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summe freigeben werde. Der italienische Regierungsbe- vollmächtigte habe dementsprechend Weisungen aus Rom erhalten. Die nöthigen Summen sollen aus den noch zur Verfügung stehenden Beträgen der 140Millionen- Anleihe entnommen werden. Nach einer weiteren Mel­dung aus Maffana habe König Menelik 5 Millionen Francs für die Freilassung der italienischen Gefangenen gefordert.

Das Attentat auf S t a m b u l o w s Grab hat in Bulgarien einen tiefen Eindruck gemacht. Es wurde festgestellt, daß gegen hundert Dynamit-Patronen zur Explosion gebracht werden sollten. Gegen sechzig, welche in mehreren Büchsen verpackt und durch eine Zündschnur verbunden waren, gelangten nicht zur Ex­plosion. Die Polizei nahm einige Verhaftungen vor.

As Provinz und NnOorseditl.

Hersfeld, den 7. August 1896.

* (Persona l-Ve r änderunge n.) Ernannt: der Forst-Assessor Emmerich in Castellaun zum Ober­förster in Neuhof an Stelle des versetzten Oberförsters Helm. vom 1. September d. I. ab, der Rechtskandidat Varnhagen zum Referendar, der Fabrikant Kehl sen. in Hanau von Neuem zum Handelsrichter bei dem Landge­richt in Hanau, der Wachtmeister Sauer und der Vize- Wachtmeister Schilling Fu Schutzmännern bei der Polizei- Direktion in Caflel, die Bürgermeister Breitstadt in Haffenhausen und Müller in Jmmenhausen zu Standes- beamten und das Gemeinderathsmitglied Kropp in Phi­lippsthal, sowie der Vizebürgermeister Kellner in Gerten- bach zum Stellvertreter bezw. 2. Stellvertreter des Standesbeamten für die Standesamtsbezirke der ge­nannten Orte.

* Der mit Verwaltung der Spezial-Kommission in Nieder - Wildungen beauftragt gewesene Regierungs- Assessor Römer ist gestorben. Mit der weiteren Ver­waltung der Spezial-Kommission in Nieder-Wildungen ist der Ger.-Assessor Reinhard beauftragt. Der Spezialkommissar Regierungsrath Ziemann in Cassel ist in gleicher Amtseigenschaft der Generalkommission in Königsberg überwiesen und mit der weiteren kommissa- rischen Leitung der bisher von dem rc. Ziemann gelei­teten Spezialkommission III in Casiel der Oekonomie- Kommissionsgehülfe Blume beauftragt. Der mit Verwaltung der Spezialkommission in Treysa beaustragte frühere Gerichtsassessor Schmidt ist bei Uebernahme in die landwirthschaftliche Verwaltung zum RegierungS- Assessor ernannt worden.

* Gegen die sozialdemokratische Agitation im Heere richtet sich ein neuer Erlaß des Kriegsministers, derselbe ist vom 26. Juli datirt und lautet:Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist, sich auf Veranlassung von Civilpersonen mit dem Ver­trieb von Druckwerken und Waaren innerhalb von Truppentheilen oder Behörden seien dies nun ihre eigenen, oder fremde zu befassen. Den Unteroffizieren und Mannschaften ist zugleich befohlen, von jeder seitens einer Civilperson an sie ergehenden Aufforderung zum Vertrieb von Druckwerken oder Waaren ihren Vorgesetzten Meldung zu machen.

* Der Getreidemarkt. (Berichtswoche vom

1. bis 7. August.) Da das Wetter seit letzter Woche vielfach schwankend und unsicher für die Ernte geworden ist, so trat die Kauflust für Weizen und Roggen wesent­lich stärker hervor und die Preise sind ganz ansehnlich gestiegen. Im Ausland, wo, wie in Frankreich und Un­garn, bereits ein großer Theil der Ernte eingeheimst ist, folgte man dieser Preissteigerung aber noch nicht so umfassend. In Berlin und Leipzig wurde gekauft: Weizen zu 136 bis 152 Mark, Roggen für 107 bis 115 Mark, Gerste für 108 bis 165 Mark, Hafer für 122 bis 145 Mark, Mais für 86 bis 90 Mark per 20 Centner.

* (I a g d k a l e n d e r.) Im Monat August darf die Jagd auSgeübt werden auf Raubwild jeder Art, auf Wildschweine, wilde Kaninchen, wilde Schwäne, wilde Gänse und wilde Tauben, männliches Reh-, Roth- und Damwild, wilde Enten, Schnepfen und Becassinen. Am 24. August wird auch die Jagd auf Rebhühner, Haselwild und Wachteln eröffnet.

