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IiensiW den 8. Zum 1888.

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Prozeß Schüler.

Die Verurtheilung des ehemaligen Musketiers Schüler zu einer Gefängnißstrafe von acht Monaten wegen Be­leidigung einer Anzahl höherer Offiziere in einer von ihm verfaßten Broschüre wird von allen auf den Um­sturz und als Vorbedingung dazu auf die Lockerung der militärischen Disziplin hinarbeitenden Elementen und ihren demokratischen Hintermännern noch immer gegen die deutsche Heeresverwaltung und Rechtspflege gehässig ausgebeutet. Man sucht mit kühler Berechnung die Saat des Mißtrauens gegen Offiziere und Richter zu säen, die Bevölkerung wegen der Behandlung der Mannschaften zu beunruhigen und diese selbst noch vor ihrem Eintritt in die Armee mit Unlust gegen den Heeresdienst und mit dem Geiste des Widerspruchs gegen den unerläß­lichen militärischen Zwang zu erfüllen. Demgegenüber ist es geboten, den jenem Prozeß zu Grunde liegenden Thatbestand nochmals kurz darzulegen.

Schüler war wegen verschiedener Jnsubordinations- vergehen, namentlich wegen seiner Sucht sich über seine Vorgesetzten aus geringfügigen und oft gegenstandslosen Ursachen zu beschweren, also wegen des schlechten Bei­spiels für die übrigen Mannschaften, in eine Arbeiter­abtheilung der Armee versetzt worden. Alle dort wegen gemeiner Vergehen oder grober Verstöße gegen die Diszi­plin untergebrachten Soldaten werden selbstverständlich mit besonderer Strenge behandelt, denn sie sollen zur Zucht und Disziplin erst wieder erzogen, ihr Geist der Widerspenstigkeit um jeden Preis gebrochen werden. Mit vollstem Rechte. Auf der bedingungslosen Subordi­nation der Soldaten unter den Willen der Vorgesetzten beruht allein der feste Zusammenhang einer großen Armee und die Widerstandskraft des Vaterlandes gegen alle; ihm feindlichen Gewalten.

Lhriftinr.

Erzählung von Zo 8 von Reuß. (Fortsetzung.)

Fritzchen duckte sich vergnügt ins Gras des thymian- dustenden Rasenraines. Und bald sammelte sich um ihn von allen Seiten herbeieilend eine zahlreiche Ge­sellschaft von Bienen, Grillen und Grasmücken, die ihm fiedelten, geigten und lustige Lieder sangen.

Claus'Tiencken wetzte zum letzten Male die Sense. Und bald lag der letzte Rest goldigen Roggens abgemüht zu seinen Füßen, so lang und körnerschwer, als ob ihn der fetteste, humusreichste Boden und nicht die Haide erzeugt hätte, der der Mensch den Ertrag mit doppeltem Schweiß abkaufen muß und die unser ^Herrgott mit doppeltem Segen segnen mußte. Eine Stunde später war auch die letzte Garbe gesammelt.

Der Mann wischte sich den Schweiß aus dem Ge­sichte, der in dicken Tropfen niederrann, und sah mit einem Male erschreckt zum Himmel empor. Sollte die Wetterbeständigkeit ihr Ende erreicht haben? Ueber der Haide hing ein graues Meer von Dunst und Wolken und verschleierte alles; nur zuweilen zuckten Blitze daraus hervor, begleitet von leisem, entferntem Rollen des Don­ners. Mit vermehrter Eile begann der Bauer die Garben auf den Wagen zu werfen. Dennoch verging eine geraume Weile, ehe das Werk vollendet war.

Hoch aufgerichtet stand endlich das schwankende Ge-

Schöler hatte sich nie, auch in der Arbeiterabtheilung nicht, in die straffe militärische Ordnung finden können, sondern ihr oft direkten, noch häufiger aber passiven Widerstand entgegengesetzt, die Vorgesetzten dadurch wiederholt gereizt, die Kameraden nachtheilig beeinflußt und sich selbst häufige Bestrafung zugezogen. Vom Militär entlassen, suchte er sich in seiner Broschüre zu rächen, indem er gehässige Schilderungen von seiner und der Kameraden Behandlung entwarf, welche das deutsche Offiziercorps tief herabzuseyen geeignet waren.

