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A. 91.
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1896.
Amtliches.
Verzeichnis der im Monat Juli 1896 ausgestellten Jagdscheine.
1.
57
2.
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Name
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Wohnort
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Ackert, Th.
Lehrer
HerSfeld
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Mergell, Rudolf
Gymnasiast
Heimboldshausen
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1
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Kgl. Förster
Meckbach
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von Baumbach
Obervorsteher
Cassel
Cassel
1
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Kgl. Förster
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Hersfeld
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Schnell, Conrad
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Forsth. Falkenb.
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16/7
von Mandelsloh
Seconde-Lieut. im Jäger-Bat. Nr. 13
Hallendach
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1
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15
—
54
25/7
Gerlach, Albert
Hersfeld, den 1. Augus
Gutsbesitzer
t 1896. Wird
Nippe, Gemeinde Röhrigshöfe veröffentlicht.
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Nichtamtliches.
Bösartige Hausthiere.
Das bürgerliche Gesetzbuch hat bekanntlich viele Neuerungen gebracht. Dahin gehören u. a. die neuen NechtS- bestimmungen über den Ersatz des durch Hauslhiere verursachten Schadens, — eine Rechtsmaterie, die den deutschen Bürger unmittelbar zu interessieren geeignet ist. Das bürgerliche Gesetzbuch erklärt hier das Folgende für Recht: „Wird durch ein Thier ein Mensch getödtet oder der Köper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Thier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Das preußische Landrecht zieht für die Ersatzpflicht engere Grenzen. Es hebt dieselbe auf, wenn der Schaden durch ein Hausthier verursacht ist und der Besitzer des-
(Nachdruck verboten.) schwere Kämpfe.
Roman von J. P i a. (Fortsetzung.)
Als Max nur wenige Schritte noch von der Weinlaube entfernt war, blieb er eine Minute stehen, um das reizende Bild, bei dessen Anblick seine Pulse schneller schlugen und das Herz ihm vor Wonne zu springen drohte, zu betrachten. Es war ein junges Mädchen, das man leicht hätte für ein Kind halten können, so schmal und zart sah es aus.
Sie stand in dem Eingang der Laube, und in dem Dämmerlicht, unterstützt von den bleichen Mondstrahlen, war die Anmuth und Lieblichkeit ihrer Erscheinung deutlich zu sehen, die schlanke, zierliche Gestalt umschloß ein mattrosa Musselinkleid, ein weißseidenes Tuch, welches eigentlich ihre Schultern bedecken und vor dem fallenden Thau schützen sollte, war herabgeglitten und gab den Blicken ihren herrlich geformten Hals frei. Das Gesicht hatte sie zu dem Abendhimmel erhoben und Max las deutlich darin einen Wunsch, ein sehnliches Verlangen. Das feine, edle Profil war von seltener und eigenthümlicher Schönheit. Die dunklen, großen Augen funkelten wie zwei Sterne; der matte gelbliche Teint zeigte nicht die leiseste Färbung, nur da, wo der kleine, kirschrothe Mund in fein gezwungenen Linien sich zeigte. Das rabenschwarze Haar trug sie leicht aus der schön geformten Stirn zurückgenommen und im Nacken zu einem griechischen Knoten gedreht. Das war Marie Berthold,
I selben die nöthige Vorsicht angewandt hat, um einen Schaden für dritte abzuwenden. Dementsprechend enthielt auch die Regierungsvorlage bei dem bezüglichen Paragraphen des neuen Gesetzbuches noch die folgende einschränkende Klausel: „Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Hausthier verursacht wird und derjenige, welcher das Thier hält, bei besten Beaufsichtigung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet, oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."
Der Reichstag hat diese einschränkende Klausel wieder beseitigt. Von konservativer Seite war mit Recht auf die Nachtheile hingewiesen worden, welche für den Bauernstand aus der für das bürgerliche Gesetzbuch gewählten Fassung des Nechtssatzes entstehen müßten. Man befürwortete dringend die Beibehaltung des Negierungsvor- schlags mit seiner Beschränkung der Ersatzpflicht. ES wurde sehr treffend hervorgehoben, daß die ländlichen Gehöfte, insbesondere die isoliert liegenden, des Schutzes
das einzige Kind und vergötterte Herzblatt des reichen Mühlenwerkbesitzers.
Ihr feines Ohr vernahm die näherkommenden Schritte, und ihre großen glänzenden Augen wandten sich der Richtung zu, aus der sie kamen. Sie erblickten den jungen Mann, und über ihre Züge glitt es wie Heller Sonnenschein.
Im nächsten Moment stand er an ihrer Seite, und seine Augen weideten sich an dem Liebreiz ihrer Erscheinung, während er die dargebotene Hand in der seinen hielt. Die liebe, feine, zarte Hand, wie winzig sie aussah unter den kostbaren Spitzen, die sie fast verdeckten, man hätte meinen sollen, ein entschiedener Druck hätte sie in tausend Stücke zerbrechen müssen.
