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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

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Sr. 78.

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1888.

Erstes Blatt.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen Zllustrirtes Sonntagsblatt" und Jllnstrirte landwirthschaftl. Beilage" für das 3. Quartal 1896 werden noch von allen Kaiserlichen Postanstalten, tandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

HerSfeld, den 1. Juli 1896.

Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die zur Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilli­gen Dienst sich eignenden Militairpflichtigen ihre desfall- Ngen Gesuche oftmals zu spät einreichen und dadurch der Anrechts auf diese Berechtigung verlustig gehen, so­fern nicht der Berechtigungsschein Seitens der Ersatz- Behörde III. Instanz ausnahmsweise ertheilt wird.

Zur Vermeidung derartiger Härten sowohl als auch zur Verminderung bezüglicher Anträge werden die be­treffenden Vorschriften hierunter zur öffentlichen Kenntniß gebracht und weise ich die Herren Ortsvorstände des Kreises an, den Inhalt dieser Paragraphen auf ortsüb­liche Weise alsbald bekannt zu machen.

II. 2225. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

8 89 der Wehrordnung vom 22. Rovember 1886.

1) Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf im Allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebens­jahre nachgesucht werden. Die frühere Nachsuchung darf, sofern es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt, ausnahmsweise durch die Ersatzbehörde dritter Instanz zugeloffen werden, doch hat in solchem Falle die Aushändigung des Berechtigungsscheins nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre zu erfolgen.

Der Nachweis der Berechtigung bezw. die Bei­bringung der für die Ertheilung des Berechtigungs­scheins erforderlichen Unterlagen hat bei Verlust des Anrechts spätestens b i s z u m 1. A p r i l des ersten Militairpstichtjahres (§ 22,2) bei der PrüfungS-

) Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genüg i die 8inwilligung«erk1Lnrng de< Bater« oder Bormund er ($ 15,4j.

Berzelchnitz der im Monat Juni 1896 ausgestellten Jagdscheine.

1.

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Name

4.

Stand

5.

Wohnort

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Kreis

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Jagd­scheine

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Jagdscheine

37

1/6

Stamm, Dr.

Kgl. Gymna- sialoberlehrer

Hersfeld

HerSfeld

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--

15

38

3/6

Baumhard, Ernst

Vizebrgmeister

Asbach

1

- -

15

39

8/6

Patry, Charles Schüßler, Peter

Landwirth

Genf

Schweiz

- -

1

40

40

Kupferschmied

Hersfeld

HerSfeld

1

15

41

10/6

Schüler, Johannes

Landwirth

StärkloS

1

- -

15

42

Fink, Jakob

Schuhmacher­meister

Gershaufen

*

1

15

17/6

Seng, Johannes

Lehrer

Mecklar

1

- -

15

44

29/6

R. von Rhöneck

Lieutenant

Philippsthal

*

1

-

3

--

Wird veröffentlicht. HerSfeld, am 1. Juli 1896. , .

Der Königliche Landrath Freiherr von Sch l e t n t $ , Geheimer Reg,erung«-Rath.

HerSfeld, den 29. Juni 1896. FeuerungSvergütung verbundene Schulstelle in Wehrt Die mit einem competenzmäßigen Einkommen von Hausen wird wegen Bersetzung des bisherigen Inhabers ^9,59 Mark neben freier Wohnung und 90 Mark vom 16. Juli d. I« ab vacant.

commission zu erfolgen. Bei Nichtinnehaltung dieses Zeitpunktes darf der Berechtigungsschein ausnahms­weise mit Genehmigung der Ersatzbehörde dritter Instanz ertheilt werden.

2) Die Berechtigung wird bei derjenigen PrüfungS- commission für Einjährig-Freiwillige nachgesucht, in deren Bezirk der Betreffenoe gestellungspflichtig sein würde (§§ 25 und 26).

3) Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich spätestens bis zum 1. Februar des ersten M i l i t a i r p f l i ch t.j a h r e s bei der unter Ziffer 2 bezeichneten Prüfungscommission schriftlich zu melden.

Zwischen dem 1. Februar und dem 1. April des ersten Militairpstichtjahres eingehende Meldungen dürfen ausnahmsweise von der Prüfungscommission berücksichtigt werden (Ziffer 1).

4) Der Meldung (Ziffer 3) sind beizufügen:

a. ein Geburtszeugniß.

b. eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen wäh­rend einer einjährigen activen Dienstzeit zu be­kleiden, auszurüsten sowie die Kosten für Woh­nung und Unterhalt z« übernehmen. *)

Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen.

c. ein UnbescholtenheitSzeugniß, welches für Zög­linge von höheren Schulen (Gymnasien, Real­gymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Real­schulen, Realprogymnasien,höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Sämmtliche Papiere sind im Originale ein- zureichen.

8 91 pos. Ä cit. Wehrordnung.

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.

Das Gesuch um Zulaffung zur Prüfung muß für die FrühjahrSprüsung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August an­gebracht werden.

