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Durch eine Schwadron der Garde-Kürassiere und ein Bataillon des Kaiser-Alexander-Garde-Grenadier-Regi­ments Nr. 1 wurden heute Vormittag 11 */2 Uhr vom Schloßhof des Königlichen Schloffes 24 Fahnen und Standarten nach der Ruhmeshalle gebracht. In Gegen­wart Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold, der Generalität und einer Abordnung des Offiziercorps hielt der Kommandeur der Garde - Kavallerie - Division General-Lieutenant Graf Wartensleben nach Verlesung der Cabinetsordre vom 27. Januar d. I. eine Ansprache über die Bedeutung des Tages, welche er mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser schloß. Sodann folgte die Bekränzung der Fahnen, deren Schmuck zwei Eichenreiser zu beiden Seiten der Fahnenspitze bilden, welche durch ein goldenes Band am Fahnenschaft be­festigt sind. Nach dem feierlichen Akt wurden die Fahnen nach dem Königlichen Schloß zurückgebracht.

Der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe- S ch i l l i n g s f ü r ft begiebt sich heute, wie aus Alt- Aussee gemeldet wird,' von dort nach Jschl, wo er von Sr. Majestät dem Kaiser F r a n z I o s e f empfangen werden und an der Mittagstafel Theil nehmen wird. Abends gedenkt der Reichskanzler nach Alt-Auffee zurück- zukehren.

Die jüngst gebrachte Nachricht, der B u n d e s r a th habe genehmigt, daß in Meiereien (Molkereien) und Betrieben zur Sterilisirung von Milch Arbeite­rinnen über 16 Jahre in der Zeit vom 15. März bis 15. Oktober auch Nachts und zwar von 8/2 Uhr Abends bis 51/., Uhr Morgens beschäftigt werden dürfen, trifft nicht zu. Während im Allgemeinen Ar­beiterinnen in Fabriken gemäß § 137 Absatz 1 der Ge­werbeordnung in der Nachtzeit von 8/2 Uhr Abends bis 5*/-2 Uhr Morgens und am Sonnabend, sowie an Vorabenden der Festtage nicht nach öVs Uhr Nachmit­tags beschäftigt werden dürfen, hat der Bundesrath die übrigens noch nicht im Reichsgesetzblatt veröffent­lichte Bestimmung getroffen, daß in den unter die Gewerbeordnung fallenden fabrikmäßig betriebenen Meie­reien die Beschäftigung der über 16 Jahre alten Arbeiterinnen im Sommerhalbjahr schickt um 4 Uhr Morgens beginnen und bis 10 Uhr Abends dauern darf. Je nach der Lage der Melkzeiten und der Enfernung des Melkortes muffen die Meiereien ihren Betrieb wenigstens in der wärmeren Jahreszeit schon früh Morgens beginnen oder zum Theil in die späteren Abendstunden verlegen, da die Milch sonst verdirbt oder minderwerthig wird. Die Bestimmungen des § 137 Absatz 1 der Gewerbeordnung tragen diesen besonderen Umständen keine Rechnung und erschweren deshalb die Heranziehung von Arbeiterinnen zu einer Beschäftigung, die gesund und leicht ist, alltäglich von längeren Pausen unterbrochen wird und sich gerade für Frauen besonders eignet. Diesem Uebelstande soll durch die vorerwähnte Bestimmung des Bundesraths abgeholfen werden. Im Uebrigen bleiben die Vorschriften des § 137 Absatz 2 bis 5 der Gewerbeordnung von der Bestimmung des Bundesraths- unberührt. Insbesondere dürfen also die Arbeiterinnen in Meiereien auch in Zukunft nicht länger als 11 Stunden täglich, an den Sonnabenden und Vor­abenden der Festtage nicht länger als. 10 Stunden be­schäftigt werden.

Der König von Italien hat soeben das Gesetz vollzogen, wodurch der 20. September als Jahrestag des Einzugs der italienischen Truppen in Rom zum bürger­lichen Feiertag bestimmt wird.

Wenn die Angabe eines demW. T. B." aus Sofia zugegangenen Berichts, wonach die Polizei die drei Mörder Stambulows entdeckt hat, sich be­stätigt, so ist zu hoffen, daß dieser Umstand wesentlich

zu einer ruhigeren Auffassung der jüngsten Vorgänge und der gegenwärtigen Lage in Bulgarien beitragen wird. Das Telegramm desW. T. B." lautet wörtlich:'Die Polizei hat die drei Mörder Stambulows entdeckt. Einer ist bereits verhaftet, und zwar derjenige, welcher den Revolverschuß abgab und in dem Wagen Stambulows flüchtete. Sein Name ist Georgiew. Er hat auch den Drohbrief an Stambulow geschrieben. Außerdem sind zwei seiner Helfershelfer verhaftet. Es scheint, daß die Mörder Panitza rächen wollten.

