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Gratisbeilagen: „Illnstrirtes Sonntagsblatt" u. „Jllnstrirte landwirthschaftliche Beilage".
A. 26.
Sonnabenl den 29. Feimr
1896.
Erstes Blatt.
Bestellungen auf das Hersselder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Sountagsblatt" und „Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für den Monat März werden von allen Kaiser« liehen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Berlin, den 13. Februar 1896.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II. zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 3'/^ °/oigen
Staatsanleihe von 1886.
Die Zinsscheine Reihe II. Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 3’/2 0 oigen Staatsanleihe von 1886 über die Zinsen für die Zeit vom 1. April 1896 bis 31. März 1906 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 2. März 1896 ab von der Kontrolle der Staatspapiere Hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs-Haupt- kasien, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anwei- jungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbe- fcheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf ks zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
290. gez v. Hoff man n. * *
*
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit
dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen Regierungs-Haupt- kasse und den Kreiskassen unseres Bezirks verabreicht werden. Cassel, den 19. Februar 1896.
K. 277. Königliche Regierung. Haussonville.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche zu Sandlofs, Rimbach und Unterschwarz erloschen ist, heben wir hiermit die für diese Gemarkungen angeordneten Sperr- maßregeln wieder auf.
Lauterbach, den 20. Februar 1896. Großherzogliches Kreisamt Lauterbach. Dr. Fischer. * *
Hersfeld, den 26. Februar 1896.
Wird veröffentlicht.
I. 992. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.
UichtamlUches.
Aus dem Abgeordnetenhaus.
Berlin, 26. Fcbruar. DaS Mgcordl.etenhauS erledigte hmie in dritter Berathung den Gejktzend.c--( last welchem die Landgemeinde Großenhof vom Landkreise Easfel abgezweigt und dem Kreise Wolfhagen angelegt werden soll, und beenbete alsdann die zweite Lesung des Eisenbahnetats. Abg. Richter (frs. VolkSp.) fordert bessere Beleuchtung der Eisenbahnwagen, Dreiminutenverkehr auf der Berliner Stadtbahn und zweifelt deren Leistungsfähigkeit für die bevorstehende Gcwelbc.AuSstcllung an. Minister Thielen erwideit, daß der Verbesserung der Beleuchtung fortgesetzte Aufmerksamkeit zugewandt werde. Der Dreiminutenverkehr werde auf der Stadtbahn im Sommer eingeführt werden. Abg. Graf zu Limburg-Stirum (kons.) wälzt der Berliner städtischen Verwaltung die Schuld dafür zu, daß die VerkchrSeinrichtungen der Reichshauptstadt hinter dem Bedürfniß zurückgeblieben seien. In gleichem Sinne äußert sich der Abg. B u e ck (natlib.). Abg. Richter (frs. Volksp.) nimmt die städtische Ver- watung gegen diesen Vorwurf in Schutz; von anderer Seite würden neuen Ve>kchrSeinrichtungen Schwieiigkeiten bereitet. Abg. Wall- brecht (natlib.) weist darauf hin, daß in Amerika die Eiscnbahn- wageii bereits in ausgedehntem Maße elektrisch beleuchtet würden. Abg. Frhr von Eyuatten (Ctr.) regt an, den beurlaubten Soldaten Freifahrkarten zu geben. Aus «ine Anfrage des Abg. Frhr. von Heereman (Etr.) erwidert der Minister, daß den Eisenbahnangestellten möglichst Gelegenheit gegeben werde, den Gottesdienst zu besuchen. Im fiebrigen werden lokale Fragen behandelt und mit dem Etat zugleich die Denkschrift über den Wagenmangel auf den StaatS- ciscnbahncn im Herbst 1895, die Verhandlungen deS LandeSeisenbahn- ratheS im Jahre 1895, der Bericht über die Belriebsergebniffe der StaatSeisenbahnen für 1894/95, der Bericht über die Bauausführungen und Beschaffungen für 1894/95 und der Nachweis über die Ver, Wendung deS Dispositionsfonds im Extraordinarium für 1894/95 erledigt.
Politische Nachrichten.
Inland.
Berlin, 27. Februar.
Se. Majestät der Kaiser unternahm gestern Nachmittag eine Ausfahrt und verblieb, von derselben in das königliche Schloß zurückgekehrt, im Arbeitszimmer und erledigte Regierungsgeschäfte. Zum Thee waren Abends bei den Majestäten geladen: die Minister Dr. Miguel und Frhr. v. Hammerstein. — Heute, am Hochzeitstage Ihrer Majestäten, nahmen AUerhöchst- dieselben Vormittags die Glückwünsche der nächsten Umgebungen entgegen und begaben sich zur Frühstückstafel bei Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich gegen 1 Uhr Mittags nach Allerhöchstderen Palais. Im königlichen Schlosse fand bei Ihren Majestäten heute eine größere Abendgesellschaft statt, zu welcher an die früheren und jetzigen Umgebungen der Majestäten mit Damen Einladungen ergangen waren.
Anläßlich des heutigen Hochzeitstages Ihrer Kaiserlichen Majestäten liefen im königlichen Schlosse äußerst zahlreiche, kostbare Bouguets und Blumenarrangements, sowie briefliche und telegraphische Glückwünsche für die Majestäten ein.
