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(Gratisbeilagen:)llnftrirtes Konntagrblatt" u. ,,3Uti stritte landwirthschaftliche Verlage".

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1896.

Amtliches.

Hersfeld, den 15. Dezember 1896.

Lcffeiltliche Sttoinihiiflifjuiio.

Steuerveranlagung für das Steuerjahr 1897)98.

i Auf Grund des § 24 des Einkommensteuergesetzes I vom 24. Juni 1891 (Gesetzsammlung S. 175) wird hiermit jeder bereits mit einem Einkom­men von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige im Kreise Hersfeld aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahresein- I kommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar 1897 bis einschließlich 20. Januar j 1897 dem Unterzeichnern schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.

I Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Ab- | gäbe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung i oder ein Formular nicht z u g e g a n g e n ist.

Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absen- ! ders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. ; Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten ; in seinem Amtslokal, demSteuerbüreau des ? Königlichen Landrathsamtes hier während der Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags zu Protokoll entgegen genommen.

| Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß § 30 } Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der

t gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Ein­schätzung zur Einkommensteuer für das Steuerjahr zur Folge.

H Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben ) oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der I Steuererklärung sind im § 66 des Einkommensteuer­gesetzes mit Strafe bedroht.

Steuerpflichtige, welche gemäß § 26 des Ergänzungs- steuergesetzes vom 14. Juli 1893 Gesetzsamml. S. 134) ) von dem Rechte der Vermögensanzeige Ge- j brauch machen wollen, haben dieselbe ebenfalls inner- » halb der oben angegebenen Frist nach dem vorgeschriebenen Formular bei dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll abzugeben.

} Aus item Stitn Für ks Leben.

j U»L Von A. v. L i l i e n c r o n.

, (Fortsetzung.)

7 Bärenstein zog seinen Arm durch den des Kameraden, ) und beide lenkten ihre Schritte dem Thiergarten zu, wo ) der Menschenstrom der belebten Hauptstadt sie nicht be* ) lästigte.

I M Doch Bärenstein wartete nicht ab, bis es menschen- - leer um ihn geworden, sondern begann sofort. Ich hatte ) 14 Tage Urlaub und wollte eine Tour nach Rügen ) machen' doch zuerst noch in Stettin einen Kameraden besuchen, den ich von der Kriegsakademie her kenne.

» Er war jung verheiratet, lud mich ein, einige Tage bei I ihm zu bleiben, und ich gab nach ohne weiteres Besinnen. 7 Früh am andern Morgen, während er im Dienst ) war, ritt ich eins seiner Pferde. Wie es die Motte nach ) dem Licht zieht, so zog es mich nach dem kleinen Häuschen j in der Vorstadt, das ich im vorigen Sommer malen ließ, und ehe ich recht darüber nachgedacht, sehe ich es durch die Bäume schimmern. Renne es eine unwider­stehliche Neugier, die mich packte, oder gieb dem Gefühl einen anderen Namen, kurz, ich beschloß zu ergründen, ob der Maler das Bild wirklich naturgetreu entworfen habe.

Es stimmte alles bis auf den I-Punkt, wie ich aber r in den Garten hinein spähe in die Jaöminlaube, da ' gab es einen Sind in den Zügeln so fühlbar, daß der brave Schimmel aufbäumte."

In lebhafter Erinnerung jenes Augenblicks hatte

Auf die Berücksichtigung später ein­gehender Vermögensanzeigen bei der Ver­anlagung der Ergänzungssteuer kann nicht gerechnet werden.

Wissentlich unrichtige ober unvoll­ständige thatsächliche Angaben über das Vermögen in der Vermögensanzeige sind im § 43 des Ergänzungssteuergesetzes mit Strafe bedroht.

Die vorgeschriebenen Formulare zu Steuererklärungen und zu Vermögensanzeigen werden von heute ab im Amtslokal des Unterzeichneten auf Verlangen kostenlos verabfolgt.

Der Vorsitzende der Ueranlagungskommission

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.