Die gerichtliche Verhandlung stellte die Uebertreibung oder völlige Grundlosigkeit fast aller thatsächlichen An­gaben der Broschüre und somit schwere Beleidigungen der deutschen Offiziere fest. Schon aus diesem Grunde ist eine strenge Bestrafung Schülers gerechtfertigt. Sie erscheint aber auch deshalb voll begründet, weil sein Verhalten im allgemeinen schädigend für das Staats­wohl wirkt. Wohin soll es führen, wenn jeder Soldat wegen angeblich zu straffen Dienstes und wegen jedes harten Wortes eines Vorgesetzten den Beschwerdeweg be­tritt und nach seiner Entlassung über seine Behandlung übertriebene und gehässige Schilderungen veröffentlicht? Was soll aus unserer Armee werden, wenn in öffent­lichen Gerichtsverhandlungen die Untergebenen gegen ihre Vorgesetzten zum Zeugniß aufgerufen werden, und die letzter» auf offenem Markte ihr dienstliches Verhalten rechtfertigen sollen. Durch derartige Machenschaften gehen Schlachten und Kriege verloren, und als zweifel­hafter Erfolg bleibt nur die Befriedigung der Sensations­lust vaterlandsvergeffener Elemente übrig.

Der Prozeß Schüler ist zur rechten Zeit gekommen. Er enthält beherzigenswerthe Lehren. Schöler ist ein echtes Kind unserer Zeit. An ihm erkennt man die verderblichen Wirkungen der staatszersetzenden Preffe. Seine Verurtheilung muß sowohl aus rechtlichen Gründen, als auch mit Rücksicht auf die gefährdeten Interessen des Staates und der Gesellschaft als gerechtfertigt erachtet werden, trotz des Eintretens der freisinnigen Presse für ihn.r.

Politische Nachrichten.

Inland.

Berlin, 6. Juni.

Se. Majestät der Kaiser unternahm heute früh einen Spazierritt in die Umgegend von Potsdam und arbeitete nach demselben längere Zeit mit dem Chef

bäude, die Braunen scharren im Sande. Jetzt noch die letzte Garbe hinauf.

Nun ging er, den Knaben zu holen.

Mit zum Weinen verzogenen Gesichtchen verließ Fritzchen die Steine, Blumen und bunten Käfer, die seine Gesellschaft gewesen waren. Die Hast des Vaters erschreckte das Kind und drängte die Thränen zurück.

Eilig, ungestüm hob der Vater den Knaben auf das Fuhrwerk hinauf. Zwischen die Garben geduckt saß er weich und warm, wie der Vogel im Neste. Kadusch folgte mit weiten Sprüngen.

Die Braunen stampften mit den Füßen und rückten am schweren Gefährt, sie schienen den drohenden Aus­bruch des Unwetters zu ahnen und sehnten sich nach einer beschaulichen Stallruhe, die ihnen Claus Tiencken jederzeit nur knapp zumaß.

Brr! Noch einmal mußten sie stillstehen, bis sich der Bauer auf den breiten Rücken des linken Braunen ge­schwungen hatte. Vorwärts! Und bald stand das Ge­fährt am Flußrande, dort wo die Furth hindurch führte. Claus Tiencken trieb die Braunen hinein, heute wie täglich an dieser Stelle. Der schwere Wagen rollte nach.

Da entsetzlich! Brausend fährt plötzlich der Sturmwind in die Kronen der Bäume und schüttelt die bemoosten Aeste. Und wirbelnd führt der Staub der Landstraße in die Höhe, alles verhüllend, und einzelne Regentropfen fallen prasselnd auf das Laub der Bäume. Ein zweiter Windstoß, wild, orkanähnlich, zerstört fast

des Militär - KabinetS, General der Infanterie von Hahnke. ,

Ueber den von englischen Blättern berichteten Mord- anfall an dem deutschenJngenieur-Offizier Krause in Nanking war bis zum Sonnabend an amtlicher Stelle in Berlin keine Bestätigung einge­troffen. Wie bereits erwähnt, haben in Nanking Auf­laufe stattgefunden und sind die drei SchiffeArcona", Prinzeß Wilhelm" undIltis" in den chinesischen Ge­wässern eingetroffen. Wie wir erfahren, befindet sich in Nanking ein Mann Namens Krause, der indessen nicht Offizier, sondern Unteroffizier ist.

