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$r. 10. Smurlhi -es 1 Dezember 1888.
Amtlich es.
Berlin, den 28. Oktober 1896.
Zur Behebung von Zweifeln über die Frage, in welchen Fällen von Behörden vollzogene UnterschriftS- beglaubigungen der Stempelpflicht unterliegen, mache ich Euer Hochgeboren darauf aufmerksam, daß derartige Beglaubigungen, wenn sie von anderen Behörden als Gerichten und Notaren, insbesondere von Polizeiverwal- lungen, Magistraten, Dorfgerichten, Gemeindevorständen, Amts- und Bezirksvorstehern u. s. w ertheilt werden, in der Regel stempelfrei sind. Der Zeugnißstempel für UnterschriftSbeglaudigungen kann nur dann beansprucht werden, wenn entweder die Beglaubigungen von den durch § 8 des Gesetzes, enthaltend Bestimmungen über das Notariat u. s. w. vom 15. Juli 1890 (G.-S. S. 229) dazu berufenen Organen, den Amtsgerichten oder Notaren, ausgehen, oder andere Behörden durch Gesetz oder rechtsgültige Verordnungen zur Vornahme von Beglaubigungen für zuständig erklärt werden.
Ministerium des Innern Im Auftrage gez. Haase. An den Herrn Regierungspräsidenten zu Cassel. AI 10204.
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Cassel, den 13. November 1896.
Abschrift erhalten Sie mit dem Ersuchen, hiernach die Ihnen unterstellten Behörden mit Anweisung zu versehen.
Der Negierungs-Präsident. H a u s s o n v i l l e. An sämmtliche Herren Landräthe. A I 8148.
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Hersfeld, den 30. November 1896
Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises zur Nachachtung mitgetheilt.
I 6398. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Hersseld, den 1. Dezember 1896.
Die Herren Standesbeamten des Kreises haben die S t a n d e s - N e b e n r e g i st e r für daS Jahr 189 7 durch einen bevollmächtigten Boten bis zum 15. d. MtS. dahier abholen zu lassen.
Formulare zu Negister-AuSzügen sind besonders zu bestellen.
A. 3042. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Nath.
Hünseld, den 27. November 1896.
Unter den Nindviehbeständen der Handelsleute Jsaak Pfifferling und M. H. Katzenstein zu Rhina ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und die über Nhina verhängte Gehöft- und Gemarkungssperre sind aufgehoben. Zur Zeit herrscht die Seuche in den Orten Burghaun, Erdmannrode, Nothenkirchen, Rüst, Hünseld und Gruben a. B.
Der Königliche Landrath von D a l w i g k. An Königliches Landrathsamt zu Hersfeld. J.-N. 9389.
* * * Hersfeld, den 30. November 1896.
Wird veröffentlicht.
I. 6429. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Nath.
Alle Diejenigen, welche feit dem l. April 1896 durch schriftliche Verträge oder Briefwechsel inländische unbewegliche Sachen verpichtet, asterverpachtet, vermietet, astervermiethet, oder zur antichretischen Nutzung überlasten, oder dadurch vereinbart haben, daß das Pacht-, Mieths- u. f w. Verhältniß unter bestimmten Voraussetzungen z. B. bei nicht erfolgter Kündigung als verlängert gelten solle, sind, wenn der Pacht- oder Mieths- Zins bezw. die Nutzung nach der Dauer eines Jahres berechnet, mehr als 300 Mark beträgt, ohne Rücksicht auf die Dauer des VertragSverhältnisseS nach Position
48 a des Tarifs zu dem Stempelsteuer-Gesetz vom 31. Juli 1895 — Gesetz-Sammlung 1895 Seite 413 — verpflichtet, behufs Verwendung des gesetzlichen Stempels bis zum Ablauf des Monats Januar 1897 demjenigen Königlichen Haupt-Steuer-Amte oder Steuer-Amte, in dessen Geschäftsbezirk die betreffenden Pacht-, Mieths- rc. Gegenstände sich befinden, oder einem benachbarten Stempelvertheiler Verzeichnisse der von ihnen abgeschlossenen Pacht-, Afterpacht-, Mieths-, Aftermieths- und antichretischen Verträge einzureichen. Formulare zu diesen Verzeichnissen können von allen Steuerstellen undStempel- vertheilern unentgeltlich bezogen werden.
