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Nr. 138. SonnnbtHb K» 21. $o»tinier 1896.
Amtliches.
Hersfeld, den 20. November 1896.
Der auf Dienstag den 24. November d. Js. dahier anberaumte Biehmarkt wird wegen der im Kreise herrschenden Maul- und Klauenseuche hiermit aufgehoben.
I. I. Nr. 6268. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Nath.
Die Herren Orts-(Guts-)Vorstände des Kreises werden an die alsbaldige Einzahlung der Gelder für das gelieferte, zur Staatssteuerveranlagung für 1897/98 nöthige Formularpapier bis spätestens ZNM 27. d. Mts. erinnert.
Hersfeld, den 20. November 1896.
Der Vorsitzende der Veranlagungskommission: Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Nath.
Hersfeld, den 16. November 1896.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der Verfügung vom 22. Oktober 1896, J. A. Nr. 2687, die Mittheilung über Bezug, Menge und Kosten der in den Etatsjahren 1894/95, 1895/96 und 1896/97 zum Landwegebau verwendeten Basaltsteine betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist bis z u m 24. d. Mts. hieran erinnert.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Freiherr von Schleinitz, Königlicher Landrath, Geheimer Regierungs-Nath.
Cassel, den 12. November 1896.
Es ist vielfach vorgekommen, daß Arbeitgeber ihren Antheil zu den Beiträgen für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung den von ihnen beschäftigten nicht ständigen Arbeitern und Arbeiterinnen, insbesondere den Näherinnen, Büglerinnen, Wäscherinnen, Aufwärterinnen 20. zwecks Beschaffung von Beitragsmarken baar ausgezahlt und diese alsdann das Geld anderweitig verwendet haben.
Durch ein solches Verfahren sind die Arbeitgeber ihren Verpflichtungen der Versicherungsanstalt gegenüber nicht enthoben, sie setzen sich vielmehr der Gefahr aus, daß sie nachträglich zur Entrichtung der vollen Beiträge herangezogen und wegen unterlassener Beitragsentrichtung außerdem noch bestraft werden. Denn nach § 109 des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889, betreffend die Jnvaliditäts- und Altersversicherung, sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsmarken aus eigenen Mitteln selbst zu beschaffen und bei der Lohnzahlung in die Quittungskarten der Versicherten einzukleben. Dabei können sie den zu versichernden Personen die Hälfte der Beiträge in Abzug bringen. Die Abzüge dürfen sich jedoch höchstens auf die für die beiden letzten Lohnzahlungsperioden entrichteten Beiträge erstrecken.
Versicherte, welche von ihren Arbeitgebern Gelder zwecks Beschaffung und Verwendung von Beitragsmarken annehmen, letzteres aber unterlassen und das Geld anderweitig verwenden, machen sich der Unterschlagung schuldig und setzen sich daher der Gefahr aus, dieserhalb zur Anzeige gebracht und bestraft zu werden.
Wir möchten es nicht unterlassen, die betheiligten Kreise auf das Unstatthafte eines solchen Verfahrens aufmerksam zu machen und sie vor den unangenehmen Folgen zu warnen, rc.
Der Vorstand der Jnvaliditäts- und AltersversicherungsAnstalt Hessen-Nassau.
Freiherr von Niedesel, Landes-Direktor.
An die Herren Königlichen Landräthe der Provinz Hessen- Nassau 20. V. Ä. 1. Nr. 3057.
* *
Hersfeld, den 19. November 1896.
Das vorstehend abgedruckte Schreiben des Vorstandes der Versicherungs-Austalt haben die Herren Ortsvorstände
des Kreises auf ortsübliche Weise zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen.
I. 6233. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hünfeld, den 11. November 1896.
Nachdem in noch anderen Orten des Beobachtungsgebietes (§ 59a der Anweisung) neue Seuchenausbrüche aufgetreten sind, so habe ich auf Grund der Verfügung vom 2. Dezember 1895, A. III. 11065 II., auch das Durchtreiben von Wiederkäuern — angespanntes Vieh einbegriffen — und von Schweinen verboten.
Der Königliche Laudrath. I. V.: L o o ck. An das Königl. Landrathsamt zu Hersfeld. I -Nr. 8937.
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Hersfeld, bm 16. November 1896. Wird veröffentlicht.
I. 6175. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
Ziegenhain, den 14. November 1896.
Unter dem Rindviehbestand des Nittergutspächters Nasziger in Ottrau ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und daher für den Seuchenort und deffen Feldgemarkung Gemarkungssperre angeordnet. Ferner werden hiermit die Gemeinden Neukirchen, Schrecksbach, Alt- und Neuhattendorf, Jinmicheuhain, Asterode, Olbe- rode, Schorbach, Oberaula, Wahlshausen, Hausen, Jbra, Machtlos, Weißenborn, Görzhain, Nausis, Kleinropper- Hausen, Berfa, Lingelbach, Gehau, Breitenbach, Oder- joffa und Hatterode zu einem BeobacktungSgebiet in Gemäßheit des § 59a der Bundesrathsinstruktion zur Ausführung des Reichsviehfeuchengesetzes (Beilage zum Amtsblatt von 1895 Nr. 34) abgegrenzt. Ebenso mit Rücksicht auf den Ausbruch der Seuche in JeSberg die Gemeinden Michelsberg, Allendorf, Dittershaufen, Röm- mershausen, Frankenhain, Sachfenhausen, Gilserberg, Moischeid, Schönstem, Schönau und Sebbeterode.