Am Freitag Nachmittag sandte der Fürst von Bul­garien durch Oberst Markoff einen Kranz für Stambulow, derselbe wurde von Frau Stambulow zurückgewiesen. Stambulow soll bei seiner Operation im Beisein der Aerzte und mehrerer Diplomaten geäußert haben, wenn auch Tuefektschiew den Mord begangen, so sei der Fürst intellektueller Urheber. Fürst Ferdinand hat nunmehr jede Betheiligung Seitens des Hofstaates an der Leichen­feier Stambulow's verboten.

Laut einem Telegramm desTemps" vom 19. d. M. aus Madrid werden die zuletzt aus Kuba einge- troffenen ernsten Nachrichten jetzt amtlich bestätigt. Mar­schall Martine; Campos marschirte bei Bayamo mit einer Kolonne, die aus 200 Mann Kavallerie und dem Ba­taillon San Fernando bestand und von General Santo- cildes befehligt wurde, als die Kolonne plötzlich von mehreren Tausend Aufständischen unter Maceo und Maximo Gomez angegriffen wurde. Die jungen spani­schen Soldaten wehrten sich mit Verzweiflung gegen diese Uebermacht und bildeten um den Marschall ein Quarree, um die wiederholten hartnäckigen Attacken der Kavallerie der Aufständischen auszuhalten. General Santocildes, der die ganze Schwierigkeit der Lage er­faßte , versucht nunmehr den Rückzug seiner kleinen Truppe zu ermöglichen, indem er sich an ihrer Spitze auf die eindringenden Feinde warf; dabei fiel der Ge­neral, worauf Martine; Campos selbst den Befehl über­nahm, um den Rückzug zu vollführen. Es bedurfte dazu, und zur Fortschaffung der Verwundeten, der ganzen Thatkraft des berühmten Heerführers, da die Aufständi­schen die Kolonne bis nach Bayama mit Nachdruck ver­folgten. Gleich nach seiner Ankunft in Bayamo telegra- phirte der Marschall den Generalen Valdes und Navarro den Befehl, sich zur Entsetzung von Satiago und Hol- guin mit 1300 bezw. 1500 Mann auszumachen.

Einem Telegramm derKöln. Ztg." aus Tanger zufolge wäre der Sultan von Marokko in Fes erkrankt. Sein Zustand soll Besorgniß erregen.

Aus Provinz «ü XidjiaritiitL

Hersfeld, den 22. Juli 1895.

* Der Regierungs-Assessor von Geyso zu Cassel ist mit der kommissarischen Verwaltung des Landraths- amtes im Kreise Jauer, Reg.-Vez. Liegnitz, vom 15. August d. Is. ab beauftragt worden.

* Nach den geltenden Vorschriften haben auf den preußischen Staatsbahnen die Bahnbediensteten, sobald der Zug stillsteht, nach der zum Aussteigen bestimmten Seite die Thüren der Wagen zu öffnen, in denen Reisende mit Fahrkarten für die Station sich be­finden. Bei Wagen, welche nur an den Stirnseiten zugänglich sind, wird der Zweck dieser ^Bestimmung, die Reisenden noch besonders auf die Nothwendigkeit des Verlaffens des Zuges aufmerksam zu machen, wenn sie das Ausrufen des Stationsnamens überhört haben oder sonst verhindert waren, sich von der Ankunft des Zuges auf der Ziel- oder Wagenwechsel-Station zu überzeugen, nicht völlig erreicht, wenn sich die Schaffner darauf be­schränken, die äußeren Thüren an den Stirnseiten zu

öffnen. In solchen Fällen erscheint es zweckmäßig, daß der Schaffner sich in den Wagen selbst begiebt, um die Reisenden, deren End- oder Umsteigestation erreicht ist, zum Verlassen des Wagens aufzufordern. Im Winter, wo die Wagenfenster häufig vereist sind und einen Aus­blick nicht immer gestatten, ist dies auch aus dem Grunde geboten, weil mit Einführung der Bahnsteigsperre die Abnahme der Fahrkarten durch die Zugschaffner auf der vorletzten Station in Wegfall gekommen ist. Wenn auf einer Station die Kürze des fahrplanmäßigen Aufent­halts der Durchführung der Maßregel entgegensteht, so empfiehlt sich, daß der Schaffner die Reisenden auf der vorhergehenden Station oder während der Fahrt ver­ständigt. Die Eisenbahndirektionen sind . vom Minister beauftragt, das Zugpersonal hiernach mit Anweisung zu versehen.