In der Kommission des Abgeordnetenhauses für das Lehrerbesoldungsgesetz wurde gestern Abend § 17 (Naturalleistungen) in der Fassung der Vorlage
angenommen. § 18 (Anrechnung von anderweitigen Bezügen auf das Grundgehalt) erhielt nach den Anträgen der Abgg. v. Zedlitz (freikons.) und v. Haacke (natlib.) folgende von der Fassung des RegierungSentwurfs erheblich abweichende Formulierung: Auf das Grundgehalt sind anzurechnen: 1. Der Ertrag des Dienstlandes; 2. die sonstigen Diensteinkünfte an Geld oder Naturalleistungen. Bei der amtlichen Festsetzung des Diensteinkommens beschließt der Kreisausschuß auf Anrufen von Betheiligten über die Festsetzung, und sofern es sich um Stadtschulen handelt, der Bezirksausschuß. Der Beschluß des Bezirksausschusses in erster oder zweiter Instanz ist endgültig. Eine andermeite Festsetzung ist bei erheblicher Aenderung der ihr zu Grunde liegenden thatsächlichen Verhältnisse zulässig. 3. Der Werth des Brennmaterials mit ’/2o des Grundgehalts. § 19 (Zahlung des baren Diensteinkommens) bleibt unverändert. Zu § 20 (Umzugskosten) liegt ein Antrag Knörcke (frs. Volksp.) vor, nach welchem den Lehrern bei Dienstreisen zu amtlichen Konferenzen angemessene Tagegelder aus der Staatskasse gewährt werden sollen. Der Antrag wird in folgender, vom Abg. Winkler (kons.) vorgeschlagenen Fassung angenommen: „Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen erhalten bei auf Veranlassung der Schulaufsichtsbehörd- a’ geführter Dienstreisen angemessene Vergütung aus der Staatskasse/'
Die Reichstagskommission für das bürgerliche Gesetzbuch ist in die Berathung des zweiten Buches, welches vom Recht der Schuldverhältnisse handelt, eingetreten. In § 240 wurde der Zinsfuß für eine Schuld, soweit nicht ein anderes vorgeschrieben ist, auf 4 Proz. festgesetzt; die Regierungsvorlage forderte 5 Prozent. Ein vom Abg. Gröber (Ctr.) zu § 241 beantragter Zusatz, wonach die freie Vereinbarung des Zinssatzes 8 Proz. pro Jahr nicht übersteigen darf, wurde abgelehnt. Einen bemerkenswerthen Beschluß hat die Kommission über die Rechtsfähigkeit der Vereine gefaßt, indem sie dem § 21 unter Ablehnung der Regierungsvorlage folgende Fassung gab: „Körperschaften, deren Zweck nicht auf den wirthschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangen die Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Körperschafts-Register des zuständigen Amtsgerichts. Zuständig ist dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirke die Körperschaft ihren Sitz hat. Als Sitz der Körperschaft gilt, wenn nichts anderes bestimmt ist, derjenige Ort, wo die Verwaltung geführt wird."
(Der auswärtige Handel des deutschen Zollgebiets im Januar 1896.) Die Einfuhr des deutschen Zollgebiets betrug im Januar 1896: 23 682 381 Doppelcenter gegen 21 227 347 Doppelcentner im Vorjahr, daher mehr 2 455 034 Doppelcentner. Darunter waren Edelmetalle 614 Doppelcentner, so daß für alle übrigen Artikel 23 681 767 Doppelcentner bleiben. An dieser Steigerung sind hauptsächlich betheiligt Abfälle, Droguerie-, Apotheker- und Farbwaaren, Eisen und Eisenwaaren, Erden, Erze, edle Metalle, Getreide, Material-, Spezerei- rc. Waaren, Stein- und Braunkohlen, Theer, Pech, Harze, Asphalt, Wolle und Woll- waaren, während die Einfuhr von Baumwolle und Baum- wollenwaaren, von Holz und Vieh geringer ist als im Januar 1895. — Die Ausfuhr betrug 19 736 942 Doppelcentner gegen 17 593 354 Doppelcentner im Vorjahr, daher mehr 2143 588 Doppelcentner, darunter Edelmetalle 263 Doppelcentner, so daß für die übrigen Artikel 19 736 679 Doppelcentner bleiben. Wesentlich höher ist die Ausfuhr bei Baumwolle, Droguerie- rc. Waaren, Eisen, Holz, O el und Fetten, Steinen, Kohlen und Thonwaaren; gerin ger dagegen bei Erden, Getreide und Materialwaaren.
Dem preußischen Landtage wird in naher Zeit eine Kreditvorlage zugehen, welche nach den „Berliner Pol. Nachr.", neben einer Forderung für Kleinbahnzwecke nicht nur Mittel zur Herstellung und Ausrüstung neuer Nebenbahnen im Betrage von 60 bis 70 Mill. Mark, sondern auch eine Kreditforderung zur Förderung der Errichtung genossenschaftlicher Kornhäuser enthalten soll.