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Amtliches.

Königliche Regierung.

Kassel, den 19. September 1896.

Im Interesse einer einheitlichen Darstellung und Beur- theilung des ländlichen Fortbildungsschulwesens hat der Herr Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten durch Erlaß vom 28. August d. Js. für die Berichter­stattung ein Formular eingeführt, von dein in der Anlage ein Muster beigefügt ist. Die in dem Formular ersorder- ten Angaben haben in möglichster Vollständigkeit zu erfolgen.

Zn Spalte 8 bemerke ich, daß, wo sich die Unterstütz­ung der Gemeinden lediglich auf die Darbietung von Lehrräumlichkeiten, Heizung und Belenchtung erstreckt, für welche sich iin Einzelnen haare Geldansätze nicht zuverlässig machen lassen, es genügt, wenn in der Spalte dutch An­

Regierungsbezirk Cassel. Kreis Hersfeld.

gabe der Buchstaben H. (Heizung), B. (Beleuchtung), Sch. (Schulräumlichkeiten) ein entsprechender Hinweis erfolgt. Werden seitens der Gemeinden Heizung, Beleuchtung und Räumlichkeiten neben anderweiten haaren Geldaufwendungen gewährt, so hat neben Angabe der haar ausgewendeten Geldsumme der bezeichnete Hinweis gleichzeitig in das For- mular Aufnahme zu fiudeu.

In Spalte 13 ist die A r t der unterrichtenden Lehrer durch kurze Angabe ihres Berufs (ob Volksschullehrer, land- wirthschaftlicher Fachlehrer, Pastoren, Landwirthe, Thier­ärzte rc.) zu bezeichnen.

Wo dies noch geschehen kann, ist mir die Uebersicht über die im Winterhalbjahr 1896/97 in Wirksamkeit tre- tenden Fortbildungsschulen bereits nach dein neuen For- mular einzureichen.

gez. H a u s s o n v i l l e.

I. A. III Nr. 9803.

Zuversicht über den Stand der ländlichen Aortbitdungsschuke» für das Jahr 1896/97.

Hersfeld, den 21. Oktober 1896.

Wird den Königlichen Ortsschulinspektoren zur Kennt­nißnahme und mit dem Ersuchen mitgetheilt, mir unter Benutzung des nachstehend abgedruckten Schemas rccht- bald, wenn möglich innerhalb 8 Tagen, mittheilen zu wollen, in welchen Gemeinden Jhr-s Bezirks im bevorste­henden Winterhalbjahre ländliche Fortbildungsschulen eröff­net werden sollen.

Für die Zuknnft ersuche ich, mir diese Mittheilung bereits bis zum 15. September jeden Jahres machen 51t wollen.

J. I Nr. 5302. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schlei nitz, Geheimer Regierungs-Rath.

S

07

Sitz der Schule

Unternehmer der

Schnle: Private, landwirth- schaftliche rdei andere Vereine, Gemeinde, Kreise u. s. w.?

Gesammt- aufwand der Schule

Von dem Gesaiumtaufwand wird aufgebracht durch

Zahl der Schüler

Zahl und Art der unterrieb reichen Lehrer

Anzahl der wöchent­lichen Unter­richts­stunden

Dauer des

Unter­richts von bis....

Allgemeine Be­merkungen.

Gemeinde

Kreis

Private bezw. durch Schulgeld

Vereine (landwirth- schaftliche ober andere)

Gemeinde

Mk.

Kreis

Provinz

Staat

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

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Hersfeld, den 22. Oktober 1896.

Behufs Vorbereitung einer Vorlage au den Kreistag wollen die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher b i s z u m 1 5. N 0 ve m her d. I. mir mittheilen, wie viel Kubikmeter Basaltsteine zum Landwegebau in den Etats­jahren 1894/95, 1895/96 und 1896 97 von den einzelnen Genreinden und Gutsbezirken verwandt, aus ivelchen Brüchen sie bezogen sind, unb welcher Preis für den Kubikmeter im Bruche bezahlt worden ist.

