Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonneinentspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg.

exel. Postaufschlag.

L -.^=-........

Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer SpaltjeÜe 10 Pfg., im ärmlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

.............. ... ... J

§er§ selber Aeisblatt.

Gratisbeilagen:Illustrirtes Sonntagsblatt" n.Illnstrirte landwirthschaftliche Beilage".

Nr. 66. (Erstes Blatt.)Ssiniabenh Den 6. Juni 1896.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt

mit den Gratisbeilagen Jllustrirtes Sonntagsblatt" und Jllustrirte landlvirthschaftl. Beilage" für den Monat Juni werden von allen kaiser­lichen Poftanftalten, kandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Hersfeld, den 2. Juni 1896.

Aus Anlaß eines Specialfalles werden die Orts­polizeibehörden des Kreises darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 58 Abs. 2 des Gesetzes über die Beurkun­dung des Personenstandes vom 6. Februar 1875 in allen denjenigen Todesfällen, wo eine amtliche Er­mittelung stattfindet, die Beurkundung des Sterbe­falles seitens der Herren Standesbeamten auf Grund der schriftlichen Mittheilung der zu-i ständigen Polizeibehörde zu erfolgen hat.

Sobald also der Letzteren seitens des betreffenden: Gerichts oder der Königlichen Staatsanwaltschaft der Beerdigungsschein bezw. die BeerdigungS-Erlaubniß zu- geht, was stets dann geschieht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß Jemand eines nicht natür­lich e n T o d e s g e st o r b e n ist, ist dem zuständigen Standesbeamten sofort die zur Eintragung des Sterbefalles erforderliche Mittheilung zu machen. Diese muß insbesondere enthalten des Verstorbenen:

Vor- und Zunamen, Stand oder Gewerbe, Alter, Religion, Wohnort und Geburtsort, Vor- und Familiennamen des Ehegatten sowie Vor- und Familiennamen, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Eltern".

Diese Bestimmung ist bisher nicht überall beachtet worden; eine fernere Unterlassung dieser Mittheilungen an die Standesämter würde mit Strafe geahndet werden müssen.

I. A. Nr. 1318. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 2. Juni 1896.

Im Anschluß an mein Ausschreiben vom 8. Januar d. Js. I. Nr. 15 (Kreisblatt Nr. 6) werden die Herrn Ortsvorstände des Kreises hierdurch benachrichtigt, daß die Revision der Apfelbäume des Kreises auf das Vor­handensein der Blutlaus seitens der Herrn Wegebau- Aufseher im lanfenden Monate unter den früheren Be­dingungen vorgenommen werden wird.

Gemäß dem Ausschreibett vom 15. April 1889 Nr. 3438, Kreisblatt Nr. 47, ist demnächst das Weitere zu veranlassen.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 2. Juni 1896.

Zufolge höherer Anordnung sollen die Schankge- s ä ß e wie in früheren Jahren so auch jetzt wieder mittelst des Geißler'schen Apparats einer N e u p r ü - f u n g unterzogen werden.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises weise ich hier­durch an, diese Prüfung vorzunehmen und über das Nesultat derselben, unter Anwendung des im Kreisblatt Nr. 5 pro 1885 abgedruckten Schemas, mir bis zum ! September d. I. zu berichten.

Die Königliche Gendarmerie hat innerhalb der Land­gemeinden des Kreises an diesen Revisionen Theil zu nehmen und erwarte ich seitens derselben bis zum obigen

Termin über deren Mitwirkung und die hierbei gemachten Beobachtungen rc. gleichfalls Bericht.

Die Geißler'schen Apparate befinden sich bekanntlich in den Händen der Ortsvorstände der Kirchspiels­orte. In den letzteren ist deshalb die Revision zunächst vorzunehmen, worauf dann der fragliche Apparat bei den übrigen Ortsvorständen des Kirchspiels in Zirkel zu setzen ist.

I. 2999. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Die chirurgische Klinik zu Marburg nimmt Kranke unter folgenden Bedingungen auf: l. Klasse (Einzel­zimmer) täglich 6 Mark, II. Klasse (2 bis 3 Kranke in einem Zimmer) täglich 4 Mark, III. Klasse 1,50 Mark.

Zählende Kranke finden ohne Weiteres Aufnahme, ebenso Arme aus den Kreisen Marburg, Kirchhain, Frankenberg und Ziegenhain (mit Ausnahme des Amts­gerichts Oberaula), welche mit einem Armenschein ver­sehen sind. Die nachträgliche Abgabe eines Armen­scheines, nachdem vorher das Versprechen der Zahlung gegeben worden, ist unter keinen Umständen zulässig.

Es ist häufig vorgekommen, daß auch Arme aus anderen Kreisen, zwar mit Armenschein versehen, aber ohne vorher angemeldet z". fM, in die Klinik kamen, und um Aufnahme nachsuchten. Da die Klinik indessen nur über eine beschränkte Anzahl von Freibetten ver­fügt, so kann es geschehen, daß, wenn sämmtliche Frei­betten vergeben sind, solche Kranke abgewiesen werden müssen.

Es liegt daher im eigenen Interesse der Kranken, ihrer Angehörigen und der Gemeinden, daß jede Bewerbung aus anderen als den ge­nannten Landestheilen, um gänzlichen oder theilweisenErlaß derPflegekosten, unter Einreichung eines Armenscheines und eines ärztlichen Attestes, vorher an den Unterzeichneten gerichtet und der Bescheid abgewartet werde.

Marburg, den 21. Mai 1896.

Der Direktor der chirurgischen Klinik.

Dr. Küster, Geheimer Medizinal-Rath.

* * *

Hersfeld, den 4. Juni 1896.