„Es sind mehr als acht Tage her, seit Sie das letzte Mal hier waren," sagte sie, ihn begrüßend, und ihre Stimme klang wie ein Silberglöckchen; „ich sing an zu fürchten, ich könnte Sie beleidigt haben."
Das Herz klopfte ihm so heftig, daß er nicht gleich antworten konnte. Die Stille ringsum, das magische Licht, die Nähe der Geliebten — das Alles wirkte berückend auf ihn und es erfaßte ihn das sehnliche Verlangen, die zarte Gestalt in seine kräftigen Arme zu nehmen, innige Küsse auf die süßen, rothen Lippen zu pressen.
Sie wunderte sich, daß er nicht antwortete, und nachdem sie eine Weile gewartet hatte, hob sie die großen dunkeln Augen, die jetzt ein sanftes, scheues Licht erfüllte, zu ihm auf.
„Papa sagte mir, Sie seien die Veranlassung ge
durch Hunde, vornehmlich in der Nachtzeit, gar nicht entbehren könnten, und daß der Bauer unmöglich für jeden Schaden verantwortlich gemacht werden dürfe, der durch irgend welche Zufälligkeiten oder Unvorsichtigkeiten anderer entstehe.
In der That ist z. B. der Fall denkbar, daß ein Landmann einen bissigen Hund am Tage an die Kette legt, und daß dieser einen ahnungslos das Gehöft betretenden Menschen von der Hütte aus erreicht und übel zurichtet. Nach dem neuen Gesetze wird der Bauer bestraft, obwohl er den Hund fürsorglich festgelegt hatte.
Nun ist zwar demgegenüber geltend gemacht worden, daß die allgemeinen Bestimmungen über die Schadensersatzpflicht hier mildernd eingreifen, indem sie besagen: „Wenn bei Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt hat, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen ab, insbesondere davon, ob und inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem andern Theile verursacht ist."
Durch diese Bestimmung wird auch der Thierschaden begrenzt. Wird also durch eine deutliche Aufschrift das Betreten eines Grundstücks untersagt oder vor Hunden gervarnt, so würd^ ^r trotzdem unberufen oder unvorsichtig das Gehöft oder Haus Betretende und durch Thiere zu Schaden Kommende keinen Schadenersatzanspruch haben. Aber das oben von uns angeführte Beispiel läßt es doch bedauernswerth erscheinen, daß die Regierungsklausel weggefallen ist, denn in dem dort angeführten Falle müßte der Bauer nach dem neuen Gesetze unzweifelhaft Ersatz leisten, obwohl er einem etwaigen Schaden vorzubeugen bestrebt war; denn auch dem Geschädigten wäre kein eigenes Verschulden zur Last zu legen. Bei dem Ersatz für Schäden durch Thiere kommen natürlich nicht bloß die von Hunden, sondern auch von Stieren, Hengsten, Schweinen, kurz von allen Thieren verursachten Beschädigungen in Betracht.
Politische Nachrichten.
Inland.
Wie von verschiedenen Seiten aus Rom gemeldet wird, hat Se. Majestät der König von Italien anläßlich des Unterganges des „Iltis" eine herzliche Beileidsdepesche an Se. Majestät den Kaiser gerichtet.
wesen, daß er heute Abend so spät aus dem Geschäft kam," hub sie noch einmal an. „Wissen Sie, daß ich Ihnen deshalb zürne, Herr von Hollwang?"
Er lächelte zu ihr nieder; seine Augen sahen voll inniger Liebe in die ihren. Aber er sprach noch immer kein Wort, das Herz war ihm zu voll.
„Hören Sie nicht, was ich sage, Herr von Hollwang, ich bin Ihnen sehr böse!"
„Das hoffe ich nicht."
„Aber es ist so," und ein scherzendes Lachen tönte von ihren Lippen — „erstens, weil Sie Villa Emma so lange vernachlässigt haben, und zweitens — weil —"
„Soll ich Ihnen sagen, warum ich fern geblieben bin?"
„Gewiß müssen Sie mir das beichten und auch, warum Sie Papa so lange in der abscheulichen Fabrik zurückgehalten haben. Papa sagte, als ich ihn frug, ich solle mir von Ihnen die Antwort darauf geben lassen."
Wie entzückte ihn der Anblick des unschuldigen Kindergesichts! Die leidenschaftliche Liebe, welche sein Inneres zu verzehren drohte, ließ sich nicht länger unterdrücken; sie schrie laut und gebietend nach Befriedigung. Feurige, leidenschaftliche Worte drängten sich ihm auf die Lippen; nur mit Anstrengung gelang es ihm, seine Aufregung so weit zu bemeistern, daß er scheinbar mit Ruhe sprechen konnte. Er streckte die Hände aus, erfaßte eine der ihren und sagte in weichem Tone:
„Marie, ich liebe Sie."
Er sah in dem hellen Mondlicht, wie ihre Wangen ein schnelles Roth färbte, und die weißen Lider mit den