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Hersfeld, den 2. Januar 1897.

In Gemäßheit des §. 25. bezw. 45 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 haben alle die­jenigen Personen männlichen Geschlechts, welche

1. in dem Zeitraume v o in 1. I a n u a r 1877 bis einschließlich 3 1. Dezember 1877 geboren sind,

2. dieses Alter bereits- überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz- Behörde zur Musterung bezw. Aus­hebung gestellt,

3. sich zwar gestellt, aber über.ihr Mili- tairverhältniß noch keine feste Be­stimmung erhalten haben

sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. I. zur Rekrutirungsstammrolle zu melden und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits er- gangene Bestimmungen über ihr Militairverhältniß ent­halten, mit zur Stelle zu bringen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landge­meinden einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises haben demgemäß im laufenden Monate folgende ^Be­kanntmachung in ortsüblicher Weise viermal zu erlassen: Jeder Militairpflichtige, welchem über seine Dienst­pflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. bei dem Ortsvorstaude seines Wohnortes zur RekrutirungS-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.

Für solche Militairpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauern­den Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gefetze angedrohlen Nachtheile."

Dre sodann genau nach der Instruktion des Herrn Ober-Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt de 1876 Seite 109 und 110) aufzustellenden Rekrutirungs- Stammrollen pro 1 8 7 7 sind mir nebst den bei den Meldungen zur Stammrolle aus den betreffenden Jahr­gängen vorgelegten Attesten rc. und den beiden Rekru- lirungsstammrollen der Jahre 1 8 7 5 und 1 8 7 6 bis spätestens zum 5. Februar d. Js. unter der Be­

zeichnung Militaria einzureichen. i E4 -fi.. L

Ferner haben die Herren Ortsvm stünde 2C. des Krei- f det die Anwendbarkeit des Gesetzes.

ses die in ihren Gemeinden sich aushattenoeu, zum ein- der Börse bleibt aber bestehen. Es werden also ehrliche jährig-freiwilligen Dienn berechtigten Miltturrpfüchtigen, Kaufleute die Stellen der unproduktiven Spieler an den welche in das militairpflichtige Alter eintreten bezw. Börsen einnehmen. Letztere werden sich ein neues Feld eingetreten sind, und ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht ihrer Thätigkeit suchen müssen, falls sie nicht vorziehen, genügt haben, resp. von der Aushebung noch nicht zu- zur altgewohnten Arbeitsstätte zurückzukehren und sich rückgestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, dem Gesetze zu fügen.

daß sie in Gemäßheit des §.'*93*pos 2 der Wchrord- | Laut Hofbericht derCarlsruher Zeitung" hat in nung vom 22. November 1888 sich bei der Erfatz-Kom- den letzten Wochen die Herstellung der Gesundheit

mission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungs­scheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.

Schließlich spreche ich die bestimmte Erwartung aus, daß die vorbezeichneten Stammrollen sauber aufgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselben voll­ständig ausgesüllt werden, insbesondere ist an- zugeben, ob die Eltern des Militairpflichtigen noch leben oder nicht und muß der Stand des Letzteren sowie des Vaters desselben bezeichnet werden. Zweifelhafte Ein­tragungen dürfen nicht gemacht werden, sondern die be­treffende Rubrik ist alsdann überhaupt nicht auszufüllen.

J. II. Nr. 1. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Politische Nachrichten.

Inland.

Berlin, 7. Januar.

Ihre Kaiserlichen Majestäten begaben Sich heule früh um 83/4 Uhr mittels Sonderzuges von der Wildparkstation nach Charlottenburg, fuhren vom dortigen Bahnhöfe nach dem Mausoleum und legten, anläßlich des heutigen Sterbetages der hochseligen Kaiserin Augusta, am Sarge der verewigten Kaiserin gemeinschaftlich einen kostbaren Kranz nieder, einige Zeit in der Gruft in stillem Gebete verweilend. Von Char­lottenburg begaben Sich Ihre Majestäten nach dem hiesigen königlichen Schlosse, wo S e. M a j e st ä t d e r Kaiser zunächst den Präses der General - Ordenskom- mision und Generallieutenant Eduard Prinzen zu Salm- Horstmar empfing, dann den Vortrag des Kriegsministers, Generallieutenants v. Goßler, entgegennahm und hieraus mit dem Chef des Militairkabinets, Generaladjutanten, General der Infanterie v. Hahnke, arbeitete. Vor der Frühstückstafel empfing Se. Majestät dann noch den Generallieutenant z. D. v. L'Estolq zur Meldung. Zur Frühstückstafel ^im hiesigen königlichen Schlosse waren geladen: der Statthalter von Elsaß-Lothringen, Fürst zu Hohenlohe-Langenburg, und der Generallieutenant z. D. v. L'Estocq.

