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Gratisbeilagen:Illustrirtes Sonntagsblatt" n.Illustrirte lanbwirthschaftliche Veilago^^.

Nr. 88.

Donnerstag den 25. Kli

1895.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den GratisbeilagenJttusirirtes SoNtttags- blatt" undMustrirte landwirthschaftliche Beilage" für die Monate August und September werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbrief- trägern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Caffel, den 5. Juli 1895.

Bei der erstmaligen örtlichen Erhebung der direkten Staatssteuern und Renten durch die Gemeinden sind Zweifel darüber entstanden, wie in dem nach Art. 2 der Anweisung vom 30. Januar d. J. vorgeschriebenen Hebe­buche diejenigen Beträge zu buchen sind, welche bei der Erhebung alsbald für mehrere Vierteljahre oder für das ganze Jahr vorausgezahlt werden.

Zur Hebung dieser Zweifel wird der Art. 13 der Anweisung wie folgt abgeändert: , .

Ueber jede erfolgte Einzahlung hat die Hebestelle sofort unaufgefordert eine den Gegenstand und den Be­trag, sowie Ort und Tag der Zahlung ergebende gehörig unterschriebene Quittung zu ertheilen.

Sogleich bei der Vereinnahmung des Geldbetrages hat die Hebestelle die Jsteinnahme in das Hebebuch ein- zutragen.

Die Eintragung geschieht

1. bei Anwendung des Musters A in Spalte 7, 8, 9 oder 10, je nach dem Vierteljahr, i n welchem die Zahlung geleistet wird, während das Datum in Spalte 6 vermerkt wird;

2. bei Anwendung des Musters B in Spalte 12, 14, 16 oder 18 je nach dem Vierteljahr, in welchem die Zahlung geleistet, während das Datum in den Spalten 11, 13, 15 oder 17 vermerkt wird.

Sind von einem Pflichtigen bei der Erhebung neben den Beträgen für das laufende Vierteljahr auch solche für ein weiteres, oder für mehrere weitere, oder endlich für das ganze Jahr gezahlt worden, so sind dieselben in demjenigen Vierteljahre, in welchem die Zahlung erfolgt ist, und zwar mit dem wirklich ein gezahlten

Unberechtigter Nachdruck verboten. Der zweite ^chuß.

Dorfgeschichte aus dem Böhmerwalde. Von Maximilian Schmidt.

(Fortsetzung.)

Laß d' Flinten draus im Wald," bat das Mädchen; was liegt dran. Grad heut könntst 'n Jaga Benno in 'd Hand laufa und der is dir nöd guat g'stimmt!"

Girgl beruhigte sie. Er sagte ihr, daß er Wege gehe, die nicht einmal der herrschaftliche Förster kenne und heute treffe sich das umso besser, da er in dem nahegelegenen Fuchsberg morgen bei einer Hochzeit auf- spielen müsse und heute Abend mit den andern Musikanten der Braut einHofrecht" (Ständchen) zu bringen hätte. Dabei könne er einen Umweg durch den Forst machen "nd seine Büchse holen. Als ihm Kathi bemerkte, mit der Waffe könnte er doch nicht zum Hosrechtanblasen gehen, belehrte er sie dahin, daß er die Flinte in einem Felde am Waldsaume einstweilen verbergen wolle und nachts heimlich damit heimkehren würde.

Dem Mädchen wäre es freilich lieber gewesen, wenn er auf die Waffe ganz verzichtet und sie im Walde ge­lassen hätte, aber Girgl wollte das ihm so theuere Familienstück nicht missen. Er wechselte daher rasch den Gesprächsgegenstand, und sie sprachen über ihre Liebe, womit sie noch lange nicht fertig geworden wären, wenn nicht das Eintreten von Girgls Mutter dieser Unter­haltung eine andere Wendung gegeben hätte.

Die alte Frau freute sich über das Einverständniß

Betrage zu buchen, während die Spalten des Hebebuchs für diejenigen Vierteljahre, für welche Zahlung geleistet ist, zu durchkreuzen sind.

