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Gratisbeilagen: „Illustrirtes Sonntagsblatt^^ u. „Illustrirte landwirthsehaftliche Beilage".
Nr. K.
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1895.
Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes SottNtags- blatt" und „Jllustrirte landwirthschaftliche Beilage" für die Monate Mai und Juni werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Hersfeld, den 2. Mai 1895.
Den Herren Ortsvorständen der betreffenden Gemeinden des Kreises sind in diesen Tagen die Heberollen der an die Rentenbank zu Münster zu zahlenden Renten diesseits übersandt worden.
Es wird ergebend ersucht, die für das Rechnungsjahr 1895/96 von den namhaft gemachten Pflichtigen zu entrichtenden Renten in das Hebebuch einzutragen, die Erhebung und Ablieferung der Renten mit den Staatssteuern bewirken zu lassen, und die Heberollen demnächst spätestens bis zum 25. Dezember d. I. hierher zurückzugeben.
Königliche Kreiskasse: Schultheiß.
Nichtamtliches.
ßtsthelllwurf, Mr. die Iüchrge für Kinlerbliekene Don Manen des Süldaienjlnndes des Keilhstzeeres und der Anrine.
Die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Personen des Soldatenstandes des aktiven Heeres und der aktiven Marine vom Feldwebel abwärts entbehrte bisher einer gesetzlichen Regelung, auch fehlten die Mittel, um diesen Personen in angemessener Weise zu helfen, da die Fonds, aus denen in besonders dringlichen Fällen kleinere Unterstützungen gewährt werden können, sehr gering bemessen sind. Die Wohlthaten des Militärpensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 kommen nur den Hinterbliebenen von
(Unbefugter Nachdruck verboten.) N ^ |
Eine Dorfgeschichte von E. von der Decken.
(Fortsetzung.)
Rezel war mit ihrer Last schon weit oben am Wiesen- Hang. Nun blieb sie stehen und sah zurück. Dort unten, das Gehöft in den dichten Bäumen, war der Eschenhof. Aus dem Schornstein drängte der Ranch in die schwere Lust hinaus. Die Bäuerin bereitete das Morgenmahl für ihr Gesinde.
„Kommst Du heute, so geh' ich morgen in aller Früh," wiederholte sie wehmüthig. „Jetzt geh' ich in aller Früh, — und so ist's auch nur recht!"
Auf dem Hainbauernhofe hatte am gestrigen Tage die Bäuerin allein wirthschaften und sich tüchtig tummeln müssen. Darüber hatte sich der Groll gegen Rezel immer tiefer in ihr Herz eingefressen, aber sie hatte es sich vor den Leuten nicht anthun mögen, nach dem Mädchen zu fragen. Wohl war sie in völliger Dunkelheit an den Bach hinabgegangen und hatte dort nachgesehen; aber die Scheltworte über das späte Verweilen im Freien mit dem Kinde, die schon aus ihrem hassensfrohen Herzen auf- stiegen, hatte sie wieder zurückdrängen müssen, und als sie einer der Mägde begegnete, that sie, als habe sie des Wetters wegen umgeschaut. Sie wollte bei sich selber das kindische Betragen der Rezel verhöhnen, die ihr mit ' dem langen Ausbleiben Angst ;u machen gedachte. Morgen wird sie ja doch wieder zur Stelle sein mit dein
