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Gratisbeilasen: „ILlristriktes Sonnt«gsbiatt" n. „Allustrirte landwirthschaftliche Beilage".
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1896.
Bestellungen auf das Hersselder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Sonntagsblatt" »^ „Jllustrirte landwirthsch'aftl. Beilage" für das 3. Quartal 1896 werden noch von allen Kaiserlichen Poftanftalten, kandbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Cassel, den 15. Juni 1896.
Nach Vorschrift des MinisterialerlasseS vom 29. Januar d. Js. soll das nach § 12 des Regulativs vom 8. August 1835 bei ansteckenden Krankheiten von der Ortspolizeibehörde zu führende Krankenjournal für die Zwecke der Pockenstatistik durch eine Rubrik über den Jmpfzustand ergänzt und im Falle des Auftretens von Pockenerkrankungen ein Auszug aus dem hiernach ergänzten Krankenjournale in doppelter Ausfertigung zur Weitergabe an das Kaiserliche Gesundheitsamt eingereicht werden.
Da obiges Regulativ im Regierungsbezirk Gaffel nicht eingeführt ist, erübrigt nur, die Ortspolizeibehörden zur Führung des in Rede stehenden Krankenjournals besonders zu verpflichten.
Demgemäß bestimme ich Folgendes:
Die Ortspolizeibehörde hat während der Dauer ansteckender, lebensgefährlicher Epidemien ein Journal über die betreffenden Kranken zu führen, in welchem der Name, das Alter, die Religion, der Stand und das Gewerbe des Kranken, sowie der Zeitpunkt der Erkrankung und die muthmaßliche Veranlassung zu derselben (bei Pockenerkrankungen auch der Jmpfzustand) angegeben, außerdem aber vermerkt werden muß, wo und durch wen der
Kranke behandelt wird und wann er genesen oder ge
storben ist.
Auch ist in einem täglichen Abschlüsse die Zahl der neu hinzugekommenen Kranken, ingleichen der Genesenen und Gestorbenen summarisch anzugeben, desgleichen die
Witterung zu vermerken und wöchentlich ein solcher summarischer Auszug, bei jeder Pockenerkrankung u n - gesäumt ein Auszug aus dem Krankenjournal in
doppelter Ausfertigung an mich einzureichen.
Hochgeboren Hochwohlgeboren
wollen hiernach das Erforder
liche veranlaffen.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. Pawel.
An den Herrn Polizei-Präsidenten hier und sämmtliche Herren Landräthe des Bezirks. — I. A. II. Nr. 4808.
* * *
Hersfeld, den 27. Juni 1896.
Wird den Herren Ortsvorständen zur Nachachtung mitgetheilt.
Das Krankenjournal ist alsbald der obigen Vorschrift gemäß anzulegen, damit dasselbe bei dem Ausbruch einer Epidemie sofort in Benutzung genommen werden kann. Die pünktliche Einreichung der wöchentlichen Auszuges aus dem Krankenjournal, in doppelter Ausfertigung, bei jeder Pockenerkrankung, mache ich den Herren OrtS- vorständen besonders zur Pflicht.
I. 3383. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer RegierungS-Rath.
Berlin, den 20. März 1896.
Aus den auf die Rundverfügung vom 26. Juni v. I. —
A. 6312 _ erstatteten Berichten haben wir M. d. I. II. 7191 ersehen, daß die polizeiliche Ueberwachung der sogenannten Ziehkinder in fast allen Landeötheilen durch Polizeiverordnungen geregelt ist, die als Altersgrenze für die
Ueberwachung den Abschluß des sechsten Lebensjahres festsetzen. Nach wiederholter Erwägung vermögen wir, in Uebereinstimmung mit der in der Mehrzahl der Berichte vertretenen Auffassung, ein Bedürfniß, die Altersgrenze weiter hinaufzusetzen, nicht anzuerkennen und bestimmen deshalb hiermit, daß es bei jenen Vorschriften zu bewenden hat.
Mit der Vollendung des sechsten Lebensjahres pflegt der Schulbesuch zu beginnen und von diesem Zeitpunkte ab werden an Stelle der Polizei die Lehrer die Ueberwachung der Ziehkinder auszuüben haben. Ist das Kind körperlich oder geistig verwahrlost, so kann das den Lehrern bei einiger Aufmerksamkeit nicht verborgen bleiben, und diese sind alsdann verpflichtet, sich die Abstellung des Uebelstandes angelegen sein zu lassen. Sollten sie hierzu nicht selbst im Stande sein, oder sollte ihre persönliche Einwirkung auf die Pflegeeltern zu keinem Erfolge führen, so haben sie die Vernachlässigung dem Vormunde, dem Waisenrathe oder der Polizeibehörde anzuzeigen, damit von dort aus Abhülfe geschafft werde. UebrigenS werden in der Regel Vormünder und Waisen- räthe schon aus eigenem Antriebe den schulpflichtigen Ziehkindern erhöhte Aufmerksamkeit zuwenden und sie vor Vernachlässigungen wirksam zu schützen suchen.
Dagegen werden allerdings diejenigen Kinder einer weiteren unmittelbaren Fürsorge von Seiten der Polizei bedürfen, welche noch nach vollendetem sechsten Lebensjahre wegen körperlicher oder geistiger Mängel vom Schuldienst befreit sind und mithin, falls die polizeiliche Ueberwachung mit diesem Zeitpunkte aufhören sollte, dann einer behördlichen Aufsicht überhaupt entbehren würden.
