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Gratisbeilagen: „Illnstrirtes Sonntag-blatt^^ n. „Illustrirte landwirthschaftliche Beilage".
A. 84.
S-mben- Den 18. Juli
1896.
Erstes Blatt.
Amtliches.
Hersfeld, den 14. Juli 1896.
Der von dem Landes - Bauamt dahier aufgestellte Landwegebau-Etat pro 1897 liegt vom 20. d. Mts. ab vierzehn Tage lang zur Einsicht der Herren OrtSvor- stände offen und zwar:
1. für die zum ersten Aufsichtsbezirke gehörigen Gemeinden Aua, Allmershausen, Biedebach, Bingartes, Eitra, Friedlos, Eichhof, Gittersdorf, Heenes, Hersfeld, Mecklar, Meckbach, Meisebach, Obergeis, Oberhaun, Reilos, Rotensee, Rohrbach, Sieglos, Unterhaun, Untergeis und Tann im Geschäftslokale des Königlichen Landrathsamtes;
2. für die zum zweiten Aufsichtsbezirke gehörigen Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hatten- bach, Hilperhausen, Holzheim, Kemmerode, Kers- penhausen, Kirchheim, Kleba, Kohlhausen, Kruspis, MengShausen, Riederaula, Reckerode, Reimbolds- Hausen, Roßbach, Notterterode> Solms, StärkloS und Willingshain im Bürgermeisterei - Lokale zu Riederaula;
3. für die zum dritten Aufsichtsbezirke gehörigen Gemeinden Petersberg, Wilhelmshof, Oberrode, Sorga, Kathus, Wippershain, Malkomes, Dünkelrode, Schenksolz, Wüstseld, Lampertsfeld, Conrode, Landershausen, SchenklengSfeld, Unterweisenborn, Oberlengsfeld, Hilmes, Motzfeld und Wehrshausen im Bürgermeisterei-Lokale zu Wüstfeld.
4. für die zum vierten Aufsichtsbezirke gehörigen Gemeinden Ausbach, Bengendorf, Friedewald, Gethse- mane, Harnrode, Heringen, Heimboldshausen, Herfa, Hillartshausen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengerö, Rippe und RöhrigShöse, Philippsthal, Ransbach, Unterneurode, Wölfershausen und Widdershausen im Bürgermeisterei-Lokale zu Heimboldshausen.
Die Herren Ortsvorstände wollen diesen Etat während der besagten Zeit daselbst einsehen und sich in Betreff der für ihre bezüglichen Gemeinden vorgeschlagenen Etatssätze sofort schriftlich beim Landrathsamt erklären, indem sonst angenommen werden muß, daß Einwendungen dagegen nicht zu erheben sind und dem demnächst zusammentretenden Kreistage bei Vorlage des Etats hiervon Kenntniß gegeben wird.
I. A. Nr. 1729. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 13. Juli 1896.
Die in Berlin domizilirte, auf Gegenseitigkeit gegründete Hagelversicherungsgesellschaft „Germania", welche sich im Hinblick auf ihre schlechte finanzielle Lage, und zumal sie unter den früheren Verwaltungen alles Vertrauen im Lande verloren hatte, im Herbst vorigen Jahres zur Eröffnung des Liquidationsverfahrens genöthigt sah, befindet sich gegenwärtig im Stadium der Abwickelung ihrer Geschäfte, für welche eine durch Ge- neralversammlungsbeschluß neu eingesetzte, aus dem Di- seklor Jüthe der Hagelversicherungsgesellschaft „Patna“ in Magdeburg als ausführenden Liquidator, einem Mitglied des Germania-Verwaltungsrathes und aus je einem juristischen und versicherungS - technischen Mitglied bestehende LiquidationS-Kommission unter ständiger Kon- trole der Aufsichtsbehörde (des Herrn Ministers für Land- wirthschaft pp. und des Polizei-Präsidenten in Berlin) Sorge trägt.