Die Ausführung von Wiederkäuern und Schweinen ' aus diesem Beobachtungsgebiet wird hiermit untersagt. Ausnahmen sind nur zum Zwecke sofortiger Abschlach- tung und unter den im § 59 7 der erwähnten Bundesrathsinstruktion aufgeführten Bedingungen zulässig. Die Genehmigung zur Ausführung der Thiere ist in jedem einzelnen Falle durch Vermittlung des Ortsvorstandes bei mir nachzusuchen. Den etwaigen Anträgen ist eine Bescheinigung des Schlachtviehbeschauers dahin lautend beizufügen, daß die unmittelbar vorausgegangene Untersuchung ergeben habe, daß das Thier von der Maul- unb Klauenseuche nicht befallen sei. Auch muß die Bescheinigung ein genaues Signalement des Thieres enthalten. Viehhändler bedürfen in allen Fällen eine Bescheinigung des Königlichen Kreislhierarztes.
Die Herren Bürgermeister der in Betracht kommenden Gemeinden wollen diese Anordnung sofort in ortsüblicher Weise bekannt machen lassen und strenge Kontrole ausüben.
In Abschrift dem Herrn Landrath in Hersseld zur gefälligen Kenntnißnahme übersandt.
Der Königliche Landrath von S ch w e r tz e l l.
I. I. Nr. 10 208.
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Hersfeld, den 19. November 1896.
Wird veröffentlicht.
I. 6207. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, _______________________Geheimer Regierungs-Nath.
Fulda, den' 16. November"l896.
Durch Verfügung des Herrn Negierungs-Präsideuten vom 14. d. Mts. ist angeordnet »worden, daß der für den 26. b. Mts. angesetzte Viehmarkt hierselbst wegen des mehrfachen Auftretens der Maul- und Klauenseuche aufgehoben wird.
Der Königliche Landrath. J. A.: Köhler. An das Königl. Landrathsamt zu Hersfeld. II. Nr. 13903.
Hersseld, den 19. November 1896.
Vorstehendes ist seitens der Herren Ortsvorstände des Kreises in den Gemeinden alsbald auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lasten.
I. 6226. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
Nichtamtliches.
Todtensonntag.
Ein König von gewaltiger, von furchtbarer Majestät ist der Tod. Auch der roheste Mensch wagt nicht, ihm die Ehrfurcht zu versagen. In seiner Nähe, vor seinem Anblicke wird der dreiste Mund des Spötters stumm unb das Gesicht des leichtfertigsten Weltkindes ernsthaft. Ja viele können seinen furchtbaren Ernst überhaupt nicht ertragen, ein unbezwingliches Grauen vor ihm erschüttert ihre Seele; sie sind, wie die Schrift sagt, „in ihrem ganzen Leben durch Furcht des Todes ge. knechtet."
Woher kommt dies Grauen, das vor den dunklen Flügeln des Todes hergeht? Er ist das tiefe Bangen bot Seele, aus dem Reich des Lichts, des Lebens und der Liebe in das tiefe, kalte Dunkel des Todes gehen zu sollen, wo alles menschliche Misten und Können zu nichte wird. Es ist der Hauch der Ewigkeit, der vor ihm hergeht, wovor die Seele erschrickt. „O Ewigkeit, du Donnerwort, du Schwert, das durch die Seele bohrt."
Ihr alle, die Ihr heute unzählbar hinauszieht auf die Friedhöfe, an alte oder frische Gräber tretet, wozu seid Ihr hinausgegangen? Wollt .Ihr mit frischen Blumenkränzen die Gräber schmücken, damit das tiefe Dunkel des Tode«, das Euch und Eure Sieben von einander scheidet, wenigstens mit dem lieblichen Schein des Lebens für einen Augenblicküberkleidet werde? Sollen die Thränen Euer Herz' erleichtern und den brennenden Schmerz der inneren Wunde lindern? Habt Ihr nicht mehr, womit Ihr den erschütternden Ernst des Todes begegnen wollt, als Blumen und Thränen? Wißt Ihr keine andere Wahl, als den trostlosen Schmerz um die Verlorenen unaufhörlich zu erneuern, so lange die Liebe bleibt, und über den Verlust sich zu trösten, wenn die Liebe ver- geffen hat und verschwunden ist? Soll denn die Liebe trostlos und der Trost liebel eer sein?
Hebet Eure Augen auf unb sehet umher! Versteht Ihr die Sprache des Kreuzes, das auf den Gräbern steht? „Jesus hat dem Tode die Macht genommen." Keine Blumen und keine Thränen können dem Tode etwas von seiner Furchtbarkeit nehmen, aber Christus, das Licht der Welt, hat auch das schaurige Dunkel des, Todes mit Himmelslicht durchleuchtet. Nur die Liebe Gottes, die allen Schaden heilen kann, vermag die Furcht des Todes von Menschen zu nehmen. Weil sie Himmel und Erde, Zeit und Ewigkeit, umfaßt, umschließt sie auch uns und unsere Todten in gleicher Weise. Darin wird die weinende Liebe getröstet, daß sie glaubt und weiß: unsere Todten stehen in Gottes Hand. Der Glaube an den, der uns von Sünde und Tod erlöset hat, ist die einzige Wehr und Waffe wider den Tod. Wer an Gräbern stehen muß und nicht glauben und beten kann, der ist ein unglücklicher Mensch. Darum am Todtensouutag soll unsere Losung sein: „Gott sei Dank, der uns den Sieg gegeben hat durch u n s e r n Herrn Jesu in C h r i st u m." '
Sie Kttr-elllltisil „Briismitz".
®ie non der Sozialdemokratie und ihrenFreundenplan- maßrg betriebene Anklage gegen das deutsche Offiziercorps fand m den letzten Reichstagssitzungen einen ebenso flauten, wie vielsagenden Widerhall. Es war vorauszusehen, daß jene Elemente eine so unvermutet günstige Gelegen- DeU wie sie der beklagenswerthe „Fall Brüsewitz" bietet, nicht verpassen würden, und so war Herr Munkel ganz