I. III. Nr. 2656.

Hersseld, den 11. Dezember 1896.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des LandwirthS Jakob Ernst Glebe zu Kohl­hausen erloschen ist, wird die durch das Ausschreiben vom 24. v. MtS., I. Nr. 6303, Kreisblatt Nr. 141, «»geordnete Orts- und Gemarkungssperre aufgehoben. I. 6631. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, den 11. Dezember 1896.

Der Landwirth Johann Valentin Walper zu Ober- geiS ist heute als zweiter Schlachtvieh- und Trichinen- beschauer für den Schaubezirk Obergeis widerruflich be­stellt und verpflichtet worden.

J. I. Nr. 6645. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 14. Dezember 1896.

Unter dem Rindvieh des LandwirthS Valentin Lenz in BeierShausen ist die Maul- und Klauenseuche ausge- brochen und wird hierdurch über alle linksseitig der Fulva gelegenen Ortschaften, als: BeierShausen, Nieder- aula, Hattenbach und Niederjossa, mit Ausnahme von Asbach, die Sperre auf die Dauer von vorläufig 14 Tagen verhängt.

Innerhalb dieser Frist muß alles Klauenvieh inner- : halb der Gemarkung bleiben, in der es sich zur Zeit be­findet. Das Treiben von Klauenvieh über die Feld­

Bärenstei» auch den Arm des Freundes fest gedrückt, jetzt blieb er stehen, seine Hand legte sich schwer auf die Schulter des Kameraden, während er mit erhöhter Stimme fortfuhr:Ich sage dir, da stand Lotte, die leibhaftige Werther-Lolte, wie du sie hundertmal auf meinem Schreibtisch gesehen hast, im leichten Sommer­kleids, ein mächtiges Schwarzbrod in der Hand, von dem sie die runden Scheiben schnitt, und um sie her die Jungens, die danach langten, als ob sie zu dem Bilde gestanden hätte!

Es war die Lotte aus Hollfelde, und sie war es doch nicht, denn wie lauter Sommergold so schimmerte der schwere Zopf, der ihr über den Rücken fiel, und wie sie jetzt den Kopf zurück wandle zu dem dreisten Jungen, der sie an der langen Flechte erfaßt hatte, um für sich die erste Butterschnitte in Anspruch zu nehmen, da lachte und leuchtete alles in dem reizenden Gesicht, daß man meinen konnte, die Sonne selber blinzelte uns an.

Bei dem Herumschauen mußte sie aber auch den Reiter bemerkt haben, der wie eine Statue am Garten­zaun hielt und hinein starrte, denn ich sah, wie ihr Antlitz sich färbte und die Gluth sich selbst auf den weißen Hals ergoß.

Aber ich habe noch mehr bemerkt, und zwar ein markiges Männerantlitz, das sich energisch erhob, und von dem ich annahm, daß mich hinter den Brillengläsern ein paar mißbilligende Augen scharf ansahen.

Mir blieb nicht Zeit zum langen Besinnen, es mußte gehandelt werden; rasch entschlossen sprang ich vom

markgrenze hinaus ist verboten. Ebenso ist der Durchtrieb von Klauenvieh aus anderen Ortschaften durch das Sperrgebiet verboten.

I. 6685. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 14. Dezember 1896.

Nach Mittheilung des Großherzoglichen Direktors des III. Verwaltungs-Bezirks zu Eisenach ist unter den Viehbeständen bei den Landwirthen Martin Eimer in Auenheim-Rienau, Adam Kümmel, Georg Wolf, Konrad Korngiebel und bei dem Schäfer Heinrich Hoffmann in Abterode die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. J. I. Nr. 6677 u. 6678. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Nichtamtliches.

Aus dem Abgeordnetenhaus.