Ew. Hochgeboren ersuchen wir daher ergebenst, die Polizeiverwaltuugen Ihres Bezirks gefälligst anzuweisen, diesen Kindern ihre Aufmerksamkeit so lange zuzuwenden, bis durch die Aufnahme in die Schule oder durch ander- weite Umstände die polizeiliche Ueberwachung entbehrlich wird.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten.
Im Auftrage, gez.: B a r t h.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage, gez.: H a a s e.
An den Königlichen Regierungs - Präsidenten Wirklichen Geheimen Ober-RegierungSrath Herrn Grafen Clairon d'Haussonville Hochgeboren zu Cassel.
M. d. g. A. N. 2947. M. d. I. II. 2852. * *
*
Caffel, den 17. Juni 1896.
Abschrift mit Bezug auf die in Folge der Verfügung vom 15. Juli 1895 A. IV. 5110 erstatteten Berichte zur weiteren Veranlaffung.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. P a w e l. An den Herrn Polizei-Präsidenten hier und die Herren Landräthe des Bezirks. A. IV. 4187.
* *
Hersfeld, den 29. Juni 1896.
Wird den Ortspolizeiverwaltungen zur Nachachtung mitgetheilt.
I. 3427. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei nitz, _______________________Geheimer Regierungs-Rath.
Caffel, den 17. Juni 1896.
Die in den Bestimmungen für Bäckereien und Konditoreien vom 4. März 1896 (vergl. Amtsblatt Nr. 22) vorgeschriebenen Kalendertafeln u. s. w. sind im Verlage von Fr. Kortkampf-Charlottenburg, Hardtenberg- straße 20, erschienen.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. Pawel. An die Landräthe und den Polizei-Präsidenten hier. — I. A. II. Nr. 4749.
* * * Hersfeld, den 29. Juni 1896.
Wird veröffentlicht.
l. 3417. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 1. Juli 1896.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der Verfügungen:
1. vom 29. Juni 1880, Nr. 7650 (Kreiblatt Nr. 52), die Einreichung des Verzeichnisses über die von Privathengsten abstammenden Füllen,
2. vom 5. November 1892, Nr. 7380 (Kreisblatt Nr. 133), die Herabminderung von Strafen,
3. vom 15. April 1879, Nr. 4433 (Kreisblatt Nr. 31), die Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschaden betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 10. d. Mts. hieran erinnert, bei Meidung von 3 Mark Strafe.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 29. Juni 1896.
Um in der diesseitigen Repositur Raum zu schaffen, müssen die Belege zu den Gemeinde-Rechnungen bis auf die letzten 10 Jahre an die Gemeinden zurückgegeben werden. Es sind dieses also die Belege bis einschließlich des Rechnungsjahres 1885/86.
Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden werden deshalb hierdurch angewiesen, die in Betracht kommenden Belege alsbald durch einen zuverlässigen Boten, welcher sich unter Vorzeigung einer schriftlichen Ermächtigung des betr. Ortsvorstandes gehörig zu legitimiren hat, dahier abholen zu lassen und dieselben sodann in der Gemeinde-Repositur sicher aufzubewahren.
Es empfiehlt sich, daß der betr. Bote einen Sack 2C. mitbringt. Diejenigen Belege, welche bis zum 20. k. Mts. nicht abgeholt sind, werden den betr. Ortsvorständen u n f r a n k i r t zugesandt.
J. A. Nr. 1606. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Politische Nachrichten.
Inland.
Der Kaiser hat am 1. Juli von Wilhelmshaven aus seine diesjährige Nordlandsreise angetreten, die sich voraussichtlich bis in die erste Augustwoche ausdehnen wird. Dem Vernehmen nach sollen hauptsächlich die Fjords der südlichen Hälfte der norwegischen Westküste besucht werden. Zu den Reisebegleitern des Kaisers zählen auch diesmal der Chef des MarinekabinetS Freiherr von Senden-Bibran, der Botschafter Graf Eulen- burg, der Gesandte von Kiderlen-Wächter, der Wiesbadener Hoftheaterintendant von Hülsen, der Marinemaler Saltzmann und Dr. Güßfeldt.
Der Reichskanzler hat am Dienstag Nachmittag zu Ehren des Prinzen Ludwig von Bayern ein Mahl gegeben, an dem mehrere Minister und Mitglieder des Bundesrathes theilnahmen.
Prinz L u d w i g v o n B a y e r n hat sich, obgleich er bereits in einer eingehenden Depesche an den Kaiser seine in Moskau gehaltene Rede vor Mißdeutungen sichergestellt hat, veranlaßt gesehen, sich mit dem Kaiser persönlich darüber auszusprechen. Zu diesem Zwecke wurde er am Montage vom Kaiser auf der Pacht „Hohen- zollern" bei Kiel empfangen. Ohne Zweifel ist mit dieser Reise die letzte Spur von Mißstimmung, welche die Rede des Prinzen Ludwig hervorgerufen hatte, beseitigt und den partikularistischen Ausbreitungen der Boden entzogen worden. Prinz Ludwig hat damit bewiesen, daß er sich in erster Linie als deutscher Prinz fühlt.
Der Reichstag ist am Dienstage in die dritte Lesung des bürgerlichen Gesetzbuches eingetreten.
L i - H u n g - T s ch a n g hat Deutschland verlassen und hat sich nach England begeben. An einem der letzten Abende besuchte er die technische Hochschule in Berlin, um in dem elektrotechnischen Laboratorium eine Auf- uahme seines Schädels mittelst der Röntgenschen Strahlen