* Von den 9177 deutschen evangelischen Gemeinden der preußischen Landeskirche, welchen die neue Agende auf Beschluß der Generalsynode vorgelegt worden ist, haben, demReichsboten" zufolge, nur 63 sich dahin entschieden, bei ihren bisherigen Gottesdienstordnungen stehen zu bleiben. Mit wenigen Ausnahmen sind das solche Gemeinden, welche schon die Agende von 1892 nicht angenommen hatten, weil sie sich im Gebrauch sehr alter, herkömmlicher Formulare befinden und dieselben nicht misien mögen. Bei zwei Gemeinden schweben noch die Verhandlungen. Verhältnißmäßig gering ist unter den übrigen 9112 Gemeinden, bei denen die Agende ein­geführt ist, die Anzahl derjenigen (180), welche in Be­treff einzelner Stücke derselben, namentlich der Sakra- mentSverwaltung, sich ihre bisherige Praxis gewahrt haben. Einer Anzahl anderer (250) ist auf ihren aus­drücklichen Antrag die Festhaltung gewisser lokaler oder provinzieller Gebräuche neben der Agende genehmigt wor­den, welche in dieser keine Aufnahme gefunden hatten.

* (Bundestag der Gastwirthe.) Der gestern in Wiesbaden zusammengetretene 10. Bundestag der deutschen Gastwirthe beschloß, die Beseitigung der preußischen Betriebssteuer anzustreben und eine reichS- gesetzliche Festlegung der Feierabendstunde auf mindestens

12 Uhr Abends herbeizuführen, wobei eine Verlegung derselben den Bundesregierungen vorbehalten sein soll. Die bisherige Bundesleitung wurde wiedergewühlt und Leipzig als Vorort bestimmt. Der nächste Bundes­tag wird in Stuttgart tagen.

* Hersfeld, 7. August. Zutreffend schreibt die Köln. Ztg.":Namenlose Anzeigen, die wegen angeb­licher Uebertretungen der Vorschriften des Gesetzes vom 27. Mai über den u n l a u t e r n W e t t b e w e r b bei den Polizeibehörden ein laufen und in denen ein straf­rechtliches Vorgehen gegen bestimmte Gewerbetreibende gefordert wird, sind in manchen, vielleicht sogar in vielen Städten schon zu beobachten gewesen. Die Ur­heber verkennen aber die gesetzlichen Vorschriften, wenn sie glauben, daß derartige Verdächtigungen, für welche der Anzeigende mit seinem Namen einzutreten nicht ein­mal den Muth hat, der Polizeibehörde Anlaß zu weiterem Vorgehen bieten könnten. Ist es ohnehin schon bei den meisten Polizeibehörden zu einer feststehenden Verwal­tungsregel geworden, allen namenlosen Anzeigen im Allgemeinen die Berücksichtigung zu versagen und ihnen den Platz anzuweisen, der ihnen gebührt, so gilt dies noch in wesentlich höherm Grade von solchen Anzeigen, die sich auf den unlauter» Wettbewerb beziehen, bei dem bekanntlich der Gesetzgeber den Betheiligten die Ver­folgung zumeist und die staatlichen Organe nur dann damit beauftragt, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Ein solches Interesse ist zweifellos dann gegeben, wenn es sich um Schmindelausverkäufe, betrügerische Ver­steigerungen handelt oder auch dann, wenn das fortge­setzte Gebühren eines Gewerbetreibenden in Frage steht, der mit dem unlauteren Wettbewerb geradezu Geschäfte macht; in solchen Fällen werden allerdings die Behörden einschreiten, d. h. sie werden die zu der Stellung des Strafantrages berechtigten Personen anregen, den An­trag auf Strafverfolgung zu stellen, und dann dieselbe übernehmen, im Uebrigen aber ist es Sache der Bethei« ligteu, sich der Wahrung ihres Interesses selbst anzu- nehmen. Das Publikum muß sich daran gewöhnen, daß es die Aufgabe, die sittliche und rechtliche Pflicht hat, sein Recht selbst zu wahren und sein verletztes Jntereffe selbst zu vertheidigen, und daß man sich nicht überall stets an die staatlichen Behörden wenden kann. ES thut uns noth, daß dieser Gedanke sich in den Kreisen der Gewerbetreibenden wieder mehr einbürgert, und hierfür kann die Anwendung des neuen Gesetzes von großer Bedeutung werden."

* Hersfeld, 7. August. (Vorsicht für Land - wirthe!) Neuerdings kommt wieder einmal ein soge­nannter Kraftdünger aus der Fabrik Mathias Nakratil Sagbusch in Galizien, 100 kg ca. 8 Mk. 50 Pfg., in den Handel, welcher von den wichtigen Pflanzennähr- stoffen so gut wie nichts enthält, infolgedessen für die Landwirthschaft werthlos ist.

