes ernst, „der Bürgermeister ist im Nebenzimmer."
„Der Wahrheit die Ehre," lallte Wiprecht mit wein- schwerer Stimme. Er wollte noch einige Bemerkungen hin- zusügen, aber er vermochte es nicht, das Haupt sank ihm schwer auf die Brust.
Die Umstehenden lachten, als die dröhnende Stimme allmählich verstummte, und bald darauf röchelnde Athemzüge bekundeten, daß er fest eingeschlafen sei.
Fritz Lobbes beobachtete ihn einige Minuten, und nickte befriedigt.
„Gut, daß er schläft," sagte er und fügte, den Küper- knechten winkend, hinzu: „Schafft ihn nach Hause; Frau Adelheid wird wohl mit ihm fertig werden."
Gerade, als Wiprecht von zwei stämmigen Knechten hinweggeführt wurde, trat der Bürgermeister ein, lächelte über das sonderbare Bild, von dem er noch Zeuge wurde und nahm neben Preußnitz Platz.
Ein Gespräch, das indessen nur Stadtangelegenheiten berührte, entspann sich unter den Herren. Jürgen Preußnitz wie Fritz Lobbes klagten über die zunehmende Frechheit der Zünfte, deren Forderungen immer unter»