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Gratisbeilagen: „Illustrirtes Sonntagsblatt" n. „Zllnstrirte lanbwirthschaftliche Veilage^^.
Zir. 6S.Jonnerilüfl öen 4. W 1888.
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Amtliches.
Hersseld, den 1. Juni 1896.
Die Landwirthschaftskammer für den Regierungsbezirk Cassel hat in ihrer Sitzung vom 16. April d. I. beschlossen, als Beitrag zu den entstehenden Kosten gemäß § 18 des Gesetzes vom 30. Juni 1894 für das mit dem 1. April 1896 begonnene Rechnungsjahr 1896/97 */3 o/o des Grundsteuerreinertrages zu erheben — gleich 1 Pfg. vom Thaler, unter Wegfall der Thalerbruchtheile. Diese Beiträge sollen nach dem in auSzugSweiser Abschrift hierunter abgedruckten Ministerial-Erlaffe vom 14. April d. Js' — F. M. I. 4654. M. f. L. I B. 1686 II. 1981. M. d. J. I. A. 3789 — von den Gemeinden und Gutsbezirken erhoben werden und durch Vermittelung der Kreiskassen an die Landwirthschaftskammer in Cassel abgeführt werden.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises erhalten die Weisung, die Erhebung und Ablieferung :ber Beiträge für die Landwirthschaftskammer für das Rechnungsjahr 1896/97 nach Maßgabe des hierunter bekannt gegebenen Erlasses zu bewirken.
Den Herren G u t S-Vorständen wird der Grund- steuer-Reinertrag der von ihnen bewirthschafteten steuerpflichtigen Liegenschaften demnächst von hier aus besonders mitgetheilt werden.
1. 2926. Der Königliche Landrath. Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath. * * *
Berlin, den 14. April 1896.
Wo der beitragspflichtige Besitz in einem Ge
Christine.
Erzählung von Zoö von R e u ß.
(Fortsetzung.)
Unweit der Wiege aber sah die Mäusemutter aus dem Dielenloche. Mit winziger Kraft war sie bestrebt, den Brocken hinwegzuschaffen, der der Hand des schlafenden Kindes entfallen war. Um der Schulzentochter ordentlich auszuwarten, hatte ihn Christine dem Fritzel in das Händchen gedrückt. Erst als das Mädchen hin- zutrat, huschte das Thierchen blitzschnell ins Dielenloch zurück. Und obgleich Christine sonst wohl den schwarzen Kater zur lustigen Mäusejagd ins Zimmer zu sperren pflegte, — in ihrer gegenwärtigen Seelenstimmung trug sie der armen Mäusemutter das zürückgelaffene Bröckchen nach, für die Jungen im Nest!"
V.
Johanniszeit war herangekommen.
Auf den umfriedigten Wiesen lagen duftende Heuhaufen aufgeschichtet, und durch den grünen Eichenkamp klang die flinke Axt des Holzfällers wie einzelne dumpfe Paukenschläge mitten in das Konzert von Vogelzmitfchern und Waldessausen hinein. Auf der Carlshütte, der Glasfabrik, rüstete man sich zum Johannistanz.
Unter einer vielhundertjährigen, weilverästelten Eiche, bie einsam und weltverloren auf der Wiese stand, wurde von Brettern ein Tanzboden errichtet, der sich kreiS- förmiß um den Baum herumzog.
Seitwärts auf der Wiese war eine Art Jahrmarkt
meinde- oder Gutsbezirke liegt, können die Unterlagen für die Berechnung und Erhebung der Beiträge und Aufstellung einer betreffenden Hebeliste vom Gemeinde- (Guts-) Vorstände ohne Weiteres aus der durch alljährliche Fortschreibung auf dem Laufenden erhaltenen, sogenannten „summarischen Mittlerrolle" entnommen werden, die nach den von dem mitunterzeichneten Finanzminister erlassenen Geschäftsanweisungen für die Katasterverwaltung seitens des Katasteramtes für alle Gemeindebezirke und für solche Gutsbezirke, die steuerpflichtige Liegenschaften oder Gebäude von mehr als einen Eigenthümer umfassen, dem Gemeinde- oder Gutsbezirke alljährlich mitgetheilt wird. Für die übrigen Gutsbezirke (mit steuerpflichtigen Liegenschaften eines einzigen Eigenthümers) hat das Katasteramt aus der von ihm aufgestellten letzten „Hauptübersicht des Bestandes der Liegenschaften" oder nach Bedarf aus den betreffenden Katasterbüchern unmittelbar eine Nachweisung, enthaltend die Namen der betreffenden Gutsbezirke und ihren Grundsteuerreinertrag der steuerpflichtigen Liegenschaften, aufzustellen und dem Landrathe mitzutheilen.