* Hersfeld, 7. August. (Verbot des Detail­reisen S.) Durch die Artikel 9 und 23 der Novelle zur Gewerbeordnung ist vom 1. Januar 1897 ab das Aufsuchen von Bestellungen auf Waaren durch Detail­reisende bei Privaten (d. h. Nichtkaufleuten und nicht solchen Personen, in deren Geschäftsbetriebe Waaren der angebotenen Art Verwendung finden) untersagt. Indessen darf der BundeSrath für einzelne Waaren oder Gegenden oder Gruppen von Gewerbetreibenden Ausnahmen zulassen.

Uni nun eine Schädigung berechtigter wirthschaftlicher Jntereffen zu verhüten, sollen möglichst bereits gleich­zeitig mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Vorschrift etwaige Ausnahmebestimmungen durch den Bundesrath in Geltung gefetzt werden. Vom Herrn Minister für Handel und Gewerbe ist daher an die Regierungs- Präsidenten das Ersuchen gerichtet worden, für den betr. Verwaltungsbezirk diejenigen Gewerbezweige zu bezeichnen, für welche ein wirthschaftliches Bedürfniß zu ausnahmSweiser Zulaffung des DetailreisenS gellend gemacht wird. Die Handelskammer zu Cassel, vom Herrn Regierungs-Präsidenten um gutachtliche Aeußerung ersucht, nimmt hierzu Anträge der Interessenten, die indessen umgehend zu bewerkstelligen sind, entgegen.

Cassel, 5. August. (Ferienstrafkammer.) Wegen Beleidigung des Herrn Amtsrichters zu Scheuklengs- feld erhielt der Bäcker Johannes H. von dort eine Ge- fängiiißstrafe von 2 Monaten. Vom Schöffengericht zu H e r s f e l d war der Tagelöhner Joseph S. zu Dil- linghausen mit 3 Monaten Gefängniß bestraft worden, weil er im Mai d. I. beim Betteln im Torfe Friedlos eine Taschenuhr aus einem Hause gestohlen hatte. Da dem Angeklagten die Strafe zu hoch erschien, legte er Berufung ein, diese wurde aber, da durch nichts be­gründet, verworfen.

Griffe, 6. August. Heute Morgen wurde nicht weit vom hiesigen Bahnhöfe der Streckenarbeiter Schäfer aus Wolfershausen, ein noch junger Mann, Vater meh­rerer Kinder, durch den Stoß einer Maschine lebens­gefährlich verletzt. Der Verunglückte wollte dem heran­nahenden Kies-Zuge aus dem Wege gehen, wurde aber, indem er das Nebengeleise überschritt, von einer in entgegengesetzter Richtung kommenden Maschine, welche Schäfer in dem herrschenden starken Nebel nicht hatte kommen sehen, erfaßt und zur Seite gestoßen, wodurch neben einem Armbruch noch sehr schwere Verwundungen am Kopfe herbeigeführt wurden. Der Verunglückte wurde nach Cassel transportirt.

Gelnhausen, 5. August. In Neudorf kam in die Wirthschaft des Gastwirths Küstner ein Bilder-Kolporteur, dem Anscheine nach, sich etwas zu erholen. Nach ca. zweistündigem Aufenthalte entfernte sich jedoch derselbe

auf einem nicht ungewöhnlichen Wege. Aber wie er­schraken die Bewohner des Hauses, als sie das in dem Nebenzimmer stehende Schreibpult erbrochen und die Kasse ihres Inhalts beraubt sahen. Dieser saubere Patron hatte sich während seines Aufenthaltes in einem unbewachten Augenblick in das Nebenzimmer zu schleichen gewußt, das Pult erbrochen und mit dem darin befind­lichen Gelde das Weite gesucht. Alle bis jetzt ange­stellten Nachforschungen blieben ohne Erfolg.

Borken, 5. August. Gestern früh wurde an dem auf dem Wege von hier nach Klein-Englis über die Schwalm führenden Steg der dortige Einwohner E. Schliffel mit zerschmettertem Kopf todt im Wasser aus­gefunden. Er war am Abend spät von der Arbeit von Auswärts auf dem Heimwege begriffen und in der Dunkelheit wahrscheinlich abgestürzt. S. hinterläßt Frau und mehrere unerzogene Kinder.

Wiesbaden, 4. August. Großes Aussehen erregt hier ein räthselhafter Vorfall. Als ein hiesiger Rechts­anwalt den Nachlaß des am 22. März dahier verstorbenen Rentiers A. Guttenberg im Auftrag der Erben regelte, fehlten 2025 000 Mk. in Werlhpapieren, die in einer Blechkaffette oder einer Mappe enthalten und bestimmt im Besitze des Verstorbenen kurz vor beffen Tode ge­wesen waren. Die Erben setzen Demjenigen eine Be­lohnung von 500 M. aus, der ihnen zur Wiedererlangung der Werthpapiere verhilft.

