Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Soiniabend.
ÄbonnemcntspreiS vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg.
exd. Postansschlag.
■ - .....4
Die Jnseriionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
-----
HerWn KmsM.
■«gBB»W""Rj»M—^■■M^WM^^MMMMMMp.MM^m^a^^MMMmMM^MMmM—,———^^—«^—^——^^——^^»^^—^M^^J—^^^MMMMB^^^MMM———^——^^M,,^,^^—■
Gratisbeilagen: „)llnstrrrtes Sonntagsblatt" u. „Illustrirte landwirthsehaftliche Verlage".
Nr. 135. eoniinbcnö Den 14. Noimter 1896.
Erstes Blatt.
Amtliches.
Hersfeld, den 12. November 1896.
Zufolge amtlicher Feststellung ist unter dem Rindvieh des Gutsbesitzers Patry zu Hatlenbach die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und für ben Ort Hatlenbach bis aus Weiteres Gemarkungssperre angeordnet worden. I. 6109. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 7. November 1896.
Nach Mittheilung der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Cassel sind die Herren Ortsvorstände zu Allendorf, Ausbach, Eichhof, Eitra, Harnrode, Heringen, Hilmes, Holzheim, Kalkobes, Kleinensee, Kiuspis, Lampertsfeld, Lengers, Meckbach, Mecklar, Meisebach, Motzfeld, Obergeis, Oberrode, Petersberg, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Wilhelmshof mit Einsendung der Anzeige über das Ableben bestrafter Personen für das l. Kalenderhalbjahr 1896 noch im Rückstände und werden dieselben deshalb hierdurch an die alsbaldige Erledigung der diesseitigen Verfügung vom 24. September 1890 Nr. 8876, Kreisblatt Nr. 114, erinnert in i t Frist bis zum 2 0. d. M t s. bei Reibung von 3 Mark Strafe.
Die erfolgte Einsendung der fraglichen Anzeige ist mir berichtlich anzuzeigen.
I I. Nr. 6038. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 7. November 1896.
Der Kaufmann Heinrich Kranbau II. zu Nansbach ist heute als Bürgermeister der dasigen Gemeinde eidlich verpflichtet worden.
I. A. Nr. 2844. Der Königliche Landrath Freiherr von S'ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath
Rotenburg, den 10. November 1896.
Aus Anlaß der im dortigen und in den Kreisen Homberg und Eschwege herrschenden Maul- und Klauenseuche ist meinerseits der ganze Kreis gegen den Durch- trieb von Wiederkäuern und Schweinen gesperrt worden. Auch dürfen solche Thiere aus den Ortschaften des diesseitigen Kreises über die Gemarkungsgrenze hinaus nicht gebracht werde».
Der Königliche Landrath von Trott. An das Königliche Landrathsamt zu Hersfeld. J.-Nr. 930& * Hersfeld, den 12. November 1896. Wird veröffentlicht.
I. 6111. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Ratb.
Polltillyc Rachrlchleu.
Inland.
Berlin, 12. November.
Heute Vormittag begab sich das K a i s e r p a a r mit dem gestern zu Besuch eingetroffenen Großfürsten Wladimir von Rußland mittelst Sonderzuges von der Wildparkstation nach Berlin. Ihre Majestäten fuhren vom hiesigen Potsdamer Bahnhöfe direkt nach der Garnisonkirche, wohnten daselbst der Trauerseier für den verewigten Ober-Konsistorialrath, Hofprediger D. Frommel, bei und begaben sich nach Beendigung derselben in das hiesige Königliche Schloß, wo der Kaiser den Kommandeur des ersten Brandenburgischen Dragoner Regiments Nr. 2, Oberstlieutenant v. Stosch, und den Prinzen von Siam, Bhauurangsi, empfing. Hieranf anschließend hörte
der Kaiser die Vorträge des Kriegsministers v. Goßler und des Chefs des Militär-Kabinets, v. Hahnke. Die Frühstücktafel, an welcher der Großfürst Wladimir von Rußland tbeilnahm, fand im hiesigen Königlichen Schlosse um 1'/, Uhr statt. Um 2>/, Uhr Nachmittags gedachte der Kaiser der Vereidigung der Rekruten der in Berlin, Charlottenburg, Spandau und Groß-Lichterfelde garniso- nirenden Gardelruppen beizuwohnen und um 4 Uhr mit dem Großfürsten Wladimir vom Lehrter Bahnhöfe nach Letzlingen zur Hofjiga mittels Sonderzuges abzureisen. Großfürst Wladimir von Rußland besuchte heute Vormittag das Museum und nahm daselbst besonders die Neuerwerbungen in Augenschein.