(Der Streik der Getreidespekulan- ten.) Die. Gelreioespekulanten in Berlin, Stettin, Köln, Braunschweig, Halle und andern Orten haben als Grund für die Auslösung der Fruchtbörsen und die Bildung vonfreien Vereinigungen für den Getreide- und Produkte! Handel" angegeben, die Bestimmungen des neuen Börsenges-tzes seien mit ihrer Ehre unvereinbar.

Die Börsenblätter sind voll von Klagen und suchen die Sache so darzustelle», als ob es sich dabei um einen unberechtigten Eingriff in die Rechte des Kaufmanns­standes handle. Ein Berliner freisinniges Blatt meint sogar,diese Fehde sei in letzter Linie nichts anderes, als eine neue Form des alten Kampfes des Landadels gegen das Bürgerthum." Es ist dies eine Verdrehung der Thatsachen. Nicht um einen Kampf der Agrarier gegen den Kaufmannsstand handelt es sich. Die Lage wird vielmehr durch die Thatsache charakterisiert, daß der Durchführung eines Gesetzes, das verfassungsmäßig durch Mehrheitsbeschlüsse des Bundesrathes und des Reichstages zustande gekommen und vom Kaiser vollzogen ist, von einer Gruppe von Spekulanten Widerstand ent­gegengesetzt wird. Und warum? Weil nach dem neuen Börsengesetze auch ein paar Landwirthe und Müller in den Börsenvorstand eintreten sollen. Das bisherige Verfahren, wonach die Spekulanten allein die Preise an der Börse festsetzten, ist aus Billigkeitsgründen beseitigt; nunmehr kommt auch die Müllerei und die Landwirth- schast zu ihrem Rechte, welche das allergrößte Interesse daran haben, daß sie aus die Festsetzung der Preise einen entsprechenden Einfluß nehmen dürfen. Das ist alles. Darum das Aufbäumen desgekränkten Ehrge­fühls," darum der Streik und der Versuch, das Gesetz zu umgehen. Es ist klar, daß sich das Verhalten der Getreidespekulanten vor dem unbefangenen Urtheil nicht rechtfertigen läßt. Die Mär von dergekränkten Ehre" findet keinen rechten Glauben; soll doch gerade das neue Börsengesetz dazu dienen, durch Ausscheidung unlauterer Manipulationen im Börsenhandel den Stand der Börsenbesucher zu heben und somit auch deren Ehre zu verbürgen. Man meint vielmehr, daß die Börsenspeku-

lauten sich nicht in die der That ist es mit Börsengesetze vorbei.

Börse in jedem Jahre

Karten sehen lassen wollen. In der Jobberei unter dem neuen Die vielen Millionen, die die durch Terminspekulationen und

unlautere Preisnotierungen eingeheimst hat, werden jetzt

den Produzenten, also den Landwirthen und den Kon- ! flußt, muß noch abgewartet werden. Jetzt kann man sunienten, also der großen Masse des Volkes, zu Gute nur sagen, daß die' offenen Getreidemärkte in Berlin, kommen. Auch der reelle Handel wird besser als bisher ; P1- Ä' v 1

gedeihen können. Wie wird das Ende des Streikes sein? Daß die Spekulanten mit ihrem Versuch, in den freien Vereinigungen" das alte Spiel sortzusetzen, kein Glück haben, darüber herrscht eine Meinung; denn tedig-

lrch der wirthschaftliche Charakter des Geschäftes begrün-

Die Einrichtung

d e s Großherzogs günstige Fortschritte gemacht, insbesondere ist der Kräftezustand wesentlich besser ge­worden und gestattet größere körperliche Bewegung durch . allmälig zunehmendes Bergsteigen in den Wäldern der Umgebung von Baden-Baden. Immerhin bedarf der Großherzog noch einer gewissen Schonung und auch noch einiger ärztlichen Pflege, so daß die Wiederaufnahme der gewohnten Arbeitsthäligkeit noch etwas verschoben werden muß. Der Aufenthalt der großherzoglichen Herr- i schaften in Baden-Baden wird sich daher wohl noch bis gegen Ende dieses Monats erstrecken.

