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Gratisbeilagen: „Illustrirtes Sonntagsblatt^^ n. „Illnftrirte landwirthschaftliche Beilage".
Nr. 17.
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Erstes Blatt.
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Amtliches.
Jnvaliditäts- und Altersversicherungs-Anstalt Hesseu-Nasiau.
Cassel, den 3. Februar 1896.
Ewer Hochwohlgeboren erwidern wir auf die gefällige Anfrage vom 24. Januar 1896 — I. Nr. 302 P. —, betreffend die nach Ablauf der Gültigkeitsdauer zum Umtausch kommenden Quittungskarten, ergebenst:
1. Einer Kenntlichmachung derjenigen Stelle, bei welcher die ungültig gewordene Quittungskarte zum Umtausch vorgelegt wird, durch Stempelaufdruck rc., bedarf es nicht.
2. In etwaigen Sammelbüchern empfiehlt es sich einen kurzen Vermerk über das Vorhandensein der u n - gültigen Quittungskarte — keine formelle Aufrechnungsbescheinigung — einzutragen.
3. Die zum Umtausch kommenden ungültigen Quittungskarten sind mit den übrigen Quittungskarten vierteljährlich hierher zu senden. Nur in besonderen Fällen, z. B. bei Anträgen auf Anerkennung der fortdauernden Gültigkeit gemäß §. 104 Schlußsatz des Gesetzes vom 22. Juni 1889, sind die Quittungskarten mit den entstehenden Verhandlungen alsbald vorzulegen.
4. Die neu auszustellende Quittungskarte hat gemäß Ziffer 14 der ministeriellen Anweisung vom 17. Oktober 1890 die nach st folgende Nummer — nicht etwa Nummer 1 — zu erhalten.
Wir ersuchen ergebenst, dies den unterstellten Quit- tungskarten-Ausgabestellen gefälligst mittheilen zu wollen.
Der Vorstand: I. A. gez.: Schroeder.
An den Königlichen Landrath, Herrn rc. rc.
* * *
Abschrift übersenden wir Euer Hochwohlgeboren mit dem ergebensten Ersuchen um gefällige weitere Veran- lassung.
V. A. I. Nr. 230. Der Vorstand: I. A. Dr. Schroeder. An die Herren Königliche Landräthe rc.
Hersfeld, den 6. Februar 1896.
Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises zur Nachachtung mitgetheilt.
I. 678. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Bekanntmachung, dieBeschädigungderReichstelegraphenanlagenbetreffend.
Zum Schutz der Reichs-Telegraphenanlagen sind durch das Gesetz vom 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich nachstehende Bestimmungen erlassen:
§ 317. Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Theile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird
mit Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.
§ 318. Wer fahrlässigerweise durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.
Unter Telegraphenanla-:en im Sinne der §§ 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mitbegriffen.
Da die Reichs-Telegraphenanlagen in letzter Zeit häufig theils vorsätzlich (durch Zertrümmern der Isolatoren rc.), theils fahrlässig (namentlich beim Fällen von Bäumen) beschädigt worden sind, so werden die vorstehenden Bestimmungen hiermit warnend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zugleich wird Demjenigen, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Reichs- Telegraphenanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen den Thäter mit Erfolg eingeschritten werden kann, in jedem einzelnen Falle eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mark hiermit zugesichert.
Casiel, den 14. Januar 1896.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, gez. Frank.
Hersseid, den 5. Feorua^ 1896.
Die vorstehend abgedruckte Bekanntmachung, betreffend die Beschädigung der Reichs-Telegraphenanlagen, bringe ich zur Kenntniß der Herren Ortsvorstände mit der Ver- anlassung, dieselbe in denjenigen Gemeinden zu veröffentlichen, durch welche Telegraphenlinien führen.
I. 664. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nichtamtliches.
Zum 9» Februar.
Der 9. Februar wird immer ein besonderer Erinnerungstag auch für uns bleiben, an dem unser jetziger Kaiser und König Wilhelm II. im Jahre 1877 durch seinen Vater, den damaligen Kronprinzen, nachherigen Kaiser Friedrich, der 6. Kompagnie des 1. Garde-Regiments zum Eintritt übergeben wurde und er nun wie jeder andere Lieutenant feinen Dienst in dieser Truppe that. Aber der 9. Februar ist auch der Geburtstag des heldenmüthigen Prinzen des Hauses der Wittelsbacher, der an der Spitze der IV. Armee-Inspektion steht, des Prinzen Leopold von Bayern, des zweiten Sohnes des Prinzregenten. Mit um so wärmerer Theilnahme werden sich unsere Herzen der Hauptstadt Bayerns, dem Wohnsitz des Prinzen, zuwenden, als er an dem diesjährigen Geburtstage fünfzig Jahre seines Lebens vollendet.