Die Aufforderung zur Zahlung des Beitrages ist an den Eigenthümer zu richten, einerlei, ob er selbst wirthschaftet oder die betreffenden Flächen ganz oder theilweise an einen oder mehrere verpachtet hat. Hat der Verpächter sich mit dem Pächter dahin geeinigt, daß letzterer diese Beiträge zu zahlen hat, so kann die Zahlungsaufforderung auch direct an den Pächter ergehen, sofern der Eigenthümer vorher eine entsprechende Mittheilung an den Gemeindevorsteher gemacht hat, doch bleibt der Eigenthümer immer für den richtigen Eingang des Beitrags haftbar.
Bei den verpachteten Staatsdomainen liegt die Beitragspflicht nach den allgemeinen Verpachtungsbedingungen dem Pächter ob und kann die Zahlungsaufforderung daher ohne Weiteres an letzteren ergehen.
Wenn eine Besitzung in zwei oder mehreren Gemeindeoder Gutsbezirke so vertheilt ist, daß jeder Theil den nach den Satzungen der Kammer beitragspflichtigen Grundsteuerreinertrag erreicht, so erfolgt die Einschätzung des betreffenden Theils in jeder Gemeinde besonders. Besitztheile, welche in einem Gemeinde- oder Gutsbezirk den betreffenden Grundsteuerreinertrag nicht erreichen, werden so lange zu Beiträgen nicht herangezogen, als nicht die Landwirthschaftskammer dies bei dem betreffenden Regierungs-Präsidenten unter dem Nachweis bean
aufgebaut. Im Halbkreise begrenzten den Platz verschiedene hölzerne Verkaufsbuden, unter denen die Händler mit Braunschweiger Lebkuchen den ersten Platz einnahmen. In einer andern Bude, die aus grünen Tannenzweigen geflochten war, schenkte man verschiedene Sorten Bier und Branntwetn. Auch ein kleines Kasperle-Theater, in welchem nach altdeutscher Sitte der Tod mit Stundenglas und Hippe nicht fehlte, war vorhanden. Daneben sorgte ein Karussel für das Vergnügen der Kinder.
In den Bierbuden hatte auf langen hölzernen Bänken besonders die männliche Jugend Platz genommen. Ein Unterschied des Standes und Berufes schien heute nicht zu gelten. Langröckige, hochgewachsene Bauern saßen mit den Arbeitern von der Glasfabrik bunt durcheinander. Die Hofbesitzer, waren allerdings von ihrem Gesinde wie von einem Hofstaate umgeben. Auch Claus Tiencken hatte Gottfried heute an seine Seite genommen.
Die Unterhaltung war nicht sehr lebhaft und bestand hauptsächlich aus kurzen Bemerkungen, Ausrufen, Räus- pern und Trinken, mehr als aus zusammenhängendem Gespräch. Erst als Carl Wachsmuth von der Glashütte hinzutrat, wurde sie lebhafter. Er berichtete als weitgereister Mann aus Böhmen und wie der Kommerzien- rath noch „unmenschlich reicher" werden würde durch ein Patent, das er gekauft habe, und durch ihn, Carl Wachsmuth. Daneben fielen Andeutungen von Ereignissen, die nächstens wieder auf der Carlshütte geschehen könnten, und daß es die „Genoffen" ganz in der Hand hätten, die Ereignisse zu lenken.
Während nun von den Arbeitern ein beträchtlicher
tragt, daß der betreffende Besitztheil in Verbindung mit anderen in dem Bezirke der Kammer gelegenen Besitzungen des betreffenden Eigenthümers einen beitragspflichtigen Gesammtbesitz ausmacht. Die auf die einzelnen Besitztheile entfallenden Beitragsquoten sind dann in den betreffenden Gemeinden zu erheben.
