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Amtliches.

Hersfeld, den 3. April 1895.

Gemäß § 82 der Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7. Juni 1885 wird das Ergebniß der am 30. März d. Js. im Saale des hiesigen Nath- Hauses stattgefundenen Kreistagssitzung, welche im Kreis­blatt Nr. 34 d. Js. bekannt gemacht worden ist, nach­stehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht:

Die bei Punkt 1 der Tagesordnung in Betracht kommenden Verhandlungen über die im Herbst 1894 vorgenommenen Ergänzungswahlen wurden geprüft und, da diese Prüfung zu Bemerkungen keinen Anlaß gab, die Gültigkeit dieser Wahlen beschlossen, worauf die Einführung der Neugewählten bezmse. die Wieder­einführung der Wiedergewählten in ihr Amt erfolgte.

Bei Punkt 2 der Tagesordnung kam der Kreishaushalts-Etat für das Jahr 1895 96 zur Vorlage. Bei dem Ausgabeposten unter Tit. VI. pos. 7 machte der Herr Bürgermeister Braun dahier die Mittheilung, daß die städt. Behörden beschlossen hätten, die Ver- pflegungsstation in der Zeit vom 1. April bis 1. Oktober dieses Jahres, also während der Sommermonate, wieder zu schließen und wurde daraufhin von dem Kreistage beschlossen, den für diesen Zweck eingestellten Betrag mit 500 M. vorläufig zu streichen. Alsdann wurde der Etat, welcher hierunter abgedruckt ist, auf eine Einnahme und Ausgabe von 69 796 M. 89 Pfg. festgestellt.

Punkt 3 der Tagesordnung. Verände­rungen an dem früheren Beschluffe vom 10. September 1887, wonach die Kreissteuer auf die sämmtlichen direkten Staatssteuern, mit Ausnahme der Gewerbesteuer vom Hausirgewerbe, gleichmäßig vertheilt und der Fiskus mit der Grund- und Gebäudesteuer um die Hälfte höher

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Bezeichnung der Einnahmen.

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Neberschüsse (Kassenbestand)........

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170

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11.

Aus nutzbarem Kreisvermögeu.

1) 3 °/0 Zinsen von der in das Preußische Staatsschuldbuch (Abtheilung V Konto-Nr. 51) eingetragenen Buchschuld über 60000 M. 1800,00 M.

2) 3 °/0 Zinsen von den bei der städtischen Sparkasse in Hersfeld laut Schuldbuch B. Nr. 16470 verzinslich an­gelegten Beständen aus den landwirthschaftlichen Zöllen, welche je nach Bedarf zurückgenommen werden (z. Zt. etwa noch 70000 Mark)..... 2100,00

3) 3 °/0 Zinsen von den bei der städtischen Sparkasse in Hersfeld laut Schuldbuch B. Nr. 17729 verzinslich an­gelegten Geldern, welche zur Bestreitung der laufenden Kreisansgaben verwendet und je nach Bedarf entnom­men werden (z. Zt. etwa 11800 Mark) . . 354,00

4254

3040

32

1213

68

_

Anmerkung zu II. 1. Wirkliches KreiSvermögen. Bezüglich der Entstehung und verzinslichen Anlegung dieses Vermögens siehe die Erläuterung in dem Etat für 1893/94.

III.

Einnahme aus gemeinnützige« Einrichtungen und Anstalten des Kreises.

Aus der Wasenmeisterei.........

45

80

45

80

Die Wasenmeistcreigerechlsame ist nach Vertrag vom 29. Februar 188.3 dem Peter Schneider dahier (ASpenkniiUel) für die Zeit vom 14. Jum 1887 bis dahin 1897 verpachtet.

IV.

Dem Kreise überwiesene Gebühren.

1) Pauschquanta, Kopialien und haare Auslagen in Verwaltnugsstreit- sachen vor dem Kreisausschusse.......

53

49

08

3

Diese Einnahme betrug in 1892/93 29,40 M,

, 1893/94 57,50

1894/95 72 65

Summa 159,55 M.

Hiernach beträgt drr dreijährige Durchschnitt = 53,18*/3 M.

