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Nr. 73. H 21 Kni 1888.

DUMllk-KMung.

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Die Expedition.

Amtliches.

Allgemeine VerHigung Nr. 27/1896. Ministerium für Landwirlhschast, Domänen und Forsten. I. G. 4333.

Berlin, den 30. Mai 1896.

An sämmtliche Herren Regierungs-Präsidenten und den Herrn Polizei-Präsidenten hierselbst.

Nach einer Mittheilung des Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten sind in den österreichischen Grenzstationen in neuerer Zeit oft solche Viehtransporte aus Deutschland eingetroffen, welche entweder mit gar keinen oder nur mit mangelhaften Viehpäffen versehen waren.

(Nachdruck verboten.) Schwere Kämpfe.

Roman von J. P i a.

(Fortsetzung.)

Daß sein junges Weib nicht glücklich war, kam Wil­helm Rainer nie in den Sinn. Wenn ihm Jemand hätte sagen wollen, daß ihre warme, leidenschaftliche Natur sich nach größeren Freuden, nach einem weniger monotonen Leben sehne, so würde sein Erstaunen darüber nicht geringer gewesen sein als sein Mißfallen. Was dem Liebenden, dem Bräutigam reizend, entzückend er­schienen war, erklärte der Ehemann der die Dinge in demselben Lichte betrachtete wie seine Schwester für kindisch und unpassend. Seine ernsten Blicke, seine wohlgemeinten aber unglücklichen Ermahnungen berührten Christa wie kalter Nordwind, und sie, die er ihr als nachahmenswerthes Beispiel hinstellte, wurde ihr fast verhaßt.

Ja, die ganze Ehe war ein Fehler und Beide erkannten das, als es zu spät war. Wilhelm Rainer war nicht absichtlich unfreundlich gegen das junge Ge­schöpf, welches er an sein Herz und seinen Herd ge- Uommen hatte; er liebte sie noch immer tief und wahr und hätte sie gern glücklich gesehen, nur sollte das nach einer von ihm selbst gewählten Weise geschehen. Er hatte eine zarte, duftige Heckenrose zu sich gezogen und ^wartete, daß sie sich zu einem starken, mächtigen Eich- h«um entwickeln sollte.

Diese Transporte stammten theilweise aus dem Deut­schen Reiche, zum Theil sind dieselben nur durch deut­sches Gebiet durchgegangen und kommen angeblich nament­lich aus den Niederlanden, aus Belgien, England und aus den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika.

Was die im Durchgangsverkehr nach Oesterreich- Ungarn gelangenden Thiere betrifft, so gelten in dieser Hinsicht die Bestimmungen des Art. 4 des österreichischen Gesetzes vom 29. Februar 1880 und der darauf be­züglichen Ausführungsverordnung vom 12. April 1880, wonach Hausthiere nur gegen Vorzeigung von Vieh­päffen zur Einfuhr zugelassen werden, in welchen der unverdächtige Zustand beim Abgänge der Thiere von dem ständigen Aufenthaltsort bestätigt sind. Diese Vieh- pässe müssen amtlich ausgefertigt sein, die Stückzahl der Thiere, die nähere Bezeichnung derselben und deren etwaige besondere Merkmale, sowie die Bestätigung ent­halten, daß die Thiere beim Abgänge gesund waren und daß dieselben aus einem Standorte kommen, in welchem und in dessen Umgebung gut Zeit des Abganges keine auf diese Thiergattung übertragbare Krankheit herrschte. Hausthiere, über welche solche Ausweise nicht beigebracht werden, oder welche ungeachtet solcher Päffe mit einer ansteckenden Krankheit behaftet oder derselben verdächtig erkannt werden, dürfen man zur Einfuhr zugeiaffeu werden.

Bezüglich solcher ausländischen Viehtransporte, welche in Deutschland ausgeladen werden und vor ihrer Ein­fuhr nach Oesterreich-Ungarn einige Zeit hindurch im Deutschen Reiche sich befinden, sowie hinsichtlich der aus Deutschland stammenden Viehsendungen sind die Bestim­mungen des Viehseuchen-Uebereinkommens zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn vom 6. De­zember 1891 (Beyer, Viehseuchengesetze, 3. Aufl. S. 351) maßgebend. Nach diesen Bestimmungen ist bei der Ein­fuhr von Thieren, welche Träger des Ansteckungsstoffes von Thierseuchen sein können, aus Deutschland nach Oesterreich-Ungarn ein Ursprungszeugniß (Paß) beizu- bringen. Dasselbe wird von der Ortsbehörde ausgestellt und ist mit der Bescheinigung eines staatlich angestellten oder von der Staatsbehörde hierzu besonders ermäch­tigten Thierarztes über die Gesundheit der betreffenden Thiere zu versehen. Ist das Zeugniß nicht in deutscher Sprache ausgefertigt, so ist demselben eine amtlich be­glaubigte deutsche Uebersetzung beizufügen. Das Zeugniß muß von solcher Beschaffenheit sein, daß die Herkunft

2.

Die Monate schlichen langsam dahin, und eS waren fast zwei Jahre vergangen, seit Wilhelm seine junge Frau nach Bucheneck gebracht hatte, und nun lag sie in ihrem Zimmer mit farblosen Wangen und kaum merk­lichem Pulsschlag schwer krank.