Wiesbaden, 2. August. In verflossener Nacht wurde der 25 Jahre alte Tagelöhner Georg Holtmann nach voraufgegangenem Streite, der sich beim Karten­spiel entwickelt hatte, auf der Straße vor der Maria- Hilfkirche erstochen. Der Getödtete galt als ein streit­süchtiger Mensch. Drei Gebrüder wurden als der That verdächtig verhaftet.

Von der Weser, 4. August. Briefträger Kl. aus Beverungen ist vorgestern verhaftet worden. Man fand bei demselben 139 unbestellte Briefe und Drucksachen älteren Datums in seiner Wohnung vor. Auf dem Post­amt waren Untersuchungen angestellt über das Fehlen von 200 Mark in einem eingeschriebenen Bries, und bei den vorgenommenen Haussuchungen wurden oben­genannte Briefe gefunden.

Aus Thüringen, 4. August. In Tamm im Altenburgischen war der Briefträger Wußnik beschäftigt, mit seinem Tesching Sperlinge zu schießen. In der Annahme, daß das Tesching nicht geladen sei, legte Wußnik bei dem Zuruf seiner vierzehnjährigen Tochter: Vater, ziel mal auf mich!" an und traf unglücklicher­weise sein Kind in die Herzgegend. Der sofort herbei­gerufene Arzt konnte nur den Tod feststellen.

Vermischtes.

Vor einigen Tagen erkrankten in dem kleinen Städtchen L o b b e r i ch am Niederrhein plötzlich sieben Familien unter den gleichen Krankheitserscheinungen, die nur auf eine Vergiftung zurückgeführt werden konnten. Allmählich dehnten sich die ErkrankungSfälle auf 18 Familien aus, und nun kam man zu der Vermuthung, daß voraussichtlich das von den Familien genossene Weißbrot eines dortigen Bäckermeisters, beffen Frau und Kinder übrigens selbst erkrankt sind, der Träger des Giftes sei. Das Bürgermeisteramt zu Lobberich sandte die Reste dieser Brote an das LebenSmittel-Unter- suchungsamt zu M.-Gladbach, das zu dem Resultat kam, daß in sämmtlichen Brotstücken Arsenik als arsenige Säure vorhanden war. Bei einzelnen Stücken war stellenweise der Giftgehalt so groß, daß er unbedingt tödtlich gewirkt haben würde. Die gerichtliche Unter­suchung ist sofort eingeleitet worden; die meisten Er­krankten befinden sich erfreulicherweise auf dem Wege der Besserung.

Saarbrücken, 6. August. Das Denkmal für die im letzten Kriege vom 5. Brandenburgischen Infanterie - Regiment Nr. 48 Gefallenen, welches auf bem Rothen Berge bei Spichern errichtet worden ist, wurde heute unter großer Betheiligung Seitens der Saarbrücker wie der reichsländischen Bevölkerung ent­hüllt. Das Regiment hatte eine Deputation zu der Feier entsandt.

Das für die Gefallenen des 6. Thüringischen Infanterieregiments Nr. 95 im Feldzuge 1870/71 auf dem Schlachtselde von Wörth projektirte Denkmal soll am 22. Oktober feierlich geweiht werden. Das Denkmal ist von dem Schöpfer des Niederwald­denkmals, Professor Geheimrath Schilling in Dresden modellirt, wird in Lauchhammer gegossen und dürfte eines der schönsten RegimentS-Denkmäler aus den Schlacht­feldern werden. Zur Freude der alten Regimentskame­raden hat der Erbprinz Bernhard von Sachsen- M e i n i n g e n, kommandirender General des 6. Armee­korps in Breslau, welcher in der Schlacht bei Wörth als Sekondelieutenant ä la suite des Regiments ge­fochten, seine Betheiligung an dem Weiheakte zugesagt.

Vor dem Strafgerichte in Radom hat sich dieser Tage eine schreckliche Szene abgespielt. Der Gerichtshof verurtheilte zwei gefährliche Raubgesellen Namens Fedorowics und Nowak wegen verschiedener Missethaten zu je 14 Jahren schwerer Zwangsarbeit. Als dieselben nach der Urtheil-verkündigung in ihre Gefängnißzellen zurückgeführt werden sollten, übersielen sie plötzlich den auf der Zeugenbank sitzenden Bauern Majchrzak, durch dessen Aussagen sie am meisten belastet erschienen, miß­handelten denselben in furchtbarer Weise, und schließlich stieß Nowak ein Messer, das er aus der Hosentasche