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Sr.J52. Iamerst«- ütn 24. Iezeinbcr 1896.

Erstes Blatt.

Amtliches.

Cassel, den 3. Dezember 1896. Polizei-Verordnung betreffend die Listenführung über den An- und Verkauf von Rindvieh, Schafen, Schweinen, Pferden durch Viehhändler.

Auf Grund des § 137 des Gesetzes über die allge­meine Landes-Verwaltung vom 30. Juli 1883 und der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizei-Ver­waltung in den neu erworbenen Landestheilen vont 20. September 1867 (G. S. S. 1529) verordne ich mit Zustimmung des Bezirks-Ausschusses für den Umfang des Regierungsbezirkes Caffel mit Ausnahme des Kreises Rinteln:

§ 1. Viehhändler haben über das von ihnen ge- und verkaufte Vieh (Rindvieh, Schafe, Schweine, Pferde) nach dem unten folgenden Muster Listen zu führen.

Alle Eintragungen sind spätestens innerhalb 24 Stun­den nach dem An- oder Verkauf mit Tinte vorzunehmen. Abänderungen dürfen nur mittelst Durchstreicheus und so bewirkt werden, daß das Durchstrichene lesbar bleibt.

§ 2. Bei Rinvieh, Schafen und Schweinen ist, wenn

Muster für di

er»

Ä

Thierart und Geschlecht.

Farbe und Abzeichen.

85

Gekauft bezw. empfangen:

Verkauft bezw. abgeliefert:

Bemerkungen (Prüfungs­vermerk.)

wann?

von wem? (Name und

Wohnort.)

wo?

(auf einem Markt).

wann?

an wen? (Name und Wohnort).

wo?

(auf einem Markt).

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

Abdruck zur Kenntnißnahme mit dem Ersuchen, die vorstehende Polizei-Verordnung möglichst bald in dem Kreisblatte rc. zur Kenntniß der Ortspolizeibehörden und Interessenten zu bringen, auch die Polizeibeamten mit entsprechender Anweisung zu versehen.

(Nachdruck verboten.)

Die Ueberraschung.

Eine AuktionSgeschichte.

(Fortsetzung.)

Am nächsten Vormittage Punkt 9 Uhr begann in der ehemaligen Wohnung des verstorbenen Benshausen die vom städtischen Auktionator Schmeißner geleitete Ver­steigerung der hinterlassenen Kunstschätze des alten Sonder­lings. Eine zahlreiche schau- und anscheinend auch kauf­lustige Menge, unte^ ihr auch der Agent Bremmelberger, drängte sich in dem durch Entfernung sämmtlicher Möbel zum Versteigerungslokale eingerichteten sogenannten rothen Zimmer, in welchem von Utensilien nur ein länglicher Tisch für die Zwecke des Auktionators und des ihm beiqeaebenen Protokollanten so wie ein paar Stühle zu bemerken waren. Die Versteigerung hatte etwa eine Stunde gedauert, als Schmeißner mit bereits etwas belegter Stimme ausrief:

Nr. 216: Kleine Marmorgruppe, einen Jndraner zu Roß im Kampf mit einem Büffel begriffen, darstellend. Das Werkchen ist von Kunstkennern als künstlerisch sehr werthvoll bezeichnet worden, ich ersuche, zu bieten, meine Herrschaften!" " _ ,

Er zeigte auf die Statuette, die von einem Manne neben ihm in die Höhe gehalten wurde, zunächst f<6ie» . er Niemand Lust zum Bieten zu haben, bis eine Stimme aus dem Hintergründe erscholl:

Zwanzig Diart will ich riskiren!"

Der Auktionator blickte, die Augenbrauen unwillig zusammenziehend, nach der Gegend, aus welcher das Gebot erklungen war, und sagte in tadelndem Tone.

sie auf dem Transport eingestellt gewesen sind, in der SpalteBemerkungen" einzutragen, wann und wo dies geschehen ist und ob und mit welchem anderen Vieh sie in Berührung gekommen sind. Insbesondere ist zu ver­merken, wenn sie mit anderem Vieh in einem Eisenbahn­wagen versandt worden sind, wem dies gehörte.

§ 3. Viehhändler, welche ihren Wohnsitz außerhalb des Regierungsbezirks haben, hier aber Geschäfte be­treiben, haben die Listen gleichfalls über jeden Ankauf in bezw. Verkauf nach dem hiesigen Regierungsbezirk zu führen. Dieselben sind bei Reisen im Bezirke verpflichtet, die Listen über die An- und Verkäufe des letzten halben Jahres bei sich zu haben. Außerdem haben diese Händ­ler, wenn sie Märkte besuchen, am Schlüsse derselben der Ortspolizeibehörde mitzutheilen, an welche Personen und wie viel Stück Vieh sie verkauft haben.

§ 4. Die Viehhändler sind verpflichtet, diese Listen jeder Zeit den beamteten Thierärzten und Polizeibeamten vorzulegen.

§ 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, sofern nicht nach dem § 328 R. St. G. B. eine höhere Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe bis zum Betrage von 60 Mark bezw. im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.

§ 6. Diese Verordnung tutt am Tage ihrer Be­kanntmachung in Kraft.

Astenfüljrung.