Ich habe gethan, was möglich war, alles Weitere müssen wir dem Himmel anheimstellen," sagte der Arzt achselzuckend, während er Wilhelm die Hand drückte und sich zum Gehen wandte.Heute Abend sehe ich noch einmal nach unserer Patientin."

Clotilde gab dem Arzte das Geleit und Wilhelm war allein mit seinem jungen Weibe. Wie still und bleich sie war, gerade als ob der Todesengel bereits die Flügel über sie ausgebreitet hätte! Wie furchtbar, wenn die blauen Augen sich nie wieder öffneten, die rothen Lippen nie wieder lächelten, die süße Stimme nie wieder erklänge. Der tiefbekümmerte Mann vermochte den Blick nicht abzuwenden von dem Antlitz, das ihm so theuer war, und er merkte nicht, daß seine Schwester, von der Wärterin gefolgt, wieder in das Zimmer trat und sich leise an seiner Seite niedersetzte.

Doch endlich hob die Kranke matt die Augenlider, ihre Hände zuckten und ihre Züge wurden unruhig.

Wilhelm!" klang es matt und tonlos von den blei­chen Lipppen,Wilhelm, komm näher zn mir!"

Er kniete vor ihrem Lager nieder.

Wilhelm," flüsterte sie,ich bin sehr krank muß ich sterben?"

Doch es erfolgte keine Antwort. Des Mannes weiße

der Thiere und Gegenstände und der bis zur Eintritts­station zurückgelegte Weg mit Sicherheit verfolgt werden kann, die thierärztliche Bescheinigung muß sich ferner darauf erstrecken, daß am Herkunftsorte und in den Nachbargemeinden innerhalb der letzten 40 Tage vor der Absendung die Rinderpest oder eine andere Seuche, hinsichtlich deren die Anzeigepflicht besteht, und die auf die betreffende Thiergattung, für welche diese Zeugnisse ausgestellt sind, übertragbar ist, nicht geherrscht hat. Für Pferde, Maulthiere, Esel und Rindvieh sind Einzel­pässe auszustellen; für Schafe, Ziegen und Schweine sind Gesammtpässe zulässig. Die Dauer der Gültigkeit der Zeugnisse beträgt acht Tage. Läuft diese Frist während des Transports ab, so muß, damit die Zeugnisse weitere acht Tage gelten, das Vieh von einem staatlich ange- stellten oder von der Staatsbehörde hierzu besonders er­mächtigten Thierarzt neuerdings untersucht werden und ist von diesem der Befund auf dem Zeugnisse zu ver­merken. Bei Eisenbahn- und Schiffstransporten muß vor der Ausladung eine besondere Untersuchung durch einen staatlich angestellten oder von der Staatsbehörde hierzu besonders ermächtigten Thierarzt vorgenommen und der Befund in das Zeugniß eingetragen werden.

Euer ersuche ich ersebenst, dafür

Hochwohtgeooren - '

Sorge tragen zu wollen, daß die betheiligten Behörden und Beamten sowie die interessirten Kreise, namentlich die Viehversender von den vorstehenden Vorschriften Kenntniß erhalten.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

I. G. 433. gez.: Hammerstein.

* *

Cassel, den 10. Juni 1896.

Abschrift zur Kenntniß und Veröffentlichung im Kreisblatt. Auch ist der landwirthschaftliche Kreisverein in Kenntniß zu setzen.

Der Regierungs-Präsident. I. A.: A l t h a u s.

An die Herren Landräthe des Bezirks und den Herrn Polizei-Präsidenten hier. A. III. 6501.

Hersfeld, den 17. Juni 1896.

Im Anschluß an mein Ausschreiben vom 1. Juni b. Js. I. Nr. 2926, Kreisblatt Nr. 65, veranlasse ich die Herren Octsvorstände des Kreises, die Hebeliste über die Beiträge zu den Kosten der Landwirthschaftskammer für den Regierungsbezirk Cassel pro 1896/97 alsbald

Lippen bewegten sich wohl, aber kein Ton wurde laut. Der Kranken malte Augen sahen, daß Schmerz und Kummer ihn verstummen ließen, und sie wanderten ruhelos weiter, um in dem entschwindenden Tageslicht auf Clotildens Züge haften zu bleiben.

Clotilde, Du wirst mir die Wahrheit sagen, bin ich sehr krank?"

Man muß jederzeit bereit sein, vor seinen Richter zu treten," lautete die harte Antwort.

Eine Minute lang herrschte tiefes Schweigen, dann stieß die Kranke mühsam hervor:

Wilhelm ich muß sterben und mein Kind ungeliebt und unversorgt zurücklassen!"

Du vergissest mich," entgegnete jener mit vor Er­schütterung heiserer Simme.

Nein, Wilhelm, aber eines Vaters Liebe kann nie so zärtlich und fürsorgend sein, wie die einer Mutter."

Wieder tiesste Stille, die nur das laute Ticken der Wanduhr unterbrach.

Da plötzlich schlangen sich ein Paar schwache Arme um des Gatten Hals.

Wilhelm, wirst Du meiner gedenken, wenn ich nicht mehr bin? Liebst Du mich noch?"

Wilhelms Antwort erfolgte in leisem Flüsterton.

Ja, ich glaube Dir, Wilhelm. Ich habe es wohl immer geglaubt, selbst zu Zeiten, wo Dich Deine Ernte und Deine Heerden weit mehr zu interessiren schienen, als ich."

Wie matt und schwach klang ihre Stimme.

Ost habe ich mich recht unglücklich gefühlt," fuhr