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Gratisbeilagen:Illnstrirtes Ssnntagrblatt" n.)lluftrirte landwirthschaftliche Beilage".

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Amtlicher Theil.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Berlin, den 17. Februar 1897.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten S*/? "/o igen Staatsanleihe von 1887. 1888.

Die Zinsscheine Reihe II. Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 3'/, °/0 igen Staatsanleihe von 1887 und 1888 über die Zinsen für die Zeit vom 1. April 1897 bis 31. März 1907 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgen­den Reihe werden vom 1. März 1897 ab von der Kon­trolle der Staatspapiere Hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäfts­lage jedes Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Negierungs-Haupt- kasien, sowie in Frankfurt a./M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kon­trolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeich­nisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 un­entgeltlich zu haben sind.

Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbe­scheinigung versehen, sofort zurück.

Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapieresich mitdenJnhadern der Zinsscheinanweisungen n i o) t ein; lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anwei­sungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbeschei­nigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aus­händigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formu­lare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Pro­vinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkaffen mittels besonderer Eingabe einzureichen. Hauptverwaltung der Staatsschulden. gez. von H 0 f f in a n n. * *

*

Cassel, den 26. Februar 1897.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben be= zeichneten Formulare von der hiesigen Regierungs-Haupt- kasse und den Kreiskassen unseres Bezirks verabreicht werden.

Königliche Regierung.

Berlin, den 15. März 1897.

Sowohl bei den Besichtigungen des Turnunterrichts in den Schulen als auch bei den Turnlehrerprüfungen ist wiederholt wahrgenommen worden, daß die sogenann­ten volksthümlichen Uebungen, namentlich das Stab- springen und die Wurfübungen, nicht nach Gebühr ge­pflegt worden waren. Eine Entschuldigung kann für diesen Uebelstand nur in den Einflüssen gefunden werden, welche das in unserem Klima unvermeidliche Hallentur-

nen auf den Turnbetrieb überhaupt leicht ausübt. Ich sehe mich deshalb veranlaßt, vor Beginn des Sommer­halbjahres für das Turnen im Freien die Pflege der genannten Uebungen noch besonders zu empfehlen. Auch der schulgerechte Lauf (vgl. §. 22 im Leitfaden für den Turnunterricht in den Preußischen Volksschulen) und der Lauf und Sprung über Hindernisse ist auf den Turn­plätzen eifrig zu üben.

Gleichzeitig mache ich auf die unerfreuliche Erschei­nung aufmerksam, daß oft gerade die leistungsfähigsten Turner, denen einzelne schmierigere, bei Schauturnen besonders beliebte Uebungen trefflich gelingen, bei der Ausführung grundlegender einfacher Uebungen die rechte Sauberkeit vermissen lassen. Ich sehe hierin die Folge davon, daß hier und da die unerläßlichen, zum Schul­turnen gehörenden Uebungen unter dem einseitigen Streben nach kunstturnerischen, in die Augen fallenden Leistungen vernachlässigt werden. Es wird gleichmäßig darauf zu halten sein, daß im Turnunterricht der Schulen überall den Gesichtspunkten gebührend Rechnung getragen wird, welche in dem Leitfaden für den Turnunterricht in den Preußischen Volksschulen von 1895 und in den Lehrplänen für die höheren Schulen von 1892 dargelegt morden sind.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheilen. gez. B 0 ß e.

An sämmtliche Königliche Provinzial - Schulkollegien und Königl. Regierungen. Cassel. U. III. B. Nr. 831 U. II.

* * *

Ca*ssel, den 6. April 1897.

Abschriftlich zur Kenntnißnahme und weiteren Ver­anlassung, und mit dem Ersuchen, auf diesen Theil des Unterrichts ein besonderes Augenmerk zu richten.

Königliche Regierung.

Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. F l i e d n e r. An sämmtliche Königliche Ortsschulvorstände (z. H. der Herren Landräthe) und die Stadtschuldeputationen des Bezirks. B. 3417.

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Hersfeld, den 14. April 1897.

Wird den Königlichen Herren Lokalschulinspektoren des hiesige» Kreises mit dem Ersuchen mitgetheilt, die Herren Lehrer gefälligst entsprechend belehren und auf deren Thätigkeit dieserhalb ein besonderes Augenmerk richten zu wollen.

I. 2340. Der Königliche Land rath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 9. April 1897.

Infolge Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche zu Holzheim ist bis auf Weiteres Orts- und Gemarkungs­sperre für diese Gemeinde angeordnet worden.

Die Herren Ortsvorstände der benachbarten Ort­schaften haben solches alsbald auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.

I. I. Nr. 2265. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.

Nichtamtlicher Theil.

Ostern.