Die Kommission des Reichstages hat am Sonnabend die Nachtragsforderung für die besondern Ausgaben der deutschen Botschaft in Petersburg bei den Moskauer Krönungsfeierlichkeiten gegen die Stimmen der Sozialdemokraten gutgeheißen.

Unser Kaiser hat dem Oberpräsidenten Grafen Wilhelm Bismarck telegraphisch die Nachricht zugehen lassen, daß er bei seinem jüngst geborenen Sohne, dem ersten Enkel des Fürsten Bismarck, die Pathenstelle über­nehmen werde.

Der Reichstag hat den Börsensteuergesetzentwurf in dritter Lesung entnommen.

Der B u n d e s r a t h hat den Antrag Preußens, betr. Zulassung von Ausnahmeverboten bei Sonntags­arbeiten an den zuständigen Ausschuß überwiesen. Ebenso den Nachtragsetat und die Vorlage, betr. die Ausprä­gung von Kronen.

Die Reichstagskommission für das bürgerliche Gesetzbuch hat in diesen Tagen über die Haftpflicht der Beamten verhandelt. In erster Lesung war folgen­der Satz ausgenommen worden:Ist der Ersatz des Schadens von dem Beamten nicht zu erlangen, so ist zur Leistung des Ersatzes diejenige juristische Person verpflichtet, welche den Beamten angestellt hat." Staats­sekretär Nieberding bat um Streichung dieser Bestim­mung; die verbündeten Regierungen könnten aus ver­fassungsmäßigen Gründen dieselbe unter keinen Umständen annehmen, eher würde sie auf das Zustandekommen des Gesetzes verzichten.

Die Budgetkommission des Reichstages hat den Ge­setzentwurf, betr. die Umformung der vierten Bataillone angenommen und den Antrag Richter auf gesetzliche Festlegung der zweijährigen Dienstzeit nach längerer Debatte gegen die Stimmen der Freisinnigen, Sozialdemokraten und Polen abgelehnt. Auf die An­frage Richters betreffs der Oeffentlichkeit der

i das schwankende Gebäude und wühlt mit seinen Riesen­händen in den aufgeschichteten Garben, so daß sie dem festumschließenden Tau entschlüpfen, sich lösen, nieder­gleiten, in die wilde, tückische, von Augenblick zu Augen­blick steigende Wafferfluth des sonst so träge dahin- fließenden Flusses, die bereits Grummethaufen und Reisigbündel als Raub auf ihrem Rücken trägt.--

Die leckermäulige Ziegenmama im Pferch hatte laut nach Futter gerufen, und Christine ging, um ihr Gras und Kräuter zu holen. Auf der Dorfstraße bemerkte sie erst die plötzliche Veränderung des Wetters und wollte eben nach Hause zurückkehren, als ihr einfiel, daß die Bleichleinwand auf der Flußwiese durch ein rasches Steigen des Wassers in Gefahr gerathen konnte. Sie eilte hinab, um sie zu bergen.

Immer tiefer senkten sich inzwischen die grauen Schatten ins Thal hinab. An Stelle der frühern Trockenheit trat eine feuchte Schwüle ein und lähmte alles Leben rings umher.

Die Vögel schwankten auf den windbewegten Aesten oder suchten ängstlich flatternd in dem Neste Schutz. Nur die Schwalben strichen in langen Linien hastig und lautlos über den Fluß dahin und berührten mit der Federspitze des Schwanzes fast das Wasser. Dennoch gelang es Christine, die an Holzpflöcken ausgespannte Bleichleinwand vor dem vollständigen Ausbruch des Wetters zu bergen.

Sie will heimkehren, als sie vom jenseitigen Ufer