Räch einem vom 30. Mai cr. datirten Bericht des Liquidators Jüthe belaufen sich die von der Gesellschaft iur Deckung der noch vorhandenen Passiva und zur Be- llleichung der bi« Ende 1897 veranschlagten LiquidationS-
kosten voraussichtlich noch aufzuwendenden Mittel auf mindestens 154 058,74 Mark, dabei sind die von früheren Direktoren und Beamten auf Grund ihrer Anstel- lungSverträge angemeldeten, von der Gesellschaft nicht anerkannten und daher größtentheils eingeklagten Entschädigungsforderungen im Gesammtbetrage von 270 000 bis 280 000 Mark (darunter zwei Forderungen der früheren Direktoren Schade und Kliemchen mit je 125 000 Mark) außer Ansatz geblieben, da die Gesellschaft in Ansehung dieser Ansprüche eine ihr günstige Entscheidung der Gerichte erhoffen darf. Immerhin wird mit der Möglichkeit gerechnet werden müssen, daß sich die Gesellschaft eventuell doch noch zur Honorirung eines aliquoten Theiles dieser Entschädigungssorderung, welche der Liquidator vorläufig auf 40000 Mark angenommen hat, genöthigt sieht.
Das Vermögen der Gesellschaft besteht in der Hauptsache nur aus Forderungen (nämlich theils aus Rückständen^ von Prämien und Rachschüffen aus früheren Jahren, theils aus Liquidationskosten-Beiträgen, die im Herbst vorigen Jahres bezw. im Januar laufenden Jahres in Höhe von 300 °/0 und 500 °/0 der Prämie auf die Mitglieder ausgeschrieben werden mußten) deren Einziehung sehr erheblichen Schwierigkeiten begegnet, da ein großer Theil der in Folge wiederholter Nachschußaus- schreibungen in früheren Jahren /und in Folge heftiger Agitationen renitent gewordener Mitglieder die Zahlung unter allerlei, von den Gerichten zumeist bereits als nicht stichhaltig anerkannten Einwendungen verweigert. Diese renitenten Mitglieder stützen ihre Weigerung zu zahlen mit Vorliebe auf den Einwand des Betruges bei Abschluß des Versicherungsvertrages, indem sie behaupten, daß sie von den acquirirenden Beamten über die unbedingte Verpflichtung zur Zahlung eventueller Rachschüsse getäuscht worden seien, es gelingt ihnen indeß nur in den seltensten Fällen sich dadurch von der Verpflichtung zur Zahlung zu befreien, da sie erwiesenermaßen seit Abschluß des Vertrages zumeist bereits einmal oder gar wiederholt anstandslos Rachschüffe bezahlt haben und aus dieser Thatsache gerichttzseitig ihre nachträgliche Information über den Gegenseitigkeitscharakter und die stillschweigende Anerkennung des ehedem in Unkenntniß dieses Gegenseitigkeitscharakters abgeschlossenen Versicherungsvertrages gefolgert wird.
Die bezüglichen ausstehenden Forderungen der Gesellschaft gegen ihre zahlungspflichtigen Mitglieder belaufen sich, zur Zeit, soweit sie als beitreibbar zu betrachten sind, auf ca. 194 000 Mark. Wollte man die Säumigen im Klagewege zur Zahlung der von ihnen geschuldeten Beträge anhalten, so würden über 5000 neue Prozesse nothwendig werden, die sehr erhebliche Kosten verursachen und die Beendigung des LiquidationS- verfahrens auf weitere Jahre hinaus verzögern würden.
Wie bereits in dem im Kreisblatt Nr. 28 vom 5. März 1896 auf der dritten Seite abgedruckten Artikel des Weiteren ausgeführt ist, hat die Liquidations-Kom- mission bereits am 25. Februar d. J. angeregt, um eine derartige Häufung von Prozessen zu vermeiden, durch Vermittelung der staatlichen Behörden, der landwirth- schaftlichen Vertretungen und des Bundes der Landwirthe auf die Zahlung weigernden Mitglieder dahin einzu- wirken, daß sie durch baldige freiwillige Zahlung der von ihnen geforderten Beiträge ihrerseits mit zur möglichst schnellen Durchführung der Liquidation beitragen. In der letzten Sitzung des Liquidations - Ausschusses, an der Kommissare des Landwirthschafts - Ministers sowie des Polizei - Präsidenten von Berlin, sowie Vertreter des Bundes der Landwirthe theilgenommen haben, hat sich völlige Uebereinstimmung über die Zweckmäßigkeit dieses Vorgehens ergeben, und ist beschloffen worden, bis zum Ende der Gerichtsferien, 15. September d. I., von der Anstrengung neuer Prozesse gegen die GeseUschaftömit- glieder Abstand zu nehmen und abzuwarten, in wie weit bis dahin gütliche Zahlung erfolgen wird.
