Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Dvnnerstag und Sonnabend.
>-—......-—....nn-,, ----,----- .■»my
Die JnsertionSgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabati.
- —.- „ ........ A
AbonnemeutSpreiS vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg, exel. Poftanfschlag.
GrÄttsbrilagen: „)llustrixtes Konntagsblatt" n. „Illuftrirte landwirthschaftliche Veilage^^.
SsmabeiiL Lei 19. Itzmber
1990.
Erstes Blatt.
DimcmK-/ 1 ' „.
!Nit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement aus das wöchentlich 3 INal erscheinende Hersselder Kreisblatt
mit den Gratisbeilagen „Mnstrirtes Soimtagsblatt" «n» „Mustrirte laudwiithschaftl. Beilage"
Das „Kreisblatt" bringt außer den aintlieben Bekanntmacbungen zuverlässige INiltheilungen über (Er« eignisse in der Politik, Beriebte aus dem Kreise und der Provinz. Reichhaltige Nachrichten vermischten Inhalts bringen alle sonstigen mittheilenswerthen Ereignisse des täglichen Lebens zur Kenntniß der Leser. Daneben werden sorgfältig ausgewählte Erzählungen einen weiteren Theil des Lesestoffes bilden.
3MT Die wichtigsten Ereignisse gehen uns durch Telegramme zu und werden wir dieselben nöthigen- falls durch Extrablätter verbreiten.
Der vierteljährliche Abonnementspreis für das „Kreisblatt" beträgt s Mark 40 pfg.
finden durch das ^Kreisblatt" mv zweckentsprechende Verbreitung und kostet die fünsgespaltene Garmondzeile oder deren Raum jo pfg.
Zu zahlreichem Abonnement ladet ergebenst ein
die Expedition.
Amtliches.
Hersfeld, den 15. Dezember 1896. Wutüche Miintni(i(s)uii|. Steuerveranlagung für das Steuerjahr 1897)98. Auf Grund des § 24 des Einkommensteuerge setzes
Aus dem Leben — Air bns Leben.
Von A. v. L i l i e n c r o n.
(Schluß.)
Vierzehntes Kapitel.
In dem sonst so stillen Hohenwalde herrschte reges Leben, die Gaststuben wurden hergerichtet, und Dame Brigitte war unermüdlich dabei thätig ; von Lotte unterstützt, dünkte ihr die Arbeit keine Last mehr. Der Barometer der freiheitlichen Stimmung stand auf „beständig", und der alte Christian behauptete, „seitdem das neue Fräulein mit dem freundlichen Gesicht ins Haus gekommen, seitdem ist gut Kirschen effen mit dem alten Gnädigen."
Heute früh hatte der Freiherr einen Brief von Eberhard erhalten, der den Barometerstand seiner Laune noch höher getrieben. Er war richtig in der Stimmung, allen Menschen eine Freude gewähren zu wollen, und versuchte es aus seine eigene Art.
Nach Hollfelde flog gleich eine Depesche, Fräulein Brilta verhieß er ein stattliches Seidenkleid für alle die Mühe, die sie stch jetzt machte, und Lotte, der er gerade begegnete, nahm er bei der Hand, hob ihr Kinn empor und schaute ihr in die klaren Augen.
„Ich muß mir mal ein glückliches Menschenkind recht genau ansehen," meinte er, „denn glücklich sind Sie doch, Fräulein Lotte, daß morgen der Vater und die ganze Sippschaft kommt."
„Ich bin Ihnen so dankbar," wollte sie antworten,
vom 24. Juni 1891 (Gesetzsammlung S. 175) wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige im Kreise Hersfeld aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar 1897 bis einschließlich 20. Januar 1897 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in seinem Amtslokal, demSteuerbüreau des Königlichen L a n d r a t h s a in t e s hier während der Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags zu Protokoll entgegen genommen.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß § 30 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung zur Einkommensteuer für das Steuerjahr zur Folge.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im § 66 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Steuerpflichtige, welche gemäß § 26 des Ergänzungs- steuergesetzes vom 14. Juli 1893 Gesetzsamml. S. 134) von dem Rechte der Vermögensanzeige Gebrauch machen wollen, haben dieselbe ebenfalls innerhalb der oben angegebenen Frist nach dem vorgeschriebenen Formular bei dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll abzugeben.
Auf die Berücksichtigung später eingehender Vermögensanzeigen bei der Veranlag »ng der Ergänzungssteuer kann nicht gerechnet werden.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige thatsächliche Angaben über das Vermögen in der Vermögensanzeige sind im § 43 des Ergänzungssteuergesetzes mit Strafe bedroht.
aber er unterbrach sie. „Das wünschte ich nicht zu hören, sondern ich wollte wissen, ob ich Ihnen nicht irgend einen kleinen Wunsch erfüllen könnte, junge Mädchen pflegen ja immer einen ganzen Vorrath davon auf Lager zu haben. Benutzen Sie also die Gelegenheit, ich bin, nicht immer so freigiebig "
„So darf ich einen Wunsch aussprechen, zu dem ich bisher noch nicht den Muth fand", fragte sie mit stocken- dem Athem, und als ihr freudige Gewährung versichert wurde, blickten die Braunaugen bittend in das alte Antlitz, das heut so sonnenhell schien, und sie gestand, „ich möchte des Großvaters Herz milde stimmen für den Pinsel des Enkels, daß er ihm nicht wehre, nach der Arbeit zur Erholung zu treiben, woran sein Herz hängt."