Die Einzahlung der Fortschreibungsgebühren ist in der Spalte 8 der Fortschreibungsgebührenhebeliste (Art. 6) zu vermerken bei Anwendung des Musters B neben deren Eintragung in den Spalten 1118 des Hebe­buchs (vergl. den vorigen Absatz unter 2)."

Euer Hochwohlgeboren wollen hiernach die Hebestellen der Landgemeinden mit Anweisung versehen.

Königliche Regierung. Fliedner, i. V.

An die sämmtlichen Herren Landräthe des Regierungs­bezirks. I. Cl. Nr. 5035.

* *

Hersfeld, den 22. Juli 1895.

Wird den Herren Ortswrständen mit der Auflage mitgetheilt, die Steuer-Erheber alsbald nach Vorstehendem zu bescheiden.

I. 4363. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungö-Rath.

Berlin, den 28. Juni 1895.

Den Ausführungen Ew. ^ .'chwohlgeboren gefälligen Berichts vom 28. Mai d. Js. Nr. 3657/95 I. D. trete ich darin bei, daß der Ausbruch echter Pocken bei den aus Russisch Polen bezw. Galizien stammenden und in Preußen zugelassenen Arbeitern nicht in jedem Falle ausgeschlossen werden kann, wenn nur eine einmalige erfolgreiche Impfung bei den betreffenden Personen im Kindesalter ausgeführt worden ist. Mit Letzterer wird deshalb die Voraussetzung für die Annahme von aus­ländischen Arbeitern, wie dieselbe in der Verfügung vom lten Juni 1893 M. 6019 ausgesprochen ist, daß nämlich die in der Heimath oder in Preußen wirk­sam erfolgte Impfung glaubhaft nachzuweisen sei, nicht erfüllt. Hierzu bedarf es vielmehr des Nachweises, daß die Personen im arbeitsfähigen Alter in den letzten 10 Jahren erfolgreich geimpft worden sind.

Ew. Hochwohlgeboren wollen gefälligst dafür Sorge tragen, daß dies seitens der Arbeitgeber oder Werkver- waltungen, welche im dortigen Bezirk ausländische Ar­beiter in landwirthschastlichen oder gewerblichen Betrieben beschäftigen, strengstens beachtet wird. Bei den bereits angenommenen Arbeitern wird, sofern die wirksame Impfung in den letzten 10 Jahren nicht ausgeführt

der beiden jungen Leute und gab tief gerührt dem Mädchen die Versicherung, daß sie nichts sehnlicher ge­wünscht, als es zur Schwiegertochter zu erhalten, und daß von heute an ein neues Glück in ihrem Häuschen einziehen werde. Es wurde dann vereinbart, daß Girgl in den nächsten Tagen zu Katherls Eltern auf dieFrei" kommen würde, und mit den glücklichsten Gefühlen trennten sie sich für heute.

Im Laufe des Nachmittags verließ Girgl sein Haus, die Klarinette unterm Arm. Er grüße nochmals zu dem Mädchen hinüber, das er nunmehr für gewiß sein eigen nennen durfte. Katherl blickte ihm mit eigenthümlichem Gefühle nach. Es war ihr so weh um's Herz, sie hätte weinen mögen, es war, als ob eine dunkle Wolke über das lichte Glück ihres Herzens herabgesunken wäre.

An der Stelle, wo der Weg, den Girgl verfolgte, in eine kleine Waldparzelle führte, setzte der junge Mann sein Instrument an den Mund und blies nochmals ein lustiges Stücklein. Ein leises Lüftchen trug die Töne hin zu der Geliebte». Dieser schien es, als wären es Abschiedsklänge auf eine lange, lange Zeit. Je lustiger Girgl spielte, desto trauriger wurde es in dem Unheil ahnenden Herzen des armen Mädchens.

Jetzt war es stille. Katherl ging, den Kopf voll trüber Gedanken, ihren häuslichen Beschäftigungen nach und betete im Stillen zur hilfreichen Himmelsmutter in der Wallfahrtskirche ihres Dörfchens.