Es kann den Mitgliedern der Germania im hiesigen Kreise nur dringend gerathen werden, von der bewilligten Frist zur Zahlung der eingeforderten Rachschüsse
Gebrauch zu machen. Wie schon in dem Artikel vom 5. März d. I., Kreisblatt 28, ausgeführt, ist die rechtliche Verpflichtung zur Zahlung der Rachschüffe an und für sich nicht bestreitbar, da es sich um eine auf Gegenseitigkeit gegründete Versicherungs-Gesellschaft handelt, deren Mitglieder eben verpflichtet sind, die entstandenen Kosten, soweit sie nicht durch die statutenmäßigen Prämien gedeckt werden, durch Rachschüffe aufzubringen. Der Nachweis des Betruges bei Abschluß des Versicherungsvertrages wird sehr schwierig zu erbringen sein, und ist jedenfalls für die Mitglieder ausgeschlossen, welche schon einmal einen Nachschub gezahlt haben. Die meisten Mitglieder der Gesellschaft im hiesigen Kreise werden in dieser Lage sein.
Im Interesse aller Mitglieder liegt es, daß das Liquidationsverfahren möglichst rasch beendigt wird, da bei einer längeren Dauer desselben und einer Durchführung der unter Umständen sich mehrere Jahre lang hinziehenden zahlreichen Prozeffe die Kosten des Verfahrens sich bedeutend erhöhen und unfehlbar noch weitere Rachschüsse nothwendig werden.
Es kann im Interesse der Kostenersparnis daher den Interessenten nur dringend gerathen werden, die eingeforderten Rachschüsse baldmöglichst zu zahlen.
Die Herren Bürgermei'^, i deren Gemeinden sich bei der „Germania" Veröchute befinden, wollen diesen von dieser Verfügung Kenntniß, geben und mir bis zum 1. September d. Js. anzeigen, ob Seitens derselben Zahlung geleistet wird, oder ob sie den Prozeß Seiten» der Gesellschaft abwarten wollen.
I. I. 3621. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Gaffel, den 4. Juli 1896.
Im Verlage von Max Baumemann in Caffel ist das folgendermaßen betitelte Werk erschienen: Jagdordnung und jagdpolizeiliche Vorschriften im Gebiete des vormaligen Kurfürstenthums Hessen, nebst einem Anhang, enthaltend den vollständigen Text der wichtigsten Jagdgesetze. von Klingelhöffer, Erster Staatsanwalt in Caffel.
Das Buch kostet 2 Mark und kann den Polizeibehörden zur Anschaffung empfohlen werden.
Der Regierungs-Präsident. J. A.: Althaus.
An die Herren Landräthe des Bezirks und an den Herrn Polizei-Präsidenten hierselbst. I. A. II. Nr. 6398.
* * * Hersfeld, den 15. Juli 1896.
Wird veröffentlicht.
I. 3702. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, _______________________Geheimer Regierungs-Rath.
Ziegenhain, den 14. Juli 1896.
Unter der Schafheerde des Schäfers Johannes Deisen- rolh zu Rausis ist die Räude ausgebrochen.
Der Königliche Landrath v. Schwertzell.
An den Herrn Landrath zu Herrfeld. I. I. Nr. 6134. * * * Hersfeld, den 16. Juli 1896. Wird veröffentlicht.
I. 3738. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Politische Nachrichten.
Berlin, 16. Juli.
Von der Nordlandreise Seiner Majestät des Kaisers meldet ein Telegramm aus Floroe von heute Morgen: Die Reise nach Wo wird am heutigen Tage fortgesetzt. An Bord alles wohl.
Der R e i ch s k a n z l e r, Fürst von Hohenlohe, hält sich zur Zeit in Alt-Aussee auf und wurde am Montage vom Kaiser Franz Josef empfangen, hatte eine drei- viertelstündige Audienz und wurde zur Mittagstafel ge- ladeu.