Der BundeSrath hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Gesetzentwürfen, betreffend die Feststellung des ReichshaushaltS-EtatS für 1897/98, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine 2C., sowie betreffend die Feststellung des HaushaltS-EtatS für die Schutzgebiete i auf das Etatsjahr 1897/98, die Zustimmung ertheilt 1 und außerdem eine Reihe von Einzelelatssntwürfen für 1897,98 genehmigt, und zwar die Entwürfe der Etats über den allgemeinen PensionsfondS zum Reichshaus- Halts-Etat, für die Verwaltung des Reichsheeres, des Auswärtigen AmtS und der Reichsschuld. Genehmigt wurden ferner mit einigen Aenderungen die Gesetzentwürfe wegen Abänderung der UnfaUversicherungsgesetze und ein Antrag, betreffend den Gesetzentwurf wegen Kontrole des Reichshaushalts, des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete für das EtatSjahr 1896/97.
Der Reichstag hat nach einer viermonatigen Ruhepause seine Arbeiten wieder ausgenommen, und zwar mit einer Berathung des wichtigen Gesetzentwurfes über Aenderungen und Ergänzungen des Gerichtsver- faffungsgesetzes und der Strafprozeßordnung. Da auch der preußische Landtag zum 20. 'November einberufen ist, hat die parlamentslose Zeit ihr Ende erreicht, und der Schwerpunkt der inneren Politik des Reiches und der Einzelstaate» ruht wieder in den gesetzgebenden Körperschaften. Für die Reichstagsverhandlungen ist es nicht ohne Bedeutung, daß die gegenwärtige Legislaturperiode ihrem Ende zuneigl; im Frühjahr 1898 sind Neuwahlen zu vollziehen. Da pflegen die Parteien bei Zeiten ihre Aecker zu düngen, um den Fruchtschnitt möglichst ausgiebig zu gestalten. Die ersten Berathungen des neu versammelten Reichstages lassen bereits erkennen, daß jedenfalls die Sozialdemokratie die Gunst ihrer Lage nicht verpassen will. Sie war gleich in der ersten Sitzung mit Anträgen bei der Hand, von deren Aussichtslosigkeit sie selbst gewiß am besten überzeugt war, die sie aber doch zur Erörterung stellte, um von sich reden zu machen und ihre Parteieisen zu schmieden. Wenn dieses Beispiel zur Nachahmung reizt, gelangt nicht die Sachlichkeit der Berathungen, sondern die Parteistreberei zu ihrem Recht.
Ueber die „Enthüllungen" der „H a in - burger Nachrichten" hat das Centrum eine Interpellation im Reichstage eingebracht, i Es wird darin angefragt, ot das Abkommen mit Rußland bis zum Jahre 1890 wirklich bestanden hat, aus welchen Gründen daffelbe nicht erneuert worden ist und ob die Veröffentlichung irgend welchen Einfluß auf unser Verhältniß zu den übrigen Mächten hat. — In verschiedenen Blättern wird angedeutet, daß die Interpellation aus Anregung der Regierung erfolgt sei. Wie wir von unterrichteter Seite erfahren, ist dies unbegründet. Weiter wollen einzelne Blätter miffen, daß der Staatssekretär im Auswärtigen Amte, Freiherr von Marschall-Bieberstein, im Reichstage Erklärungen abgeben werde und welchen Inhalts sie seien. Ueber die Behandlung der Interpellation wird jedoch erst nach der Rückkehr des Reichskanzlers Beschluß gefaßt werden. Fürst Hohenlohe ist am Donnerstag über Berlin, ohne daselbst Aufenthalt zu nehmen, nach Letzlingen zur Hofjagd gefahren, von wo er an diesem Sonnabend zuruck- erwartet wird. Die Interpellation wird am Montag im Reichstage berathen.