Als es Nacht geworden und schon alles zur Ruhe gegangen war, wachte sie noch am offenen Fenster, um Girgl's Heimkehr von Fuchsberg abzuwarten. Stunde

worden ober nicht etwa eine Erkrankung an echten Pocken voraufgegangen ist, die Impfung nachträglich anzuordnen sein.

(Unterschrift.)

An den Königlichen Regierungs-Präsidenten Herrn von I a g o w Hochwohlgeboren zu Posen.

* *

Abschrift theile ich Eurer Hochgeboren mit Bezug auf meinen Erlaß vom 1. Juni 1893 M. 6019 zur gefälligen Kenntnißnahme und Nachachtung er- gebenst mit.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal- Angelegenheiten.

Im Auftrage, gez.: Bartsch.

An den Königlichen Regierungs-Prästdenten, Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrath, Herrn Grafen C l a i - r o n d' H a u s s o n v i l l e Hochgeboren zu Caffel.

* *

*

Caffel, den 11. Juli 1895.

Abschrift erhalten Euer Hochwohlgeboren mit Bezug auf meine generelle Verfügung vom 6. Juni 1893 A. II. 5153 zur gefälligen Kenntnißnahme und Nach­achtung mit dem Ersuchen ergebenst, auch die OrtSvor- siuHue mit eutsp^^oer Anweis^g zu versehen. Der Regierungs-Präsident. Im Auftrage. B r a ck e l. An sämmtliche Königliche Landräthe des Regierungsbe­zirks und den Königlichen Polizei-Präsidenten hier.

*

Hersfeld, den 22. Juli 1895.

Wird den Herren Ortsvorständen zur Nachachtung mitgetheilt.

Von allen ausländischen Arbeitern ist der Nachweis über die erfolgreiche Impfung in den letzten 10 Jahren zu erfordern.

I. 4360. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Direktion der Kriegsschule

zu HerSfeld.

Hersfeld, den 22. Juli 1895.

An das Königliche Landrathsamt Hersfeld.

Der Musketier H e i d e k o r n , Jnf.-Regts.-Nr. 46, Bursche des Hauptmanns Seeliger, erscheint der Fahnenflucht verdächtig. Derselbe ist am 20. d. M. gegen 530 Nachm. aus seiner Wohnung (bei Zimmermeister

um Stunde verrann, der Erwartete kam aber nicht zurück.

Unwillkürlich hatte sich der Harrenden der Schlaf bemächtigt. Neben dem Fenster sitzend, schlummerte sie ein, und freundliche Bilder zogen sich durch ihre Träume. Sie sah sich im Brautkleide, das aus Flittergold und Perlen geflochtene Krönchen auf beni Kopfe und Girgl als Bräutigam neben sich. Sie war überselig der Traum war gar so schön.

II.

Girgl hatte den Weg nach dem nahegelegenen Platten- berger Forste eingeschlagen. Kaum war er in die Wal­dung eingetreten, schraubte er sein Instrument ausein­ander und verbarg es in der Jankertasche. Dann verließ er den Steig und huschte querwaldein.

Nach längeren, beschwerlichen Gängen, oft in dichtem Unterholze, machte er endlich halt und suchte das Moos vom Boden zu erheben, unter welchem sich eine Flinte befand, deren Schloß mit einem Taschentuch umwickelt war. Ein lächelnder Gruß ward der Waffe zutheil. Zugleich aber auch ein wehmüthiger, als er sagte:

Mei' liabe Bix von heut an hast ausgedeant, 's Katherl will's so Hab'n. Von nun an sollst g'rad mehr knall'n, wenn's a Fest giebt und 's erste mal wieder an mein Hozettag!" Dann nahm er auch die neben der Flinte gelegene Horndose zu sich, in welcher sich Pulver und Kugeln befanden. Vorsichtig, wie am Herwege, schlug er nun den Rückweg ein. Er beabsich­tigte, in einem Kornacker am Waldsaum das Gewehr zu verbergen, um es von hier nach dem Ständchen in