Wenn eine beitragspflichtige Wirthschaft erst dadurch entsteht, daß zu einem an und für sich nicht beitragspflichtigen Besitz in derselben Gemeinde noch ein oder mehrere Grundstücke zugepachtet sind, oder wenn ein Pächter durch Zusammenpachten mehrerer an und für sich nicht beitragspflichtiger in einer Gemeinde liegender Parzellen nach den Satzungen der betreffenden Kammer wahlberechtigt geworden ist, so werden auch die betreffenden Wirthschaften bezw. Parzellen beitragspflichtig und sind die Eigenthümer bezw. Pächter zur Leistung der entsprechenden Quote des Beitrages ohne Weiteres von dem Gemeindevorsteher heranzuziehen. Erstrecken sich solche theilweise oder ganz zusammengepachtete Wirthschaften über mehrere Gemeinden, so ist für die Heranziehung der in den einzelnen Gemeinden liegenden an und für sich nicht beitragspflichtigen Theile solcher Wirthschaften der Antrag der Landwirthschaftskammer abzuwarten.
Mit der Abführung der Beiträge an die Kreiskasien haben die Gemeinde- (Guts-) Vorsteher eine Liste der Beitragspflichtigen nebst Angabe des Grundsteuerreinertrages der betreffenden Wirthschaften und der von denselben erhobenen Beiträge einzureichen, welche von den Kassen an die Landwirthschaftskammer weiterzugeben ist.
Die Landwirthschaftskammer ist nach dem Gefetz zu einer Entschädigung der Gemeinde- (Guts-) Vorsteher für die Mühewaltung der Erhebung der Beiträge nicht verpflichtet.
rc.
Der Finanz-Minister, gez.: Miguel.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen u. Forsten, gez.: Hammerstein.
Der Minister des Innern.
In Vertretung: gez.: Braunbehrens.
An den Königlichen Ober-Präsidenten, Wirklichen Geheimen-Rath, Herrn Magdeburg Excellenz Caffel.
F. M. L 4654. M. f. L. L B. 1686 II. 1981.
M. d. I. I. A. 3789.______________________________
Hersfeld, den 2. Juni 1896.
Zufolge Anordnung der Königlichen Regierung zu
Theil zustimmte, begannen die übrigen ungeduldig auf ihren Plätzen hin- und herzurücken. Besonders die Bauern, die zum „Vertellen" gekommen waren, räuS- perten sich vernehmlich und spuckten über einen Meter breit hinweg auf den Erdboden. Es paßte ihnen schlecht, das das Gesinde den „dummen Snak" mit anhören sollte. Was wußte der Grünschnabel, wie es heute in Wirklichkeit in der Welt zuging? Es war wahrhaftig jetzt besser und leichter, die Füße unter fremden Tisch zu stecken, als den eigenen für sich und das Gesinde zu decken. Die Bratkartoffeln mußten immer in Fett schwimmen, wenn es keine unzufriedenen Gesichter geben sollte. Neben verdrießlichen Redensarten gab es handfestes Murren und Kopfschütteln unter den Landleuten. Und als unten am Tische mit der Faust auf den Tifch geschlagen wurde, daß die Gläser klirrten, schien die Sache für Carl Wachsmuth bedenklich zu werden, und er zog vor, einstweilen zu „verduften." Auch wurde ihm der Weg keineswegs versperrt.
Nun konnte das gemüthliche „Lägen und Vertellen" losgehen, mich fand sich schnell einer, der es gründlich verstand. Selbst Claus Tiencken wurde jetzt gemüthlich und ließ für sich und Gottfried ein Seidel nach dem andern „auffahren". Und als man Räthsel aufzugeben begann, ließ er sich auch hören. Es saß ihm noch eins im Kopfe von der Zeit, wo er in Südhannover in einer Zuckerfabrik gewesen war, mit großem Rübenbau und „studiertem" Dünger. „Wat is? Oben spitz und unten breit, durch und durch voll Süßigkeit?" fragte er, um sich blickend.