Kriegstheilnehmern zu Gute, die Renten des Fürsorgegesetzes vom 15. März 1886 sind nur bei gewissen Betriebsunfällen zuständig, und das Militärhinterbliebenengesetz vom 17. Juni 1887 beschränkt sich bei den Unterklassen des Reichsheeres nur auf einen kleinen Kreis (Zeugfeldwebel u. s. w.). Um diesem Mangel abzuhelfen, ist nunmehr ein Gesetzentwurf ausgearbeitet und vom Bundesrath angenommen worden, der sich im Allgemeinen den Grundsätzen des Militärhinterbliebenengesetzes an- schließt und die Fürsorge auf die Hinterbliebenen aller Personen des Soldatenstandes vom Feldwebel abwärts ausdehnt. Ebenso wie bei den Offizieren, Aerzten und Beamten des Heeres und der Marine die Pensionsberechtigung und das Recht auf Reliktenversorgung im Allgemeinen nach einer Dienstzeit von zehn Jahren erworben wird, so sollen nunmehr auch unter derselben Voraussetzung die Hinterbliebenen der Mannschaften vom Feldwebel abwärts zum Bezüge von Wittwen- und Waisengeld berechtigt sein. Ist der Tod des Vaters oder Ehemannes die Folge einer bei ^Ausübung des Dienstes ohne eigene Verschuldung erlittenen Beschädigung, so soll das Wittwen- und Waisengeld auch schon bei kürzerer als zehnjähriger Dienstzeit und selbst dann zuständig sein, wenn der Betreffende zur Zeit seines Todes dem aktiven Heere oder der Marine nicht mehr angehört hat, aber vor Ablauf von sechs Jahren nach der Entlassung aus dem aktiven Dienste verstorben ist. Das Wittwengeld ist auf 160 Mark jährlich, gleichviel welcher Charge der Ehemann zur Zeit seines Todes angehört, beziehungsweise ob und welche Pension er bezogen hat, das Waisengeld für Kinder, deren Mutter lebt und zur Zeit des Todes des Ehemannes zum Bezüge von Wittwengeld berechtigt war, auf 32 Mark für jedes Kind, falls die Mutter nicht mehr lebt oder zur Zeit des Todes des ©bemanne? zum Bezüge von Wittwengeld nicht berechtigt war, auf 54 Mark jährlich festgesetzt. Für die Hinterbliebenen derjenigen Mannschaften, denen eine mehr als zwölfjährige pensions- fähige Dienstzeit zur Seite steht, soll sich das Wittwen- und Waisengeld für jedes Jahr bis zum vollendeten 40. Dienstjahre um 6'iji v. H. der angegebenen Sätze erhöhen. War die Wittwe mehr als 15 Jahre jünger als der Verstorbene, so soll das Wittwengeld für jedes angefangene Jahr des Altersunterschiedes über 15 bis einschließlich 25 Jahre um ein '/.,» gekürzt werden. Keinen Anspruch auf Wittwengeld soll die Wittibe
Kinde, das alberne Ding, wo will es auch hin? Vielleicht ist's lange schon oben in der Kammer; und ohne Licht — als sei sie auf unrechten Wegen — tappte die Bäuerin hinauf. Sie horchte an der Thür, dann öffnete sie. Sie war ja nur gekommen, um zu sehen, ob das leichtsinnige Ding das Fenster zugemacht hatte; es würde regnen in dieser Nacht. Aber sie schloß das Fenster nicht laut schlagend, sondern leise, und im Hinausgehen tastete sie über beide Betten. In ihrer Kammer setzte sie sich auf einen Schemel ans Fenster; sie wollte sehen, was aus dem Wetter würde, aber sie horchte auf jedes Geräusch, ob nicht die Hausthür ging und die Treppe knarrte. Am Morgen stand sie mit Tagesgrauen in der Hofthür und schaute aus. Rezel sollte erfahren, was es ihr einbrächte, in solcher Nacht sich mit dem Kinde draußen umherzutreiben.
Jetzt kamen die Mägde mit bem Zuber und wollten zum Brunnen.
„Bäuerin," sagte die ältere der beiden, ich hab' 'nein gesehen in Rezels Kammer, die Thür stand offen; die Betten sind leer, 's hat keines d'rin gelegen die Nacht."
„Schweig'!" herrschte die Bäuerin sie an, „als ob ich's nicht müßt'."
Inzwischen war alles Gesinde auf dem Plan, und die Erntearbeiter kamen. Frau Christine schaffte in der Küche mit hastigen Griffen, aber mit einem so strengen Gesicht, daß keiner ein Wort an sie zu richten wagte. Sie trat in die Hinterthür, um sie zu rufen. Da stunden sie alle zuhaus und redeten untereinander.