Die Verzeichnisse, welche am Schluß mit der vorgeschriebenen Richtigkeit Versicherung zu versehen sind, können auch durch Beauftragte oder Vertreter aufgestellt werden; doch bleiben die eigentlich Verpflichteten für die gesetzlichen Stempelabgaben sowie für die verwirkten Strafen persönlich verhaftet.
Die Stempelpflicht wird dadurch erfüllt, daß die Verpflichteten oder deren Beauftragte unter Zahlung des Stempelbetragss die ausgefüllten und mit der Nichtig- keitS-Versicherung versehenen Verzeichnisse den zuständigen Steuerstellen einreichen ober mit eingeschriebenem Brief durch die Post einsenden oder die in den Verzeichnissen zu machenden Angaben vor der zuständigen Steuerbehörde zu Protokoll erklären.
Den gesetzlichen Stempel, welcher für jedes Jahr nach der Dauer des Vertragsverhältnisses in demselben zu berechnen ist und '/«o vom Hundert des Pacht-, Mieths-Zinses, der antichretischen Nutzung beträgt, können die Steuerpflichtigen für mehrere Jahre im Voraus entrichten.
Die zur Führung der Verzeichnisse Verpflichteten haben dieselben nach der Abstempelung fünf Jahre lang aufzubewahren. Doch können sie deren amtliche Aufbewahrung bei den Steuerstellen beantragen und wird ihnen in diesem Fall auf Verlangen Empfangsbescheinigung ertheilt.
Zuwiderhandlungen werden nach den §§ 17 und 18 des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 geahndet.
Hanau, den 28. November 1896.
Königliches Haupt-Kleuer-Amt.
Politische Nachrichten.
Inland.
Berlin, 1. Dezember.
Se. Majestät der Kaiser hörte heute Vormittag von 9 Uhr ab den Vortrag des stellvertretenden Chefs des Militairkabinets, Obersten v. Villäume, und begab Sich mit Ihrer Majestät der Kaiserin mittels fahrplanmäßigen Zuges um 10 Uhr 10 Min. von der Wildparkstation nach Berlin, unterwegs im Zuge noch die Vorträge des Ministers des Innern Frhrn. von der Recke von der Horst und des Handelsministers Brefeld entgegennehmend. In Berlin angelangt, besuchte S e. Majestät die Ateliers der Professoren Gefelschap und Werner, empfing Mittags im hiesigen königlichen Schlosse das Präsidium des Herrenhauses und unmittelbar daran anschließend das Präsidium des Hauses der Abgeordneten und nahm um 1 Uhr eine Reihe mili- tairischer Meldungen entgegen.
Zur gestrigen Frühstückstafel bei Ihren Majestäten im Neuen Palais waren mit Einladungen beehrt worden: Fürst Anton von Nadziwill, Gräfin v. Potocka sowie Herr und Frau v. Schlözer. Fürst v. Nadziwill hatte kurz vor dem Frühstück die Ehre, Seiner Majestät den Luisen-Orden seiner verstorbenen Mutter zurückzureichen.
Ihre Majestät die Kaiserin ertheilte heute den Präsidenten des Herren- und Abgeordnetenhauses die nachgesuchte Audienz und empfing den Prinzen Bhanu- rangsi von Siam.
Der Reichstag hat am Sonnabend die zweite Lesung der Justiznovelle beendet. Am Montag begann der Reichstag die erste Lesung der Etats.
Zu dem Gesetzentwurf über die Staatsschulden
tilgung ist vom Abgeordneten Dr. Sattler namens der Nationalliberalen ein Abänderungsantrag eingebracht worden, wonach in § 1 der Betrag der künftigen gesetzlichen Schuldentilgung von '/, Proz. auf 3/4 Proz. der jeweiligen Staatskapitalschuld erhöht werden soll.