Nach diesen Zeitpunkten eingehende Zulaffungsge- suche dürfen durch die Prüfungscommission nur aus­nahmsweise und nur dann berücksichtigt werden, wenn die Prüfung noch nicht stattgehabt und der im § 89,1 für den Nachweis der Berechtigung festgesetzte späteste Zeitpunkt nicht überschritten ist.

Bewerber um dieselbe wollen ihre Meldungsgesuche nebst Sitten- und BefähigungS-Zeugnissen mnerhalb zwei Wochen bei dem Königlichen Lokal-Schulinspektor Herrn Pfarrer Barchfeld in SchenklengSfeld oder dem unterzeichneten Landrathe einreichen.

Der Königliche Schulvorstand von Wehrsbausen.

Freiherr von Schleinitz, Landrath, Geheimer Regierungs-Rath.

J. I. 3429.

Politische Nachrichten.

Inland.

Berlin, den 2. Juli.

Ihre Majestät die Kaiserin ist gestern Abend 11 Uhr 23 Min. in Wildpark eingetroffen.

DemNorddeutschen Lloyd" ging von Sr. Majestät dem Kaiser gestern aus Wilhelmshaven folgendes Tele­gramm zu:Als Zeichen Meines besonderen Kaiserlichen Wohlwollens habe Ich den Führern deutscher Seehandels­schiffe, so lange sie Offiziere des Beurlaubtenstandes find, die Berechtigung verliehen, das Eiserne Kreuz auf der deutschen Handelsflagge zu führen. Durch diese Aus­zeichnung möchte Ich das Band fester knüpfen, welches Meine Marine mit der Handelsschifffahrt verbindet, auf deren Unterstützung zu rechnen sie im Kriege angewiesen ist. Gleichzeitig sollen die Offiziere des Beurlaubten­standes darin Meine Anerkennung und einen Ansporn erblicken, sich auch fernerhin durch Gewissenhaftigkeit in der Führung der ihnen anvertrauten Schiffe auszu- zeichnen. Wilhelm I. R."

DerHamburg - Amerikanischen Packetfahrt - Aktien­gesellschaft" ist von Sr. Majestät dem Kaiser aus Wil­helmshaven ein Telegramm des gleichen Wottlauts, wie demNordd. Lloyd" in Bremen zugegangen.

Der Stapellauf des PanzersErsatz Preußen" hat am Mittwoch in Gegenwart des Kaisers stattge- funden und ist durchaus glücklich verlaufen. Der Kaiser taufte das SchiffKaiser Friedrich III." Kurz vor 4 I Uhr trat der Kaiser die Reise nach dem Norden an.

Die Rede, welche Se. Majestät der Kaiser bei der Taufe des PanzersKaiser Friedrich III.* hielt, hatte folgenden Wottlaut:Hochragend, zum Ablauf be- ; reit, um auf sein Element zu kommen, steht, festgefügt von deutscher Arbeiter Hand, wiederum ein großes Schiff unserer Marine. Dank der Ueberzeugung, die je mehr und mehr im Volke Platz greift, daß unseres Vaterlandes Vertretung und Schutz auf den Gewäffern in gebühren­der Machtenfaltung sich entwickeln muß, sind die Mittel durch deutsche Volksvertreter bewilligt, aus denen als erstes einer Reihe neuer Schlachtschiffe dieses hervorge­gangen ist. Mit Stolz kann unsere Industrie und unser Handwerk auf diesen Bau zurückblicken; ebenbürtig jedem fremden, wenn nicht gar viele andere noch übertreffend. Es gilt nunmehr, diesem Erzeugnisse deutschen Fleißes, deutscher Ueberlegung und deutscher Berechnung, diesem werdenden Schiff einen Namen zu bestimmen. Ueberall in unserem weiten Vaterlande erheben sich in Städten und auf steilen Bergen und Höh'N die Denkmäler für die verstorbenen Kaiser: Symbole der Dankbarkeit eines Volker für seine Herrscher, Erinnerungen an große, ge­meinsam durchlebte Zeiten, Wahrzeichen für die wieder­gewonnene Einheit. Ein solches Wahrzeichen soll auch dieser Schiff für uns fein. Einen Namen sollst Du tragen, bei dessen Aussprache eines jeden Deutschen Pulse höher schlagen, bei deffen Klang eines jeden deutschen Soldaten Herz, möge er dereinst gefochten haben oder noch im Kriegsdienste stehen, höher schlägt und seine Augen mit freudigem -laß sich füllen. Erinnern sollst Du an die gewaltige Erscheinung Deffen, dem es be­stimmt war, an der spitze der zum ersten Male geeinig­ten deutschen Heere das in langem Friedenswerk ge­schärfte Schwert zu führen und unserem Vaterlands die Einigung, Unserem Hause auf ewig die Kaiserkrone zu erwerben. Möge dieses Schilf dem Schutz des Allmäch-