Dem Reichstage sind die Anträge der Abgeordneten v. Ploetz und Genoffen zugegangen, welche den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Jnvalididäts-Ver- s i ch e r u n g , und den Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Ersatzmitteln des Weines und die Besteuerung desselben, sowie die besondere Besteuerung des bei der gesetzlich zulässigen Weinvermehrung verwendeten Zuckers, enthalten. Ferner der Antrag der Abgg. Ancker und Genoffen auf Ergänzung des Reichsstrafgesetzbuches und die Interpellationen der Abgeordneten Munckel und Genoffen, betreffend das D u e l l w e s e n und den Vorgang in Karls- ruhe vom 12. Oktober d. Js
Dem Reichstage Mnd^dieWesetzentwürfe zur Ergänzung der Gesetze, betreffend Postdampfschiffsverbindungen mit überseeischen Ländern, und die vonl Bundesrath getroffenen Bestimmungen vom 14. Juli 1896, betreffend Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe.
Der Reichshaushaltsetat für das Etatsjahr 1897/98, der dem Reichstage soeben zugegangen ist, balancirt in Einnahme und Ausgabe mit 1328 301 824 Mark. Von den Ausgaben^entfallen 1 169 386 556 M. auf die fortdauernden, 101 311521 M. auf die einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats und 57 603 747 Mark auf die einmalig n Ausgaben des außerordentlichen Etats. Der dem Etatsgesetz bergefügte Besoldungsetat für das Reichsbankdirektorium für die Zeit vom 1. April 1897 bis 31. März 1898 wird auf 138 000 Mark festgesetzt.
Der Etat der Schutzgebiete ist festgesetzt für das ostafrikanische Schutzgebiet auf 6 069 900 Mark, für Kamerun aus 1 271400 M., für Togo auf 400 000 Mark und für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf 3 5 65 000 Mark.
Die Reichseinnahmen aus Zöllen, Verbrauchssteuern und Aversen sind für das Jahr 1897 98 folgendermaßen veranschlagt: Zölle 372 480 000 Mark (gegen 356 098 000 Mark im Jahre 1896/97), Tabaksteuer 11 293 000 (11 191000) M., Zuckersteuer 81 000 000 (80 000 000) M., Salzsteuer 45 669 000 (44 540 000) M., Branntweinsteuer, und zwar Maischbottich- und Brannt- weiniuaterialsteuer 17 066 000 (17 970 000) M., Verbrauchsabgabe und Zuschlag dazu 98 717 000 (99 055 000) Mark, Brausteuer und UebergangSabgabe von Bier 26 843 000 (25 746 000) M., Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern im Ganzen 63 480 Mark, zusammen 653 131 480 M. gegen 634 664 830 M. im vorjährigen Etat. An Slempelabgaben sind folgende Einnahmen veranschlagt: Spielkartenstempel 1366 000 (l 328 000) Mark, Wechselstempelsteuer 8183 000 (7 836 000) Mark, Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte rc. und Lolterieloose 51521000 (51082 000) Mark, statistische Gebühr 803 000 (754 000) M , zusammen 6! 873 000 (61000 000) M.
Ausland.
Der „Offervatore Romano" hat das Schreiben des Papstes an König Menelik vom 11. Mai 1896 und die von Msgr. Macarius überbrachte Antwort Meneliks vom 1. Oktober d. J. veröffentlicht. Auf die Bitte des Papstes, die italienischen Gefangenen frei zu geben, erwidert der NeguS mit einem zwar sehr höflich gewendeten, doch nicht minder entschiedenen Nein. Als Grund, warum Menelik glaubt dem Papst seine Bitte abfälligen zu müssen, wird angedeutet, daß die Gefangenen dem König alsGeiseln dienen müßten, um zu einem „gerechten" Frieden zu kommen; auf dieses Mittel, aus Italien einen Druck auSzuüben zu verzichten, hindere ihn das Verhalten Italiens, welches ungeachtet des ausgesprochenen Wunsches, Frieden zu stiften und die guten Beziehungen wieder herzustellen, fortfahre, gegen den NeguS so zu handeln, als befände man sich im Kriegszustande. Mit der letzteren Bemerkung soll unverkennbar auf die Wegnahme des Schiffes „Doelwyk" am 8. August d. J. und der 50 000 für 'Menelik bestimmten Gewehre hingewiesen sein. Durch diesen von Msgr. Macarius überbrachte» Brief werden die Mitlheilmige» ergänzt, welche kürzlich von dem Major