Welche Wichtigkeit das Sanitätswesen für die deutschen Heere im Kriege 1870/71 gehabt hat, dafür sprechen folgende Zahlen: Von den 116821 Verwundeten blieben 17 255 tobt auf den Schlachtfeldern, 11023 starben später, 88543 wurden mehr oder weniger vollständig geheilt, eine bis dahin unerreichte Leistung. An Krankheiten starben nur 14904 Angehörige der deutschen Feldarmee, ein sehr geringer Prozentsatz von 4 75 400, größtentheils an schweren Krankheiten (Typhus und Ruhr) in den Lazarethen behandelten Mannschaften.
Aus Hamburg wird vom 1. Dezember gemeldet: Soweit sich bisher übersetzen läßt, ist der A u S st a n d der Maschinisten noch nicht allgemein. Es heißt, heute Nachmittag werde eine größere Anzahl derselben in den Ausstand treten, dort herrscht Unschlüssigkeit. Der Ausstandsausschuß hat außer dem Schleppdampfer „Kehrwieder" einen weiteren Dampfer und sechs Motorbarkassen für den Ausstandsdienst gemiethet. — Heute Vormittag ist die erste Unterstützung an 7000 Schauer- leute, Kohlenarbeiter und Quaiarberter gezahlt worden, die Ewerführer haben vorläufig auf Unterstützungen verzichtet. — Die Oberländer Schiffer haben beschlossen, die Arbeit nicht niederzulegen. Die Baggerer haben beschlossen, wöchentlich 3 Mark in die Ausstandskasse zu zahlen. Nach dem „Echo" sind jetzt 14500 Mann ausständig und bis gestern 75 000 Mk. Unterstützungsgelder eingegangen. — Antworten auf den Vorschlag, ein Schiedsgericht einzusetzen, sind bisher nicht erfolgt; aus Rhederkreifen verlautet, der Vorschlag werde von den Arbeitgebern abgelehnt werden. In einer heute Vormittag abgehaltenen Versammlung der Arbeiter stimmten mehrere Rheder dem Vorschläge zu.
Die in Falkenstein im Vogtlande erscheinende sozialdemokratische Zeitung hat folgende Erklärungen veröffentlicht: „Von nun an werden wir jede Unterschlagung von Abonnementsgeldern der Staatsanwaltschaft anzeigen, dann wird schon Ordnung werden. Wer kann denn auch die vielen Verluste auf die Dauer aushalten?" — Das läßt tief blicken!
Ausland.
Im französischen Ministerrathe hat der Minister des Aeußern, Hanotaux, Mittheilungen über die orientalische Frage gemacht. Der Minister erklärte die Botschafter in Konstantinopel führen fort, thatkräftig und in völliger Uebereinstimmung vorzugehen und ließen sich besonders die Ueberwachung des Verfahrens vor dem Kriminalgerichtshof angelegen sein.
Nach einer Meldung der „Times" aus Odessa vom 27. v. MtS. wird die neue Dampfschiffslinie, welche Japan zwischen den Häfen am Schwarzen Meer und Japan einrichtet, im nächsten Frühjahr mit 16 Dampfern den Betrieb aufnehmen.
In der Zuckerfabrik in Pisieux bei L a o n kam es zwischen französischen und belgischen Arbeitern gestern zum Streit; sechs Arbeiter wurden dabei verletzt, vier davon tödtlich. Die Belgier wurden aus der Fabrik entlassen.
Bei zahlreichen Arsenal-Arbeitern in B r e st wurden Haussuchungen vorgenommen. Die Leute sind verdächtig, eine große Menge Material entwendet und an Fahrradfabrikanten verkauft zu haben.
Aus Montevideo meldet Reuters Bureau: Die Truppen haben die Aufständischen bei Capello Barrico geschlagen, die Aufständischen sind muthloS geworden
Auf der Bahntrace Jucaro-Moron, welche die Insel m 9enau in ber Mitte durchquert, brachten die Aufständischen mittels einer Dynamitbombe einen Mili- tarzug zur Entgleisung und griffen die Soldaten an. Diese vertheidigten sich, bis eine Abtheilung hinzukam, we.che die Aufständischen auseinandertrieb. Auf Seiten ir Letzteren wurden 8 Mann gelobtet und viele ver-