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Sr. 78.
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1888.
Erstes Blatt.
Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „Zllustrirtes Sonntagsblatt" und „Jllnstrirte landwirthschaftl. Beilage" für das 3. Quartal 1896 werden noch von allen Kaiserlichen Postanstalten, tandbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
HerSfeld, den 1. Juli 1896.
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die zur Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst sich eignenden Militairpflichtigen ihre desfall- Ngen Gesuche oftmals zu spät einreichen und dadurch der Anrechts auf diese Berechtigung verlustig gehen, sofern nicht der Berechtigungsschein Seitens der Ersatz- Behörde III. Instanz ausnahmsweise ertheilt wird.
Zur Vermeidung derartiger Härten sowohl als auch zur Verminderung bezüglicher Anträge werden die betreffenden Vorschriften hierunter zur öffentlichen Kenntniß gebracht und weise ich die Herren Ortsvorstände des Kreises an, den Inhalt dieser Paragraphen auf ortsübliche Weise alsbald bekannt zu machen.
II. 2225. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
8 89 der Wehrordnung vom 22. Rovember 1886.
1) Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf im Allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Die frühere Nachsuchung darf, sofern es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt, ausnahmsweise durch die Ersatzbehörde dritter Instanz zugeloffen werden, doch hat in solchem Falle die Aushändigung des Berechtigungsscheins nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre zu erfolgen.
Der Nachweis der Berechtigung bezw. die Beibringung der für die Ertheilung des Berechtigungsscheins erforderlichen Unterlagen hat bei Verlust des Anrechts spätestens b i s z u m 1. A p r i l des ersten Militairpstichtjahres (§ 22,2) bei der PrüfungS-
•) Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genüg i die 8inwilligung«erk1Lnrng de< Bater« oder Bormund er ($ 15,4j.
Berzelchnitz der im Monat Juni 1896 ausgestellten Jagdscheine.
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Stamm, Dr.
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Baumhard, Ernst
Vizebrgmeister
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Patry, Charles Schüßler, Peter
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Schweiz
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40
Kupferschmied
Hersfeld
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Schüler, Johannes
Landwirth
StärkloS
1 —
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Fink, Jakob
Schuhmachermeister
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17/6
Seng, Johannes
Lehrer
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29/6
R. von Rhöneck
Lieutenant
Philippsthal
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3
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Wird veröffentlicht. HerSfeld, am 1. Juli 1896. , .
Der Königliche Landrath Freiherr von Sch l e t n t $ , Geheimer Reg,erung«-Rath.
HerSfeld, den 29. Juni 1896. FeuerungSvergütung verbundene Schulstelle in Wehrt Die mit einem competenzmäßigen Einkommen von Hausen wird wegen Bersetzung des bisherigen Inhabers ^9,59 Mark neben freier Wohnung und 90 Mark । vom 16. Juli d. I« ab vacant.
commission zu erfolgen. Bei Nichtinnehaltung dieses Zeitpunktes darf der Berechtigungsschein ausnahmsweise mit Genehmigung der Ersatzbehörde dritter Instanz ertheilt werden.
2) Die Berechtigung wird bei derjenigen PrüfungS- commission für Einjährig-Freiwillige nachgesucht, in deren Bezirk der Betreffenoe gestellungspflichtig sein würde (§§ 25 und 26).
3) Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich spätestens bis zum 1. Februar des ersten M i l i t a i r p f l i ch t.j a h r e s bei der unter Ziffer 2 bezeichneten Prüfungscommission schriftlich zu melden.
Zwischen dem 1. Februar und dem 1. April des ersten Militairpstichtjahres eingehende Meldungen dürfen ausnahmsweise von der Prüfungscommission berücksichtigt werden (Ziffer 1).
4) Der Meldung (Ziffer 3) sind beizufügen:
a. ein Geburtszeugniß.
b. eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt z« übernehmen. *)
Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen.
c. ein UnbescholtenheitSzeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien,höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Sämmtliche Papiere sind im Originale ein- zureichen.
8 91 pos. Ä cit. Wehrordnung.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.
Das Gesuch um Zulaffung zur Prüfung muß für die FrühjahrSprüsung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Nach diesen Zeitpunkten eingehende Zulaffungsge- suche dürfen durch die Prüfungscommission nur ausnahmsweise und nur dann berücksichtigt werden, wenn die Prüfung noch nicht stattgehabt und der im § 89,1 für den Nachweis der Berechtigung festgesetzte späteste Zeitpunkt nicht überschritten ist.