Die Ortspolizeibehörden haben für ortsübliche Be­kanntmachung derselben Sorge zu tragen

Der Regierungs-Präsident. H a u s s o n v i l l e.

An sämmtliche Herren Landräthe rc. A. III. 12 993.

* *

*

Ich muß doch bitten, keine Scherze zu machen, denn zwanzig Mark für dieses prächtige Kunstwerkchen sind doch nicht einmal ein Anfangsgebot."

Vierzig Mark!" ertönte es da von einer anderen Seite.

Fünfzig Mark!" bot jetzt ein dritter, welches Ge­bot aber auch wieder übertrumpft wurde, indem der Ruf erklang:

Sechzig Mark!"

Jetzt stockte das Bieten, obwohl sich Schweißer be­mühte, die Schönheiten der Jagdgruppe nach Kräften hervorzuheben und schon erhob er den Hammer zum ersten Schlage, als sich Bremmelberger ins Mittel legte und mit Stentorstimme ausrief:

Achtzig Mark!"

Alles blickte auf den Agenten hin, der in K. gerade nicht als ein großer Kunstfreund bekannt war, aber schon wurde die Aufmerksamkeit der Versammlung nach einer anderen Richtung hingelenkt, denn ein langer dürrer Mann sagte mit feiner Fistelstimme:

Hundert Mark!"

Nein, so etwas lebt doch nicht!" äußerte einer der Anwesenden zu seinem Nachbar, das ist ja der Tape­zierer Klebmann, wie kommt denn der Mensch nur dazu auf ein solches Kunstwerk zu bieten, und gleich hupdert Mark?"

In diesem Augenblick ertönte jedoch die markige Stimme Bremmelbergers aufs Neue, welcher ein Gebot von hundertundfünfzig Mark abgab. Allgemeine Sen­sation entstand im Zimmer, die sich indessen womöglich noch steigerte, als der Tapezierer Klebmann kaltblütig sagte:

Hersfeld den 21. Dezember 1896

Die vorstehend abgedruckte Polizei-Verordnung haben die Ortspolizeibehörden in den Gemeinden auf orts­übliche Weise alsbald bekannt machen zu lassen.

Auf die strenge Durchführung der Bestimmung ist ein besonderes Augenmerk zu richten; auch die Gen­darmerie hat über die Befolgung der Polizei-Verordnung zu wachen.

J. I. 6779. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, den 21. Dezember 1896.

Die Herren OrtSvorstände des Kreises mache ich hiermit auf die von der Giavbacher Feuer-Versicherungs- Gesellschaft eingeführte Versicherung gegen Waldbrand­schaden aufmerksam, deren Vorzüge für kleinere und mittlere Waldbesitzer, insbesondere auch für Gemeinden und Korporationen unverkennbar sind.

Näheres ist durch die Subdirektion der Gladbacher Feuer -VersicherungS - Gesellschaft für Waldversicherung, Berlin W. Großbeerenstraße 28 b. zu erfahren.

J. I. Nr. 6822. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Ziegenkstin, den 18. Dezember 1896.

Unter dem Rindviehbestande des Ackermanns George Dietz und des Sebastian Schmidt zu Riebelsdorf ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und daher für diese Gemeinde und deren Feldmark Gemarkungssperre Qngeorbnet worden.

In Abschrift dem Herrn Landrath in Hersfeld zur Kenntniß.

Der Königliche Landrath. I. V.: Brunn er. J. I. Nr. 11144.

* *

*

Wird veröffentlicht.

Hersfeld, den 21. Dezember 1896.

1. 6813. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Zweihundert Mark!"

Sofort erscholl von Seiten Bremmelbergers das Gegengebot:

Zweihundertundfünfzig Mark!"

Dreihundert Mark!" war die augenblickliche Ant­wort des Tapezierers, welche die Spannung unter den Auctionsbesuchern auf einen geradezu sieberhaften Grad brächte. Der Agent seinerseits bot aber auch flott weiter, und so trieben sich die Concurrenten mit ihren Ange­boten zum starren Erstaunen der Anwesenden gegenseitig in die Höhe bis, endlich Bremmelberger mit entschlossener Stimme ausrief:

Siebenhundert Mark und keinen Pfennig mehr!"

Schier gleichzeitig ertönte die schon bedenklich rissig gewordene Stimme Klebmaun's:

Siebenhundertundzwanzig Mark!"

Bremmelberger machte dem Auctionator, der ihn halb fragend, halb ermulhigend ansah, ein ablehnendes Zeichen mit der Hand und schwieg, während Schweißer mit erhobener Stimme verkündete:

Siebenhundertundzwanzig Mark zum ersten, zum zweiten und zum dritten Herr Tapezierer Klebmann hat Nr. 216 erstanden."

Zur Bekräftigung sauste der Hammer nieder auf den Tisch und unter dem Gemurmel der Versammlung wurde dem Tapezierer Klebmann der nach so hartem Kampfe erstandene Gegenstand überreicht. Klebmann wickelte denselben, nachdem der kurze Akt des BezahlenS vorüber war, behutsam in ein Tuch und verließ stolz das Ver- steigerungszimmer, um sich direkt nach der ÜiSobnung der Frau Steuerrath Vollbrecht zu begeben. Hier schien er schon erwartet zu werden, denn auf sein Klingeln