Berlin, 14. Dez. Da« Abgeordneten ha us genehmigte heute in dritter L-sung den Vertrag zwischen dem Reich für Preußen mit dem Königreich der. Niederlande wegen der Unterhaltung be» SeescuerS aus Borkrim und wegen der Beleuchtung, Betonnung und Bebakung der Unterem». Bei der barauffolgenben zweiten Berathung des Gesetzentwurfs wegen Aenderung des Gesetzes über die Besteuer- I ung deS Gewerbebetriebs im Umherziehen geben die Abgg. v. Brock­hausen (Ions.) und Kirsch (Ctr) der Zustimmung ihrer Fraktionen zu den Beschlüssen der Kommission Ausdruck. Die Abgg. Wamhoff (natlib.) und Wcyervusch (freikons.) empfehlen die Annahme der Vor­lage in der KommissionSfassung. Abg. v. Eynern (natlib.) besprich! eine Eingabe der Handelskammer zu Hanau, worin darauf hingewiesen wird, daß, wenn Bayern und Hessen dem Vorgehen Preußens folgten, die Hanauer Hausirer eine dreifache Steuer würden zahlen müssen. Geh. Finanzrath Strutz erwidert, daß eine solche Besteuerung schon nach der heutigen Gesetzgebung stattfinde. Der Gesetzentwurf wird sodann mit großer Mehrheit in der KommifsionSsassung angenommen.

ES folgt darauf die erste Berathung der Entwürfe einer Städte- unb einer Landgennindeordnung für Hessen-Nassau. Der Minister des Innern, Frhr. v. der Recke, betont, daß eS sich bei der Vorlage nicht um eine einheitliche Ausgestaltung der LandeSgesetzgebung, sondern darum handele, Abhülfe für die Mißstände in Hessen-Nassau zu schaffen. In der Provinz Hessen-Nassau sei eine große Anzahl verschiedener Gemeindeverfassungen in Geltung, die die Verwaltung außerordentlich erschw rten und mit der modernen Gesetzgebung theilweise in unIöS- ; liebem Widerspruch ständen. Die Reformbedürftigkeit sei allseitig an. i erkannt, der Entwurf solle daher unter Wahrung der provinziellen Eigenthümlichkeiten ein einheitliches GemnndeverfassungSrecht für die Provinz schaffen. Die kurh-.ssische Gemeindeordnung erfreue sich eines wohlbegründeten RufeS, doch habe sich der Gedanke einer AuSdehung

) Pferde, nahm den Gaul am Zügel und trat, die Hand ; an der Mütze, an den Gartenzaun.

Gestatten Sie, daß ich mich vorstelle, mein Name ist Graf Bärenstein," redete ich den alten Herrn an, der sich erhoben hatte und mir entgegen kam,ich darf mir vielleicht erlaube n, heute Nachmittag meine Aufwar­tung zu machen, wollte aber, da ich die Herrschaften hier versammelt sah, nicht vorüber reiten, ohne Ihrer Fräu­lein Tochter, die in Hollfelde war, einen Gruß von dem allen Freihern dort zu übermitteln." Ich erfuhr nun, daß die älteste Tochter in Hohenwalde sei und die jüngere ihre Stelle vertrete, und hatte dabei Zeit, neue Gesprächsthemas aus der Erde zu stampfen. Das Vor­recht des Sonntagskindes machte sich bei mir geltend, ich gewann das Herz des alten Herrn, weil ich mich für seine Blumen und Bäume interessierte, entzückte die Jungens, indem ich sie auf mein Pferd hob, und als ich die Vorliebe meine« Schimmels für Zucker erwähnte, lockte ich auch die richtige Werthers Lotte aus ihrer Zurückgezogenheit heraus. Es war ein Glück, daß mich das kluge Thier nicht Lügen strafte, sondern uner­müdlich aus den kleinen Händen die Leckerbissen nahm.

Merkst du nun, was die Glocke geschlagen hat, unterbrach er sich, und schlägst du auch die Hände über den Kopf zusammen über diesen Umschwung in meinen Gefühlen? Oder richtiger gesagt, die Gefühle ,rnd dieselben geblieben, nur der Gegenstand hat ge­wechselt, Werthers Lotte liebte ich und werde ich lieben, alwr dre richtige Lotte habe ich erst jetzt gesunden, meine Dora-Lotte! Begreifst du das?