Seit nahezu vier Jahren schon befindet sich Prinz Leopold in seiner jetzigen hohen militärischen Stellung, durch die er gelegentlich seiner Inspektionen auch mit den andern, außer der bayerischen Armee, ihm untergebenen deutschen Armee-Korps in lebendigste Berührung gekommen ist. Und nicht nur den Bayern ist bekannt, daß der Prinz hohe militärische Begabung besitzt; zugleich ist man überall ob der Leutseligkeit seines Wesens und wegen der Ritterlichkeit seines Charakters seines Ruhmes voll. Schon diese Eigenschaften allein sichern dem edeln Sproß des bayerischen Regentenhauses eine besonders angesehene, hochgeachtete Stellung innerhalb der ganzen deutschen Armee, des deutschen Vaterlandes; aber es ist noch eins, was unsere Herzen höher schlagen läßt, wenn des Prinzen Namen genannt wird, das ist, daß er im Kampfe für des neu geeinten Deutschen Reiches Größe und Herrlichkeit freudig sein Blut dahingab, und wir gedenken auch an seinem Geburtstage besonders des heldenmüthigen und umsichtigen Verhaltens des damals 24jährigen Hauptmanns und Chefs der vierten Feld- Batterie im Gefecht bei Villepion am l. Dezember 1870.
Die bayerische Infanterie hatte der Uebermacht weichen müssen, feindliche Schützenschwärme drangen schon
in der Flanke der Batterie vor; dennoch blieb der Prinz mit ihr halten. Den einen Zug läßt er schnell rechts schwenken und mit Kartätschen auf die feindliche Infanterie feuern, die andern Züge schießen gerade aus. Zwei Geschütze werden durch feindliche Geschoffe unbrauchbar, doch ohne Zaudern feuern die noch übrigen vier weiter. Da kommt Hauptmann Hoffmann des Jn- fanterie-Leibregiments heran, dessen Kompagnie in der Nähe der Batterie hält. Der Prinz spricht ihm seine Verwunderung aus, daß seine Leute nicht mehr schießen. „Wir haben keine Patronen mehr, Königliche Hoheit," erklärt der brave Offizier und fährt dann fort: „allein ich bleibe hier, so lange die Batterie bleibt, und meine Kompagnie wird die Geschütze nöthigenfalls mit dem Bajonet vertheidigen!" Und die Kompagnie hielt neben der Batterie aus. Noch immer war der Prinz hoch zu Roß, um alles besser übersehen und leiten zu können; da wurde sein Pferd getroffen, er selbst am Arm und an der Hüfte verwundet; dennoch blieb er im Sattel. Der älteste Offizier der Batterie beschwor den Prinzen, sie ihm zu übergeben und sich zurückbringen und verbinden zu lassen. Da erklärte dieser kurz und fest: „Nie werde ich in solchem Moment meine Batterie verlassen!" Und er blieb und leitete weiter, bestimmt klar und scharf die Kartätschte«. jcia<.i. Geschütze. Immer heftiger drängten die Franzosen heran, aber das hochherzige Beispiel des Prinzen hatte nicht nur seine Artilleristen, sondern auch die Infanteristen zur höchsten Widerstandskraft entflammt, man war fest entschlossen, mit Wischer, Richthebel, Seitengewehr, Bajonet, Kolben, Messer und, wenn es sein mußte, mit Fäusten und Zähnen sich zu wehren und die Geschütze zu vertheidigen. Da tönte es plötzlich freudig durch das bayerische Häuflein: „Sie stehen; sie gehen nicht mehr vor!" In der That war es so. Dem Prinzen Leopold war es gelungen, hier das Andrängen des Gegners zum Stehen zu bringen.
Wie werdet Ihr bayerischen Waffenbrüder, die Ihr unter diesem heldenmüthigen Führer aus Eures König- Geschlecht kämpftet, mit ihm aushieltet, an seinem Geburtstage aufs neue zu ihm mit Stolz hinaufblicken. Ja, Euer Mund wird sich zu einem donnernden Hurra aufthun aus treuem Soldatenherzen; aber die ganze deutsche Armee schließt sich Euch an, und durch ihre Reihen tönt es stolz und freudig: Hurra! Dreimal Hurra! Es gilt seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Leopold, dem General-Inspekteur der IV. Armee-Inspektion. Lange lebe er, wie seine hohe Gemahlin, die edle Tochter unsers hohen Bundesgenossen, des Kaisers Franz Josef von Oesterreich. T.
Jas lürotrliijt Gesetzbuch.
Unter den Rednern bei Berathung des bürgerlichen Gesetzbuches gebührt dem Geh. Justizrath Dr. P l a u ck als einem Vertreter der verbündeten Regierungen der Ehrenplatz. Früher selbst Mitglied des Reichstages, dann wegen völliger Erblindung zu einer Enthaltung von dem politischen Leben gezwungen, aber soweit noch dienstfähig, daß ihm — seiner hohen juristischen Begabung entsprechend — der Vorsitz in der zweiten Kommission des bürgerlichen Gesetzbuchs übertragen werden konnte, war er wie kaum ein andrer imstande, den unermeßlichen Stoff der Vorlage zu beherrschen und dem deutschen Volke gegenüber zu vertreten. Erst seine gewaltige, ebenso von Wissenschaftlichkeit, wie von höchster nationaler Begeisterung getragene Rede ermöglicht auch dem Laienthum ein Urtheil über die Vorzüge des neuen Gesetzbuchs, insbesondere über seine Fähigkeit, die vorhandenen theoretischen Gegensätze zu Überdrücken und sur die wirklich praktischen Bedürfnisse im Leben ein- hertllche Rechtsnormen, und zwar klare, bestimmte, präzise Rechtsjatze, keine blos allgemeine RechtSgedanken aufzu- stellen.
Ikim erinnert sich der gerade mit Bezug hierauf geäußerten Bedenken gegen das Gesetzbuch. Geh. Rath Planck wies nach, daß dieselben, soweit sie den übergroßen Spielraum des freien richterlichen Ermessens be-