* Dem emeritirten Lehrer und Kantor K i m p e l zu Cassel, bisher zu Niedergrenzebach im Kreise Ziegeu- Hain, und dem emeritirten Lehrer Kirchner zu Burg- Gelnhausen im Kreise Gelnhausen ist der Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, . dem Eisenbahn-Zugführer a. D. Knieri m zu Eschwege, früher zu Bebra, das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen worden.

* Die unbeeidigte Vernehmung eines geistes­kranken Zeugen kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts vom 12. Februar d. I. vom Richter nicht ohne Weiteres abgelehnt werden. Die Vernehmung geisteskranker Personen ist, wie das Reichsgericht zur Begründung dieser Entscheidung ausführte, nicht schlecht­hin ausgeschlossen, kann vielmehr, selbstverständlich unter Beobachtung des § 56 Nr. 1 Str.-Pr.-Ordn., selbst in der Hauptverhandlung erfolgen, wenn die Möglichkeit vorhanden ist, durch die Auslassung der betr. Person oder durch die Art ihres Auftretens eine Aufklärung zu erzielen.

* Die Drogengeschäfte werden demnächst in­sofern eine Neuerung einführen müssen, als bereits eine , Verfügung erlassen ist, nach welcher die an den Schub­kasten und Gläsern befindlichen lateinischen Bezeichnungen der Drogerien (ähnlich wie in den Apotheken) für die Zukunft den deutschen Namen weichen müssen. *'

* Die offizielle Gewinn-Ziehungsliste der Fritzlarer Pferdemarkt-Lotterie liegt in der Expedition d. Bl. zur Einsicht offen.

). ( Hersfeld, 22. Juli. In hiesiger Gemarkung ist bereits mit dem Kornschnitt begonnen worden. Die Aehren sind meistentheils groß und gut mit Körnern besetzt.

Hersfeld, 22. Juli. (Vor 25 Jahren.) Ein Aller­höchster Erlaß vom 21. Juli 1870 betreffend die Abhaltung eines außerordentlichen allgemeinen Bettages am 27. Juli b. I. lautet:Ich bin gezwungen, infolge eines willkürlichen Angriffs das Schwert zu ziehen, um denselben mit aller Deutschland zu Gebote stehenden Macht abzuwehren. Es ist Mir eine große Beruhigung vor Gott und den Menschen, daß Ich dazu in keiner Weise Anlaß gegeben habe. Ich bin reinen Gewissens über den Ursprung dieses Krieges und der Gerechtigkeit unserer Sache vor Gott gewiß. Es ist ein ernster Kampf, den es gilt und wird Meinem Volke und ganz Deutschland schwere Opfer auferlegen. Aber Ich ziehe zu ihm aus im Ausblicke zu dem allwissenden Gott'und mit Anrufung seines allmächtigen Beistandes. Schon jetzt darf Ich Gott dafür preisen, daß vom ersten Ge­rücht des Krieges an durch alle deutschen Herzen nur ein Gefühl rege wurde und sich kund gab, das der Ent­rüstung über den Angriff und der freudigen Zuversicht, daß Gott der gerechten Sache den Sieg verleihen werde. Mein Volk wird auch in diesem Kampfe zu Mir stehen,

meinte, eine solche Ehre würde dann ihre Tochter sicher nicht mehr von der Hand weisen.

Auf die unter vier Augen an die Mutter gerichtete Frage, ob etwa Kathi ihr Herz schon an einen anderen verschenkt hätte, mußte diese freilich erwidern, daß sie es zwar nicht sicher wisse, aber doch befürchte, der Schneidergirgl stecke dem Mädchen in Kopf und Herzen.

Was?" rief der Jäger entrüstet,der Bazi?"

Bazi?" fragte die Frau.Der Girgl is' unser bester Kleidermacher auf und ab und a tüchtiger Musikant!"

Und dazua a Raubschütz!" ergänzte der Jäger und als die Frau ihn ungläubig ansah, wiederholte er es ihr auf das bestimmteste. Er sagte ihr, es sei ihm das schon öfters verrathen worden und er selbst sei ihm schon einmal auf der Spur gewesen.

Gnad am Gott, wenn ich'n amal antreff in mein Revier!" meinte er.Dem will i 's Wildern vertreiben!"

Und rachebrütend ging er von bannen.

Kathi hat alles mit angehört, und ihr Herz erfüllte Sorge und Furcht für den Jugendfreund.