Von verschiedenen Seiten war in der Presse über einUeberhandnehmen des Schülersports geklagt worden. Wie dieVoss. Ztg." erfährt, hat das brandenburgische Provinzial-Schulkollegium die Berliner Direktoren höherer Lehranstalten zur Berichterstattung hierüber aufgefordert.

Ausland.

In Folge einer gestern vor der spanischen Botschaft stattgehabten Kundgebung sollen acht spanische bezw. italienischeAnarchisten, welche als Verbreiteranarchistischer Ideen und Anstister von Ordnungsstörungen in einer Versammlung festgestellt wurden, ausgewiesen werden. Die Regierung ist entschlossen, alle Anarchisten auszu- weisen, welche aufrührerische Handlungen begehen.

Aus Bombay meldet dasReutersche Shireau", die Flucht der eingeborenen Bevölkerung, einschließlich der Arbeiter und deren Familien, dauere so»t- Die Flüchtlinge begeben sich auf das Land, wo bereits großer Mangel an Lebensmitteln herrscht. Bis jetzt haben etwa 325 000 Einwohner die Stadt verlassen.

Aus Provinz null Anihdarzebitl. Hersfeld, 8. Januar 1897.

* (Personal-Veränderungen.) Ei nannt: die außerordentlichen Pfarrer Spangenberg zum fairer in Breitenbach am Herzberg und Frankenberg zum Ge­hülfen des Pfarrers Baldewein in Rinteln, die Gerichrs- Assessoren, Dr. jur. Schultheis zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Amöneburg und Dr. jur. Rohde zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Schwarzensels, die Rechtscandibaten v. Kintzel und Schmidt zu Referendaren. Übertragen: dem Postkassirer Schütz in Fulda die Vorsteherstelle des Postamts I. in Spremberg (Lausitz), dem Postkassirer Pormann in Karlsruhe (Baden) eine Postinspectorstelle in Cassel, dem Ober-Postdir-ction^ secretär Alicher in Berlin die Kassirerstelle bei dem Postamte I.. in Fulda, dem Postsecretär Roebel in Lasset eine Buchhalterstelle bei der Ober-Postkasse in Magdeburg. Versetzt: der Postinspector Arischer von Cassel nach

Stettin, der Postmeister Benkert von Elsterwerda nach Melsungen, der Postverwalter Ricke von Niederhone als Ober-Postassistent nach Hannover. Verliehen: den Amtsrichtern Henßen in Hanau und Dr. jur. Colnot in Biedenkopf der Character als Amtsgerichtsrath. Entlassen: der Schutzmann Zimmermann bei der König­lichen Polizei-Direction in Cassel auf Antrag,

* Nach einem gemeinschaftlichen Erlaß des Ministers des Innern und des Kriegsministers ist die Meinung, daß Militärpflichtige, welche sich zur Musterung nicht gestellt haben, zur Aushebung nicht heran- zuziehen seien, irrig. Der § 26,5 der Wehr­ordnung in § 62,3 schreibt die Heranziehung dieser Militärpflichtigen zur Aushebung ausdrücklich vor, und zwar ohne Unterschied, ob die Nichtgestellung zur Muster­ung durch Umstände herbeigeführt ist, deren Beseitigung in dem Willen der Gestellungspflichtigen lag oder nicht. Insbesondere sind danach solche Militärpflichtige zur Aushebung heranzuziehen, welche nach erfolgtet An­meldung zur Stammrolle, aber vor der Musterung in einen anderen Bezirk verziehen, wo die Musterung bereits stattgefunden hat.

* Die Zahl der Aerzte im Deutschen Reiche ist, wie seit einer Reihe von Jahren, derDtsch. mediz. Wochenschrift" zufolge, auch 1896 nicht unerheblich ge­stiegen. Sie betrug Anfang November d. I. 24 000. Zum Vergleich seien die Zahlen der zehn vorhergehenden Jahre aufgeführt; diese betrugen für 1886: 16 292, 1887: 16 864, 1888: 17 690, 1889: 18 467, 1890: 18 846, 1891-. 19 630, 1892: 20 500, 1893: 21621, 1894: 22 287, 1895: 23099. Seit 1896 hat die Zahl der Aerzte also um 7708 oder 47,2 pCt., seit dem Vor jähre um 911 oder 3,9 pCt. zugenommen. In Preußen waren 1896 14 351 Aerzte.

