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t$W Kkisblatt.
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Nr. 51.
I-merstliz Den H. A-ril
1896.
Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt für die Monate Mai und Juni werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, (andbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Hersfeld, den 23. April 1896.
In Ausführung des Reichs - Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 werden die Jmpfstationen bezw. Impf- und Nachschau - Termine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1896 wie folgt bestimmt:
1. Station H e r s f e l d.
a) Erstimpfung der Kinder der Stadt Hersfeld Montag den 11. Mai, Vormittags 9 Uhr.
Nachschau: Montag den 18 Mai, Vormittags 9 Uhr. b) Erstimpfung bezw. Wiederimpfung der Kinder imb Schüler aus Kalkobes, Allmershausen mit Hählgans, Heenes, Meisebach, Eichhof unb fiskalische Oberförsterei Hersfeld und Wiederimpfung der Schüler der Stadt Hersfeld, Dienstag den 12. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Dienstag den 19. Mai, Vormittags 9 Uhr.
2. Station Sorga, umfassend die Ortschaften Sorga, Kathus, Petersberg, Wilhelmshof und Oberrode.
Impfung: Dienstag den 12. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Dienstag den 19. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
3. Station Friedlos, umfassend die Ortschaften Friedlos, Reilos, Rohrbach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach. Impfung: Freitag den 15. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Freitag den 22. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
4. Station Obergeis, umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergeis, Aua, Gittersdorf, Biedebach unb fiskalische Oberförsterei Neuenstein. Impfung: Sonnabend den 16. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Sonnabend den 23. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
5. Station Schenklengsfeld, umfassend die Ortschaften Schenklengsfeld, Oberlengsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Conrode, Lampertsfeld, Landershausen, Unterweisenborn, Wüstfeld, Malkomes, Schenksolz, Dünkel- rode, Motzfeld und Hillartshausen.
Impfung: Mittwoch den 27. Mai, Vormittags 8 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 3. Juni, Vormittags 8 Uhr.
6. Station R a n s b a ch, umfassend die Ortschaften Ransbach und Äusbach. Impfung: Mittwoch den 27. Mai, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Mittwoch ben 3. Juni, Mittags 12 Uhr.
7. Station Philippsthal, umfassend die Ortschaften Philippsthal und Röhrigshof
mit Nippe.
Impfung: Mittwoch den 27. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 3. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
8. Station Asbach, umfassend die Ortschaften Asbach, Beiershausen, Kerspeu- Hausen, Kohlhausen, fiskalische Oberförsterei Niederaula und Roßbach. =
Impfung: Donnerstag den 21. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Donnerstag den 28. Mai, Nachmittags - Uhr. 9. Station Unterhaun, umfassend die Ortschafteii Unterhaun, Oberhaun, Estm, Sieglos, Rotensee, Wippershain, Biengartes und flskalpche Oberförsterei Wippershaiu. ,
Jmpsilng: Donnerstag den 21. Mai, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Donnerstag den 28. Mai, Nachmittags 3 Uhr. 10. S t a t i o n Niederaula, umfaffenb die Ortschaften Niederaula, Mengshailsen, Solms, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Reimboldshausen, Kemmervi e und Engelbach.
Impfung: Freitag ben 22. Mai, Vormittags 9 W- Nachschau: Freitag den 29. Mai, Vormittags 9 Uhr.
11. Station Frielingen, umfassend die Ortschafteii Frielingen, Allendorf, Gersdorf, Heddersdorf und Willingshain.
Impfung: Sonnabend den 23. Mai, Vormittags 11 Uhr. Nachschau: Sonnabend den 30. Mai, Vormittags 11 Uhr.
12. Station Kirchheim, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershausen, Goßmannsrode und Rotterterode.
Impfung: Sonnabend den 23. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Sonnabend den 30. Mai, Nachmittags 2 Uhr.
13. Station F r i e d e w a l d, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lautenhausen, Gethse- maue, Herfa, Unterneurode und fiskalische Oberförsterei Friedewald.
Impfung: Dienstag ben 23. Juni, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Dienstag den 30. Juni, Vormittags 10 Uhr.
14. Station Widders Hausen, umfassend die Ortschaften Widdershausen, Kleinensee und Leimbach.
Impfung: Montag den 22. Juni, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Montag den 29. Juni, Vormittags 10 Uhr.
