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Nr. 35

ZsmW Stil 21. März

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NE^ Die wichtigsten Ereignisse gehen uns durch Telegramme zu und werden wir dieselben nöthigenfalls durch Extrablätter verbreiten.

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Die Expedition.

Amtliches.

Hersfeld, den 19. März 1896.

Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche noch mit Erledigung der Verfügungen:

1. vom 27. Februar d. Js. J. I. Nr. 1038 (Kreis­blatt Nr. 27), die Versicherung der Gemeinde-Er- heber 2C.;

2. vom 31. Mai 1881 Nr. 2676 (Kreisblatt Nr. 45), die Revision der Lokale, in welchen Nahrungs- und Genußmittel feilgehalten werden;

3. vom 13. April 1886 Nr. 4578 (Kreisblatt Nr. 46), die Körung der Zuchtbullen;

4. vom 19. Juni 1878 Nr. 6053 (Kreisblatt Nr. 49), die Revision der Kirchen- und Schulgebäude betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 27. d. Mts. bei Meidung von 3 Mark Strafe hieran erinnert.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Berlin, den 12. Februar 1896.

An sämmtliche Herren Königliche RegierungS-Präsidenten (mit Ausschluß von Düffeldorf) und an den Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin.

Zufolge einer von dem Herrn Minister der öffent­lichen Arbeiten im diesseitigen Einverständniffe ge­troffenen, in Nr. 5 des Eisenbahn-VerordnungS-Blattes vom 3. Februar 1896 auf Seite 54 veröffentlichten An­ordnung an die Königlichen Eisenbahn-Direktionen vom 30. Januar d. J. werden zur Verhütung von Seuchen- verschleppungen nach Frankreich durch die aus Deutsch­land dorthin gehenden Schaftransporte und zur Ver­meidung etwaiger Sperrmaßregeln der französischen Regierung gegen die Schafeinfuhr aus Deutschland die vom Berliner Viehhof und von anderen Stationen über Reuß nach Frankreich bestimmten Schaftransporte nur nach vorheriger Untersuchung durch einen beamteten Thier­arzt, bezw. auf Grund eines die Seuchenfreiheit der Thiere darthuenden Zeugnisses eines solchen in plom- b i r t e n Wagen und mit Ausschluß von Aus- und Zu­ladungen von Schafen auf den Zwischenstationen zur

Beförderung nach Neuß und von dort bis zur Landes­grenze zugelassen. Ebenso werden die nach Frankreich nicht über Neuß, sondern unmittelbar zur Landesgrenze aufgegebenen Schaftransporte nur unter gleichen Be­dingungen zur Beförderung zugelassen.

Ich stelle anheim, die betheiligten Kreise von vor­stehender Anordnung auf geeignete Weise in Kenntniß zu setzen.

Der Minister für Landwirthschaft, Domainen u. Forsten.

Im Auftrage (gez.) Unterschrift.

l.O.1215H.Ang. * * *

Cassel, den 8. März 1896.

Ew. Hochgeboren^ ^^ Abschrift des Ministe- Hochwohlgeboren

rialerlasses vom 12. Februar I. Js., I. G. 1215 II. Aug., zur gefälligen Kenntnißnahme And Veröffentlichung in dem Kreisblatte ergebenst zugehen.

Der Regierungs-Präsident.

Wirkl. Geh. Ober-Reg.-Rath. Haussonville.

An sämmtliche Königliche Landräthe des Regierungs­Bezirks und an den Königlichen Polizei-Präsidenten hier. A. III. 1926.

*

*

Wird veröffentlicht.

Hersfeld, den 18. März 18y6.

I. 1592. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 18. März 1896.

Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 11. Februar 1873 (Kreisblatt Nr. 13), betreffend die Vertilgung der Raupennester, werden hierdurch die Ortsvorstände des Kreises aufgefordert, die gehörige Vollziehung der deshalb ergangenen Vorschriften zu über­wachen und gegen jeden Nachlässigen mit den den Orts­polizeiverwaltungen zustehenden Mitteln vorzugehen resp, dem Polizeianwalt zwecks der gerichtlichen Bestrafung nach § 368,2 des Strafgesetzbuches zur Anzeige zu bringen.

Die Königliche Gendarmerie wird thun, was ihre Pflicht ist.

Gleichzeitig erhalten die Herren Bürgermeister den Auftrag, für thunlichste Verbreitung der hierunter ab­gedruckten Belehrung über die Vertilgung der Kohlweiß­linge zu sorgen und dahin zu wirken, daß Prämien für Einlieferung der weiblichen, im Frühjahr fliegenden Kohlweißlinge gezahlt werden.

I. 1606. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Die Bertilaung der Kohlweißlinge.

Jkder Lanüwwih und Q>aiienbefifcer kennt oen großen Schaden, welchen die Raupen der Kohlweißlinge an den verschiedenen Kohlarten in Feldern und Gärten anrichten. Die Milliarden von Raupen an­derer Art vertilgenden Vögel verschmähen fast ausnahmslos gerade die­jenigen des Kohlweißlings. Das Geschäft der Raupenvertilgung bleibt deshalb vorzugsweise der menschlichen Thätigkeit überlassen. Diese ver­mag das Uebel auch zu bezwingen, wenn sie nur überall und zur rechten Zeit unter Anwendung der richtigen Mittel eingreifen wollte.