Zu übertragen

4352

80

3305

20

1217

60

170

herangezogen werden soll, sollen nicht vorgenommen werden.

Die Höhe der unter Punkt 4 d e r Tages­ordnung erwähnten Zinsen von den auf Ansuchen gestundeten Beträgen für die durch Vermittelung des Kreises Hersfeld empfangenen Futtermittel wurde auf 3°/e festgesetzt und erklärte man sich mit Stundung der Beträge bis 2. Januar 1896 einverstanden.

Z u Punkt 5 d e r Tagesordnung wurde eine Petition an den Herrn Landesdirektor in Hessen ; zu Cassel um Uebernahme der Kosten der Unterhaltung I der Landwege des Regierungsbezirks (Saffel auf den Bezirksverband berathen, unterfchriftlich vollzogen und deren Absendung an den Kommunallandtag beschlossen.

Von den vorliegenden Unterstützungsgesuchen ! Punkt 6 der Tagesordnung konnte nur i dasjenige des landwirthschaftlichen Kreisvereins des Kreises Hersfeld berücksichtigt werden, indem man dem- ! selben behufs Prämiirung der besten Fohlen, welche von Züchtern zu dem im laufenden Jahre dahier statt- ' findenden Fohlenmarkte vorgeführt werden, eine Unter- ; stützung von 100 M. bewilligte.

Mit Prüfung der Kreiskommunalkassen-Rechnung für 1 das Jahr 1894/95 beauftragte nan die Herren Tuch­fabrikanten Eduard und Friedrich Braun dahier (Punkt 7 der Tagesordnung).

Als Vertrauensmänner für den Ausschuß bei den Amtsgerichten des hiesigen Kreises behufs Mitwirkung bei der Auswahl der Schöffen und Geschworenen für das Jahr 1896 wurden bei Punkt 8 der Tages­ordnung dieselben Personen, welche im vorigen Jahre als solche fungirt haben, wiedergewählt.

Zu Mitgliedern der Gebäudesteuer - Veranlagungs­Kommission wurden bei dem Punkt 9 der Tages­ordnung die Herren:

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Siebmachermeister Georg Steinweg dahier, Bürgermeister Ferdinand Nuhn in Niederaula und Gutsbesitzer Gliemeroth in Wölfershausen und zu deren Stellvertretern die Herren:

Kaufmann Georg Hermann Gesing dahier, Bürgermeister Reinhard in Landershausen und Bürgermeister Heinrich Groscurth in Unterhaun gewählt.

An Stelle des Landwirths Ludwig Licht in Ober­lengsfeld wurde Herr Otto Reinhard in Landershausen als Mitglied der Körungs-Kommission für den Amts­gerichtsbezirk Schenklengsfeld bis Ende 1897 gewählt. (Punkt 10 der Tagesordnung.)

Bezüglich des letzten Punktes 11 der Tages­ordnung wurde nach längerer Berathung über den fraglichen Gegenstand den Ausbau des Hainweges in Hersfeld bis zum Bahnhöfe betreffend beschlossen, den Kreisausschuß zu betrauen, mit den hiesigen städtischen Behörden dieserhalb in entsprechende Verhandlungen zu treten und nach Beschaffung der erforderlichen Unter­lagen rc. demnächst weitere Vorlage zu machen.

Außer der Tagesordnung kam noch das Projekt über den Neubau eines Cementrohr-Kanals in Station 1,9 + 73 des Landweges Mecklar-Meckbach Gemarkung Meckbach zur. Vorlage. Dasselbe wurde be­gutachtet und fand sich an demselben nichts zu bemerken; desgleichen kam ein Kostenanschlag über die Reparatur der Fulda-Brücke bei Mecklar zur Begutachtung. Auch an diesem fand sich seitens der Kreisstandschaft nichts zu bemerken; nur wurde beantragt, die durch die Aus­führung dieser Arbeiten entstehenden Kosten voll und ganz auf den Kommunalverband zu übernehmen, da die Erbauung einer neuen Brücke über die Fulda bei Mecklar in Kürze bevorstehe und die Gemeinde Mecklar hierdurch ! bedeutende Opfer zu bringen habe.

1895,96