Bewerber um dieselbe wollen ihre Meldungsgesuche nebst Sitten- und BefähigungS-Zeugnissen mnerhalb zwei Wochen bei dem Königlichen Lokal-Schulinspektor Herrn Pfarrer Barchfeld in SchenklengSfeld oder dem unterzeichneten Landrathe einreichen.
Der Königliche Schulvorstand von Wehrsbausen.
Freiherr von Schleinitz, Landrath, Geheimer Regierungs-Rath.
J. I. 3429.
Politische Nachrichten.
Inland.
Berlin, den 2. Juli.
Ihre Majestät die Kaiserin ist gestern Abend 11 Uhr 23 Min. in Wildpark eingetroffen.
Dem „Norddeutschen Lloyd" ging von Sr. Majestät dem Kaiser gestern aus Wilhelmshaven folgendes Telegramm zu: „Als Zeichen Meines besonderen Kaiserlichen Wohlwollens habe Ich den Führern deutscher Seehandelsschiffe, so lange sie Offiziere des Beurlaubtenstandes find, die Berechtigung verliehen, das Eiserne Kreuz auf der deutschen Handelsflagge zu führen. Durch diese Auszeichnung möchte Ich das Band fester knüpfen, welches Meine Marine mit der Handelsschifffahrt verbindet, auf deren Unterstützung zu rechnen sie im Kriege angewiesen ist. Gleichzeitig sollen die Offiziere des Beurlaubtenstandes darin Meine Anerkennung und einen Ansporn erblicken, sich auch fernerhin durch Gewissenhaftigkeit in der Führung der ihnen anvertrauten Schiffe auszu- zeichnen. Wilhelm I. R."
Der „Hamburg - Amerikanischen Packetfahrt - Aktiengesellschaft" ist von Sr. Majestät dem Kaiser aus Wilhelmshaven ein Telegramm des gleichen Wottlauts, wie dem „Nordd. Lloyd" in Bremen zugegangen.
Der Stapellauf des Panzers „Ersatz Preußen" hat am Mittwoch in Gegenwart des Kaisers stattge- funden und ist durchaus glücklich verlaufen. Der Kaiser taufte das Schiff „Kaiser Friedrich III." Kurz vor 4 I Uhr trat der Kaiser die Reise nach dem Norden an.
Die Rede, welche Se. Majestät der Kaiser bei der Taufe des Panzers „Kaiser Friedrich III.* hielt, hatte folgenden Wottlaut: „Hochragend, zum Ablauf be- ; reit, um auf sein Element zu kommen, steht, festgefügt von deutscher Arbeiter Hand, wiederum ein großes Schiff unserer Marine. Dank der Ueberzeugung, die je mehr und mehr im Volke Platz greift, daß unseres Vaterlandes Vertretung und Schutz auf den Gewäffern in gebührender Machtenfaltung sich entwickeln muß, sind die Mittel durch deutsche Volksvertreter bewilligt, aus denen als erstes einer Reihe neuer Schlachtschiffe dieses hervorgegangen ist. Mit Stolz kann unsere Industrie und unser Handwerk auf diesen Bau zurückblicken; ebenbürtig jedem fremden, wenn nicht gar viele andere noch übertreffend. Es gilt nunmehr, diesem Erzeugnisse deutschen Fleißes, deutscher Ueberlegung und deutscher Berechnung, diesem werdenden Schiff einen Namen zu bestimmen. Ueberall in unserem weiten Vaterlande erheben sich in Städten und auf steilen Bergen und Höh'N die Denkmäler für die verstorbenen Kaiser: Symbole der Dankbarkeit eines Volker für seine Herrscher, Erinnerungen an große, gemeinsam durchlebte Zeiten, Wahrzeichen für die wiedergewonnene Einheit. Ein solches Wahrzeichen soll auch dieser Schiff für uns fein. Einen Namen sollst Du tragen, bei dessen Aussprache eines jeden Deutschen Pulse höher schlagen, bei deffen Klang eines jeden deutschen Soldaten Herz, möge er dereinst gefochten haben oder noch im Kriegsdienste stehen, höher schlägt und seine Augen mit freudigem -laß sich füllen. Erinnern sollst Du an die gewaltige Erscheinung Deffen, dem es bestimmt war, an der spitze der zum ersten Male geeinigten deutschen Heere das in langem Friedenswerk geschärfte Schwert zu führen und unserem Vaterlands die Einigung, Unserem Hause auf ewig die Kaiserkrone zu erwerben. Möge dieses Schilf dem Schutz des Allmäch-