Bekanntlich überwintern die Kohlweißlinge als Puppen. Sie hängen oft in großer Menge an Bäumen, Hecken, Mauern, und an den Wänden von Gebäuden. Bei warmer Witterung kommen schon im April die Schmetterlinge zum Vorschein. Sie fliegen dann ziem­lich einzeln.

Bald nachdem sich die Geschlechter gefunden, beginnt das Eierlegen an der unteren Seite kreuzblüthiger Gewächse (Raps, Mcerettig rc.f. Nach 10 bis 14 Tagen schlüpfen die Räupchen aus und beginnen an den sie beherbergenden Gewächse ihre zerstörende Thätigkeit. Nach viermaliger Häutung, welche innerhalb 4 Wochen bewerkstelligt wird, sind sie ausgewachsen und jetzt verpuppen sie sich an den oben näher bezeichneten Orten. Etwa 14 Tage nach dem Eierpuppen erscheint der Schmetterling.

Hiermit ist die erste Generation zum Abschluß gekommen und eS beginnt nun die zweite. Die jetzt oft massenhaft flieg« »den Schmetter­linge legen ihre Eier und die aus diesen auskriegenden Raupen ge­langen vor Winter in der Regel nur noch zum Verpuppen. Die Raupen dieser zweiten Generation sind eS, welche in warmen, mehr trocknen als feuchten Jahren außerordentlichen Schaden anzurichten vermögen. Soll nun eine wirksame Vertilgung der Kohlweißlinge vorge­nommen werden, so muß diese sich erstrecken:

1. auf daS wiederholte Aussuchen und Zerdrücken der Eier, welche sich, wie gesagt, aus der unteren Seite der kohlartigen Gewächse und stets in größerer Zahl auf einer kleinen Fläche vorfinden,

2. auf das Einfammeln und Vernichten der Puppen während der Wintermonate, besonders während des Januars und Februars und ganz besonders

3. auf das Fangen der der ersten Generation angehörenden Schmetter­linge, welche im Frühjahr und im Vorsommer fliegen.

Das Fangen der Schmetterlinge der zweiten Generation bleibt erfolglos, weil die vorhandenen Massen dieser Generation gar nicht bewältigt werden können.

Derjenige verfährt somit rationell, welcher die Puppen im Mntcr vernichtet und die weiblichen Schmetterlinge der ersten Generation ein- fängt, denn hierdurch wird das Uebel an der Wurzel angegriffen und im Keime erstickt.

Die weiblichen Schmetterlinge sind aber leicht selbst im Flug an den schwarzen Flecken zu erkennen, welche sie auf der Mitte der Vorbeiflüge! haben. Den Männchen fehlen dieselben.

Das Wegfangen unterliegt keinen Schwierigkeiten. Einmal ist die Zahl der Schmetterlinge im Frühling nicht groß und dann ist ja die Schmetterlingsjagd eine Lieblingsbeschäftigung der Jugend. Schaffe nur jeder Landwirth und Gartenbesitzer den Kindern Fangnetze an. Er fege für Einlieferung einer gewissen Anzahl dieser FrühlingS- schmriierlinge Prämien aus. Es würde sich ohne Zweifel selbst lohnen, Tagelöhner mit dem Einfängen der Schmetterlinge zu betrauen.

Stadt- und Landgemeinden und die landwirthschaftlichen Vereine sollten die Einlieferung der Kohlweißlinge ebenwohl angemessen prä- miiren. Geschehe dies allgemein, so würde man deS schädlichen Insekt« bald Herr werden.

Hersfeld, den 2. März 1896.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden.

Mittwoch den 25. März d. Js.,

von Morgens präcis 7/2 Uhr ab, Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld, sowie der Landgemeinden Allmershausen mit HählganS, Aua, Biedebach, Bingartes, Eichhof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hersfeld fiscalische Oberförsterei, Hilperhausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.

Donnerstag den 26. März d. Js., von Morgens präcis 7/2 Uhr ab , Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rohr­bach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Unter- geis, Unterhaun, Wilhelmshof, Wippershain, Wippers- hain fiscalische Oberförsterei, Niederaula, Allendorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hattenbach, Heddersdorf und Holzheim.

Freitag den 27. März d. Js., von Morgens präcis 1*1-2 Uhr ab, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederaula fiscalische Oberförsterei, Nieder- josia, Reckerode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Geth- semane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Heringen fiscalische Oberförsterei und Kleinensee.

Sonnabend den 28. März d. Js.,

von Morgens präcis 7'/, Uhr ab, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wöl- fershausen und sämmtlichen Gemeinden 2C. des Amts­gerichtsbezirks Schenklengsfeld.

Montag den 30. März d. Js.,

von Morgens präcis 8 Uhr ab, Loosung und Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der aus­gebildeten Landsturinpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien- Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Ein­berufung zu den Fahnen beanspruchen wollen (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).

Das Ersatz-Geschäft wird wie bisher im hie- stgen städtischen Rathhaussaale vorgenommen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land­gemeinden des Kreises werden angewiesen:

1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinde rc. und zwar:

a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1876 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,