Das Osterfest ist das Fest der Hoffnung. Darum steht es auch in der Mitte aller unserer Feste, darum ist es die Sonne, die das ganze Kirchenjahr regiert. Wir könnten nicht am Weihnachtsfeste jubeln:Also hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen eingeborenen Sohn gab," wenn das Kind in der Krippe nicht durch seine Auferstehung als der Sohn Gottes erwiesen wäre, wenn seine Erdenlaufbahn mit dem Verbrechertode am Kreuze geendet hätte. Wir könnte» nicht zu dem Kreuze als zu bem Zeichen und Sinnbild eines meltüberwindeuden Glaubens ausblicken, wenn an ihm nur ein Gestorbener Hinge, der sich für die Wahrheit seiner Lehre geopfert

hat, und nicht ein Lebendiger, der Sünde, Noth und Tod überwunden hat. Wir müßten irre werden an der Gerechtigkeit Gottes, wenn an dem Kreuze des Herrn die Feinde das letzte Wort behalten hätten, wenn Gott den einzigen Heiligen und Gerechten, den die Weltge­schichte je gesehen hat, der Sünde und Ungerechtigkeit der Welt hätte erliegen lassen, ohne für ihn einzutreten.

Und welche Hoffnung hätten wir für unser eigenes Leben nach dem Tode und für ein Wiedersehen und Wieder­finden derer, die durch den Tod uns entrissen sind, und an deren Gräbern wir trauern, ohne die Gottesthat, die das Osterfest uns verkündigt. Es müßte uns ein Grauen überkommen vor den großen Kirchhöfen, ein namenlos trauriges Gefühl der menschlichen Ohnmacht dem Tode gegenüber, wenn uns der Trost der Osterbotschaft ge­nommen würde. Die Blumen, mit denen wir unsere Gräber schmücken, sie ständen dann auf ihnen nur als Sinnbilder des VerwelkenS und Vergehens, dem alles irdische Dasein unterworfen ist, aber nicht, wie sie es doch sein sollen, als Sinnbilder des neuen Lebens, das aus dem Tode erblüht. Erst aus dieser Hoffnung er­wächst uns die Kraft und Freudigkeit zum Wirken und Schaffen für das irdische Leben.

Wenn wir keine frohe Osterbotschaft hätten, keiner seligen Hoffnung des ewigen Lebens uns getrösten dürften, wenn wir denken müßten, alle unsere Arbeit hienieden, all unser Ringen und Streben nach Erkenntniß, nach Vervollkommung unsers innern Menschen sei vergeblich, sei nur für die Spanne Zeit, die wir auf Erden leben, und dann sei es aus, dann wäre es schwer, guten Muth zu behalten beim irdischen Tagewerk; dann gäbe es in der That keine bessere Lebensweisheit, als die:Lasset uns essen und trinken, denn morgen sind wir tot!" Nun aber wissen wir's, und das Osterfest mit seiner Botschaft von der Auferstehung des Herrn bezeugt es uns jedes Jahr von neuem, daß unsere Arbeit, unser Wirken nicht für die flüchtige Zeit des Diesseits geschieht, sondern daß es eine Aussaat ist für die Ewigkeit.

So gewiß diese Botschaft ist und der Glaube an sie zum Christenthum gehört, so unerläßlich ist es, daß sie uns ein Sporn ist, unsern Eifer zu beleben, unsere Le­benszeit auszunutzen. Von bem Osterfeste muß eine Kraft ausgehen, die in unserm ganzen Wandel zu spüren ist. Wie Christus von den Toten auferstanden ist, so müssen auch wir ein neues Leben beginnen. Wir müssen uns von Unwahrheit und Selbstsucht, von Unfrieden und Lieb­losigkeit, von Geiz und Neid los machen und darnach trachten, das Bleibende, Ewige, Vollkommene in uns heimischer werden zu lassen. Nur dann werden all die edlen und herrlichen deutschen Eigenschaften: Wahrheit, Pietät, Treue, Echtheit, Einfalt, Hingabe wieder mehr als in letzter Zeit ein Schmuck des deutschen Namens werden.

Politische Nachrichlcil.

Inland.

Ihre Kaiserlichen Majestäten nahmen gestern Nachmittag 6/+ Uhr die Meldung des Prinzen Ludwig von Bayern über den Stapellauf des neuen Kreuzers für die kaiserliche Marine in Stettin entgegen. Zum Thee bei Ihren Majestäten waren Prinz Ludwig und Prinzessin Marie von Bayern, sowie die Erb- prinzessin von Hoheuzollern geladen. Den Abend brach­ten Ihre Majestäten in stiller Zurückgezogenheil zu. Abends 11 Uhr begab sich Se. Majestät der Kaiser nach der russischen Botschaft und begrüßte dort den Groß­fürsten und die Großfürstin Wladimir von Rußland, welche sich auf der Durchreise nach Schwerin zu den Beisetzuugsfeierlichkeilen befinden.

Ihre M a j e st ä t die Kaiserin wird, wie man derKöln. Ztg." aus München berichtet, voni 15. Juli bis Ende August am Tegernsee mit den kaiserlichen Kindern verweilen. Ein Beamter des Ober-HofmarschaU- amts habe bereits die von Herrn Kemmerich aus Kairo erbaute Villa und ein anderes Landhaus gemiethet.