Vorstehende Bekanntmachung des Direktors der chirurgischen Klinik zu Marburg bringe ich zur Kenntniß der Herren Ortsvorstände des Kreises mit der Veran­lassung, vorkommenden Falles das leidende Publikum hiernach zu bescheiden.

I. 2997. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, __Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 4. Juni 1896.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der Verfügungen:

1. vom 26. November 1876, Nr. 11 906 (Kreisblatt Nr. 96), die zur Erfüllung der Militärpflicht heran- zuziehenden Personen,

2. vom 21. Mai d. Js., J. I. Nr. 2800 (Kreisblatt Nr. 62), die Einreichung über die im hiesigen Kreise befindlichen Neichs-Ausländer, betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 12. Juni d. Js. hieran erinnert bei Mei- dung von 3 Mark Strafe.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Politische Nachrichten.

Inland.

Berlin, 4. Juni.

Ihre Kaiserlichen Majestäten unternahmen heute früh von 7 Uhr ab einen gemeinschaftlichen Spazierritt in die Umgebung des Neuen Palais, von

dem Allerhöchstdieselben gegen 81/, Uhr nach dem Neuen Palais zurückkehrten. Von 9 Uhr Vormittags ab hörte Se. Majestät daselbst denVortrag des Kriegsministers, Generals der Infanterie Bronsart v. Schellendorff, und arbeitete anschließend daran längere Zeit mit dem Chef des Militairkabinets Generaladjutanten G. der Infanterie v. Hahnke.

Die Werthe der deutschen Ein- und Ausfuhr im Jahre 1895 bemessen sich auf Grund der Preise, wie sie von der Kommission für die Schätzung der Handelswerthe für 1895 ermittelt worden, für die Einfuhr wie für die Ausfuhr etwas höher, als die auf Grund der Preise von 1894 berechneten, die als vor­läufige schon im Dezember 1895 veröffentlicht wurden. Hiernach beträgt der Werth der gesammten Einfuhr in den freien Verkehr (Spezialhandel) für das Jahr 1895 4 246111000 Mark gegen 4 285 533 000 Mark im Vor­jahr, mithin 39 422 000 Mark weniger. Die Edelmetall­einfuhr hatte einen Werth von 125 442 000 Mark, die der übrigen Waaren einen solchen von 4120 669 000 Mark. Der Werth der gesammten Ausfuhr aus dem freien Verkehr (Spezialhandel) betrug 3 424 275 000 M. gegen 3 051480 000 Mark im Vorjahr, daher mehr 372 795 000 Mark. Die Edelmetallausfuhr hatte einen Werth von 106176 000 Mark, die der übrigen Waaren einen solchen von 3318099 "90 Mark.

Die Budgetkommission des Reichstages be­gann am Mittwoch die Berathung der Novelle zum Gesetz über die Friedenspräsenzstärke vom 3. August 1893. Abg. Dr. Lieber verlangte die sichere Gewähr, daß die zweijährige Dienstzeit durch die Vorlage nicht erschüttert, und daß nicht durch sie der Weg zu neuen Mehrforderungen an Friedensbestand gebahnt werde. Abg. Richter forderte eine reale Sicherheit durch gesetz­liche Festlegung der Dauer der zweijährigen Dienstzeit. Kriegsminister Bronsart von Schellendorff bemerkte, die zweijährige Dienstzeit sei von keiner Kommandobehörde bedingungslos befürwortet worden. Die Halbbataillone hätten sich nicht bewährt; einige Halbbataillone, z. B. das in Heidelberg, wären vollständig ihren Aufgaben gewachsen gewesen, nicht aber z. B. das in Metz u. a. m. Die Militärverwaltung sei aufrichtig und ehrlich an den Versuch herangetreten, die zweijährige Dienstzeit einzn- führen. Die Manöver hätten gezeigt, daß die Ausbil­dung durch die zweijährige Dienstzeit nicht gelitten habe. Der weitere Versuch mit der zweijährigen Dienstzeit sei durchaus nicht in Frage gestellt. Jedes Armeecorps müsse möglichst fünf Brigaden haben. Mit dem Säbel brauche man nicht zu rasseln, denn der Friede erscheine auf Jahre hinaus gesichert. Dem Bedenken, daß zu den zwei Vollbataillonen ein drittes hinzugefordert werden könnte, begegnete der Kriegsminister mit dem Hinweise, daß diese Menschen, die dazu nöthig wären, noch gar nicht geboren seien, und daß die Kosten ganz gewaltige sein würden. Wahrscheinlich käme die Militärverwaltung in Zukunft zu kleineren Truppenverbänden, die lenksamer als große seien. Der Versuch mit der zweijährigen Dienstzeit solle, so schloß der Minister, nicht unterbrochen werden.

Ausland.

Die sozialistische Gruppe der französischen Deputirtenkammer hat eine Tagesordnung angenommen, welche ausspricht, daß die Gruppe gewillt ist, den Kampf gegen alle reaktionären Regierungen fortzusetzen, jedoch die Unterstützung sofort durchzuführender Reformen vor- schlägt, welche auch unter dem kapitalistischen Regime die Lage der Arbeiter verbessern können. Sodann wird offen als das Ziel der Gruppe erklärt: die Beseitigung des kapitalistischen Regimes, um der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen ein Ende zu machen, die Eroberung der politischen Gewalten durch das Prole­tariat , die_ Ersetzung des kapitalistischen Eigenthums durch das Gesellschaftseigenthum und das internationale Zusammengehen der Arbeiter. Ferner nahm die Gruppe eine Tagesordnung an, in welcher erklärt wird, daß diejenigen ihrer Mitglieder, welche sich der Abstimmung über die aufgeworfenen Prinzipienfragen enthielten,