15. Station Heringen, umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendorf, Lengers und fiskalische Oberförsterei Heringen.
Impfung: Montag den 22. Juni, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Montag den 29. Juni, Vormittags 11 Uhr.
16. Station H e i m b o l d s h a u s e n, umfassend die Ortschaften Heimboldshausen, Wölfershausen, Harnrode und fiskalische Obersörfterei Heimboldshausen. Impfung: Montag den 22. Juni, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Montag den 29. Juni, Nachmittags 1 Uhr.
17. Station Holzheim, umfassend die Ottschaften Cruspis, Hilperhausen, Holzheim und Stärklos.
Impfung: Mittwoch den 20. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Mittwoch' deu 27. Mai, Vormittags 9 Uhr.
In der Stadt Hersfeld findet die Impfung nnb Nachschau im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpf- stationen des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.
Die Impfung wird seitens des Jmpfarztes in den be- tresfeuden Terminen unentgeltlich ausgeführt.
Außer Denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1896: 1. jedes im Jahre 1895 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern über- standen hat,
2. die Kinder, welche im Jahre 1894 oder früher geboren und im Jahre 1895 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,
3. jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher:
a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder
b) den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes, namentlich aber die Termine, auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.
Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig n a ch d r ü ck l i ch st darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflege- eltern und Vormünder, welche es unterlassen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldsttafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Auf- fordernng der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geldsttafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.
Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von
Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.
Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäftes ergangenen Vorschriften (Amtsblatt Nr. 23 für 1886) ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betteffenden Jmpf- geschäftstermine §ur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.
Für Bereithaltung des Jinpflokals und Stellung der erforderlichen Schreibgülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte Sorge zu tragen. A. 1010. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 28. April 1896.
Unter Hinweis auf meine Verfügung vom 19. September v. 3. A. 76 und 1066 (Extra-Beilage zum Kreisblatt vom 26. September) werden die Herren Bürgermeister der darin bezeichneten Gemeinden hierdurch an die Einreichung der Voranschläge für das Jahr 1896/97, soweit diese noch nicht geschehen ist, mit achttägiger Frist erinnert. Gemäß Ziffer 7 besagter Verfügung haben auch die darin nicht besonders erwähnten Gemeinden Voranschläge einzureichen, welche mehr als 12 Umlagen erheben müssen.
A. 1074. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 23. April 1896.
Der Centralvorstand des Bergischen Vereins für Gemeinwohl zu Barmen hat eine von dem RegierungSrath von Krüger in Düsseldorf verfaßte Brochüre unter dem Titel „Vorschriften über die Sonntagsruhe, in gemeinverständlicher Form zusammengestellt", herausgegeben. Die Brochüre enthält eine übersichtliche gedrängte Darstellung der wichtigeren, für weitere Kreise bedeutsamen Bestimmungen über die gewerbliche Sonntagsruhe, ein« schließlich der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe.
Die Interessenten des Kreises werden auf dieses Schriftchen, welches bei Fr. Könker zu Elberfeld käuflich ist, aufmerksam gemacht.
I. I. Nr. 2338. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 23. April 1896.
Das Ausschreiben vom 4. Januar 1882, Nr. 119 (Kreisblatt Nr. 2), wonach alljährlich bis zum 10. Januar über die Erfahrungen bezüglich der Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen (in tabellarischer Form) zu berichten ist, wird hierdurch dahin abgeändert, daß diese Uebersicht fortab halbjährlich und zwar bis spätestens zum 6. Juli und 6. Januar jeden Jahres einzureichen ist.
Der Terminkalender ist hiernach zu berichtigen.
I. I. Nr. 2340. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 24. April 1896.
Der Landmirth Peter Heil dahier ist als Schlacht- viehbefchauer für die Dienstthätigkeit im hiesigen Schlacht- Haufe bis zur Anstellung eines Schlachthaus-Verwalters bestellt und verpflichtet worden.
I. I. Nr. 2320. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 23. April 1896.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises mache ich auf ein von dem Landesbauinspektor Sutter zu Schweidnitz in Schlesien erfundenes Locheisen (Erdbohrer) zum Zwecke der Düngerzuführung an die Wurzeln der Obstbäume