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%tÄtt Kreisblatt.

Gratisbeilagen:Illnstrirtes Sonntagrblatt" n.Allnstrirte landwirthschaftliche Beilage".

K. A. Smittü Stil 28. Mrz M

Mit dem 1. April beginnt ein neues Abonne­ment auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende Hersselder Kreisblatt

mit den Gratisbeilagen Jllustrirtes Sonntagsblatt" und Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage".

DasKreisblatt" bringt außer den amtlichen Bekanntmachungen zuverlässige Mittheilungen über Er­eignisse in der Politif, Berichte aus dem Kreise und der Provinz. Reichhaltige Nachrichten vermischten In- balts bringen alle sonstigen mittheilenswertben Ereig­nisse des täglichen Lebens zur Kenntnis der Leser. Daneben werden sorgfältig ausüewählte Erzählungen einen weiteren Theil des Lesestoffes bilden.

MW7° Die wichtigsten Ereignisse gehen uns durch Telegramme zu und werden wir dieselben nöthigenfalls durch Extrablätter verbreiten.

Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kreisblatt" beträgt i Mark 40 pfg

finden durch daK »Kreisblatt" zweckentsprechende Berbrei- tung und kostet die fünfgespaltene Garmondzeile oder deren Raum s0 Pfg

Die Expedition.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrskontrolversammlungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:

1. Zu Obergeis.

Montag den 20. April d. I., Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdors, Goßmanns- rode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Untergeis.

2. Zu Hersfeld I.

Dienstag den 21. April d. I.,

Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld.

3. Zu Hersfeld 11.

Mittwoch den 22. April d. J

Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Guts­bezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof.

Kontrolplatz für Hersfeld I. und II.: Turnplatz am Hain.

4. Zu Unterbau».

Mittwoch den 22. April d. I.,

Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden EUra, Huper- hausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Roten- see, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.

5. Zu Niederaula.

Donnerstag den 23. April d. I.,

V o r m i t t a g s 10 U h r, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kdrspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa, Rennboldv- Hausen, Solms, Stärklos, Willingshain und Gutsbezirk Engelbach mit dein Hof Sternberg.

6. Zu Schenklengsfeld.

Freitag den 24. April d. 3«,

Vormittags 9 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dunkel­rode, Hillartshausen, Malkomes, Akotzseld, Oberlengsseld,

Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenk­lengsfeld, Schenksolz, Unterweisenbom, Wehrshausen und Wüstfeld.

7. Zu Heimboldshauseu.

Freitag den 24. April d..J Nachmittags 2 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengen- dorf, Friedewald, Gethsemane, Hamrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee. Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Philippsth Widdershausen, Wöl- fershausen und Unterneurode.

Zur strengen Nachachtung für die betbeiligten Mannschaf- ten fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:

1. Zu den Frühjahrskontrolversammlungen haben sich alle Mannschaften, welche der Reserve und Marine-Reserve, Landwehr und Seewehr ersten Aufgebots, der Ersatzreserve und Marine-Ersatzreserve angehören, sämmtliche zur Dis- position der Ersatzbehörden, sor^e zur Dispositton der Truppentheile und Marinetheile o ur aubten Mannschaften zu gestellen. Nur diejenigen Wehrutänner und Seewehr­männer, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. Septbr. 1884 eingetreten sind und deshalb bei den diesjährigen Herbstkontrolversammlungen zur Landwehr zweiten Aufgebots übertreten, sind von der Frühjahrs* "ttolversammlung dieses Jahres entbunden. A .........

2. Die Einberufung zu den Konttolversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.

Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrolver- fammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen und Mühlen rc. gehören zu den Ortschaften zu deren Gemeinde sie zählen.

4. Die Mannschaften haben den Militärpaß und das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königl. Bezirks­kommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks-Kommando genehmigt werden.

Wer vor der Konttolversammlung keinen Bescheid er­hält, hat sich dennoch zu stellen.

6. Etwaige plötzliche Krankheit, oder sonstige Ver­hinderungsfälle, müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.

In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht an­genommen.

7. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Konttolversamm- lungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.

8. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zur Kontrolversammlung einberufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach dem Militär Sttas-Gesetzbuch unterworfen.