Der Vorsitzende des Kreisallsschusses:

Freiherr von S ch l e i n i tz, Königlicher Landrath, Geheimer Regierungs-Rath.

I. A. Nr. 2687.

"^ersseld, den 17. Oktober 1896.

An Stelle des bisherigen Bürgermeisters Heiner zu Gethsemane ist der Ackermann Heinrich H e i d e r i ch da­selbst als Bürgermeister der dasigen Gemeinde gewählt und heute verpflichtet worden.

A. 2640. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Vekanntmachung.

Die diesjährigen Herbst-Kontrolversammlungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:

1. Zu Obergeis.

Mittwoch den 4. November d. Js.,

Vormittags 10. U h r, für die Mannschaften aus den Genreinden Allmershausen mit Hof Hählgans, Arm, Biedebach, Gittersdorf, Goßuranns- robe mit Hof Siebenmorgen, Obergeis, Reckerode, Rotterte- rode und Untergeis.

2. Zu Hersfelb I und II-

Donnerstag den 5. November d. Js.,

V 0 r m i t t a g s 1 0 U h r, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Guts- bezirk Wilhelurshos, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meise bach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Guts- bezirk Eichhof, Hecues, Rohrbach, Tann und Hermannshof, Kontrolplatz: Turnplatz am Hain.

3. Zu Unterbaun.

Donnerstag den 5. November d. Js.,

Nachmittags 3 Uhr, w die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper-

hausen, Holzheiin, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhann und Wippershain.

4. Zu Uieberaula.

Freitag den 6. November d. Js.,

Vormittags 1 0 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden ?Wenborf, Asbach, Beiershansen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhansen, Kirchheiin, Reim­boldshausen, Solms, Stürklos, Willingshain, Gutsbezirk Engelbach mit dein Hof Sternberg, Klebch Kruspis, Mengs- Haufen, Niederaula und Niederjossa.

5. Zu Scheublengsfelb. *

Sonnabend den 7. November d. Js.,

Vormittags 1 0 U h r, für die Mannschaften aus den Genreinden Konrobe, Dünkel- rode, Hillartshausen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershauseu, Schenk- lengsfeld, Schenkfokz, Unteriveisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.

6. Zu Heimbolbshausen.

Sonnabend den 7. November d. Js.,

Nachmittags 2 U h r, für die Mannschaften aus ben Gemeinden Ausbach, Bengen- dorf, Friedewald, Gethsemane, Harurode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof Mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wölfershausen unb Uuterneurvde.

Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mann­schaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:

1. Zu den Herbst - Kontrolversammlungen haben zu er­scheinen :

a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom

1. April bis 30. September 1884 eingetreten sind und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr II. Aufgebots übergeführt werden.

b) sämmtliche Reservisten und Dispositionsurlauber, c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mamischaften.

2. Die Einberufung zu den Kontrolverfammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.

Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Koutrol- versammluiigrn hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten

Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet zu deren Gemeinde sie gehören.

4. Die Mannschaften haben den Militärpaß und das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirks-Kommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks-Kommando genehmigt werden.

Wer vor der Kontrolversammlnug keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zn gestellen.

6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinde­rungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, he= scheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.

Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen ziir Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grandes, sind ungültig und werben nicht angenommen.

7. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den kontrolverfammlungen einberufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Mili- tärstrafgesetzen unterworfen.

8. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, rvelche zur Fahrt nach dem Kontrol- versammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei An­spruch auf Berabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation bahen.

Hersfeld, den 10. Oktober 1896.

Königliches Bezirksk 0min a n b 0.

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Hersfeld, den 14. Oktober 1896.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hie­sigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wieder­holt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzutheilen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Koutrolort gehört, hat zwecks Ausiechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei ben kontrolverfammlungen zugegen zu sein.

$154. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.