* Der Getreidemarkt. (Berichtswoche vom 2. bis 8. Januar 1897.) Ob das Verbot des Termin­handels, wie es nun in Kraft getreten ist, wirklich den Getreidehandel und die Preisbildung nachteilig beein­

flußt, muß noch abgewartet werden. Jetzt kann man

Stettin, Hamburg und Leipzig gut besucht worden sind,

und daß das größere Angebot an Waare auch eine ziemlich lebhafte Kauflust hervorrief, sodaß die Tendenz des Marktes als fest bezeichnet werden kann. In Ber­lin, Hamburg und Leipzig wurde gekauft: Weizen, je nach Güte, die Tonne, (20 Ctr.) für 162 bis 181 M., Roggen für 125 bis 132 M, Gerste für 116 bis 185 Mark, Hafer für 131 bis 154 M., Mais für 98 bis 104 Mark

H Hersfeld, 8. Januar. Wie wir hören, hat sich der Stadtcath in seiner gestrigen Sitzung mit einer Petition der hiesigen Metzgerinnung beschäftigt, dahingehend, es möchten die Fleisches hiesiger L-tadt in der Zwischenzeit, bis das neue Orts­statut, welches die sog. Fleischhellerfreiheit für drei Schweine beseitigt, eingeführt wird, gleichmäßig mit ihren Mitbürgern behandelt werden, d. h. es möchts bis zu dem genannten Zeitpunkte auch ihnen das Recht zustehen, drei Schweine, frei von der Fleischsteuer schlachten zu dürfen. Der Stadtrath hat einen der Petition zustimmenden Beschluß gefaßt, weil es der Billigkeit entspricht, alle Steuerzahler der Stadt mit gleichem Maße zu messen. Einem weiteren Gesuche, welches dem Stadtrathe vorlag, konnte derselbe zu seinem Bedauern nicht entsprechen, obwohl ihm bewußt war, daß weite Kreise der Bürgerschaft einem zustimmenden Beschlusse ihre Sympathie entgegengebracht haben würden. Es war dies das Gesuch der Herren Kniese und Auel, den Beschluß, daß fortan nach dem Inkrafttreten des neuen Ortsstatuts jedes Schwein der sog. Fleischheller- Abgabe unterliegen solle, aufzuheben und, wie seither, drei Schweine freizugeben. Gern hätte der Stadtrath diesem Gesuche entsprochen, wenn sich irgend welche Möglichkeit zeigte, einen bezüg­lichen Beschluß auch durchzuführen. Dazu ist indessen gar keine Aussicht vorhanden, da nach Art. 10 unter le der Anweisung zur Ausführung des Kommunalabgaben- gesetzes vom 14. Juli 1893 für alle kommunalen Ver­brauchssteuern der allgemeine Grundsatz gilt, daß die sämmtlichen vereinsländischen Erzeugnisse der betreffenden Art gleich mäßig besteuert werden müssen. Hiernach sind z. B. B e f r e i u n g e n des im Bezirke der be­steuernden Gemeinde gebrauten Bieres, des für den Haushaltungsbedarf geschlachteten Viehes bezw. des hiervon verwendeten Fleisches, des dort gebackenen Brodes und des selbst hergestellten Obst­weins nicht zulässig. Diese Vorschriften haben gerade die städtischen Behörden gezwungen, die sog. Fleischhellerfreiheit zu beseitigen und hindern sie an der Wiedereinführung derselben.

(:) Hersfeld, 8. Januar. Nach der für das Jahr 1896 nunmehr abgeschlossenen Controls - L i st e über das Klingelbeutelopfer in d e r hie­sigen Stadtkirche haben in unserer Kirche im verflossenen Jahre eingelegt im Ganzen 55793 Personen und zwar in 63 Morgengottesdiensten 34 881 und in 60 Nachmittagsgottesdiensten 20 912. Durchschnittlich besucht wurde also jeder Gottesdienst von 453 Besuchern, (ohne die Schüler und Nichteinleger) und zwar die Morgengottesdienste von 553 und die Nachmittagsgottes- dienste von 348 Personen. Von den 55 793 Kirchenhe- suchern legten ein: 43 780 Stück ä 1 Pfg., 9 331 Stück ä 2 Pfg. und 2 608 Stück höhere Münze», während 74 Stück ungangbare Münzen und sogar alle K n ö p s e (!) ebenfalls in den Klingelbeutel wanderten.

* Hersfeld, 9. Januar. Der Regierungs -