Sie hatte mit Sicherheit einen Sturm erwartet, aber er blieb aus, der alte Herr versicherte ihr nur, das hinge einzig und allein von der Frau ab, die Eberhard einmal heimführe, sei die vernünftig und passe darauf, daß es nicht zu viel würde, dann wolle auch er nichts mehr dagegen haben.
Am anderen Tage wurde der Professor mit den Seinen — wie es hieß — um 5 Uhr mit der Bahn erwartet. Der Freiherr, der den ganzen Morgen so geheimnisvoll uno so freudig erregt gewesen, wie ihn die Leute sonst nicht kannten, fuhr schon um drei Uhr mit Christian im offenen Wagen fort mit den Trakehner Hengsten und den Staatsgeschirren.
„Fast zu viel Ehre für solchen fremden Gast," hatte Christian gedacht und hoffte im stillen, daß ihm während der Fahrt noch einige Mittheilungen seines Herrn zu
Die vorgeschriebenen Formulare zu Steuererklärungen und zu Vermögensanzeigen werden von heute ab im Amtslokal des Unterzeichneten auf Verlangen kostenlos verabfolgt.
DerUorsttzenbe derUeranlagungskommission
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
J. III. Nr. 2656.
Hersfeld, den 17. Dezember 1896.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der diesseitigen Verfügung vom 16. März 1878, Nr. 904 (Kreisblatt Nr. 23), die Revision der Maaße und Gewichte betreffend, im Rückstands sind, werden mit Frist b is zum 24. d. Mts. bei Meldung von 3 Mark Strafe hieran erinnert.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Auffordernng
Zufolge einer beim Bataillon niedergelegten Stiftung zur lebenslänglichen Unterstützung eines hilfsbedürftigen Veteranen, Invaliden oder ehemaligen Soldaten der beim Bataillon gestanden haben muß — solche, welche bei der 12. Kompagnie gestanden habe.!, sind in erster Reihe zu berücksichtigen — ist eine Unterstützung von 40 Mark jährlich zu vergeben.
Bewerber haben unter portofreier Einsendung ihrer Militärpapiere, ein bezügliches Gesuch, worin ihre Verhältnisse dargelegt sind, an das Bataillon bis zum 15. Januar 1897 einzureichen.
Meiningen, den 7. Dezember 1896. .
III. Bataillon 2. Thür. Infanterie-Regiment Nr. 32.
Politische Nachrichten.
Inland.
Berlin, 18. Dezember..
Ihre Kaiserlichen Maje st äten unternahmen gestern Nachmittag einen gemeinsamen Spaziergang in die Umgebung des Neuen Palais. Nach demselben verblieb Se. Majestät der Kaiser bis zur Abend- tasel im Arbeitszimmer und arbeitete allein. — Zur gestrigen Frühstückstafel bei Ihren Majestäten waren der
theil würden. Er sollte sich auch nicht irren; kaum umfing die beiden der Schatten des Waldes, als der Freiherr sich aus seiner ruhenden Stellung aufrichtete.
„Christian, ich habe den Michel mit dem Landauer zur anderen Station geschickt, um die Stettiner Gäste zu holen; weißt du, wen wir heute mit uns nehmen?" erkundigte er sich hastig.
Christian zeigte ein verlegenes Grinsen. „Sollte es wohl der Herr Junker sein?" fragte er an.
„Jawohl, unsern Junker und" — er zögerte einen Augenblick, dann fügte er mit fester Stimme hinzu, „und meinen Sohn."
Aus Christians Augen rollten ein paar dicke Thränen, fast hätte er die Zügel sinken lassen. „Herr meines Lebens," rief er ein über das andere Mal „die Freude die Freude! Seit 27 Jahren ist der junge Herr nicht hier gewesen, und alle Tage habe ich unsern Herrgott gebeten, daß er mich's noch möchte erleben lassen, unsern lieben jungen Herrn wieder hier zu haben!"
„Ja, es soll ein Freudentag heute werden," nickte, der alte Herr, und wenn ich auch manchmal gedacht, daß ich eine Dummheit begangen, mich mit 22 Jahren verheirate, heute freut es mich, denn nun bin ich noch frisch genug, um mich an dem Glück des Enkels freuen zu können. Aber nun vorwärts, fahr zu!"
Christian wußte, nun war die Unterhaltung abgebrochen, aber er verlangte auch nichts weiter, er hatte genug des Guten erfahren, an dem sein altes Herz sich freuen konnte. * a 1 w
Hoch aufgerichtet, in strammer Haltung, und doch