haben, wenn die Ehe mit dem Verstorbenen innerhalb dreier Monate vor dessen Ableben geschlossen und die Eheschließung zu dem Zweck erfolgt ist, der Wittwe den Bezug des Wittwengeldes zu verschaffen, sowie dann, wenn die Ehe erst nach der Entlassung aus dem aktiven Dienst oder nach Feststellung der Dienstbeschädigung geschlossen ist. In diesem Falle soll auch den Kindern kein Waisengeld zustehen. Ebenso soll kein Anspruch auf Wittwen- und Waisengeld geltend gemacht werden können, wenn der Verstorbene wegen Hochverraths, LandesverrathS, Kriegsverraths oder wegen Verraths militärischer Geheimnisse rechtskräftig zu Zuchthausstrafen verurtheilt ist. Das Recht auf den Bezug des Wittwen- und Waisengeldes erlischt für jeden Berechtigten mit dem Ablauf des Monats, in dem er sich verheirathet oder stirbt, für jede Waise außerdem mit dem Ablauf des Monats, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet.
Politische Nachrichten.
Berlin, 4. Mai.
Se. Majestät der Kaiser begab sich heute früh um 7‘/4 Uhr vom Neuen Palais nach der Matrosenstation bei Klein-Glienicke und fuhr auf der kaiserlichen Pacht „Alexandria" nach Spandau, woselbst Se. Majestät zu Pferde stieg und nebst Gefolge nach dem Exerzierfelde bei Haselhorst ritt, um dort die Bataillone des Königin Elisabeth-Garde-Grenadierregiments Nr. 3, sowie des Königin Augusta-Garde-Grenadierregiments Nr. 4 zu besichtigen. Nach stattgehabter Befichtigung nahm der Kaiser eine Reihe militairischer Meldungen auf dem Exerzierplätze entgegen und ritt an der Spitze der Truppen später nach Spandau, woselbst Se. Majestät im Kreise des Offizierkorps frühstückte. Im Laufe des Nachmittags gedachte Allerhöchstderselbe nach Potsdam, bezw. dem Neuen Palais zurüchukehren.
Nach einer aus Petersburg vorliegenden Meldung empfing Se. Majestät der Kaiser Nikolaus am Freitag Nachmittag 2 Uhr in Zarskoje Selo den neu ernannten deutschen Botschafter Fürsten Radolin in feierlicher Antrittsaudienz. Nach Entgegennahme der Akkreditive ließ der Kaiser sich'die Mitglieder der Botschaft vorstellen. Dem Empfange wohnten der Hofminister Graf Woronzow-Daschkow, Generaladjutant Richter und
„Denkt wohl, 's gäb' keine Arbeit heute nach dem Regen," rief sie herrisch dazwischen. „Immer kommt, mit der Morgensuppe wird sich's übrige weisen."
Langsam folgten die Leute dem Ruf.
„Wo ist der Benedikt?" fragte die Bäuerin, als das Frühstück im Gange war.
„Weiß nicht, habe ihn nach dem Garten 'nunter gehen seh'n," erwiderte verschlafen der kleine Knecht. Da hörte man den Benedikt auch schon draußen das nasse Erdreich von den Stiefeln treten, und jetzt kam er herein. In der einen Hand hielt er ein triefendes buntes Tuch, in der andern einen Frauenstrumpf.
„Bäuerin, ist das nicht dem Gustel sein Knüpftuch? Unten an der Buche hab' ich's aus dem Wasser gefischt, weißt, an dem Platz, wo die Rezel so gerne mocb£ sitzen, im Wurzelwerk hatte sich's verfangen, und der Frauenstrumpf dazu." , . £
,3a, was soll's?" wollte die Bäuerin trotzig fragen, aber ihr war's, als drücke ihr Jemand die Kehle zn. Die Leute blickten bestürzt; einige waren aufgestanden, um die gefundenen Sachen besser sehen zu können.
Meinst nicht, Bäuerin," fuhr der Großknecht fort, „daß wir 'mal nach der Rezel und Dein'm Kinde sollen suchen, wenn Du das Mädel mit Dein' Reden schon so vom Hofe hast getrieben, daß es lieber in so einer Nacht unter Gottes Himmel ist als unter Dein'm Dach?"
Auf den Gesichtern aller malte sich Schrecken. Was siel dem Benedikt ein? Wie wird die Gewaltige solche Sprache gegen sich aufnehmen? Und dann, wenn die