Es war ihr allerdings schon manchmal aufgefallen, daß Girgl über Gebühr lange abwesend war, wenn er fertige Kleider an die Bestellerinnen in den nahen Frei- bauernhösen ablieferte. Aber daß der so sanft aus­sehende Bursche, der nur mit der Nadel und seinem (^istrumente vertraut schien, auch das gefährliche Hand­werk des Wilderns ausüben könnte, war ihr bis jetzt noch nicht in den Sinn gekommen. Sie mußte darüber Gewißheit erhalten. Böse Träume quälten sie die Nacht hindurch, und sie beschloß, Girgl selbst zu befragen. Unter dem Vorwande, sich ihre Sonntagsjacke abändern lassen zu wollen, begab sie sich am anderen Morgen in das Häuschen des Schneiders.

Sie steuerte ohne Umstände gleich auf ihr Ziel los, indem sie sagte:

Girgl, woaßt du 's aa, daß d' in an' bösen Ver­dacht bist?"

Wieso?" fragte der Mann erröthend.

No', fühlst di gar nix schuldi?"

Dös scho'" bekannte Girgl;aber was kann i dafür. I trau mir's halt nöo z' sag'n, aber du woaßt es ja voneh!"

Nix woaß i!" erwiderte das Mädchen.Erst gestern hon i 's erfahren und koa' Aug hon i zuag'macht die ganze Nacht vor lauter Sorg und Kümmerniß!"

Was is da z' sorg'n und z' kümmern?" fragte Girgl.Moanst denn, i hätt' nöd schon längst 's Maul auftho' und dir alles eing'standen, wenn i 's an der Zeit Halter. Aber ehvor mei' Häusl nöd schuldenfrei is, krieg i koan Konsens und vorher möcht i di nöd in's Gred bringa wegen meiner, denn woaßt, Katherl, i hon di ja so viel gern, daß i dir nöd den kloansten Kummer machen möcht!"

Das Mädchen erröthete jetzt über und über. Sie reichte ihm die Hand und sagte treuherzig:

Girgl, deswegen bin i nöd umakömma zu dir. Es handelt si" Sie stockte.

Ja, um dein Spenser herz'richten. Aber wenn 's dir recht is, red'n ma jetzt nix von der Schneiderei, sondern von unserer Lieb"

Ja, wer sagt dir denn, daß i di aa gern hon?,, fragte Katherl halb ernst, halb spaßhaft.

Was? Dös is ja so g'wiß, wie Himmel und Erden; dös kann ja gar nöd anders fein!"

Und du fragst mi nöd amal drum?"

I woaß's ja voneh!"

So? Wenn i aber 'n Jagersknecht vom Forsthaus am Plattenberg drunt nach gebet und"

Den fürcht i nöd!"

Den muaßt aber fürchten, nöd z'wegen mir sondern

z'wegen dir. Girgl, is 's denn mögli, bist du a Wilderer? Du, den i sür'n bravsten Menschen auf Gottes Erd­boden g'halten hon?"

Ja no', wenn's d' es woaßt halt so mitunter treibts mi außi inn Wald, mitunter möcht i halt aa amol a Mann sein und nöd alleweil d' Schneidergoas auf der Werkstatt!"

Er erzählte ihr nun, daß ihm das schon so im Blute liege, sein Vater und Großvater hätten das Wildern schon als Passion betrieben, von ihnen habe er die alte Flinte mit deiy Steinschloß als ein Familienerbstück überliefert erhalten. Sein Gewissen mache ihm in dieser Beziehung wenig Vorwürfe.

Fressen mir 'n Grafen seine Hirsch und Reh mein Krautacker zam, so mach i mir aa nix draus,u Herrn Grafen sei' Wild zamz'schießen," meinte er.

Kathi jedoch suchte ihn zu belehren, daß es unrecht sei, sich selbst Recht verschaffen zu wollen, und daß sie ihn gar nicht' mehr lieb haben könne, wenn er dieses gesetzlose Treiben nicht unterließe. Sie ließ ihn aber doch dabei durchblicken, daß sie jetzt viel mehr Respekt vor ihm habe, da er männlich der Gefahr trotze; doch müßte das jetzt aus und gar sein, sonst sage sie ihm die Liebe auf.

Also hast mi doch gern? Dn sagst es ja selm!" lachte Girgl erfreut.

W freili! Für's Leben hon i di gern," erwiderte das Mädchen, und daß hierauf der erste lange Kuß folgte, ist ja selbstverständlich.

Dann aber bestand Kathi auf Erfüllung ihres Wunsches und Girgl sagte ihr dieselbe zu. Heute gegen Abend wollte er zum letzten Male einen Waldgang machen, um seine Flinte, die er im Forst verborgen, nach Hause zu holen.

(Fortsetzung folgt.)