9. Die Mannschaften haben mit reinen Strümpfen zu erscheinen, zwecks Messung der Füße.

Hersseld, den 23. März 1896.

Königliches BezirKsKommando.

* *

Hersfeld, den 24. März 1896.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Be­kanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzutheilen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Koutrolort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Konttolversammlungen zugegen zu sein.

I. II. Nr. 1198. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 20. Sep­tember 1867 und des § 143 deß Gesetzes über die all­gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung der Gemeinde-Behörde nachstehende Polizei- Verordnung für den Umfang der hiesigen Gemeinde er- laffen.

§ 1.

Jede Verunreinigung der Ortsstraße, insbesondere die anstößige Verunreinigung der Straßen und Gebäuden durch Urinieren namentlich vor den Wirthshäusern uns auf an den Straßen gelegenen Mist­stätten ist (auch nach eingetretener Dunkelheit) verboten.

§ 2.

Das zwecklose Verweilen, insbesondere Sichherum- treiben auf den Ortsstraßen nach 10 Uhr Abends ist untersagt.

§ 3.

Das unbefugte Singen, Pfeifen und Schreien, so­wohl von einzeln Personen als von mehreren gemein­schaftlich, auf den Straßen und Plätzen im hiesigen Orte wird untersagt.

7 4.

Zuwiderhandlungen werden, abgejehewwvP den Fällen der §§ 183 und 360 It des Strafgesetzbuchs, mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 5 Tagen bestraft.

Niederaula, am 5. März 1896.

Die Polizei-Behörde.

Nutzn.

Politische Nachrichten.

Inland.

Berlin, 26. März.

Das Kaiserpaar ist mit den beiden ältesten Prinzen in Genua stürmisch begrüßt worden. Die ganze Fahrt dorthin war von schönem Wetter begünstigt. Die Reise nach Neapel wurde auf der im Hafen bereits ankernden kaiserlichen YachtHohenzollern" unverzüglich fortgesetzt. Die See war spiegelglatt. Die Ankunft in Neapel erfolgte am Mittwoch um 5 Uhr Nachmittags An der Mole empfing das Kaiserpaar alsbald den Be­such des Prinzen Heinrich und besten Gemahlin. Wäh­rend des Aufenthaltes vor Neapel werden die Majestäten verschiedene Ausflüge in die Umgegend unternehmen und auch die Sehenswürdigkeiten Neapels selbst in Augen­schein nehmen.

(Zur K a i s e r r e i s e.) Die Abwesenheit des Kaisers von Berlin wird vom 23. März bis zum 30. April dauern. Bis zum 31. März hält sich derselbe mit seiner Gemahlin und den beiden ältesten Prinzen in Neapel auf. Von hier aus erfolgt ein Besuch von Si­zilien, namentlich der Städte Palermo, Girgenti, Syra» kuse, welche der Kaiser noch nicht gesehen hat. Von Sizilien wendet sich die kaiserliche Familie Venedig zu, wo sie das italienische Königspaar erwartet. Hierauf wird der Kaiser nach Wien reisen. Zu dieser Zeit wird sich dort auch der deutsche Reichskanzler einfinden, um der Hochzeit seiner Nichte beizuwohnen. Da die Kaiserin von Oesterreich um diese Zeit nicht in Wien, sondern in Korfu weilen wird, so ist es zweifel­haft, ob unsere Kaiserin ihren hohen Gemahl nach Wien begleiten wird. Von Wien begiebt sich Kaiser Wilhelm nach Baden, von dort nach der Wartburg und hierauf zum Grafen Görtz-Schlitz, um überall der Auerhahnjagd obzuliegen. Am 19. April nimmt der Kaiser an der Hochzeit des Erbprinzen von Hohenlohe-Langenburg mit der jüngsten Tochter des Herzogs von Koburg-Gotha, am 23. April in Strehlen an der Feier des 68. Geburts­tages des Königs Albert von Sachsen theil. Am 1. Mai wird der Kaiser die Berliner Gewerbe-Ausstellung und am 3. Mai die große akademische Kunst-Ausstellung zur 250jährigen Jubelfeier der Akademie der Künste eröffnen,